Protokoll der Sitzung vom 20.10.2004

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte vor kurzem Gelegenheit, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes das zweite Paket der Verwaltungsreform der Staatsregierung vorzustellen. Ich setze voraus, dass den Mitgliedern des Hohen Hauses die Details bekannt sind. Diese Vorschläge werden, wie Sie wissen, derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Beschäftigten, den Gewerkschaften, den Berufsverbänden und den sonstigen betroffenen Vereinigungen ergebnisoffen diskutiert. Herr Kollege Wörner, da Sie dort besonders engagiert sind, sage ich Ihnen, dass ich in dieser Woche ein sehr gutes, harmonisches Gespräch mit den Spitzen des DGB, von Verdi und von anderen mit einem insgesamt sehr befriedigenden Ergebnis hatte. Wir werden nach Auswertung all dieser Anhörungen und Diskussionsbeiträge im November 2004 eine Entscheidung treffen. Selbstverständlich können erst dann die Teilkonzepte ausgearbeitet werden, sodass ich erst zu diesem Zeitpunkt konkrete Zahlen zu den einzelnen Bereichen nennen kann.

Wir bemühen uns natürlich, Ihrem Informationsbedürfnis nachzukommen. Zum jetzigen Zeitpunkt, im Entwurfsstadium, stellt sich die Sache für München wie folgt dar: In der Stadt München wären – ohne Berücksichtigung der Schulverwaltung und der Regierung von Oberbayern – 35 Behörden von den Strukturmaßnahmen der Verwaltungsreform betroffen. Insgesamt 16 Dienststellen würden verlagert, neu strukturiert oder aufgelöst werden. Dabei könnten rund 340 Stellen im Wege der Realisierung von Synergieeffekten und Aufgabenabbau sozial verträglich abgebaut werden. Für rund 650 Stellen ist die Verlagerung in andere bayerische Regionen geplant. Das ist der Gesamteffekt, der sich dabei für die Münchner Behörden ergeben wird.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, können Sie schon sagen, wie viele Büroflächen dann leer stehen würden?

Herr Kollege, ich kann Ihnen das nicht auf den Quadratmeter genau sagen. Sie wissen aber, dass der Freistaat Bayern in München sehr viele Büroflächen angemietet hat. Aus dem Gedächtnis kann ich sagen, dass wir im Jahr etwa 20 Millionen Euro für die Anmietung von Büroflächen zahlen allein in München. Wenn Büroflächen frei werden, können sie sicher von anderen Behörden, die jetzt in gemieteten Räumen untergebracht sind, genutzt werden, sodass auf die Dauer auch bei den Sachkosten ein echter Einspareffekt zu erwarten ist.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich die Fragen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf. Der Herr Staatssekretär ist anwesend. Die erste Frage stellt Frau Kollegin Bause.

Herr Staatssekretär, wie rechtfertigt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die beabsichtigte Heranziehung von Eltern, um nach dem Wegfall der so genannten Mobilen

Reserve fehlendes Personal zu ersetzen, und was gedenkt das Staatsministerium diesbezüglich weiterhin zu unternehmen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Verehrte Frau Abgeordnete, regelmäßig fallen während des Schuljahres Lehrkräfte wegen Erkrankung oder Schwangerschaft für einen längeren Zeitraum aus. Für diese Fälle stellt das Ministerium Aushilfsmittel auch zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung. Die Schulen suchen in eigener Regie nach Aushilfsnehmern. Je nach Umfang der Beschäftigung sind dies grundsätzlich voll ausgebildete Lehrkräfte und Hochschulabsolventen mit entsprechenden fachlichen Qualifikationen. Das Ministerium unterstützt die Schulen bei ihrer Suche durch die Bereitstellung einer Aushilfsnehmerdatenbank und eines Stellenforums im Internet. Vielfach sind aber auch den Schulen geeignete Personen vor Ort bekannt, die für eine begrenzte Zeit einer Aushilfstätigkeit nachgehen können und wollen, zum Beispiel Pensionisten und Lehrkräfte in Elternzeit oder familienpolitischer Beurlaubung. Selbstverständlich können dies auch Eltern von Gymnasiasten sein. So ist am Gymnasium Grafing ein ehemaliger Elternbeirat, ein Diplomphysiker im Vorruhestand, als Aushilfslehrkraft im Einsatz.

Aufgrund der hohen Einstellungszahlen der letzten Jahre und zurückgehender Bewerberzahlen stehen zunehmend weniger Lehrkräfte zur Verfügung. Allein die Zahl der Wartelistenberechtigten mit Bereitschaftserklärung, die einen großen Teil der Aushilfsverträge wahrnehmen, soweit sie nicht eine Festanstellung gefunden haben, ist von circa 1400 im Jahr 2002 auf weniger als 500 im Jahr 2004 gesunken.

Die Schulen suchen deshalb derzeit gezielt für sich abzeichnende oder mögliche Ausfälle von Lehrkräften nach geeigneten Aushilfsnehmern. So hat der Schulleiter des Michaeli-Gymnasiums in München in einem Elternrundbrief gezielt darum gebeten, dass sich als Aushilfsnehmer infrage kommende Eltern bei der Schule melden, ohne dass akut eine Lehrkraft ausgefallen wäre. Der Schulleiter hat die Erfahrung gemacht, dass sich beurlaubte oder nicht mehr im Dienst befindliche Lehrkräfte erst dann als Aushilfslehrkräfte angeboten haben, wenn sich der längerfristige Ausfall mit einiger Verzögerung in der Schulfamilie herumgesprochen hatte. Sind die potenziellen Aushilfsnehmer bereits vorher erfasst, kann die Schule bei Ausfall kurzfristig Ersatz bereitstellen.

Keinesfalls ist jedoch daran gedacht, Eltern oder sonstige Externe ohne entsprechende Qualifikation für die Erteilung von Unterricht an einem Gymnasium heranzuziehen. Wenn Eltern selbst über ein entsprechendes Lehramtsstudium oder eine vergleichbare universitäre Ausbildung verfügen, können sie natürlich als Vertretung im Unterricht eingesetzt werden.

Für das Gymnasium besteht auch in den nächsten Jahren aufgrund der hohen Fluktuation ein hoher Lehrerbedarf, sodass die Suche nach Aushilfsnehmern zunehmend schwieriger werden wird. Deshalb laufen bereits Sonder

maßnahmen zur Gewinnung von Lehrernachwuchs. So werden zum Beispiel Diplomphysiker in das Referendariat aufgenommen. Eine Ausweitung auf andere akademische Vorbildungen ist in Vorbereitung. Seit längerem gibt es auch das Angebot Bayerns, Lehrkräfte aus Bundesländern mit Lehrerüberschuss zu übernehmen.

(Marianne Schieder (SPD): Ohne dass die ein bayerisches Abitur haben!)

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Bause.

Herr Staatssekretär, hat denn das Ministerium einen Überblick, in wie vielen Schulen in Bayern schon Eltern als Ersatzlehrkräfte eingesetzt wurden bzw. in wie vielen Schulen in Bayern beabsichtigt ist, das bei Krankheit von Lehrkräften zu tun?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, wir haben natürlich Aushilfskräfte im Einsatz, die allerdings nicht danach gefragt werden, ob sie Kinder an der Schule haben. Das heißt, ich kann Ihnen gern die Zahl der Aushilfsnehmer an unseren Schulen zukommen lassen, aber ich kann Ihnen nicht sagen, ob diese Aushilfsnehmer auch Kinder an der jeweiligen Schule haben. Das bedeutet, die Frage ist umgekehrt zu stellen: Wie viele Aushilfsnehmer haben wir an den Schulen? Zu der Bitte, jetzt abzufragen, ob diese Kräfte Kinder an der jeweiligen Schule haben, kann ich nur ganz ehrlich sagen: Bitte belasten Sie unsere Schulen nicht noch mit zusätzlichen Fragen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Bause.

Herr Staatssekretär, das Problem ist doch dadurch so gravierend geworden, dass die Mobile Reserve eingespart wurde. Wollen Sie denn nicht versuchen, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Folgen die Einsparung der Mobilen Reserve an den Schulen hat?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, wir sind selbstverständlich über die Zahlen informiert. Erfreulicherweise haben wir noch einmal vier Millionen Euro für Aushilfsverträge aushandeln können.

(Marianne Schieder (SPD): Sie haben zuvor 2004 12,4 Millionen Euro gestrichen!)

Die Diskussion haben wir doch heute früh geführt. Der zusätzliche Betrag von vier Millionen Euro ist uns eine wichtige Hilfe. Wir haben in diesem Jahr – das ist kein Geheimnis – gerade am Gymnasium einen erheblich erhöhten Lehrerbedarf gehabt, der weitgehend gedeckt ist. Wenn allerdings an einer Schule mit etwa 1500 Unterrichtsstunden in der Woche zehn oder zwölf Stunden nicht gedeckt

sind, ist dies eine meines Erachtens durchaus verantwortbare Situation, die dadurch verbessert werden kann, dass wir auf die genannten Kräfte zurückgreifen. Ich halte das insgesamt für machbar.

Auf eine Zahl, die mir in der Debatte zu kurz gekommen ist, möchte ich noch hinweisen: Insgesamt werden in diesem Schuljahr über 40 000 – man höre und staune: 40 000 – Stunden wöchentlich mehr gegeben als im vergangenen Jahr. Umgerechnet auf die 38 Schulwochen dieses Jahres sind es 1,5 Millionen Unterrichtsstunden, die im Schuljahr 2004/2005 mehr gegeben werden als im Schuljahr 2003/ 2004.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie den Einsatz von beispielsweise Diplommathematikern vor dem Hintergrund der fehlenden pädagogischen Qualifikation, und wie schätzen Sie den Bedarf an solchen Aushilfskräften ein vor dem Hintergrund, dass fünf von sieben Schulleitern im Landkreis Fürstenfeldbruck mir vorgestern auf Anfrage gesagt haben, dass durch Schwangerschaftsausfälle zum Halbjahr bei ihnen wohl die Situation eintreten wird, dass sie nicht genügend Lehrer haben und unter Umständen auf solche Kräfte zurückgreifen müssen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Das waren zwei sehr unterschiedlich gelagerte Fragen, aber ich beantworte gern beide und damit die vierte Zusatzfrage.

Wir haben schon wiederholt Erfahrungen mit dem Einsatz von Diplomphysikern im Schulwesen gemacht, zum Beispiel an den Berufsschulen, aber auch an den Gymnasien. Es gab die Situation immer wieder, dass man aus dem berufsspezifischen Bereich Kräfte geholt hat, übrigens mit Akzeptanz in Ihren Reihen.

(Marianne Schieder (SPD): Aber nicht als Regel!)

Ich kann mich an manche bildungspolitische Diskussion im Ausschuss erinnern, in der das als eine Hilfe angesehen wurde. Es wurde sogar gesagt, dass es sinnvoll ist, wenn jemand aus der Berufspraxis in die Schule geholt wird, wenn er eine pädagogische Zusatzausbildung erhält. So ist es üblich.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes nicht uninteressant: Uns werden immer wieder die Bedingungen in den Pisa-Siegerländern vorgehalten. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich würde mir wünschen, dass Sie einmal die Probleme des Lehrereinsatzes bei ausfallenden Stunden in Finnland schildern.

(Margarete Bause (GRÜNE): Sie können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!)

Moment, Frau Bause, hören Sie mir bitte zu. Ich hatte kürzlich ein ausführliches Gespräch mit einer finnischen Lehrkraft, die über ein europäisches Programm hier an einer Hauptschule eingesetzt war. Sie hat erzählt, dass die ausfallenden Stunden in Finnland in der Regel durch Eltern abgedeckt werden. Die Schule hätte dazu Ressourcen und könnte frei entscheiden, wer aushilft. So weit wird es in Bayern mit Sicherheit nicht kommen. Aber wenn Sie uns Finnland immer wieder als Vorbild hinstellen, sollten Sie das wissen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Dann müssen Sie das finnische System übernehmen!)

Frau Bause, Sie können sich nicht immer das herauspicken, was Ihnen in Finnland gefällt, und uns unter die Nase reiben, dass wir das nicht hätten, und das, was Ihnen in Finnland nicht gefällt, verschweigen.

Bitte bringen Sie doch auch diese Beispiele, und tun Sie nicht so, als ob das, was wir im Moment hier in besonderen Fällen tun, völlig indiskutabel wäre.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜ- NE))

Was in Finnland in anderer Weise viel intensiver praktiziert wird, können wir hier nur mit gebotener Vorsicht und Zurückhaltung tun. Das gilt gerade auch bezogen auf eine spezielle Ausbildung. Nun wird das plötzlich von Ihnen verrissen. Ich verstehe das nicht. Seien wir doch redlich im Umgang miteinander, schauen wir uns an, was andere Länder machen. Wenn es funktioniert und pädagogisch verantwortbar ist, dann können wir es auch übernehmen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Dann müssen wir es aber ganz übernehmen!)

Damit ist dieser Fragenzyklus abgeschlossen. Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Schieder.

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass im Rahmen des Modellversuchs FOS 13 ein Unterricht in der zweiten Fremdsprache, die zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife erforderlich ist, nicht vorgesehen ist?

Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Schulversuchs ist es, besonders befähigte Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule in einem dreizehnten Schuljahr zur fachgebundenen Hochschulreife und bei Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife zu führen. Für den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife sind Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache nicht erforderlich.

Die notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife können

auf drei verschiedenen Wegen erworben werden: durch versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen sieben bis zehn der allgemein bildenden Schulen oder durch den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung, durch eine mindestens mit Note „ausreichend“ abgelegte Ergänzungsprüfung oder durch Unterricht in einer zweiten Fremdsprache über zwei Schuljahre hinweg im Umfang von 320 Stunden und mindestens Note „ausreichend“ in der Abschlussklasse.

Die Möglichkeiten eins und zwei stehen den Schülerinnen und Schülern im Schulversuch FOS 13 offen. Die Möglichkeit eins wird vor allem von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums oder des Zweigs III der Realschule erfüllt.