Protokoll der Sitzung vom 20.10.2004

Die Möglichkeiten eins und zwei stehen den Schülerinnen und Schülern im Schulversuch FOS 13 offen. Die Möglichkeit eins wird vor allem von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums oder des Zweigs III der Realschule erfüllt.

Die Möglichkeit zwei – Ablegung der Ergänzungsprüfung – steht allen Schülerinnen und Schülern der FOS 13 offen. Die Fachoberschulen können hierfür im Rahmen ihres Unterrichtsbudgets Wahlunterricht anbieten und werden aufgefordert, diesen Unterricht selbst einzurichten oder mit Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten. Alternativ

wird den Schülerinnen und Schülern der FOS 13 auch die Möglichkeit eröffnet, am Fremdsprachenunterricht der Berufsoberschule teilzunehmen.

Die Möglichkeit drei kann im Schulversuch FOS 13 in diesem Schuljahr noch nicht angewendet werden, da aufgrund des Neubeginns des Schulbesuchs nur ein Schuljahr zur Verfügung steht. Im Rahmen des Schulversuchs FOS 13 werden jedoch Lösungen erarbeitet, mit denen den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule künftig durch ein Fremdsprachenangebot in der FOS 12 die Möglichkeit eröffnet wird, die Fremdsprachenkenntnisse auch über den Weg drei nachzuweisen.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, Sie haben umfangreich an der Frage vorbei geantwortet. Gibt es jetzt für Schülerinnen und Schüler des Modellversuchs FOS 13, für den Sie sich überall loben lassen, weil es darin angeblich für die Fachoberschüler die Möglichkeit gibt, die fachgebundene wie auch die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, den zweiten Fremdsprachenunterricht, ohne den es keine allgemeine Hochschulreife gibt, oder gibt es ihn nicht?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, ich habe in meiner Antwort ausgeführt, dass im Rahmen des Schulversuchs FOS 13 Lösungen erarbeitet werden, mit denen den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule künftig durch ein Fremdsprachenangebot in der FOS 12 die Möglichkeit eröffnet wird, die Fremdsprachenkenntnisse auch über den Weg drei nachzuweisen.

(Marianne Schieder (SPD): Nicht künftig, sondern jetzt! In der Frage heißt es doch: „gibt es“!)

Entschuldigung, ich sagte doch, es wird erarbeitet. Das heißt doch logischerweise, dass es das noch nicht gibt, weil es erst erarbeitet wird. Ich habe aber mit Abgeordneten, auch aus diesen Reihen, Gespräche geführt. An einigen Schulen sind Kapazitäten frei, beispielsweise an der BOS im Französischunterricht. Dort kann man auch FOSSchüler unterrichten. Diese Kapazitäten werden wir nutzen.

Bevor ich Ihnen, Frau Kollegin Schieder, das Wort zur nächsten Zusatzfrage erteile, möchte ich Herrn Kollegen Pfaffmann abmahnen, weil er hier im Saal mit einem Handy telefoniert. Davor hat es laut geklingelt, deshalb 50 Euro für die Armen und Verwaisten in die Kasse des Landtags.

(Allgemeine Heiterkeit – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Aber Herr Präsident, ich – –)

Nein, wir haben gesagt, kein Handy in diesem Raum.

(Allgemeiner Beifall – Staatssekretär Karl Freller: Herr Pfaffmann, schöne Grüße von uns allen!)

Frau Kollegin Schieder, Sie haben die nächste Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, nachdem wir so weit sind und gemeinsam festgestellt haben, dass es diesen Unterricht derzeit nicht gibt: Ab wann soll es den Unterricht denn geben?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Schieder, die Diskussion ist erst jetzt, in den letzten Wochen, entstanden.

(Marianne Schieder (SPD): Sie werden sich doch etwas dabei gedacht haben, als Sie den Modellversuch eingeführt haben!)

Liebe Frau Kollegin Schieder, Sie wissen genau, dass dies ein Einstieg war. Um es ganz klar festzustellen: Wir konnten von vornherein die notwendigen Stellen für diesen Fremdsprachenunterricht nicht ausweisen; das war in der gegebenen Situation schwer möglich. In der Praxis gibt es ihn da und dort. In Verbindung mit der BOS ist es hier und da möglich, die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten; das werden wir tun.

Letzte Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatssekretär, geben Sie mir Recht, wenn ich sage: Das ist blanker Aktionismus. Man schafft Modellversuche und trifft vorher keine Vorbereitungen. Andernfalls hätte man doch darauf kommen können, dass diese Voraussetzung berücksichtigt werden muss. Ich nenne das eine Diskreditierung der Menschen mit Fachabitur, was Sie mir heute vorgeworfen haben.

Herr Staatssekretär.

Liebe Frau Abgeordnete Schieder, zunächst herzlichen Dank, dass Sie sich zu so später Stunde für die Fachoberschüler einsetzen, im wahrsten Sinn des Wortes.

(Marianne Schieder (SPD): Sie tun das ja gerade nicht!)

Frau Schieder, wir haben eine erhebliche Stärkung der Fachoberschule erreicht. Wir werden auch die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren nicht im Stich lassen, die sich noch Fremdsprachenkenntnisse für die allgemeine Hochschulreife zulegen wollen. Die fachgebundene Hochschulreife ist unter den gegenwärtigen Bedingungen sowieso erreichbar.

Damit kommen wir zur nächsten -

(Zuruf der Abgeordneten Marianne Schieder (SPD))

Nein, wir haben keine weitere Zusatzfrage mehr. Wir kommen deshalb zur nächsten Frage. Frau Kollegin Tolle, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Vor einigen Wochen hat sich Frau Ministerin Hohlmeier mit Vertreterinnen und Vertretern der Elternverbände auf ein so genanntes Büchergeld in Höhe von 40 Euro geeinigt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: Auf welchen Kalkulationsgrundlagen wurde der Betrag von 40 Euro pro Schüler bzw. Schülerin ermittelt, wie sieht die soziale Abfederung aus, und wie wirkt sich die Einigung auf die Beteiligung der Sachaufwandsträger an den Lernmitteln aus?

Herr Staatssekretär.

Das ist mehr als eine Frage, doch ich beantworte sie Ihnen gerne, Frau Kollegin Tolle. Zunächst zur Höhe des geplanten Büchergeldes. In der Anfrage wird ein geplantes einheitliches Büchergeld in Höhe von 40 Euro unterstellt. Das trifft nicht zu. Wegen der niedrigeren Schulbuchkosten an den Grundschulen soll für die Jahrgangsstufen eins bis vier ein Büchergeld in Höhe von 20 Euro pro Schüler und Schuljahr erhoben werden. In den Jahrgangsstufen fünf und in den folgenden der übrigen Schularten wird ein Büchergeld in Höhe von 40 Euro pro Schüler und Schuljahr erhoben.

Zu den Kalkulationsgrundlagen für das Büchergeld: Die Neuregelung der Lernmittelfreiheit in Bayern zielt darauf ab, an den Schulen die Ausstattung mit Schulbüchern spürbar zu verbessern. Die Dauer der Ausleihzyklen für die einzelnen Schulbücher soll deutlich verkürzt werden. Eine Verbesserung der Schulbuchausstattung ist nur durch eine gemeinschaftliche Anstrengung von Staat, Kommunen und Eltern möglich. Der mit den Vertretern der Elternverbände gefundene Kompromiss von 20 Euro bzw. 40 Euro ermöglicht eine qualitative Verbesserung bei der Schulbuchaus

stattung und bedeutet, auch mit Blick auf die im Einzelnen noch auszugestaltende Sozialkomponente, eine soziale und wirtschaftlich zumutbare Lösung.

Zur sozialen Abfederung: Die genaue Ausgestaltung der beabsichtigten Sozialkomponente bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten. Es wird angestrebt, für die Empfänger bestimmter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – zum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld – sowie für kinderreiche Familien ab dem dritten Kind, eine Ausnahme vom Büchergeld zu machen.

Die Auswirkung auf die Beteiligung der Schulaufwandsträger an den Lernmitteln sieht wie folgt aus: Wie bisher bleiben die Schulaufwandsträger zur Anschaffung der Lernmittel und namentlich der Schulbücher verpflichtet. Allerdings werden die Kommunen voraussichtlich deutlich entlastet. Über die Höhe des nach jetzigen Vorstellungen von den Kommunen zu leistenden Sozialbeitrags, zum Beispiel zwei Euro pro Schüler und Schuljahr, wird mit den kommunalen Spitzenverbänden im Einzelnen verhandelt.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, ich stelle fest: „Kalkulationsgrundlage“ ist ein kaufmännischer Begriff. Ich hatte mir als Antwort eine kaufmännische Darlegung darüber erwartet, wie Sie auf die 40 Euro kommen. Herr Präsident, die Frage ist nicht beantwortet.

Das darf ich nicht entscheiden. Wenn die Frage nicht ausreichend beantwortet wurde, dann müssen Sie das mit einer Zusatzfrage klären. Es muss eine Frage sein.

Deswegen stelle ich jetzt noch einmal die Frage: Können Sie mir eine kaufmännische Berechnung vorlegen, wie Sie auf den Betrag von 40 Euro kommen? Und können Sie diesen Betrag mit Fakten belegen?

Frau Abgeordnete Tolle, eine kaufmännische Kalkulation würde an dem vorbeigehen – jetzt müssen Sie genau aufpassen, was Sie sagen –, was eigentlich Elternhoffnungen und Elternwünsche sind. Es würde wahrscheinlich den Betrag um einiges erhöhen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Die wollen aber nicht zahlen!)

Diese Summe ist nicht kaufmännisch kalkuliert. Sie ist aus der Praxis heraus entstanden: Was ist Eltern zumutbar, und was verbessert sich dadurch für die Anschaffung der Bücher? – So muss man politische Entscheidungen treffen. Wenn ich das rein kaufmännisch kalkulieren wollte, dann hätten wir in vielen Bereichen unseres staatlichen Lebens erhebliche Probleme, weil dann vieles erheblich teurer würde.

(Margarete Bause (GRÜNE): Es wäre aber billiger für die Eltern!)

Kaufmännisch zu kalkulieren hieße, den Preis erheblich nach oben zu treiben. Der Sinn dieser Beträge ist, dass sie für die Eltern überschaubar bleiben. Bei 20 Euro in der Grundschule sind dies 1,66 Euro pro Monat.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Sie können es nachrechnen. Sie haben damit eine überschaubare Größenordnung. Das Gleiche gilt für die 40 Euro ab der 5. Klasse. Die Einnahmen übersteigen in der Tat das, was bisher vom Freistaat und den Kommunen für die Bücher bezahlt worden ist. Allerdings ist es mit dem großen Vorteil verbunden – das wissen auch die Eltern; das war Gegenstand des Gesprächs mit den Elternverbänden –, dass damit weitaus rascher neue Bücher gekauft werden können; denn es ist immer einer der Hauptkritikpunkte, dass mit den Beträgen, die Freistaat und Kommunen einbringen, der Rhythmus für die Anschaffung neuer Bücher zu lange dauert.

(Zuruf der Abgeordneten Marianne Schieder (SPD) – Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Das heißt, wir werden in Zukunft Gott sei Dank unseren Kindern und Jugendlichen durch diese Elternbeteiligung, durch das Büchergeld neue Bücher zur Verfügung stellen können. Es ist eine qualitative Verbesserung unseres Schulwesens, das Sie nicht mit kaufmännischer Kalkulation belegen können.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Tolle.

Stimmen Sie mit mir überein, dass dieser Betrag aus dem Blauen heraus gegriffen ist und dass für die Eltern die Gefahr besteht, dass Sie ihnen mehr abverlangen, als Sie ausgeben, und dieses Geld im Nirwana des Staatshaushaltes verschwinden lassen?