Vielen Dank, Herr Kollege Wörner. Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Winter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die soziale Wohnraumförderung ist uns nach wie vor ein wichtiges Anliegen, ein soziales Anliegen. Angesichts der dramatischen Steuerausfälle, die doch jedem in diesem Hause bekannt sein müssten, konnten trotz aller Bemühungen die Fördermittel des Jahres 2004 nicht auf dem Niveau der vergangenen Jahre gehalten werden. Hatten wir im Jahre 2002 noch 286 Millionen Euro und 2003 noch 186 Millionen Euro zur Verfügung, so konnten in diesem Jahr nur noch 145,5 Millionen Euro in den Staatshaushalt eingestellt werden. Trotz allem liegen wir mit den genannten Euro an Landesmitteln zusammen mit den weniger gewordenen Bundesmitteln im bundesweiten Vergleich immer noch an vorderster Stelle. Die Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung wurden schon Mitte der Neunzigerjahre zurückgefahren und bringen für alle Länder im laufenden Haushaltsjahr lediglich noch 110 Millionen Euro.
Sehr geehrter Herr Kollege Winter, ist Ihnen bekannt, dass Sie jetzt nicht zu unserem Antrag sprechen, sondern zum Antrag der GRÜNEN zum Sozialen Wohnungsbau, der nicht Gegenstand der jetzigen Debatte ist? Wir hatten nur die Zinserhöhung bei den Sozialwohnungen angesprochen, nicht die Höhe der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau.
Herr Kollege Volkmann, warten Sie ab, bis ich fertig bin, dann werden Sie das Ergebnis feststellen. Wir hören Ihnen schließlich auch aufmerksam zu und freuen uns über Lob und alles andere, was Sie hier verkünden.
Lieber Herr Kollege Wörner, hier läge eigentlich Ihr Ansatzpunkt. Ich wiederhole: Der Bund hat dieses Jahr noch 14,6 Millionen Euro überwiesen – im vergangenen Jahr waren es 38,4 Millionen Euro. Das wäre der Ansatzpunkt, wo Sie Kritik üben sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen, diese Dinge aufzugreifen. Wäre das nicht der Fall, hätten wir mehr Geld zur Verfügung und müssten nicht zu dieser Maßnahme greifen.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Wörner? - Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Kollege, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bewusst und bekannt ist, dass die Zinserhöhung mit der Haushaltslage begründet wurde, nicht damit, dass wir Mittel für den Wohnungsbau benötigen?
Herr Wörner, selbstverständlich hat es Auswirkungen auf die Haushaltslage, wenn uns der Bund weniger Gelder für die Wohnraumförderung gibt. Wir wollen doch nicht die Amerikanisierung unserer Städte herbeibomben, sondern wir wollen den Sozialen Wohnungsbau erhalten.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation stellt sich die Frage: Haben wir künftig überhaupt noch genügend Finanzmittel, um eine soziale Wohnraumförderung zu betreiben? Müssen wir darauf nicht auch auf der Einnahmenseite statt nur auf der Ausgabenseite entsprechend reagieren? Wenn wir gerade in Ballungsräumen wie München, Nürnberg oder Augsburg, wo die Förderung überproportional zum Landesdurchschnitt war, weiter entsprechend fördern wollen, muss darauf auch entsprechend reagiert werden.
Die Zinsen bei Darlehen für Mietwohnungen aus den Jahren 1970 bis 1989 werden, wie wir gehört haben, von 0 % auf höchstens 2 % angehoben. Ich meine, das ist eine vertretbare und sehr moderate Anhebung. Darüber hinaus wurden entsprechende Härteklauseln vorgegeben und Kappungsgrenzen und Höchstbeträge festgelegt, so dass die Zinsbelastung aufgrund der Härtefallregelung die 2 % meistens nicht erreicht, was uns in Bezug auf die Ballungsräume München und Nürnberg besonders wichtig ist.
Die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte macht eine moderate Verzinsung unumgänglich. Die Alternative, die Mittel für die soziale Wohnraumförderung noch weiter zu verkürzen, ist angesichts der Verantwortung für Einkommensschwache insbesondere in den Großstädten und der schwierigen Lage der Bauwirtschaft inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, da der Haushalt weitere Ausgabensteigerungen nicht zulässt. Unsere einzige und richtige Antwort auf die rasant und verantwortungslos steigenden Staatsschulden ist ein strikter Sparkurs; das einzige richtige Konzept, damit die Jungen von heute nicht die Leidtragenden von morgen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Winter, das Problem mit der nachträglichen Erhebung von Zinsen für Baudarlehen für Sozialwohnungen ist, dass Sie damit mehrere Leute treffen. Sie treffen die Wohnungsbauunternehmen, die natürlich die Objekte mit Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz kalkuliert haben. Deren Finanzkraft schwächen Sie. Sie schwächen die Mieter. Gerade in der jetzigen Situation haben wir in den Ballungsräumen sehr große Probleme, insbesondere mit preisgünstigem Wohnraum. Sie verunsichern zukünftige Investoren. Wer lässt sich denn noch auf einen Darlehensvertrag mit dem Freistaat ein, wenn er nicht genau weiß, ob nicht während der Laufzeit des Darlehensvertrages die Zinsen, die er zu tragen hat, erhöht werden?
Wir können uns nicht leisten, den Sozialen Wohnungsbau auf die öffentlichen, die kommunalen Wohnungsbauunternehmen zu begrenzen. Hier haben wir große Probleme, zu deren Lösung wir auch die Privaten brauchen. Wir begrüßen sehr die Initiative, die darauf abzielt, dass im Landtag wenigstens die Auswirkungen auf die Kommunen ermittelt werden. Dies tut die Staatsregierung nicht. Dies kann sie wohl auch nicht; das ist ihr wohl zu aufwändig. Dann sollte sie diesen Weg aber auch nicht gehen und nicht Dritten Probleme überlassen, die sie selber schafft.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überrascht, dass dieser Antrag überhaupt hochgezogen wurde, zumal wir dieses Thema nicht nur wie alle anderen Anträge im Ausschuss behandelt haben. Ich war selbst im Innenausschuss und im sozialpolitischen Ausschuss; wir haben nach einem ausgiebigen Bericht von meiner Seite über zweieinhalb Stunden über dieses Thema diskutiert. Ich habe gedacht, dass es deswegen auch erledigt sei.
Erlauben Sie mir dennoch, hierzu einige wenige Bemerkungen zu machen. Das Erheben von Zinsen kommt natürlich daher, dass wir eine überaus angespannte Haushaltssituation haben, dass wir aber auch versuchen, neue zusätzliche Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Dass wir nach wie vor Wohnraum fördern müssen und die Wohnraumförderung finanziell zu begleiten haben, zeigt sich daran, dass wir in den Ballungszentren in diesem Bereich nach wie vor Proble
me haben. Wenn die Gelder, die jetzt eingenommen werden, gerade in diesem Bereich wieder investiert werden, dann, glaube ich, ist dies ein vernünftiger Weg. Die gesetzliche Rückflussbindung, die Kollege Winter eben angesprochen hat, ist, glaube ich, auch ein richtiger Weg, um sicherzustellen, dass wir nach wie vor in ausreichendem Maße finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um in schwierigen Situationen Wohnraumförderung zu betreiben.
Natürlich kann man argumentieren, 2 % seien zu hoch und die Belastung für den Mieter sei zu stark. Ich glaube aber, dass wir zusammen eine moderate Lösung gesucht haben. Herr Kollege Winter hat darauf bereits hingewiesen, sodass ich mich darauf beziehen kann. Die Höchstbeträge und die Kappungsgrenzen bewegen sich in einem Rahmen, der akzeptabel und hinnehmbar ist, zumal diese Mittel wieder in die Wohnraumförderung zurückfließen.
Damals wurde auch die Frage diskutiert, was passiert, wenn diese Darlehen vorzeitig getilgt und zurückgezahlt werden; denn dabei wurde die Gefahr gesehen, dass man soziale Wohnraumbindungen verliert. Hierfür gibt es aber die zehnjährige Nachwirkungsfrist. Ich darf feststellen, dass wir gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben, um einerseits weiterhin Wohnraumförderung betreiben zu können und andererseits die betroffenen Unternehmungen und die betroffenen Mieter nicht über Gebühr zu belasten. Ich glaube, dass dabei ein guter Interessenausgleich erreicht wurde, sodass wir dem Antrag der SPD nicht stattgeben sollten. Wir brauchen diese Mittel für eine weitere Wohnraumförderung in unseren Ballungszentren, wo wir große Probleme haben.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer diesem Votum zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für heute wurde bis 18.00 Uhr eingeladen. Den nächsten Tagesordnungspunkt schaffen wir heute nicht mehr. Deshalb werden wir es erst morgen schneien lassen. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Morgen früh um 09.00 Uhr geht es weiter. Die Sitzung ist geschlossen.