Protokoll der Sitzung vom 29.06.2005

(Lachen bei der SPD – Joachim Wahnschaffe (SPD): Was Ihnen natürlich schwer fällt!)

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass das ein grundsätzliches Problem ist. Die Städte, Landkreise und jeweiligen Regionen fordern oft ganz schnell Aktivität der Staatsregierung, ohne jeweils die Hausaufgaben im eigenen Bereich gemacht zu haben. Wir tun uns viel leichter – insofern ist Ihre Frage, Herr Rotter, zielführend –, wenn von der jeweiligen Region oder der Kommune die entsprechenden Hausaufgaben rechtzeitig, effi zient und genügend erledigt worden sind.

(Christine Kamm (GRÜNE): Das ist eine unglaubliche Ablenkung!)

Frau Kollegin Kamm, ich bitte Sie, das außerhalb der Fragestunde zu klären. Herr Staatssekretär, Sie haben damit die Frage beantwortet. Damit ist die Fragestunde geschlossen. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 bis 27 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespfl ege und zur Änderung anderer Gesetze – Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Änderungsgesetz (BayKiBiG und ÄndG) (Drs. 15/2479) – Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drs. 15/3067)

Änderungsanträge der Abg. Joachim Unterländer, Renate Dodell, Hermann Imhof u. a. (CSU) (Drs. 15/ 3187, 15/3188, 15/3189 und 15/3190)

Eingaben zum Bayerischen Kinderbildungs- und -be treuungsgesetz (Drs. 15/2479) verschiedener Petenten (Az: SO.0778.15, SO.0789.15 bis SO.0793.15, SO.0795.15 bis SO.0816.15, SO.0819.15, SO.0829.15 bis SO.0845.15 und SO.0865.15)

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissenschaftlich und neutral – Überprüfung des Modellversuchs zur neuen Kindertagesstättenfi nanzierung von einem unabhängigen Institut (Drs. 15/1338)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Christa Steiger u. a. u. Frakt. (SPD) Auf den Anfang kommt es an! Integration von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in Bayerns Kindergärten und Kindertagesstätten verwirklichen (Drs. 15/2923)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern Chancen für eine kindgerechte Bildung und Erziehung in bayerischen Kindertagesstätten nutzen (Drs. 15/3043)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern I. Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz verwirklichen (Drs. 15/3044)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern II. Letztes Kindergartenjahr verpfl ichtend und kostenfrei (Drs. 15/3045)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern III. Bildungs- und Erziehungsplan verbindlich festlegen (Drs. 15/3046)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertages- stättengesetz in Bayern IV. Wahlfreiheit des Kindertagesstättenplatzes für Eltern und Kinder gewährleisten (Drs. 15/3047)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern V. Öffnungszeiten von Kindertagesstätten an Bedürfnissen von Eltern und Kindern ausrichten (Drs. 15/3048)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern VI. Förderung der Kindertagesstätten durch Freistaat und Kommunen (Drs. 15/3049)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern VII. Tagespfl ege in einem eigenen Gesetz regeln (Drs. 15/3050)

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Christa Steiger, Dr. Simone Strohmayr u. a. (SPD) „Auf den Anfang kommt es an – Zukunft braucht Kinder“ Für ein modernes und bedarfsgerechtes Kindertagesstättengesetz in Bayern VIII. Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesstätten in Bayern sicherstellen (Drs. 15/3051)

Antrag der Abg. Joachim Unterländer, Renate Dodell, Hermann Imhof u. a. (CSU) Entschließung zum Entwurf eines Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespfl ege – Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Schaffung eines modernen, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Systems der Kinderbetreuung in Bayern; Eckpunkte für eine Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Drs. 15/3186)

Antrag der Abg. Joachim Unterländer, Renate Dodell, Hermann Imhof u. a. (CSU) Entwurf eines Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespfl ege – Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Förderung der Eltern- und Familienbildung (Drs. 15/3191)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit und die Zahl der Redner sind nicht begrenzt. Für die einzelnen Redner und Rednerinnen gilt eine Redezeit von 15 Minuten, auf Antrag einer Fraktion erhält einer ihrer Redner oder eine ihrer Rednerinnen bis zu 45 Minuten mit Verlängerungsmöglichkeit durch den Präsidenten auf 60 Minuten. Ich bitte, die Plätze einzunehmen und die notwendige Ruhe einkehren zu lassen.

Ich darf für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Unterländer das Wort erteilen. Für Sie sind 45 Minuten beantragt. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft einer modernen Kindertagesstättenlandschaft im Freistaat Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Vergleicht man diesen Gesetzentwurf mit dem, was in anderen Bundesländern an rechtlichen Grundlagen vorhanden ist, so zeigt sich, dass auch hier der Freistaat Bayern wieder in einer absolut positiven Vorreiterrolle ist.

(Simone Tolle (GRÜNE): Ha, ha, ha!)

Die Ziele dieses Gesetzes sind ein Angebot, auf das vor Ort bedarfsgerecht und individuell reagiert werden kann, und es schreibt weniger vor, als das bisher der Fall gewesen ist. Dieser Veränderungsprozess ist eine Einladung zum Mitmachen im Interesse unserer Kinder, im Interesse der Familien, und kein Festlegen starrer Normen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesetzesberatungen zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zeigen, dass es in der bayerischen Familien-, Kinderbetreuungs- und Bildungspolitik eindeutige Priorität für die frühkindliche Erziehung gibt, auch wenn die Anstrengungen trotz knapper Kassen noch weitergehen müssen.

Wir wissen es aus unserem unmittelbaren Lebensumfeld, Erzieherinnen und Schulpädagogen bestätigen es, Entwicklungspsychologen und Soziologen weisen ebenfalls darauf hin: Entscheidend für eine möglichst optimale Kindesentwicklung ist die frühkindliche Phase. Neben der Stärkung der Familien in diesem Prozess kommt deshalb den Kindertagesstätten eine besondere Bedeutung zu. Wir sehen in ihnen Stätten, in denen Lernen und spielerische Entwicklung verbunden werden können, in denen

vor allem bei kleiner werdenden Familien soziales Verhalten gefördert und entwickelt werden kann und in denen vor allen Dingen ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben geleistet wird.

So ermöglicht das Gesetz Planungssicherheit für eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur in jeder einzelnen Gemeinde. Um gerade der erhöhten Nachfrage von Familien mit Kindern unter drei Jahren und von Schulkindern nachkommen zu können, wurde für den Zeitraum von 2002 bis 2006 ein Ausbauprogramm für 30 000 Plätze mit einem Finanzvolumen von 313 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daneben sind trotz des Ziels eines Haushalts ohne Neuverschuldung die Mittel für die Kinderbetreuung ständig gewachsen. Standen im Jahr 2003 noch 494 Millionen Euro zur Verfügung, so werden es im Jahr 2006 rund 575 Millionen Euro sein. Diese beiden Größen, die Mittel für die Neuinvestitionen auf der einen Seite und der erhöhte Ansatz für die laufenden Personalkosten auf der anderen Seite, weisen nach, dass es sich um ein Ausbaumodell und nicht um ein Einsparmodell handelt.

(Beifall bei der CSU)

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine große Chance und die Perspektive eingeräumt, Entwicklungsmöglichkeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen nicht durch starre Vorschriften zu blockieren. Das Platzgreifen altersübergreifender Konzepte, die Kooperation von Einrichtungen in einem Haus, das betriebliche Engagement für Kindergärten, Krippen und Horte sind bisher häufi g an starren und unfl exibel gehandhabten Bestimmungen gescheitert. So konnte beispielsweise ein Unternehmen im Landkreis Fürth eine altersübergreifende Einrichtung deshalb nicht schaffen, weil die Bestimmungen eine gemeindliche bzw. staatliche Förderung nicht unterstützt haben. Dies sieht in Zukunft anders aus. Nicht von den Amtsstuben, sondern von den Betroffenen, den Gemeinden selbst, sollen die notwendigen Entwicklungen ausgehen und von der Politik dann umgesetzt werden. Die bisherigen Probleme müssen der Vergangenheit angehören.

Ich sage aber auch bereits an dieser Stelle: Schon vor rund zehn Jahren wurden Verwaltungsvorschriften abgeschafft, die die Höhe von Toilettenschüsseln oder sonstigen baulichen Merkmalen in Kindergärten vorgeschrieben haben. Siehe da: Heute noch fühlen sich viele Einrichtungen beim Umbau gegängelt. Das bedeutet, dass dieser Prozess auch konsequent umgesetzt werden muss.

In diesem Gesetz werden erstmals in der Geschichte des Freistaates Bayern alle Einrichtungen für Kinder außerhalb der Schule in einem Fördergesetz zusammengefasst. Übrigens gilt die neue kindbezogene Förderung bereits heute für den Krippenbereich. Die Finanzierung und die Umsetzung geschehen erfolgreich und ohne nennenswerte Probleme. Haben Sie etwa Proteste aus dem Krippenbereich gehört?

Noch vor zehn Jahren wäre die These, dass eine gemeinsame Förderung von Einrichtungen der Krippen über die Tagespfl ege, Kindertagesstätten bis zu den Horten und

sonstigen Einrichtungen in einem Fördergesetz erfolgen wird, als absolut unrealistisch abgetan worden.

(Karin Radermacher (SPD): Das haben Sie doch abgelehnt! Wir haben es verlangt!)

Die Bezuschussung der Einrichtungen muss natürlich gerecht erfolgen. Der Oberste Rechnungshof oder auch der Kommunale Prüfungsverband ebenso wie viele Kommunal- und Landespolitiker kritisieren, dass die bisherige pauschalierte Bezuschussung zu wenig differenziert und auf die tatsächliche Lage bezogen war. Der Gesetzentwurf setzt an dieser Kritik im Positiven an.

Bildungs- und Erziehungsziele auf der Basis des Bildungs- und Erziehungsplanes sind eine Bestätigung für die Einrichtungen, die die Situation der Kindertagesstätten als zukunftsorientiert verstanden haben. Hierbei werden qualitative Rahmenbedingungen geschaffen, die eine wichtige Grundlage für frühkindliche Bildung und für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule darstellen.

Die vielen und vom pädagogischem Ansatz her unterschiedlichen Einrichtungen im Freistaat Bayern zeigen, dass wir bereits heute nicht nur die kostengünstigsten Elternbeiträge im bundesweiten Vergleich haben, sondern vor allen Dingen hervorragende und pädagogisch wertvolle Arbeitsansätze und Konzeptionen. Ich darf namens der CSU-Landtagsfraktion den Erzieherinnen und auch den Trägern für diese Arbeit sehr herzlich danken.

(Beifall bei der CSU)

Wenn wir die verfügbaren Mittel bei leider zurückgehender Kinderzahl für die veränderten Herausforderungen zielgenau einsetzen wollen, kann ein Gesetz oder eine Ausführungsverordnung hierzu wegen der Vielfältigkeit der Problemstellungen und Herausforderungen nur ein Rahmen sein. Dieser Weg der kindbezogenen Förderung und gerade der gemeindeorientierten Bedarfsentwicklung stellt die Chance für einen Paradigmenwechsel bzw. eine neue Philosophie dar. Mehr Freiräume und Entwicklungschancen für die Einrichtungen bei Angeboten, Konzepten und Förderschwerpunkten wirken sich auf die Förderung und auf die Qualität in den Einrichtungen aus.

Dieses Konzept wird die angesprochenen bisherigen Blockaden verhindern helfen. Wer dagegen das Geschäft mit Verunsicherung und Angst betreibt, will mutwillig diese neuen Perspektiven für Kindertageseinrichtungen blockieren.

(Beifall bei der CSU)

Es wäre zu kurz gedacht, wenn man nur die Berechnung eines fi ktiven Basiswertes zu heutigen Bedingungen mit der bisherigen Personalkostenförderung vergleichen und dabei Entwicklungsräume von vornherein ausschließen würde. Ich meine, hier kann man vielen Betroffenen Ängste und Verunsicherung nehmen.

Durch die Bedarfserhebung und die Bedarfsfeststellung auf kommunaler Ebene, die natürlich gemeinsam mit sämtlichen Beteiligten erfolgt, wird die gemeindliche Familienpolitik eine große Perspektive für neue Ideen und Kreativität bieten. In Zukunft sind die Kommunen gehalten, diesen Prozess, den manche vielleicht bisher eher als lästige Pfl ichtaufgabe angesehen haben, konstruktiv mit den Kirchen, den freigemeinnützigen Trägern und den Eltern und Erzieherinnen zu gestalten. Anstelle einer zentralistischen Bevormundung tritt die Möglichkeit, dass sich in den Gemeinden, aber auch über Gemeindegrenzen hinaus neue Kooperationen bilden. Träger mit unterschiedlichen Ansätzen können zusammenarbeiten und neue Konzepte entwickeln.

Dies hat übrigens auch schon die Erprobung des Finanzierungsmodells im Landkreis Landsberg am Lech und in der Stadt Bayreuth gezeigt. Dort sind Veränderungen unabhängig vom eigentlichen Modellprozess vonstatten gegangen. Übrigens ist auch sehr interessant, dass keine einzige Einrichtung nach Abschluss des Modellversuchs in das alte System zurück wollte. Die Auswertung der Erprobungsphase gibt hierzu eindeutige Beispiele. Zur kindbezogenen Förderung und zum erprobten Bildungs- und Erziehungsplan haben Dialog- und Begleitveranstaltungen stattgefunden, die dann in das Gesetzgebungsverfahren Eingang gefunden haben. In den örtlichen Modellkommissionen, in der Landesmodellkommission und in der Begleitung zum Bildungs- und Erziehungsplan haben die Trägerspitzenverbände und die örtlichen Träger, die Berufsverbände der Erzieherinnen, die Fachakademien, die Elternorganisationen sowie natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände eine Mitwirkungsmöglichkeit gehabt. Dass sich manche der Beteiligten heute nicht mehr daran erinnern, fi nde ich bedauerlich.

Auf die Beratungen der zahlreichen Petitionen und den umfassenden bisherigen Diskussionsprozess im Parlament werden meine Kolleginnen, wird insbesondere Kollegin Renate Dodell noch intensiv eingehen.