Auf die Beratungen der zahlreichen Petitionen und den umfassenden bisherigen Diskussionsprozess im Parlament werden meine Kolleginnen, wird insbesondere Kollegin Renate Dodell noch intensiv eingehen.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auf die im Anschluss an die Modellphase von der CSU-Landtagsfraktion durchgeführten Beteiligungen von Betroffenen eingehen: Wir haben eine Vielzahl von örtlichen Fachforen bemüht. In einer landesweiten Fragebogenaktion wurde uns der eingeschlagene Weg als richtig bestätigt, wenn es auch zahlreiche ergänzende Anregungen und auch Verunsicherung gegeben hat.
Im vergangenen Jahr haben wir in diesem Haus mit allen Betroffenen, vornehmlich auch aus den Modellregionen, eine Anhörung durchgeführt. Damit ist nochmals verdeutlicht worden, dass die CSU den Austausch und den Dialog schon intensiv geführt hat, als sich andere Parteien in diesem Haus noch nicht einmal darüber im Klaren waren, welchen Weg sie bei diesem Gesetz überhaupt gehen wollen.
Das Konnexitätsprinzip war und ist der Wunsch und Wille der überwiegenden Mehrheit der bayerischen Bevölkerung und auch unseres Hohen Hauses. Das Konnexitätsverfahren, das nunmehr in der Bayerischen Verfassung seinen Niederschlag gefunden hat und damit die Kommunen in eine besondere Rolle bringt, war für alle Beteiligten ein interessanter Prozess mit neuen Erfahrungen auch für uns Parlamentarier.
Dass das Prinzip „Wer anschafft, zahlt“ auch bei allen Bestimmungen mit Kostenauswirkungen für die Gemeinden seine Anwendung fi ndet, ist für mich eindeutig und zwangsläufi g. So hat dies auch bei verschiedenen Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes eine ganz wesentliche Rolle gespielt. Dass sich Rechtsansprüche, Planungssicherheit, Anspruch auf Bedarfsfeststellung, Landkindergartenregelung, um nur einige Beispiele zu nennen, gemeinsam mit den Kommunen realisieren ließen, ist bemerkenswert. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den kommunalen Spitzenverbänden trotz unterschiedlicher Auffassungen bei verschiedenen Themen sehr herzlich für ihre konstruktive Haltung bedanken.
Bei der in diesem Jahr im Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags durchgeführten Anhörung habe ich es als ausgesprochen wohltuend empfunden, dass insbesondere die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages und des Bayerischen Städtetages eben nicht die fi nanzpolitische Schranke in den Vordergrund ihres Denkens gesetzt haben, sondern selbst größtes Interesse an einem konstruktiven Umsetzungsprozess gezeigt haben. Die Mitwirkung an Vereinbarungen und Handreichungen für die Gastkinderregelung, die Bedarfsfeststellung oder auch an EDV-Programmen für die Abrechnung beweisen dies.
Auch die CSU-Landtagsfraktion hat bei der Beratung ihres das Gesetzgebungsverfahren begleitenden Entschließungsantrags und ihrer Ergänzungs- bzw. Änderungsanträge das Konnexitätsverfahren nachvollzogen und die kommunalen Spitzenverbände angehört. Dies hätte ich übrigens auch den Oppositionsparteien empfohlen, die daraufhin wohl manchen Antrag, den sie in den Ausschüssen gestellt haben, freiwillig zurückgezogen hätten. Auch für Sie, Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, gilt das Konnexitätsprinzip in der Bayerischen Verfassung.
Eines möchte ich aber bei dieser Gelegenheit auch vermerken: In der sozialen Landschaft des Freistaats Bayern ist eine Versorgung nur dank der hervorragenden Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspfl ege möglich. Wir wollen, dass dieses Prinzip auch in Zukunft gilt und dass dies auch in einer Umsetzung des Konnexitätsverfahrens noch stärker eine Rolle spielt. Dies ist auch eine Bitte, die sich an die Bayerische Staatsregierung richtet.
Dingen folgende Fragen und Bestimmungen im Entwurf des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes eine wichtige Rolle gespielt: Artikel 7 des Gesetzentwurfes, der ein Kernstück des gesamten Konzepts darstellt. In den Gemeinden – hier möchte ich noch einmal ausdrücklich auf unseren Entschließungsantrag verweisen – soll gegebenenfalls auch in Verwaltungsgemeinschaften sowie in neuen Strukturen eine Bedarfsplanung eben gemeindeübergreifend vorgenommen werden. Die Bestandsaufnahme ist von der Form her nicht vorgeschrieben. Es wird in diesem Zusammenhang eine neue Kultur der Zusammenarbeit und der politischen Diskussion zwischen Kommunen, Einrichtungen und Eltern gefunden werden. Das ist eine qualitativ politisch und gesellschaftlich sehr positive Entwicklung.
Wie bei der Anhörung bereits eindeutig festgestellt, haben die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium angedeutet, dass ein Konzept in Form einer Handreichung an die Kommunen gegeben werden soll. Wir halten dies für sehr, sehr wichtig. In alle Planungen – das hat eine gleich hohe Priorität – müssen selbstverständlich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort einbezogen werden. Dies wird von uns in der praktischen Umsetzung auch immer wieder kritisch hinterfragt werden. Um jedoch auch eine Kontinuität und Konkretisierung der öffentlichen Bedarfsplanung zu ermöglichen, soll diese Erhebung regelmäßig an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden und eine gleichwertige Lebensentwicklung der Kinder und ihrer Familien in den einzelnen Gemeinden ermöglichen. Deshalb ist unsererseits auch eine Ergänzung des Artikels 7 vorgeschlagen worden.
Der Grundsatz der Erziehungspartnerschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt die notwendige stärkere Einbindung der Eltern, muss nicht nur formalisiert in einer bestimmten Form erfolgen. Wir stellen uns gerade bei größeren Kommunen, aber auch in größeren Einrichtungen eine neue Form der Beteiligung vor, die nicht die Institutionen in den Vordergrund rückt, sondern das partnerschaftliche Zusammenwirken in der Einrichtung.
Artikel 18, der den Förderanspruch festlegt, ist das zentrale Mittel der Verbindlichkeit für Träger, Einrichtungen und Kommunen. Wichtig ist für uns, dass Förderanspruch und kindbezogene Förderung zusammengehören. Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesem Modell, das sich in den Regionen Landsberg und Bayreuth bewährt hat und das nicht zu einer Verschlechterung der Qualität führt. Frau Staatsministerin Stewens hat darauf in den vielen Jahren, in denen über diese Entwicklung diskutiert wurde, zu Recht immer wieder hingewiesen.
Der begangene Weg zur Herabsetzung des Einschulungsstichtages kann nur funktionieren, wenn es ein vernünftiges Übergangskonzept im Sinne des Artikels 15 des Gesetzentwurfes gibt.
Ein besonderes Anliegen ist im Gesetzentwurf die Einbeziehung der Tagespfl ege. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für die CSU-Landtagsfraktion eine
wichtige Ergänzung im Betreuungsangebot des Freistaats Bayern. Ich kann die Kritik und Skepsis überhaupt nicht verstehen, die darin eine Benachteiligung von Erzieherinnen sieht. Die Tagespfl ege ist gerade in Gemeinden, in denen das Angebot für eine sonstige institutionelle Einrichtung für unter Dreijährige nicht vorhanden ist, eine besonders attraktive Ergänzung. Die CSU will diese Tagespfl ege entsprechend ausbauen.
Dies gilt übrigens auch für verschiedene Bereiche in den Ballungsräumen. Die Modelle in München, Traunstein und Dachau haben gezeigt, dass Ausbildung von Tagesmüttern, Fortbildung, Informationsaustausch, Alterssicherung durch die Kommunen und die Vernetzung funktionieren. Auf dieser Basis werden wir in einigen Jahren wichtige Bereicherungen in der Betreuungslandschaft haben. Wenn wir nach Frankreich blicken, sehen wir, dass dieses Modell auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz wichtiger und großer Baustein in einem Gesamtmosaik ist. Wir gehen diesen Weg ausdrücklich mit.
Die kindbezogene Förderung hat sich vom Prinzip her – ich habe das bereits angesprochen – als eine zielgenaue Konzeption bewährt. Aufgrund der damit einhergehenden Flexibilisierung kann nicht behauptet werden, dass es hier zwangsläufi g Verlierer im System gäbe oder aber die Qualität verschlechtert würde. Es ist zum Beispiel zu begrüßen, dass es die angemahnten Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden pro Tag geben kann. Der Basiswert, der dem System zugrunde liegt, kann logischerweise nicht im Gesetz, sondern muss in der Ausführungsverordnung festgelegt werden, die fortzuschreiben ist. Dies ist übrigens auch eine positive Entwicklung.
Es war auch für die Diskussion nicht unproblematisch, dass der Basiswert auch Fragestellungen wie die Kostenerstattung im Krankheitsfall oder des Mutterschutzes von Erzieherinnen oder vor allen Dingen auch die Verfügungszeiten beinhalten soll. Die Einbeziehung in den Basiswert kann aber, da es vorher für die Verfügungszeit auch keinen Rechtsanspruch gab, nicht zu einer Verschlechterung führen. Ich möchte aber an dieser Stelle an die Träger und an die Kommunen appellieren, den Weg aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Erziehungspersonal zu gehen und den in den Modellregionen entwickelten durchschnittlichen Wert der Verfügungszeiten nicht zu unterschreiten.
Die Gewichtungsfaktoren für behinderte oder für von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder sind nicht zuletzt in Verbindung mit der Eingliederungshilfe und der Möglichkeit, dass im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vom Gewichtungsfaktor nach oben abgewichen werden kann, absolut dazu geeignet, das Ziel der Integration von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen erfüllen zu können und nicht, wie befürchtet, eine Verschlechterung der bisherigen Regelung eintreten zu lassen. Dazu ist natürlich auch in Zukunft ein Mitwirken der Bezirke erforderlich.
Ich halte es nicht für den richtigen Weg, dass neue Plätze nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe bezuschusst werden. Das ist aber auch eine Frage, die im Zusammenhang mit den zukünftigen Aufgaben eindeutig zu klären ist. Vielfach ist gefordert worden, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit einem eigenen Gewichtungsfaktor berücksichtigt werden. Das ist eine problematische Entwicklung, da die Zahl der Betroffenen immer mehr zunimmt. Hier aber einen pauschalen Topf ohne klare Kriterien zu entwickeln, halte ich schlichtweg nicht für machbar. Durch die Kombination und Vernetzung mit Frühfördereinrichtungen sowie mit den ambulanten Dienstleistungen lässt sich – so hoffe ich – eine bestmögliche Förderung bewerkstelligen.
Die Gruppenstärke im Sinne einer bestimmten PersonalKind-Relation wird durch die Umstellung auf die kindbezogene Förderung nicht verschlechtert, sondern verbessert. Der Mindestanstellungsschlüssel wurde im Modellversuch zur Erprobung der neuen Finanzierung auf 1 : 12,5 festgelegt.
Dies legt allerdings nur die Grenze zur Gefährdung des Kindeswohles fest. Den Einrichtungen wurde ein Anstellungsschlüssel von 1 : 10 empfohlen. An den Modellstandorten im Landkreis Landsberg a. Lech und in der Stadt Bayreuth haben sich die personellen Rahmenbedingungen im Durchschnitt verbessert. Der Anstellungsschlüssel konnte hier von 1 : 10 auf etwas über 1 : 9 optimiert werden.
Die Gastkinderregelung ist eine der umstrittenen Regelungen dieses Gesetzentwurfs. Gegenüber dem jetzigen Zustand, das heißt der jetzigen Regelung, ergibt sich aber eine eindeutige Verbesserung.
Die Kommunen, in denen ein ausreichendes Platzangebot nicht gegeben ist, müssen ihren Finanzierungsanteil an die Kommune bezahlen, in der sich die Einrichtung befi ndet, in die das Gemeindekind geht. Die Eingrenzung dieses Förderanspruchs auf einen Sechs-Stunden-Platz ist auf einen ausdrücklichen Wunsch der Kommunen zurückzuführen. Da viele Eltern im ländlichen Bereich vor allem Halbtagsplätze nachfragen, werden wir den Umsetzungsprozess dieser Bestimmung sicherlich sehr kritisch zu begleiten haben.
Nach Diskussionen des Kabinetts mit den kommunalen Spitzenverbänden ist in Artikel 23 der neue Absatz 4 eingefügt worden, der eine Ausnahmegenehmigung vom Prinzip der Gastkinderregelung dann vorsieht, wenn die Eltern einen Antrag auf einen Betreuungsplatz außerhalb der Gemeinde stellen, um Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren zu können. Die Gemeinde kann die Eltern mit einem Anteil von bis zu 50 % des kommunalen Anteils heranziehen.
Wir haben die kommunalen Spitzenverbände bereits aufgefordert, dass keine bürokratischen Entwicklungen zulasten der Eltern vorgenommen werden. Die CSU-Fraktion hatte die Vorstellung – ich sage das ganz offen –, dass aus dieser Kann-Bestimmung des Absatzes 4 eine MussBestimmung gemacht wird.
Dies war für die kommunalen Spitzenverbände übereinstimmend deshalb nicht akzeptabel, weil sie dann eine Benachteiligung derjenigen vorbildlich agierenden Kommunen befürchtet hätten, die ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung halten und dafür letztlich noch bestraft würden.
Wir bedauern diese Entwicklung, haben aber in unserem Entschließungsantrag ausdrücklich eine Überprüfung dieser Regelung und auch der Auswirkung auf die Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Zielsetzungen eingefordert, um auf mögliche unerwünschte Entwicklungen reagieren zu können. Die Sorgen von Waldorf und Montessori geprägten Kindertageseinrichtungen müssen ernst genommen werden.
(Ulrike Gote (GRÜNE): Von wem? Von euch müssen sie ernst genommen werden! Warum habt ihr es nicht getan?)
Es ist jedoch zu bezweifeln, dass die Befürchtungen in dieser Form wahr werden, denn jede Gemeinde wird bei der Bedarfsentwicklung die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen haben.
Auch bisher hat es zwischen Kommunen Vereinbarungen gegeben, um hier einen Ausgleich zu schaffen. Wir werden aber die Bedarfsfeststellung, die Diskussion im Land, vor einer Überprüfung im Sinne unseres Entschließungsantrags gemeinsam als Parlament sehr kritisch zu begleiten haben.
Der jetzt getroffene Kompromiss zur Gastkinderregelung wurde im Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern und der kommunalen Finanzsituation mit den kommunalen Spitzenverbänden gefunden. Mit einer Sonderförderung für Einrichtungen in ländlichen Regionen, auch Ortsteilen, ist eine Existenzsicherung bei zurückgehender Kinderzahl gewährleistet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderförderung ist, dass die betreffende Einrichtung von der Altersöffnung Gebrauch macht und kein Kind abweist. Wenn in ländlichen Gemeinden Betreuungsplätze für Kinder verloren gehen sollten, dann ist dies nicht, wie von der SPD behauptet, eine Folge des Gesetzes, sondern hängt mit der demographischen Entwicklung sowie mit der zuneh
Lassen Sie mich ein Wort zum immer wieder erhobenen Vorwurf sagen, das Ziel, die Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung gegenüber dem jetzigen Gesetz zu erreichen, würde nicht erreicht. Nach einer Umstellungsphase zur Anpassung durch den Einsatz von passgenauer Software, die Einführung eines E-GovernmentVerfahrens mit Formblättern und Musterverträgen, wird es erhebliche Erleichterungen für Träger, Erzieherinnen und Eltern geben. Auch die Umstellung von den gegenwärtig sehr schwierigen und daher fehleranfälligen Personalkostenförderberechnungen auf die nur mit drei Daten auskommende kindbezogene Förderung wird wesentlich zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. Auch sehe ich die Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals durch den Gesetzentwurf in keiner Weise gefährdet. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals in den Einrichtungen oder gar eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ist nach den Erfahrungen des Modellversuchs nicht zu befürchten.
(Renate Ackermann (GRÜNE): Das werden wir sehen! – Joachim Wahnschaffe (SPD): So weit weg sind Sie von der Praxis!)
Die Zahl der Arbeitsplätze von Erzieherinnen und Kinderpfl egerinnen ist nicht vom Einsatz des neuen Fördersystems, sondern von der demographischen Entwicklung und dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung abhängig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Dialogprozess mit den Betroffenen hat zu den in den Ausschüssen bereits beschlossenen Initiativen der CSU-Landtagsfraktion geführt, zum Entschließungsantrag mit dem Ziel, Schwerpunkte der Ausführungsverordnung einzufordern sowie die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten. Dabei sind insbesondere die aktive Nutzung der Förderinstrumente über Gemeindegrenzen hinaus, die Rahmenbedingungen des Personals im Hinblick auf die Verfügungszeiten, der fi nanzielle Ausgleich bei Krankheit, die Bedeutung der Aus- und Fortbildung zu nennen, weiterhin der Bildungs- und Erziehungsplan als verbindliche Arbeitsgrundlage, die aktive Unterstützung der Verwaltungsvereinfachung sowie die Fixierung des Stellenwerts des pädagogischen Personals.
Die bereits angekündigte Überprüfung der Gastkinderregelung im Hinblick auf ihre Wirkung auf Einrichtungen mit besonderen pädagogischen Förderansätzen wird nach der Umsetzungs- und Beobachtungsphase, vor allem auch im Hinblick auf die Ausführungsverordnung, eine entscheidende Grundlage darstellen.