Tut mir Leid, er hat es schon verallgemeinert. Deshalb werde ich auch hier meine allgemeine Kritik anbringen. Da werde ich nämlich wirklich wütend, weil ich weiß, was beispielsweise meine Heimatgemeinde auf den Weg gebracht hat, man hat dort sogar Eigenleistungen der Bevölkerung requiriert. Dort wäre man bereit, Eigenleistungen im Wert von 200 000 Euro zu erbringen. Da ist es doch der wahre Hohn, wenn es heißt, man habe seine Hausaufgaben nicht gemacht. Die Planungen sind da, die Grundstückskäufe sind getätigt worden, das Wasserwirtschaftsamt hat an dieser Stelle wirklich Großartiges geleistet, auch die Eigenleistung der Betroffenen ist gegeben. Die Gemeinde ist bereit, ihren Beitrag zu leisten, aber es kann nicht angefangen werden. Warum wohl? – Weil der Freistaat nicht in der Lage ist, seinen fi nanziellen Beitrag zu leisten. Das ist skandalös! Man muss sich da doch nicht auch noch beschimpfen lassen, man habe seine Hausaufgaben nicht gemacht. Wer macht denn da seine Hausaufgaben nicht? Man müsste hier vielleicht von anderen Bundesländern lernen. Uns wird so gern und oft gesagt, dass es in anderen Bundesländern so viel besser ist. Schauen wir doch einmal nach Rheinland-Pfalz. Dort müssen die Gemeinden lediglich 10 % der Kosten selbst aufbringen, während es bei uns 35 und mehr Prozent sind.
Wer hat denn die Landesmittel für die Wasserwirtschaftsämter gekürzt? Wer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht? Das muss man wirklich fragen. Hier rächt sich die Sparwut in diesem Freistaat. Der Freistaat hat mit diesen Verzögerungen bei der Mittelgewährung das Hochwasserrisiko praktisch in Kauf genommen. Das muss man der Bevölkerung draußen einmal sagen. Diese Zahlen sind von uns nicht erfunden, sondern im Ausschuss und in einem Brief vom Minister so vorgetragen worden.
Jetzt ist Einsicht eingekehrt, hat man den Eindruck. Wir hatten nämlich wieder ein Hochwasserereignis. Jetzt ist die CSU bereit, wie der vorliegende Antrag zeigt, zu sagen: Zusätzliche Mittel sollen bereitgestellt werden. Zuerst sind sie gekürzt worden – das ist die übliche Vorgehensweise –, dann geben wir sie wieder zurück und lassen uns dafür ganz toll loben. Ich weiß nicht, ob ein solches Verfahren so erfreulich ist. Stattdessen hätte man die
Der zweite Spiegelstrich im CSU-Antrag ist mir auch nicht klar. Da heißt es, Fördermittel sollen für die Kommunen bereitgestellt werden. Hier müsste man einmal sagen, wie viel das sein soll. Es geht schließlich nicht, dass die Mittel bei jeder Kommune anders angesetzt werden und überall ein anderer Prozentsatz von den Kommunen verlangt wird. Hier müsste vielleicht mal Klarheit geschaffen und die Höhe festgelegt werden.
Zu unserem Antrag darf ich noch bemerken: Der fi nanzielle Aspekt ist sicherlich der weitaus gravierendste. Aber es gibt einige andere Dinge, die unbedingt geklärt werden müssen. Der Berichtsantrag der GRÜNEN kann hier eine große Hilfe sein, um die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Einige Dinge weiß man aber schon. Zum Beispiel haben diesmal die Alarmpläne nicht gut funktioniert. Die Pegelstandsmeldungen haben nicht gestimmt, die Leute haben sich in Sicherheit gewiegt und dann sind die Pegelstände doch wieder revidiert worden. Die Leute hatten sich schon beruhigt zurückgezogen, mussten aber dann doch noch ihre Wohnungen ausräumen. Hier sind Dinge passiert, die man so nicht stehen lassen kann, wenn man weiß, dass es Methoden gibt, das zu errechnen.
Eine wichtige Forderung, die wir schon seit geraumer Zeit seit 1999 erheben, ist die nach einem Gesamtprogramm. Man soll einen Fluss insgesamt von seinem Anfang bis zu seinem Ende betrachten und die Ober- und Unterlieger berücksichtigen. Einer sollte vom anderen wissen, was er tut, auch über Regierungsbezirksgrenzen hinweg, und über die Grenzen der Wasserwirtschaftsämter hinweg vernünftig planen, sodass alle Beteiligten wissen, was die jeweils anderen machen. – Das ist sicherlich ganz wichtig.
Ein ganz wichtiges Problem, das in unserem Antrag angesprochen wird, sind die Sanierungsmaßnahmen. Vieles wäre nicht passiert, wenn in den vergangenen Jahren vernünftig saniert worden wäre. Im Jahr 1999 wäre unser Damm an der Donau nicht gebrochen, wenn er vorher noch saniert worden wäre, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sanierung ursprünglich vorgesehen war. Das gilt für viele Deiche und Dämme: Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen vorangetrieben werden; das ist eine wichtige Forderung des Antrags. Auch hier gilt wieder: Vorbeugen ist besser als Sparen. Wir appellieren also auch im Hochwasserschutz an Sie, unserem Antrag zuzustimmen, denn Vorbeugen ist besser als Sparen.
In unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir einen Bericht über Ausmaß und Folgen des jüngsten Hochwassers in Bayern sowie über die notwendigen Konsequenzen. Ich glaube, das ist d’accord. Wir wollen auch einen Vergleich, wie sich die Hochwassersituation im Unterschied zu 1999/2002 entwickelt hat. Wir fragen, wie der Katastrophenschutz und das Krisenma
nagement waren, welche Hochwasserschutzmaßnahmen inzwischen umgesetzt worden sind und welche noch anstehen. Wir wollen auch wissen, welche Konsequenzen man aus diesen Ereignissen zieht.
Ich war bei der Feier des Herrn Ministerpräsidenten Stoiber in der Residenz, mit der den Helfern der jüngsten Hochwasserkatastrophe gedankt wurde. Ich habe gedacht, ich kann meinen Ohren nicht trauen, als Herr Stoiber selbst gesagt hat: Wir haben die Tatsache, dass hundertjährige Hochwasser im Abstand von drei Jahren aufgetreten sind. – Es gibt doch tatsächlich Lernfortschritte innerhalb der CSU, die beachtlich sind. – Es ist wirklich so: Pfi ngsten 1999, August 2002 und August 2005 – wir hatten drei Hochwasserereignisse, die eigentlich als hundertjährige Hochwasser einzustufen sind. Das heißt: Sie dürften der Wahrscheinlichkeit und der Datengrundlage nach nur einmal in hundert Jahren vorkommen. Allein dies zeigt: Wir sind mitten im Klimawandel und wir haben auch die Hochwasserschutzvorsorge auf neue Beine zu stellen. Auch die Einstufung der hundertjährigen Hochwasser muss neu überdacht werden.
Ich freue mich auch über den Lernfortschritt der CSUFraktion, die einen Antrag vorgelegt hat, nachdem zum einen die Mittel künftig aufzustocken sind – wir haben das immer schon gefordert, auch bei den Haushaltsberatungen. Die CSU gesteht ferner zu, dass die zuwendungsreifen Anträge der Kommunen ausgezahlt werden. Auch bei den Gewässern zweiter und dritter Ordnung wollen Sie Ihrer Verantwortung nachkommen. – Tja, genau das haben wir in zwei Anträgen vom Juli 2005 gefordert, und zwar noch vor dem dritten Hochwasser. Wir haben da beispielsweise auf Drucksache 15/3736 gefordert, bei den Haushaltsmitteln 2005/2006 für den Hochwasserschutz keine Kürzungen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Mittel für zugesagte und durchgeführte Maßnahmen der Kommunen zügig ausbezahlt werden.
Diese Forderungen haben Sie damals im Umweltausschuss abgelehnt. Den Absatz musste ich streichen, damit Sie wenigstens dem Bericht zugestimmt haben. Jetzt bringen Sie diese Forderung in Ihrem eigenen Antrag.
Im zweiten Antrag, der im Haushaltsausschuss vor zwei Tagen behandelt wurde, haben wir die Fördermittel für die Gewässer II. und III. Ordnung angemahnt. Dabei gab es in den Reihen der CSU immerhin schon drei Enthaltungen. Mit Verweis auf die Abwasserabgabe und auf mögliche Rückforderungen der Kommunen bei Investitionsmaß
nahmen haben wir angemahnt, die Maßnahmen an den Gewässern und für die Projekte an den Gewässern III. Ordnung zügig abzuwickeln und die Mittel zügig auszuzahlen. Vor zwei Tagen haben Sie sich im Haushaltsausschuss noch zu keiner Unterstützung dieser Forderungen durchringen können. Heute aber fordern Sie genau das in Ihrem Dringlichkeitsantrag. Wir GRÜNE stimmen keineswegs mit politischen Scheuklappen ab, sondern sachlich. Wir werden diesem CSU-Antrag deshalb zustimmen.
Wir werden mit dem Hinweis zustimmen, dass er die beiden Forderungen unseres Antrags vom Juli aufgreift und endlich umsetzt. Bravo, CSU!
Lassen Sie mich trotzdem noch einmal ein paar Punkte zur Finanzierung anmerken. Wir haben nicht vergessen, dass Sie die Mittel für die Gewässer I. Ordnung von 2003 auf 2004 um über 50 % gekürzt haben. Das hat meine Vorrednerin bereits angesprochen. Erst kürzen Sie, dann erhöhen Sie die Mittel und sagen: Wir Bayern sind doch wirklich gut. Das ist doch ein lächerliches Gehabe. Damals waren 67 Millionen für Gewässer I. Ordnung vorgesehen. Das haben Sie auf 29 Millionen heruntergekürzt. So kann man es natürlich auch machen. Nun sagen Sie, Sie stocken die nächsten drei Jahre auf und geben zusätzlich 22 Millionen aus. Das ist doch in der Summe weniger, als Sie damals gekürzt haben. Ich stelle ein Hü und Hott in Ihrer Politik fest. Sie müssen erkennen, dass Hochwasserschutz angesichts der Klimaveränderung mit Vorrang durchgeführt werden muss. Haushaltssperren sind angesichts dessen nicht sinnvoll, denn die volkswirtschaftlichen Schäden werden uns einholen und wesentlich höher sein.
An diesem Punkt unterstützen wir auch die Forderung der SPD. Die Mittel sollten, wie die vom Bund, auf 33 Millionen Euro aufgestockt werden. Das dann ist in etwa das Volumen, das Sie von 2003 auf 2004 gekürzt haben. Dieser Betrag wäre angemessen.
Im August hat Umweltminister Schnappauf so schön erklärt, wir Bayern hätten im Jahr 2004 119 Millionen Euro für Hochwasserschutzprojekte ausgegeben. Im Umweltausschuss hat er noch von 95 Millionen Euro gesprochen. Nun war er plötzlich bei 119 Millionen Euro.
In der Fragestunde hat uns Umweltminister Schnappauf dann aufgeklärt, dass es sich hierbei um reine EU-Mittel handelt. Sie schmücken sich also beim Hochwasserschutzprogramm ständig mit Mitteln aus dem Bund und von der EU, und Sie rechnen auch kommunale Mittel ein. Seien Sie doch endlich einmal ehrlich, sagen Sie klar und deutlich, welche Mittel der Freistaat in den Hochwasserschutz investiert. Wir liegen dann wahrscheinlich bei einem Betrag, der etwa ein Drittel dessen ausmacht. Das
wäre eine angemessene Informationspolitik. Nichtsdestotrotz, diese Mittel müssen wir investieren, denn es stehen umfangreiche Aufgaben an.
Noch eine Anmerkung zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Angesichts dieses dritten hundertjährlichen Hochwassers im August dieses Jahres müssen Sie Ihre Politik bei der Verhinderung, Verwässerung und Blockade des Hochwasserschutzgesetzes von Bundesumweltminister Trittin in einem neuen Licht sehen. Sie haben nur hinausgezögert und blockiert, Sie haben die Möglichkeiten eröffnet, in Überschwemmungsgebieten wieder Bauland auszuweisen. Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes ist ein Kompromiss, ein trauriger Kompromiss, der im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Wenn Sie die Schäden sehen, wenn Sie die Hochwasserentwicklung in Bayern betrachten, dann wissen Sie alle, wie dringend notwendig es ist, den Hochwasserschutz zu verbessern, so wie es von Trittin im Bund gefordert wurde.
Wir haben einen weiteren Antrag zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten eingebracht. Der wird heute sicher nicht mehr behandelt, sondern in die Ausschüsse überwiesen werden. Wir wollen zügig umsetzen, was das Hochwasserschutzgesetz einfordert. Es stehen viele Länderaufgaben an, und Bayern wäre gut beraten, wenn es die Fristen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag bzw. bis zum Jahr 2010 ausdehnen würde. Das gilt vor allem für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete. Wir sehen und wir wissen, dass noch vor dem letzten Hochwasser viele Kommunen dabei waren, in den Überschwemmungsgebieten neue Baugebiete auszuweisen. Ich war im Überschwemmungsgebiet von Eschenlohe und habe mir dort die geplanten Hochwasserschutzanlagen vom Chef des Wasserwirtschaftsamts erklären lassen. Am Tag darauf wurden diese Vorhaben dann im Gemeinderat auch endlich beschlossen.
Es werden neue Deiche gebaut. Auf meine Frage, wie es mit dem Baurecht hinter den Deichen aussieht, habe ich die Antwort erhalten, dass dort die privaten Grundstückseigner bereits in Erwartung neuen Baurechts sind. Neue Verdichtung wird entstehen. Kein Damm ist sicher. Die Hochwasser werden weiter steigen. Wenn mit öffentlichen Mitteln Deiche gebaut werden, dann müssen wir genau hinsehen. Hier wird bebautes Gebiet abgesichert, doch das heißt nicht, dass wir hinter den Deichen Verdichtung brauchen, um beim nächsten Hochwasser eine neue Schadensdimension zu bekommen. Ich bitte die Kollegen der CSU deshalb, vor Ort, gerade auch als Bürgermeister, darauf zu achten, dass in Gefährdungsgebieten kein Bauland ausgewiesen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Ölheizungen. Es ist Aufgabe der Länder, darauf zu achten, dass in gefährdeten Gebieten keine Ölheizungen in den Kellern installiert werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die von der Opposition angesprochen wurden. Ich glaube, im Haushaltsausschuss wie in den anderen Ausschüssen waren wir uns einig – dabei denke ich an die Sitzungen im vergangenen Jahr, im Jahr 2002 und im Anschluss an das Hochwasser 1999 –, dass wir in Bayern das Thema Hochwasserschutz ernst nehmen müssen. Gerade nach dem Hochwasser im Jahr 2002 haben wir darüber gesprochen, dass das Jahrhunderthochwasser neu defi niert werden muss, dass wir Aktionsprogramme und verschiedene andere Dinge brauchen. Ich möchte deshalb in aller Deutlichkeit sagen, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, Frau Kollegin Paulig, es ist teilweise unredlich, wenn Sie in Ihren Redebeiträgen die Sache so darstellen, als ob der Freistaat in den letzten Jahren nichts getan hätte. Gerade Umweltminister Trittin hat die Bayerische Staatsregierung nach dem letzten Hochwasser gelobt und gesagt, es ist ein einmaliger Vorgang, wenn 2,3 Milliarden Euro für einen Zeitraum von 20 Jahren bereitgestellt werden, um ein Aktionsprogramm auf die Beine zu stellen.
(Beifall bei der CSU – Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Wir haben das doch ausdrücklich gesagt! Darauf bin ich doch eingegangen!)
Im Sommer haben wir darüber diskutiert, ob wir einen Teil der Mittel ersetzen können. Diese Diskussion resultierte aus einem Prozess, den die Stadt München eingereicht und gewonnen hatte und auf dessen Grundlage sie Geld aus den Abwasserabgaben erhielt. Um der Legendenbildung entgegenzuwirken, möchte ich klarmachen, dass die Kollegen Strehle, Winter und andere das Thema in unserer Fraktion bereits aufgegriffen hatten, bevor das Hochwasser kam. Wir haben darüber diskutiert und haben deswegen diese Ergänzung gemacht. Ich möchte feststellen, dass der Freistaat Bayern gehandelt hat. Er hat 16,5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt und, gemeinsam mit dem Bund, für die nächsten drei Jahre zusätzlich 55 Millionen Euro in die Hand genommen.
Allein von 1998 bis 2004 sind durchschnittlich jedes Jahr 112 Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen bereitgestellt worden. Die Vorwürfe, die Sie vorhin gemacht haben, wonach zu wenig gemacht werde, wonach nichts passiere, die möchte ich entschieden zurückweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Fraktion hat die Folgen des Hochwassers 1999 wie auch das des Jahres 2002 intensiv diskutiert und aufgearbeitet. Wir
haben in unserer Fraktion drei Arbeitsgruppen, die sich mit Vertretern der Staatsregierung beraten haben. Dabei kam ein Aktionsprogramm heraus, das vorbereitet und später auch umgesetzt wird. Ich bitte aber zu bedenken, dass gerade aus den Gründen, die Sie vorhin genannt haben – es sind die Flussoberläufe ebenso zu beachten wie die Unterläufe, die verschiedenen Interessengruppen müssen berücksichtigt werden, alles muss abgestimmt werden – ein solches Programm nicht von heute auf morgen realisiert werden kann.
Hier sind vielmehr Konzepte notwendig, die vor Ort abgestimmt sind, die mit Kommunalpolitikern und den Betroffenen sowie im Fall von Retentionsfl ächen auch mit denjenigen abgestimmt sind, die die Flächen einbringen. Stichwort: Bauern und andere. Das dauert natürlich eine gewisse Zeit, und das ist der entscheidende Punkt. Diese Abstimmung ist notwendig, ganz zu schweigen davon, dass auch die Kommunen dabei sein müssen.
Ich möchte noch einen Punkt aufgreifen. Ich kenne gerade aus der damaligen Diskussion verschiedene Kommunen, wo Maßnahmen anlaufen, wo das Wasserwirtschaftsamt hervorragend gearbeitet hat, wo Pläne vorliegen, wo Abstimmungen stattfi nden, wo es aber dauert, bis man in Bürgerversammlungen und anderswo die Menschen dafür gewonnen hat und Einsicht erreicht hat. Deswegen dauert es manchmal etwas länger.
Ein anderer Punkt. Wir haben beim letzten Hochwasser festgestellt, dass die Umstellung – ich habe mich mit einem Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes vor Ort länger darüber unterhalten – bei den Warnsystemen sehr wohl funktioniert hat, aber die Warnsysteme noch nicht so abgestimmt waren, dass die Information richtig übermittelt wurde. Das muss optimiert werden. Generell hat das System aber funktioniert. Man muss es jetzt auf die zeitlichen Abläufe abstimmen. Die Abstimmung war zum Teil nicht optimal. Diese Erfahrung aus dem letzten Hochwasser zeigt uns, dass man das besser vorbereiten muss.
Zu unserem Antrag. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, weil er auf die notwendigen Dinge eingeht. Zum Beispiel sollen überall dort, wo Bewilligungsnachweise vorliegen, die Gelder 2005 ausgezahlt werden. Ich denke auch daran, dass die Mittel für das Hochwasserschutzprogramm aufgestockt werden, damit sie zeitnah an die Kommunen ausgezahlt werden können. All das sind Forderungen, die wir bereits damals aufgestellt haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders Herrn Kollegen Strehle erwähnen, der das Thema zusammen mit mehr als drei Dutzend Kollegen aus der CSU-Fraktion federführend behandelt hat.