Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen: Wir wollen die Schleierfahndung auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zurückführen, nämlich in den Grenzbereichen und auf den Transitrouten. Wir wollen nicht soviel Schleierfahndung wie möglich, sondern lediglich das Mindestmaß.
Wir haben heute schon darüber gesprochen, wo es an Polizei fehlt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten mehr Polizei vor Ort in den Innenstädten. Dort fehlt sie. Wir sehen nicht ein, dass die Polizei für Aufgaben eingesetzt wird, bei denen sie nicht den Bürger unterstützt, der in Not ist und der auf ihre Hilfe angewiesen ist, sondern wo sie etwas anderes tut.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen gern einige Daten nahebringen: Tatsache ist, dass Polizei an vielen Stellen fehlt. Demgegenüber gibt es Schleierfahndungsdienststellen, die mehr Personal als Sollstellen haben. Ich nenne nur Lindau, Traunstein, Weilheim und Passau.
Oft diskutieren wir darüber, wie wir mehr Polizeibeamte für bestimmte Aufgaben bekommen können. Hier werden sie an den Bahnhöfen abgezogen, dort fehlen sie in den Innenstädten. In den Schleierfahndungsdienststellen haben wir jedoch mehr Polizei, als offensichtlich geplant ist. Ich glaube, wir sollten die Polizei dort einsetzen, wo sie der Bürger braucht. Wir brauchen keine drei reinen Schleierfahndungs-Dienststellen in Feucht, Erlangen und Ansbach. Ich sage dies auch ganz ausdrücklich im Namen unserer Kolleginnen und Kollegen, die aus diesen Bereichen kommen. Wir werden den Antrag der SPD ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich freue mich wirklich darüber, dass Sie mit diesem Antrag den Richtungswechsel der SPD glasklar dokumentieren.
Ursprünglich hat die SPD die Schleierfahndung insgesamt abgelehnt. Dann hat sie sich zurückgezogen. Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer hat damals erklärt, dass die Schleierfahndung im grenznahen Bereich in Ordnung sei. Heute geht es um die Fahndung, die am deutlichsten im Landesinneren liegt, nämlich in Ansbach. Die SPD stellt heute den Antrag, in Erlangen, Feucht und Ansbach diese Fahndung aufrechtzuerhalten. Ansbach liegt eindeutig im Landesinneren. Damit kann ich feststellen: Sie haben eine Kehrtwendung vollzogen. Ich freue mich sehr, dass Sie damit zu den eifrigsten Verfechtern einer von uns – ich darf persönlich sagen, von mir – geschaffenen Einrichtung, der Schleierfahndung, geworden sind. So stellen wir uns das vor.
Ich hoffe nur, dass die anderen Kursänderungen, die in den nächsten Jahren erforderlich werden, nicht wiederum zehn Jahre dauern werden. Ich freue mich schon auf unsere Diskussion im Jahre 2010. Dann werden Sie sagen: Gott sei Dank hat die CSU eine Polizeiorganisationsreform mit schlankeren Hierarchiestufen eingeführt. Es wäre gut, wenn diese Diskussion im Jahre 2010 stattfände. Wenn es schlecht läuft, wird sie erst im Jahr 2016 sein. Sie wird auf jeden Fall kommen, weil Sie sich irgendwann der Einsicht nicht verschließen können.
Ich bin Herrn Kollegen Peterke sehr dankbar dafür, dass er schon eine Menge dazu ausgeführt hat, wie es zu diesem Modellversuch in Mittelfranken gekommen ist. Ich
hebe noch einmal hervor, dass der Grund nicht Hybris des Ministers oder des Ministeriums gewesen ist. Vielmehr hat das Polizeipräsidium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um den Einsatz einer Zivil- und Schleierfahndung in Mittelfranken zu überprüfen. In dieser Arbeitsgruppe, in der sowohl Vertreter der FKG – der Fahndungskontrollgruppen – als auch der ZEGs vertreten waren, bestand die einhellige Meinung, dass eine Umorganisation erfolgen sollte, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den relativ kleinen Personalstärken dieser drei Fahndungskontrollgruppen ist es nicht verantwortbar, drei Führungseinheiten zu haben, die nicht etwa auf die Straße hinausgehen, sondern in ihren Dienststellen bleiben. Man hat es für vorzugswürdig gehalten, eine Lageerhebung, Lagebewertung, Erarbeitung und Umsetzung von Einsatzkonzeptionen aus einer Hand zu haben anstatt, wie bisher, durch drei Dienststellen zu müssen, deren Koordination nicht auf der übergeordneten Direktionsebene erfolgen kann, sondern erst auf der Ebene des Präsidiums. Damals waren zwei Koordinierungsebenen notwendig. Das haben alle Beteiligten für nachteilig gehalten.
Ein weiterer Grund ist die Konzentration der notwendigen Aus- und Fortbildung. Der letzte Grund ist die Einrichtung einer einheitlich geführten flexiblen Dienstgruppe mit einem einheitlichen Dienstplan. Nur mit einem einheitlichen Dienstplan ist festzulegen, dass die Leute dann vorhanden sind, wenn sie gebraucht werden.
Sie wissen, dass ich die Schleierfahndung sehr schätze. Das Präsidium hat nur einen Modellversuch vorgeschlagen, um die Einführung der Schleierfahndung zu überprüfen. Ich habe dem zugestimmt. Sie wissen, dass verabredet war, die Auswertung des Modellversuchs bis Ende November vorzulegen. Es wäre nicht fair gewesen – Sie könnten das auch nicht vertreten –, wenn der Modellversuch anderthalb Monate vor seiner Beendigung abgebrochen worden wäre. Schließlich geht es hierbei nur um die Verteilung der Leute zwischen der Fahndungskontrollgruppe und den zivilen Einsatzgruppen.
Ich habe mir gerade noch einmal aufgrund Ihrer Kritik die Personalzuweisungen in Feucht und Ansbach geben lassen. Was dort steht, ist zutreffend. Es handelte sich von Anfang an um einen Pilotversuch. Die Fahndungskontrollgruppen – FKG – waren bisher mit 19 Leuten besetzt. Auch jetzt werden wieder 19 Fahnder eingesetzt. Die Zivile Einsatzgruppe – ZEG – Ansbach wurde im Hinblick auf den Pilotversuch von sechs auf 19 Beamte angehoben. Damit sind mit Ausnahme der Führung alle Beamten als Fahnder eingesetzt. Das bedeutet, dass die Zahl der FKGFahnder gleich geblieben ist. Die Anzahl ZEG-Fahnder wurde hingegen deutlich erhöht.
Wir werden uns Ende November die Zahlen aus Mittelfranken vornehmen. Selbstverständlich wissen wir, dass durch den Rückgang der illegalen Migration ein wesentlicher Teil der Schleierfahndung nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung hat. Die Schleierfahndung hat ihre Bedeutung in der Drogenfahndung, der Diebstahlsfahndung und darüber hinaus im Bereich des Pflichtversicherungsgesetzes. Wir werden uns das sorgfältig ansehen und dann entscheiden. Es wäre nicht fair und vernünftig, diesen Pilotversuch vorzeitig abzubrechen und nicht abzuwarten,
Einer der Beteiligten hat mir gesagt, dass der Kollege, der Sie informiert hat – ich weiß inzwischen, wer das war –, im ersten Augenblick etwas schnell gehandelt hat und nur unmittelbare eigene Interessen in den Mittelpunkt gestellt hat. Herr Kollege Breitschwert, wir werden sorgfältig darauf achten, dass der Polizeistandort Ansbach auch nach der Durchführung der Polizeiorganisationsreform stark bleibt. Wir brauchen dazu keine Anträge von kleineren Parteien. In der Mehrheitspartei gibt es lautstarke Befürworter, die mich daran erinnern, dass unser Wort einzuhalten ist.
Ende November wird darüber entschieden. Ich bin selbstverständlich bereit, Ihnen dann Rede und Antwort zu stehen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen. Jetzt war ich 7,5 Minuten schneller, als ich gedacht habe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Alles kann man so nicht stehen lassen, auch wenn es aus dem Munde eines bayerischen Innenministers kommt. Zum Ersten: Der Modellversuch war ursprünglich bis Ende Juni vorgesehen. Dann gab es eine Verlängerung, zunächst auf unbestimmte Zeit, weil die Ergebnisse noch nicht so waren, wie sie sein sollten.
Zum Zweiten: Herr Minister, ich habe heute im Protokoll der Plenarsitzung vom Mai oder vom Juni nachgelesen. Damals haben Sie gesagt, dass sofort nach der FußballWeltmeisterschaft darüber entschieden werde. Der Zeitpunkt „sofort nach der Weltmeisterschaft“ ist vorbei. Heute erfahre ich, dass darüber Ende November entschieden wird. Selbstverständlich kann ich bis dahin warten. Dagegen ist gar nichts zu sagen. Herr Minister, die Information, die Sie bekommen haben, wonach die Anzahl der Fahnder im Modellprojekt gleich geblieben sei, stimmt nicht, wie das der Leiter der Fahndungskontrollgruppe Feucht am Rande der Podiumsdiskussion am Donnerstag gesagt hat. Sieben neue Fahnder sind am 15. September in den Modellversuch einbezogen worden. Seitdem seien die Zahlen und Aufgriffe so, wie man es sich vorstellt, also viel besser, als es vorher der Fall war.
Noch ein Satz: Herr Kollege Peterke, ich habe sehr wohl gehört, als Sie sagten, dass dieses Modellprojekt ergebnisoffen sei.
Wenn man aber weiß, dass es in Ansbach keine Fahndungskontrollgruppe mehr gibt und in Erlangen von ursprünglich zehn oder zwölf Mitarbeitern gerade noch drei Dienst tun, dann frage ich mich schon, wie ernst es gemeint ist, den Modellversuch ergebnisoffen zu führen. Soweit meine Anmerkungen. Ich bitte Sie, diese Überlegungen in Ihre Entscheidung einzubeziehen.
Herr Staatsminister Dr. Beckstein hat seine Wortmeldung zurückgezogen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 15/6355 die Ablehnung des Antrags. Wer hingegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das ist die CSU-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche einen schönen Abend, entweder bei der noch anstehenden Arbeit oder beim späteren Fußballspiel.