Prävention ist ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt. Hierzu haben wir viele Anträge im Landtag eingebracht. Deshalb ist die wichtigste Neuerung bei diesem Gesetz, das Landeserziehungsgeld mit der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U 6 und der U 7 zu verknüpfen. Der Schwerpunkt wird dabei darauf gelegt, die elterliche Verantwortung bei der Gesundheitsprävention zu stärken.
Bayern nimmt bis zum Jahre 2011 zusätzlich 75 Millionen Euro in die Hand, um diese Anschlussleistungen zu garantieren. Insgesamt wird dann im Jahre 2008 der Freistaat Bayern 114 Millionen Euro ausgeben. Interessant ist auch, dass seit der Einführung im Jahre 1989 der Freistaat über 2 Milliarden Euro an unsere Familien ausbezahlt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern investiert nicht einseitig nur in die Kinderbetreuung. Wichtig ist auch, dass wir mit dem Landeserziehungsgeld eine Anerkennung der familiären Erziehungsleistungen der Eltern und die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Familien besonders in den ersten wichtigen Lebensjahren der Kinder sichern wollen. Wir wollen anders als die Opposition nicht die Aufhebung des Landeserziehungsgeldes. Wir wollen keine einseitige ideologische Ausrichtung.
Wenn es nach der Opposition ginge, könnten nicht berufstätige Väter und Mütter nicht davon profi tieren, weil sie ihre Kinder gewöhnlich nicht betreuen lassen. Aber auch diese Familien haben fi nanzielle Verpfl ichtungen und müssen genauso unterstützt werden.
Viele Alleinerziehende, aber auch die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen haben sich in zahlreichen Briefen an mich gewandt und die Fortführung des
Landeserziehungsgeldes gefordert. Denn das Landeserziehungsgeld dient verstärkt dem Schutz des ungeborenen Lebens. Das ist ebenfalls eine große gesamtgesellschaftspolitische Aufgabe.
Wenn wir wieder mehr Kinder in Deutschland haben wollen, müssen wir einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft erreichen. Wir müssen die Erziehungsleistung fördern und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die jungen berufstätigen Mütter und Väter Familie und Beruf vereinbaren können.
Deshalb sind vielseitige fi nanzielle Angebote und Leistungen für die Familien notwendig. In Bayern sind wir auf einem guten Weg.
Wir werden im kommenden Jahr die Mittel für Kleinkinder unter drei Jahren im Vergleich zum Jahre 2002 mindestens verzehnfachen.
Während im Haushalt 2002 noch 4,8 Millionen Euro für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung standen, sind es im Haushalt 2008 bereits 46,6 Millionen Euro. Das heißt, mit einem Mix an Betreuungsangeboten schaffen wir einen echten Beitrag für die Wahlfreiheit und honorieren die Erziehungsleistung unserer Eltern.
Dass wir beim Ausbau der Kinderbetreuung auf dem richtigen Weg sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat auch der nordrhein-westfälische Jugend- und Integrationsminister Armin Laschet, SPD, erkannt.
Zitat: „Bayern als klassisches CSU-Land hat eine relativ gute Ausstattung an Betreuungseinrichtungen,
(Beifall bei der CSU – Zuruf von der CSU: Genau! – Karin Radermacher (SPD): Das müssten Sie schon seit zehn Jahren nicht mehr tun!)
Eine Forsa-Umfrage, die erst in den letzten Tagen veröffentlicht wurde, hat genau dies bestätigt. Ich fi nde es bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass nach dieser Forsa-Umfrage selbst bei SPD-Wählern 62 % für das Betreuungsgeld sind.
Dabei ist besonders hervorzuheben, dass bei den 18- bis 29-Jährigen 81 % für das Betreuungsgeld sind; d. h. die Wahlfreiheit ist das Wichtigste.
Das bedeutet einerseits: Die Erziehungsleistung junger Eltern muss honoriert werden, wofür das Bayerische Landeserziehungsgeld ebenso steht wie das von uns geforderte Betreuungsgeld. Andererseits bedeutet es: Je nach Bedarf sind Kinderkrippen und Betreuungseinrichtungen anzubieten. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ganz herzlich um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf,
der die richtigen Weichen für die Wahlfreiheit unserer Familien in Bayern stellt und die Erziehungsleistungen unserer Eltern honoriert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Stewens, die heute anscheinend nicht da sein kann, hat den vorliegenden Gesetzentwurf immer wieder mit der Begründung angepriesen, dass damit eine echte Wahlfreiheit in Bayern hergestellt werde: Wir geben den Eltern die Sicherheit, dass in Bayern beide Lebensentwürfe gleichwertig nebeneinander stehen, so Frau Stewens.
Aber stehen denn hier in Bayern die Lebensentwürfe gleichwertig nebeneinander? Gibt es denn eine echte Wahlfreiheit in Bayern? Können junge Mütter und Väter wirklich wählen zwischen Beruf oder gar Karriere und Familie?
Wenn ich mich hier in den Reihen des Hohen Hauses umschaue, sehe ich wenige Frauen und noch weniger Mütter, die aus eigenen Erfahrungen berichten können, wie das Leben mit Beruf und Kleinkind aussieht.
Vielleicht sehe ich auch deswegen so wenige hier, weil es in Bayern nahezu unmöglich ist, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Einen guten Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zu ergattern kommt einem Lottogewinn gleich.
Wir sind weit davon entfernt, für alle Kinder, die einen solchen Platz brauchen, auch einen anbieten zu können.
und so lange muss die Frau auf den Wiedereinstieg in den Beruf warten. Andere Möglichkeiten gibt es oft nicht.
Ich möchte Ihnen nochmal kurz die Zahlen in Bayern darlegen. Gerade mal für 7 % der Kinder unter drei Jahren steht ein Kinderkrippenplatz zur Verfügung.
(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das kann man in Bayern nicht leugnen! – Zuruf von der CSU: Woher kommen diese Zahlen?)