Wir müssen uns einmal die einzelnen Themen anschauen. Dann stellen wir fest, dass wir auch landkreisweite Mischlösungen haben, zum Beispiel mit VDSLBandbreiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde, wie etwa in Rhön-Grabfeld oder bei dem Modellprojekt zur digitalen Dividende in Schnaitsee. Solche Projekte haben das Potenzial, für ganz Bayern Maßstäbe zu setzen.
Ich bin sehr froh - damit erledigt sich vielleicht auch der heute nicht mehr zur Behandlung anstehende Antrag zur digitalen Dividende -, dass es uns als Freistaat Bayern gelungen ist, in die Ausschreibungs- und Versteigerungsbedingungen genau das aufzunehmen, was jetzt sozusagen als Nachklapp in dem Antrag steht, dass nämlich vorrangig die unversorgten Gebiete zu bedienen sind. Ich bin angesichts des Standes der Versteigerungsthematik sehr zuversichtlich.
Meine Damen und Herren, wir haben hier ein sehr gutes Breitbandförderungsprogramm. Es ist das beste von allen Bundesländern. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass kein Bundesland den Rahmen des GAK voll ausnutzt. Manche Länder können das zum Beispiel auch mangels eigener Fördermittel gar nicht tun.
Wir haben das fortschrittlichste und bisher erfolgreichste Breitbandförderprogramm von allen Bundesländern. Lassen Sie uns bitte auf diesem Weg fortfahren.
Für den Antrag 16/4602, nachgezogener Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, wurde jetzt ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt.
Da die erforderliche Frist noch nicht abgelaufen ist, werden wir die Abstimmungen zu den beiden letzten Dringlichkeitsanträgen jetzt zurückstellen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukunft der Photovoltaik in Bayern (Drs. 16/4590)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dem Thema den Dringlichkeitsantrag eingebracht; denn aktuell handelt es sich um die Frage: Wie geht es weiter mit der Einspeisevergütung für PV-Anlagen? Es ist bekannt, dass sich die Regierungsfraktionen in Berlin und auch hier in Bayern uneinig darin sind, wie weiter verfahren werden soll. Es wird schon ziemlich viel hin- und hergeschoben. Gibt es nun eine Kürzung zum Stichtag?
Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass die Staatsregierung endlich einmal einen Bericht gibt und uns erklärt, wie sie zu der Kürzung jetzt steht. Uns geht es nicht darum, die Kürzung zu verschieben oder zu verhindern, sondern darum, was wir in der letzten Plenarsitzung angesprochen haben. Uns geht es um die Art der Kürzung. Wie wird die Kürzung gemacht? Soll die Kürzung um 16 % zu einem bestimmten Stichtag gemacht werden, oder soll sie stufenweise erfolgen?
Im Bundestag hat der Umweltausschuss zur Novellierung des EEG gestern eine Fachanhörung durchgeführt. Die Mehrheit der Fachleute vertritt zu dem Thema die Meinung, dass eine Kürzung zu einem Stichtag nicht zweckmäßig und in der Größenordnung von 16 % zu viel ist. Das gilt einmal für die Modulhersteller, die vorwiegend in Ostdeutschland angesiedelt sind, aber auch für die Handwerksbetriebe; Letzteres trifft uns in Bayern ganz stark.
Erstaunlich bei der Sache ist, dass man den Pfad der rationalen Debatte verlassen hat und eigentlich schon in einen modernen Kuhhandel eingetreten ist. Wir müssen einmal nach Ostdeutschland schauen. Ohne dass eine Absprache stattgefunden hat, sage ich: Die Fördergelder von 100 Millionen Euro für die Modulhersteller in Ostdeutschland sind durchaus berechtigt. Aber ich frage mich schon: Wo war eigentlich die Bayerische Staatsregierung, als verhandelt wurde?
Der bayerische Ministerpräsident, Herr Seehofer, der sich selber zum Retter der Solarbranche ernannt hat er ist bei diesem Thema heute nicht mal mehr anwesend -, hat im März, also vor einem Monat, gesagt: "Die Pläne des Bundeskabinetts haben für Bayern nicht hinnehmbare Konsequenzen." - Ja, so ist es. Aber was wird getan? Wir möchten wissen: Wie steht die Staats
regierung zur Kürzung der Vergütungen? Steht sie für eine einmalige 16-prozentige Kürzung? Tritt die Staatsregierung für eine Absenkung in Stufen ein, was den Handwerksbetrieben entgegenkommen würde?
Und wie geht die Staatsregierung eigentlich mit den Freiflächen um? Einer heutigen Pressemitteilung des Agrarministers Brunner ist zu entnehmen, dass er sich für die Beibehaltung der Einspeisevergütung auf Freiland- und Ackerflächen ausgesprochen hat.
Die Kollegen der CSU im Bundestag haben der Abschaffung aber zugestimmt, also jenen, die fordern, dass die Einspeisevergütung abgeschafft wird, dass es also keine Förderung mehr gibt. Wir fragen uns: Wo möchte Bayern eigentlich hin, wenn es um die PV-Förderung geht? Darauf braucht man eine klare Antwort.
Die klare Antwort sind wir nicht nur den Unternehmen schuldig, die auf diesem Gebiet handeln, nämlich den Modulherstellern, sondern ganz deutlich auch den bayerischen Handwerkern und den bayerischen mittelständischen Betrieben, die in diesem Land die Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen. Diese Betriebe befinden sich immer noch in einer Unsicherheit darüber, was jetzt wirklich kommt. Wir reden, wenn es um den Zeitpunkt der Änderung geht, nicht mehr von Monaten oder einem halben Jahr, sondern von Wochen.
Aktuell ist festzustellen, dass die Handwerker im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr vom Dach herunterkommen. Bereits jetzt gibt es Verwerfungen in den Preisen. Die Modulpreise ziehen an. Die Preise für Wechselrichter haben gewaltig angezogen. Bei den Wechselrichtern gibt es bereits erste Lieferschwierigkeiten.
Wir haben also ein kurzes Strohfeuer. Es wurde durch die Unsicherheit auf dem Markt ausgelöst. Es ist Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung, der Unsicherheit entgegenzutreten und klipp und klar zu sagen, was sie will. Ich bitte darum, dass der Wirtschaftsminister heute ausführlich dazu Stellung nimmt.
(Margarete Bause (GRÜNE): Aber dann weiß man doch auch noch nicht, ob es die Position der Staatsregierung ist!)
- Ja, das ist das andere, Frau Kollegin. Aber ich würde schon mal gerne wissen, was der Wirtschaftsminister dazu meint, und mich würde darüber hinaus interessieren, was die CSU dazu meint, was die Staatsregierung dann machen wird.
Es kann nicht sein - darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause sicherlich alle einig -, dass wir die baye
rischen Interessen in Berlin nicht vertreten. Wenn klipp und klar deutlich ist, dass die bayerischen Interessen dort bei dieser schlagartigen Kürzung der Einspeisevergütung alles andere als gewahrt werden, dann betrifft das unsere Handwerksbetriebe hier im Lande.
Die Betriebe zu einer kleinen PR-Aktion einzuladen und zu sagen, dass man nun auch für die Solarkraft sei, ist einfach zu wenig. Der Minister ist uns die Antwort auf die Frage schuldig, was jetzt gemacht wird. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, Herr Minister!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hartmann, wir führen die Debatte über die Photovoltaik und die hierzu im Bundestag zu verabschiedenden Neuregelungen im EEG seit mehreren Wochen, wenn nicht sogar seit mehreren Monaten auch hier im Bayerischen Landtag. Auch das bayerische Kabinett hat sich bereits im Februar zu einer Absenkung der Solarförderung mit Maß und Ziel bekannt und klargestellt, dass Hersteller, Betreiber und Handwerker Anspruch auf Vertrauensschutz haben.
Der Ministerpräsident und auch der Wirtschaftsminister haben mehrere Gespräche mit der Solarwirtschaft geführt.
Sie, Herr Minister Zeil, haben zuletzt vor einer Woche hier im Hohen Haus die Haltung der Staatsregierung vorgetragen. Unter Berücksichtigung dieser Gespräche und der gestrigen Expertenanhörung im Umweltausschuss des Bundestages sollte meines Erachtens vorrangig noch einmal über Datum und Höhe der aktuell zum 1. Juli geplanten zusätzlichen Absenkung gesprochen werden.
Anstelle der von den GRÜNEN aber geforderten stufenweisen Absenkung halte ich eine nochmalige Verschiebung des Stichtages um bis zu drei Monate auf den 1. Oktober für vertretbar, um den Druck von den ausführenden Handwerksbetrieben zu nehmen.
schnittlich viele Anlagen ans Netz gehen, könnte meines Erachtens ergänzend dadurch Rechnung getragen werden, dass dieser Zubau bei der zusätzlichen Degression zum Jahreswechsel 2010/2011 nicht vollständig zugrunde gelegt wird, sondern der Zielkorridor von 3.500 Megawatt im Falle seiner Überschreitung eine etwas geringere Degression vorsieht.
Klar ist aber, dass eine einmalige, zusätzliche Vergütungsabsenkung im zweistelligen Prozentbereich in diesem Jahr für die Branche machbar ist. Die Preise für Solaranlagen sind in den letzten Jahren drastisch gesunken. Heute kostet ein komplettes System einschließlich Wechselrichtungsmontage rund 3.000 Euro pro Kilowatt Leistung. Im Jahre 2008 waren hierfür noch rund 4.500 Euro fällig. Eine Anlage ist damit heute rund ein Drittel günstiger als noch vor zwei Jahren. Wer diese enorme Preisentwicklung sieht, muss dafür sein, eine Überförderung zu verhindern, sonst bleiben am Ende ausschließlich überhöhte Renditen bestehen.
Im Übrigen hat die Einspeisevergütung allein mit der Entwicklung der Modulpreise wenig zu tun. Am Markt spielt nicht die Kostensituation der Unternehmen, sondern der Preis die entscheidende Rolle. Wenn, obwohl die Preise sinken, die Einspeisevergütung gleich hoch bleibt, wem wird dann die Differenz zugutekommen? Müssen wir nicht davon ausgehen, dass Investoren und Betreiber die hohe Einspeisevergütung zwar gern kassieren, den Strom aber trotzdem mit asiatischen Modulen erzeugen, weil so die Gewinnspanne am höchsten ausfällt?
Das ist sicherlich ein Problem, das wir alleine mit dem EEG nicht lösen können. Das EEG ist kein Instrument, um zielorientiert Unternehmen der deutschen Wirtschaft zu fördern. Eine der Preisentwicklung angepasste Absenkung gefährdet demnach auch nicht die Position Deutschlands bei der Entwicklung der Schlüsseltechnologie Photovoltaik. Entscheidend ist, dass die deutschen Unternehmen auch weiterhin international wettbewerbsfähig bleiben.
Wir wollen mit dem EEG Technologien fördern und nicht Investmentfonds. Und wir dürfen die Interessen der Stromkunden nicht den Brancheninteressen unterordnen.
Was die weitere Förderung von Freiflächenanlagen anbelangt, haben wir hier im Hohen Hause bereits beschlossen, die Förderung für Anlagen auf Ackerflächen auch zukünftig zu erhalten. Freiflächenanlagen produzieren Solarstrom zu vergleichsweise günstigen Konditionen und bringen vermehrt technische Innovation zum Einsatz.
Ich bitte die Staatsregierung, weiterhin in diesem Sinne und im Interesse der bayerischen Solarwirtschaft und der dortigen Arbeitsplätze auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Die Staatsregierung hat dem Landtag bereits mehrfach detailliert über ihre Positionen und Initiativen zur Photovoltaik berichtet und würde sicherlich - der Herr Kollege Hartmann hat das ja angesprochen - auch im Rahmen dieses Antrags jederzeit erneut darüber berichten.
Nachdem der Antrag aber unter Ziffer 4 eine rein hypothetische Fragestellung enthält, sehe ich nicht, dass der geforderte Bericht über das hinaus, was der Herr Minister und die Staatsregierung heute sicherlich berichten könnten, einen Mehrwert bringt, sodass wir den Antrag ablehnen.
(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP - Tobias Thalhammer (FDP): Sehr gut! - Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))