Bei allem Respekt, die Ausdrücke, die hier fallen, finde ich teilweise schon etwas daneben. Ich möchte festhalten, dass der Antrag immerhin wirklich dringlich ist. Das Problem ist akut. So viel muss ich festhalten. Der Antrag ist jedoch überflüssig, weil die Staatsregierung alles dafür tut, Gesetzeskonformität herzustellen. Der Staatsanwalt wird nicht von der Politik, sondern von den Gesetzen gesteuert. Sollte der Staatsanwalt seine Ermittlungen aufnehmen müssen, wird er dies auch tun.
Ich möchte ein paar Worte zu dem Sachverhalt sagen. Diese Debatte ist zu einer Anti-GentechnikDebatte geworden, die mit unsachlichen Argumenten und Begriffen geführt worden ist. In Europa gibt es viel legale Gentechnik. Außerdem möchte ich festhalten, dass die Gentechnik in einigen Bereichen angewandt wird, die Einfluss auf die Nahrungsmittelkette und somit die Nahrungsmittel haben. Aus diesem Grund werden in Europa einige Nahrungsmittel mithilfe der Gentechnik hergestellt. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Dreckszeug, wie es hier bezeichnet wurde. Diese Nahrungsmittel sind weit verbreitet und von politischer Seite erlaubt.
Das gentechnisch veränderte Mais-Saatgut ist jedoch nicht für den Anbau zugelassen. Aus diesem Grund muss der Anbau verboten und das bereits verwendete Saatgut aus den Feldern entfernt werden. Aus meiner Sicht ist die Forderung nach Berichten der Staatsregierung in den zuständigen Ausschüssen absolut korrekt. Die darüber hinausgehende Forderung der GRÜNEN, die Bauern an den Pranger zu stellen, geht jedoch zu weit. Die Bauern können nichts dafür. Sie haben selber Probleme, die sie lösen müssen. Herr Kollege Füracker hat bereits gesagt, dass wir die Bauern unterstützen müssten. Wir dürfen nicht auf sie einprügeln, indem wir sie an den Pranger stellen. Das dürfen wir nicht zulassen.
Ein Verbot durch entsprechende Gesetze - das hat Herr Kollege Füracker bereits ausgeführt - ist nicht leicht umzusetzen. Die Forderung der Freien Wähler, die Betroffenen mit staatlichen Mitteln zu entschädigen, ist schön und gut. Jedoch ist der Staat nicht verantwortlich. Wir sind dafür da, das Problem so schnell wie möglich zu bereinigen. Wir sind dafür da, diejenigen, die den Gesetzesverstoß begangen haben, haftbar zu machen. Einen Antrag, mit dem gefordert wird, dass der Staat hierfür haften soll, kann ich nicht unterstützen. Der SPD-Antrag geht in dieselbe Richtung wie der Antrag der GRÜNEN. Dort sollen Landwirte ebenfalls an den Pranger gestellt werden, indem die entsprechenden Flächen bekannt gemacht werden. Aus meiner Sicht geht dies viel zu weit. Wir dürfen die Betroffenen nicht an den Pranger stellen, sondern müssen das Problem lösen. Dafür hat die Staatsregierung alles Nötige in die Wege geleitet. Wir müssen den Betroffenen helfen. Das werden wir tun. Deswegen werden wir die Anträge der Opposition ablehnen und dem gemeinsamen Antrag der CSU und der FDP zustimmen.
Herr Dechant, einen Moment bitte. Herr Kollege Wörner hat sich für eine Zwischenintervention gemeldet.
Herr Kollege Dechant, Sie sagten gerade, der Staat tue alles. Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass niemandem in diesem Hause bekannt ist, dass die bayerische Staatsanwaltschaft in dieser Frage ermittelt. Das wäre ihre Aufgabe. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das mit bis zu drei Jahren Gefängnis bewehrt ist. Der Staat ist für die Gefahrenabwehr und die Sicherstellung der Täter zuständig, damit das Geld für die Landwirte aufgebracht werden kann.
Wo nehmen Sie die Behauptung her - da bitte ich Sie, das Protokoll zu lesen, sobald es fertig ist -, ich stelle die Bauern an den Pranger? Das ist Käse. Es ist eine Unverschämtheit, wie Sie mir das Wort im Munde verdrehen. Sie versuchen, die Bauern gegen uns aufzuhetzen, weil Sie selber so einen schlechten Stand haben. Kein Bauer will Gentechnik, nur die FDP. Sie versuchen, einen Keil zu treiben, den es überhaupt nicht gibt. Wir sind in Sorge um die Bauern. Deshalb wollen wir so schnell wie möglich wissen: Wo ist das Zeug gelandet?
Herr Wörner, vielen Dank, dass ich meine Ausführungen in diesem Punkt konkretisieren kann. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: "Die
Staatsregierung wird aufgefordert, alle … betroffenen Flächen in Bayern zu veröffentlichen und unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, …" Dort steht "betroffenen Flächen in Bayern zu veröffentlichen". Da jeder im Dorf weiß, welche Fläche wem gehört, stelle ich damit den betroffenen Bauer an den Pranger. Das ist ganz klar.
Herr Wörner, auch Sie kennen unseren Staatsaufbau und wissen, dass es in einer Demokratie Gewaltenteilung gibt. Sie wissen, dass es eine Judikative, eine Exekutive und eine Legislative gibt. Sie wissen, dass diese Instanzen unabhängig voneinander sind. Die Staatsregierung tut alles, was getan werden muss.
Herr Kollege Dechant, vielleicht können Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir in unserem Antrag nur die Nennung der Ortsnamen fordern. Sie setzen sich für den Datenschutz und den Schutz dieser Betriebe ein. Glauben Sie, dass es in einer Gemeinde unbemerkt bleibt, wenn ein Bauer anfängt, seinen Mais abzuspritzen? In diesem Fall findet die gleiche Veröffentlichung statt wie bei der Nennung der Ortsnamen.
Das mag sein. Da widerspreche ich Ihnen nicht. Trotzdem sollte die Veröffentlichung nicht durch den Landtag angeordnet werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines steht fest: In Bezug auf die konsequente und klare Linie beim Thema grüne Gentechnik hat die Mehrheit dieses Hauses seit längerer Zeit ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass sich einige Unternehmen falsch verhalten haben, zu behaupten, dass die Mehrheit des Hohen Hauses und die gesamte Staatsregierung nicht glaubwürdig seien, ist nicht akzeptabel.
Das Verbot von MON 810 wäre unter der rot-grünen Bundesregierung möglich gewesen. Nichts ist passiert. Das Verbot hat eine Regierung eingeführt, an der die Landwirtschaftsministerin von der CSU beteiligt gewesen ist. Wenn jemand gehandelt und nicht nur geredet, sondern konsequent und gerichtsfest entschieden hat, dann waren es die Mehrheitsfraktionen hier im Haus. Dafür ist ihnen auch Dank zu sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In diesem Jahr wird es keine Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern geben. Beim Thema Selbstbestimmungsrecht in Europa und beim Thema Selbstbestimmung der Regionen sind wir am Anfang immer belächelt worden. Ich kann mich an die Zeit, als ich noch Europaminister war, gut erinnern. Viele Seiten waren der Auffassung, dass dies völlig unmöglich sei. Der zuständige EU-Kommissar hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Entwurf vorzulegen, der die Möglichkeit schaffen soll, dass Regionen selbstständig über den Anbau entscheiden können. In Bezug auf das langfristige Handeln und das Bohren dicker Bretter kann Bayern von sich behaupten: Ohne unsere Anstöße in Deutschland wäre dies nicht passiert. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund kann uns kein Glaubwürdigkeitsdefizit vorgeworfen werden. Wir haben alles getan, was geht.
Nun geht es um die Frage, wie es mit dem verunreinigten Saatgut weitergeht. Klar ist: Dieses Saatgut ist hier nicht zugelassen; es wurde in Niedersachsen geprüft und geprobt. Dies ist deswegen entscheidend, weil es - wer sich damit auskennt, weiß es - eine Bund-Länder-Vereinbarung gibt, dass die zuständigen Länder - lieber Herr Wörner, dort, wo die Herstellerfirma des Saatguts ist - die entsprechenden Überprüfungen vornehmen und die Ergebnisse weiterleiten.
Hier war es insbesondere so, dass es eine Schwierigkeit gegeben hat: Die niedersächsischen Behörden mussten es gerichtsfest machen, weil sich die zuständige Herstellerfirma bis zum letzten Zeitpunkt geweigert hat, auch die Namen der Händler, an die sie dieses Saatgut ausgegeben hat, zu nennen und zu bestimmen. Ohne die Nennung der Händler kann man natürlich auch nicht die weitere Kette der Landwirte ermitteln, bei denen eine mögliche Aussaat hätte stattfinden können. Also musste in dem Verfahren zunächst darauf gewartet werden, bis Niedersachsen die entsprechenden Daten hatte, die, wie gesagt, gerichtsfest ermittelt wurden; es wurde übrigens auch gerichtsfest ermittelt, dass eine Verunreinigung stattgefunden hatte. Auch daran gab es vonseiten der Herstellerfirma entsprechende Kritik.
Danach haben wir in Bayern - und zwar sowohl der Landwirtschaftsminister, mit dem ich mich kurzfristig konsultiert habe, als auch ich in meiner Zuständigkeit - sofort entschieden, zu handeln: Etwas, was verunreinigt und nicht zugelassen ist, darf nicht angebaut werden. Wir haben entschieden, entsprechende Beseitigungen anzuordnen, und zwar durch die beiden zuständigen Regierungen - so ist Bayern nämlich aufgestellt -, die Regierung von Oberbayern für die Umsetzung gentechnischer Belange für Südbayern und die Regierung von Unterfranken als die zuständige Behörde für Nordbayern.
Dass unser Vorgehen übrigens gar nicht so schlecht sein kann, können Sie an einem Interview des Greenpeace-Experten Alexander Hissting am 8. Juni dieses Jahres in der B 2 "radioWelt" erkennen, der genau zu diesem Thema gesagt hat: "Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern hat Bayern an der Stelle richtig gehandelt." Denjenigen, die uns kritisieren, sage ich: Nehmt euch mal Greenpeace - zumindest in diesem Falle - zum Maßstab: Wenn die uns loben, können wir so schlecht nicht gehandelt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nun zu dem, was wir nicht machen werden. Wir ermitteln jetzt. Es wird alles getan, was notwendig ist, aber ich bitte wirklich um Verständnis. Die Landwirte, um die es hier geht, sollen nicht durch das Internet darunter leiden, dass es zu ihnen ganze Wanderungen gibt. Diese Bauern, Landwirte, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind, sollen nicht in eine nachteilige Situation gebracht werden, weil sie damit rechnen müssen, dass Delegationen aus der ganzen Republik kommen werden. Diesen Landwirten muss geholfen werden. Es ist klar, dass solche Sachen passieren können, aber es kann nicht sein, dass sie quasi in dem ganzen Bereich gebrandmarkt werden.
Was das Thema Schäden betrifft, gibt es hier eine klare Rechtssituation. Wir hatten, Herr Wörner, in den vergangenen Jahren schon ein, zwei solche Fälle. Dort haben die Herstellerfirmen - übrigens freiwillig sofort eine Entschädigung vorgenommen. Wir erwarten, weil der Verursacher in der Beweiskette nämlich ganz eindeutig der Hersteller ist, dass dieser auch dem zivilrechtlichen Anspruch nachkommt - dieser ist aus unserer Sicht relativ eindeutig - und die Landwirte jetzt schnell und unkompliziert entschädigt. Übrigens zeigt sich an der Stelle auch, dass das manche Großkonzerne besser machen als andere. Wir erwarten hier, dass es der Hersteller entsprechend tut.
Deswegen sagen wir auch: Wir geben den zuständigen Ausschüssen gern einen Bericht, insbesondere würde ich vorschlagen - wenn wir nach ersten Ergebnissen eine Bilanz ziehen können. Denn dass
Verunreinigung vorliegt, dass gehandelt wird, dass die Zeitachsen eingehalten werden, ist, glaube ich, dem Hohen Haus hier deutlich dargelegt worden, auch durch veröffentlichte Meinung. Wir würden dann den Bericht abgeben, aber ich bitte einfach um Verständnis: Wir beteiligen uns nicht daran, diejenigen, die jetzt schon Opfer sind, die Landwirte, zusätzlich zu belasten. Wir sollten unserer Landwirtschaft helfen und sie nicht weiter belasten.
Deswegen sage ich aus Sicht der Staatsregierung: Es gibt in der Tat konsequentes, schnelles, effizientes Handeln, so gut es nur irgendwie geht, auch die Aufforderung an die Hersteller, die Schäden entsprechend zu begleichen; denn Sie sind dafür verantwortlich und zivilrechtlich in der Pflicht. Aber wir wollen keine Brandmarkung, keine Wanderungen, wodurch einzelne Bauern noch zusätzliche Belastungen hätten und wodurch möglicherweise sogar die Felder, die nicht verunreinigt worden sein könnten, dann auch noch zerstört würden. Eine solche Verantwortung wollen wir nicht schultern. Wir stellen uns hier auf die Seite der Landwirtschaft, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie haben schon bemerkt, es gibt noch zwei Zwischeninterventionen. Bitte, Herr Sprinkart.
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass der zuständige EUKommissar den Entwurf für eine Regelung vorlegen wird, wonach die Länder bzw. Regionen selber entscheiden können. Sagen Sie uns auch bitte dazu, dass die Hürden für eine solche Entscheidung sehr hoch gelegt werden. Wir können nicht einfach sagen, wir machen etwas zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt. Genau das ist nämlich ausgeschlossen.
Der Kommissar hat bisher keine Bedingungen und Parameter genannt. Ich habe ihn mehrfach angeschrieben, wir haben auch Briefe bekommen, Telefonate geführt. Auch die Europapolitiker Ihrer Partei können es bestätigen.
Jetzt seien wir einmal ehrlich: Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass die Kommission ernsthaft überlegt, einen Vorschlag zu machen, um Regionen und Ländern mehr Selbstbestimmung und Mitbestimmung in dieser Frage zu geben? Wir hätten das nie für möglich gehalten. Alle diejenigen, die sich da eingebracht haben, wurden als Fantasten beschrieben. Ich kann das von mir selber sagen: Ich wurde damals als Europaminister von dem einen oder anderen angegriffen.
Und ich sage Ihnen: Es hat einen Sinn gehabt, weil jetzt, durch eine breite Bewegung in Europa, tatsächlich der Wunsch nach Selbstbestimmung stärker geworden ist. Dass wir darum kämpfen und darüber diskutieren müssen, ist doch klar. Dass wir bei der Umsetzung in nationales Recht in Bezug auf die Länder diskutieren und streiten müssen, ist auch klar, weil es in Deutschland, in anderen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Aber dass wir die Chance bekommen, Herr Sprinkart, dass wir überhaupt so weit sind, sollten wir, finde ich, einfach einmal vermerken und sagen: Das ist ein Weg, der in die richtige Richtung geht. Deswegen sage ich Ja und unterstütze diesen Weg.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt gewesen, dass 2009 vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt 86 Proben auf GVO-Verunreinigungen gezogen worden sind und von diesen Proben fünf mit gentechnisch veränderten Linien verunreinigt waren?
Teilen Sie meine Bedenken aufgrund der Tatsache, dass lediglich eine Probe zum Senf-Saatgut gezogen wurde und darin drei unterschiedlich gentechnisch veränderte Rapslinien gefunden wurden?
Stimmen Sie mir ferner zu, dass insbesondere die Verunreinigung von gentechnisch veränderten Kreuzblütlern - das ist nämlich der Raps - eine absolute Gefahr für unsere Natur und für unsere Kräuter bedeutet? Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen, dass nur eine Probe gezogen worden ist und hier nicht noch mehr Kontrollen gefordert worden sind.
Dass ich jemand bin, der bei dem Thema "grüne Gentechnik" so ziemlich alle Bedenken teilt und dafür auch öfters angegriffen wurde, ist, glaube ich, bekannt.
Ich wurde angegriffen, und zwar nicht nur auf Marktplätzen, sondern auch in vielen internen Sitzungen. Glauben Sie mir, da wird wirklich hart diskutiert.