Frau Sozialministerin, ich appelliere an Sie: Stellen Sie sich nicht als Eiszeitministerin an die Spitze Ihres Ministeriums. Korrigieren Sie diesen Kurs. Setzen Sie sich für die Schwachen ein, die Hilfe und Unterstützung und Mut und Zuversicht an der Spitze eines Sozialministeriums brauchen, aber keine Ministerin, die gar nicht weiß, wo der Schuh drückt, und die gar nicht weiß, welche Konsequenzen diese Entscheidung für die Menschen hat, die mit 20 Euro wirklich viel anzufangen wissen. Sie haben jetzt signalisiert, dass Sie zu einer gewissen Umkehr bereit sind. Schaffen Sie die Voraussetzungen für eine eindeutige Regelung, die wirklich Hand und Fuß und die rechtlich Bestand hat, die nicht auf der windelweichen Formulierung eines Prüfantrags beruht. Genau das brauchen wir als Signal, damit die Kommunen, die diese freiwilligen Leistungen weiter bezahlen wollen, dies auch tun können, damit sie rechtlich auf sicherem Terrain sind und damit sie die Gutachten anfertigen können, die Voraussetzung dafür sind, dass diese Regelungen gehalten werden können. Ich meine, dass Sie dies heute umgehend tun sollten.
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Redepult. Frau Kollegin Schreyer-Stäblein hat das Wort zu einer Zwischenbemerkung.
Frau Kollegin Schopper, ist Ihnen bewusst, dass die Kommunen ohne die EVS (Anm.: Einkommens- und Verbrauchs- stichprobe) überhaupt nichts machen können, selbst wenn die Frau Ministerin diese Regelung erlässt? Ist Ihnen bekannt, dass der Landkreis München auf Antrag der CSU-Fraktion beschlossen hat, dass wir die EVS so schnell wie möglich durchführen und darüber hinaus über die Härtefallregelung Linderungen schaffen, bis die entsprechenden Ergebnisse vorliegen? Ist Ihnen bekannt, dass eine solche Richtlinie von Bayern überhaupt nicht erlassen werden kann, solange der Bundesrat nicht entschieden hat, weil die Grundlagen dafür fehlen?
Mir ist sehr wohl bekannt, dass Sie im Kreistag von München einstimmig beschlossen haben, dass die EVS erhoben werden soll. Ich weiß, dass das notwendig ist. Ich weiß, dass die Zahlungen von den Kommunen momentan eher auf freiwilliger Basis geleistet werden. Bestand kann eine solche Ausnahmeregelung aber nur haben, wenn sie vom Ministerium zugelassen wird. Das ist der Knackpunkt. Das Ministerium wollte diese Ausnahmeregelungen streichen. Ich finde es sehr schön, dass Sie im Kreistag von München einstimmig abgestimmt haben.
Ich bitte andererseits, diesen Sachverstand auch hier zu haben und anzuerkennen, dass nämlich genau diese Regelung erforderlich ist. Wir wissen, dass es momentan im Bundesrat eine Hängepartie gibt und wir die Verabschiedung noch nicht haben. Nichtsdestotrotz ist das klare Signal notwendig, dass wir eine Ausnahmeregelung brauchen. Wir dürfen nicht einfach diese Ausnahmeregelung wegen der Gleichbehandlung kassieren.
Ich finde, dass die Frau Ministerin ein technokratisches Pferd gesattelt hat, was sie nicht hätte tun sollen. Sie hat die Leute vor Ort vor den Kopf gestoßen, sie hat aber auch die Kreisräte und Kreisrätinnen vor den Kopf gestoßen. Da waren Sie genauso mit dabei wie unsere Frau Tausendfreund.
Ich möchte die Gelegenheit zur Zwischenbemerkung nutzen, um zur Kenntnis zu geben, was auf meinen Antrag hin am letzten Montag einstimmig im Kreistag München beschlossen worden ist:
Der Kreistag des Landkreises München appelliert an die Bayerische Staatsregierung, die Festsetzung erhöhter örtlicher Regelsätze für Leistungsempfänger nach dem SGB XII auch nach der gesetzlichen Neuregelung der ALG-II-Regelsätze zu ermöglichen, sobald der Landkreis München die EVS vorgelegt hat.
Wir haben jetzt zwei Schritte vor uns. Wir haben zum einen die Übergangssituation: Was machen wir in der Situation, bevor die Landesverordnung in Kraft tritt, die wir, wenn wir die neue gesetzliche Regelung auf Bundesebene haben, auf jeden Fall brauchen werden? Der Landkreis München will so lange, wie die Übergangsphase läuft, den erhöhten Satz bezahlen. Aber dann bedarf es in jedem Fall einer Landesverordnung, damit wir weiterhin den erhöhten Satz bezahlen können; denn auf freiwilliger Basis geht das nicht dauerhaft.
Deshalb muss die Ministerin erklären, ob sie, wenn die neue gesetzliche Grundlage vorhanden ist, die Ausnahmemöglichkeit für die Kommunen geben will. Es ist ja nicht das Geld des Freistaates, sondern es sind die Leistungen der Kommunen. Von daher verstehe ich es zweimal nicht, dass Sie sich frühzeitig in der Form festgelegt haben, keine Ausnahmen zu genehmigen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann hier einfach nicht greifen.
In die Landkreisauseinandersetzungen, wer welchen Antrag gestellt hat, mag ich mich nicht einmischen. Ich glaube, es ist wichtig, dass dieses Signal auch vom Landkreis München ausging. Ich habe auch den Antrag von Frau Tausendfreund vorliegen. Die EVS-Stichproben sind vielleicht auf Ihre Anregung hineingekommen. Insofern war es ein gemeinsamer Antrag. Das ist eine weihnachtlich schöne Botschaft. Ich hoffe, sie wird auch umgesetzt.
Eine Frage stellt sich mir noch. Dem Protokoll entnehme ich die Aussage des Sozialministeriums: Wir haben intensiv geprüft. Leider sehen wir keine rechtliche Grundlage. Weder das Bundesrecht noch das Landesrecht sehen entsprechende Übergangsmöglichkeiten vor.
Das ist der Grund, warum ich hier eine Erklärung haben will, dass die Übergangsmöglichkeiten gegeben sind, bis die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann darf ich für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Steiger bitten. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Haderthauer, Sie müssen sich schon fragen lassen, was Sie sich und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrem Haus dabei gedacht haben.
Was haben Sie sich dabei gedacht? Sie versagen der Landeshauptstadt, den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau und München die Möglichkeit, bedürftigen Menschen 20 Euro mehr an Sozialhilfe aus der eigenen Verantwortung, aus dem eigenen Finanzetat zu zahlen. Das ist auch nach dem neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz möglich, wenn es denn beschlossen ist, und Sie müssen eine landesrechtliche Verordnung erlassen. Was macht aber das Sozialministerium oder die Sozialministerin? Sie sagt, das kommt überhaupt nicht in Frage, ich will einheitliche Regelsätze in ganz Bayern.
Das ist der Knackpunkt. Da braucht kein anderes Argument nachgeschoben zu werden, denn das verfälscht es ja. Sie sagen, dass Sie einheitliche Regelsätze in ganz Bayern wollen. Es müsste doch eigentlich überall angekommen sein, denn die Sozialberichte - der Erste, der Zweite Sozialbericht und der Zwischenbericht - belegen es immer wieder, dass wir in Bayern eben unterschiedliche Lebensbedingungen haben und auch unterschiedliche Unterhaltskosten. Das Argument, dass SGB-II-Empfänger nicht besser gestellt werden dürfen als Hartz-IV-Empfänger, verfängt eben auch nicht.
Das Ziel ist, SGB-II-Bezieher wieder in Arbeit zu bringen, und sie können auch dazuverdienen. Sozialhilfeempfänger sind alte, kranke, behinderte Menschen, die das eben gerade nicht tun können. Sie sind auf diesen Regelsatz angewiesen. Da ist jeder Cent wich
tig. Da sind 20 Euro eine ganz Menge, weil es oftmals für das Nötige nicht reicht. Ich weiß nicht, ob überall ankommt, wie wichtig 20 Euro mehr für Menschen in dieser Situation sind. Das ist nämlich existenziell. Was Sie hier vorgeschlagen haben oder vollziehen wollen, ist eine willkürliche Kürzung. Das ist in höchstem Maße unsozial und auch unchristlich. Es ist ja auch angeprangert worden. Es ist Kollege Unterländer zitiert worden, es ist Kollege Dr. Bernhard zitiert worden, die Brandbriefe geschrieben haben.
Das ist die eine Seite, die die Menschen betrifft. Die andere ist die Situation der Kommunen. Sie wissen um die Nöte und sie zahlen dieses Geld aus. Was mischen Sie sich als Sozialministerin da ein? Was hat Sie geritten, wenn die Kommunen in ihrer Verantwortlichkeit sagen, wir müssen die Menschen unterstützen? Für die Kommunen bedeutet Ihr Verhalten, dass sie Zigtausend Bescheide rausschicken müssen. Zum Teil sind sie bereits rausgegangen. Sie müssen armen, hilfsbedürftigen, alten und kranken Menschen kurz vor Weihnachten sagen: Wir dürfen euch die 20 Euro ab Januar nicht mehr bezahlen. Oder die Kommunen zahlen und müssen unter Umständen das Geld wieder zurückerstatten, was noch viel verfänglicher wäre. Es ist also unerträglich, was hier passiert.
Die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage aus Ihrem Hause war: Die Kommunen haben selbst schuld. Sie hätten nur vor Monaten ein Gutachten in Auftrag geben müssen; obwohl vor Monaten die konkreten Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens noch gar nicht in allen Details bekannt waren. Dann könnten Sie erst eine landesrechtliche Verfügung erlassen. Das bedeutet wieder einmal: Sie schieben es auf andere, andere haben Schuld.
Sie haben von Anfang an gesagt, dass Sie einen einheitlichen Sozialhilferegelsatz in ganz Bayern wollen. Also verfängt dieses Argument auch nicht.
Der Hinweis in der Antwort aus Ihrem Hause, dass in Stuttgart, Hamburg und Hannover auch nicht differenziert wird zwischen Hartz IV und Sozialhilfe, verfängt auch nicht, denn es ist ja eine kommunale Auszahlung. Wenn das Stuttgart macht, ist es deren Entscheidung. Wenn es das nicht macht, ist es auch seine Entscheidung. Das gilt auch für Hamburg und für alle anderen Städte. Wenn die Stadt München und die von mir angesprochenen Landkreise dieses Geld ausbezahlen, dann ist das deren kommunale Entscheidung.
Auch das Argument, dass andere Bundesländer noch keine Landesverordnung erlassen haben, verfängt nicht. Sie können nicht immer, wenn es Ihnen gefällt,
auf andere Bundesländer verweisen, und wenn es Ihnen nicht gefällt, dann verweisen Sie nicht auf andere Bundesländer. Wir sind für Bayern zuständig. Für die Entscheidung, ob es in Bayern eine Landesverordnung geben wird oder nicht, sind Sie zuständig, ist Ihr Haus zuständig.
Es deutet sich an, dass Sie umdenken und eine Lösung anbieten. Ich bin sehr darauf gespannt, Frau Haderthauer, denn hier ist wirklich eine höchst unsoziale Angelegenheit gelaufen. Sie führt überall zu einer Verunsicherung. Sie können nicht wollen, dass Sie als Ministerin der sozialen Kälte tituliert werden. Verlassen Sie diesen Irrweg, drehen Sie um und bieten Sie eine Lösung an. Räumen Sie den Kommunen die Möglichkeit ein, künftig - natürlich aufgrund einer Rechtsverordnung - regionale Regelsätze festzusetzen und diese auch auszuzahlen. Es wäre ein Signal, das das gesamte Hohe Haus unterstützen würde, wenn Sie unseren Anträgen zustimmen würden. Nicht nur im Landkreis München ist einstimmig beschlossen worden, auch in der Landeshauptstadt München ist einstimmig beschlossen worden. Für uns ist wichtig, dass Sie das mittragen. Herr Unterländer, Sie können nicht nur Brandbriefe schreiben, Sie müssen das dann auch mittragen.
Ihrem Antrag können wir leider nicht zustimmen, weil es zu wenig ist, einfach nur zu prüfen. Wir brauchen eine Entscheidung. Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu. Ich beantrage namentliche Abstimmung zu unserem Antrag und bitte das gesamte Hohe Haus herzlich, unserem Antrag zuzustimmen; denn nur so kommen wir zu einer Lösung, die den Menschen und den Kommunen hilft.
Ich darf bekräftigen, dass zum Antrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich bitte, das im Hause durchzugeben, damit wir rechtzeitig die Abstimmung durchführen können. Ich darf in der Rednerliste fortfahren. Frau Staatsministerin Haderthauer hat um das Wort gebeten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte von vornherein angeboten, zu diesem Antrag als Erste zu sprechen. Die Antragsteller wollten gerne ihre Ausführungen vorher machen. Ich habe im Hinblick auf die parlamentarischen Befindlichkeiten nicht von dem Recht der Staatsregierung Gebrauch gemacht, mich gleich am Anfang zu Wort zu melden. Ich denke, dass wir jetzt der Desinformation, die von Ihren Wortbeiträgen ausgegangen ist, ein Ende machen sollten.
Verunsicherung ist davon ausgegangen, dass die auf kommunaler Ebene Verantwortlichen versucht haben, eine Legende aufzubauen, wonach die Kürzung von 20 Euro ab 1. Januar 2011 kausal auf die Tatsache zurückzuführen sei, dass das Sozialministerium noch keine Landesverordnung erlassen habe. Das ist schlichtweg falsch. In Ihren Wortbeiträgen ist ein bisschen durchgeschimmert, dass Ihnen das auch durchaus bewusst ist. Es gibt eine ganz klare Rechtslage, die nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun hat, sondern mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil kennen alle Verantwortlichen seit Februar dieses Jahres. Seitdem wissen alle Verantwortlichen, dass die bisherigen Gutachten verfassungswidrig sind, und zwar auch die Gutachten, die den kommunalen Regelbedarf festsetzen. Das bedeutet: Wenn eine Kommune tatsächlich den Wunsch gehabt hätte, die Regelsätze für SGB XII ab 1. Januar übergangslos erhöht weiterzuzahlen, dann hätte sie spätestens im Juni oder Juli ein den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Gutachten in Auftrag geben müssen, nämlich eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Wenn es eine Kommune in Bayern gäbe, die diese Hausaufgaben gemacht hätte, dann hätte ich überhaupt kein Problem damit, unverzüglich die Landesverordnung zu erlassen. Aber momentan gibt es keine Veranlassung für mich, weil es keine Grundlage gibt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die die Kommunen haben, um nachzuweisen, dass ein höherer Bedarf besteht.
Deswegen ist der Kreistag München genau den richtigen Weg gegangen. Dort wird ein Gutachten eingeholt. Sobald mir durch ein Gutachten, welches den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, nachgewiesen wird, dass ein erhöhter Bedarf besteht, mache ich die Landesverordnung. Jetzt können Sie fragen: Warum haben Sie sie nicht gleich gemacht? Zum Ersten, weil Sie von der SPD und den GRÜNEN das Bundesgesetz im Bundesrat blockieren. Das ist noch nicht in Kraft getreten, und dann kann ich auch keine Landesverordnung erlassen.
Zweitens haben Sie von mir nie eine Äußerung dazu gehört, sondern das, was Sie hochgehypt haben, war eine Rechtsauskunft auf Fachebene, auf Referatsebene.
Ich habe, drittens, immer gesagt, ich möchte mich mit dem Städte- und Gemeindetag sowie den kommunalen Spitzenverbänden absprechen, denn gerade von diesen Verbänden wird die Bayerische Staatsregierung vor allem in diesem Jahr immer wieder unter Druck gesetzt, nichts zu eröffnen, was Kostensteigerungen auf der kommunalen Ebene mit sich bringt, und zwar gerade im Hinblick auf die Interessen von
Menschen mit Behinderung sowie anderer Betroffener. Es passieren dann so schöne Dinge, dass wir vom Städtetag angeschrieben werden, doch bitte auf die Einzelzimmervorgabe in der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz zu verzichten. Wenn wir dann auf Wunsch des Städtetags darauf verzichten, dann muss ich mir von München vorwerfen lassen, es sei alles ganz furchtbar, weil ich auf die Einzelzimmerquote verzichtet habe. Das ist das doppelzüngige Spiel, das Sie treiben.
Ich finde es furchtbar, dass gerade München seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, und zwar unter einem Oberbürgermeister, der sich immer als Sozialapostel inszeniert. Deswegen ist er momentan auch so empört. Wenn Herr Ude so hochgeht, weiß ich immer, dass ich getroffen habe. Dass gerade die Stadt München ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat und diese EVS nicht bereits seit Monaten in Auftrag gegeben hat, von der sie seit Februar dieses Jahres weiß, dass sie sie braucht, zeigt, dass die Stadt München überhaupt nicht vorhat, zu reagieren. Wenn sie jetzt auf freiwillige Leistungen ausweicht, dann hat das nichts mit Bundes- oder Landesrecht zu tun. Das liegt in der kommunalen Zuständigkeit. Ich freue mich, wenn die Stadt München auch den Weg geht, den der Landkreis München vorgezeichnet hat und der das Problem wunderbar gelöst hat, indem er jetzt die EVS einholt. Wenn sich wirklich eine Erhöhung des Regelbedarfs ergibt, werden Sie von mir auch die Landesverordnung bekommen.