Protokoll der Sitzung vom 02.02.2011

Es sind drei Gruppen wesentlich betroffen: die bisherigen Radiohörer, die Rundfunkverweigerer und vor allem auch die Schwarzseher. Wir haben uns die Entscheidung in vielen Gesprächen nicht leicht gemacht. Ausschlaggebend waren die Statistiken, dass in jedem Haushalt ein Gerät ist, ob Fernseher, Radio, Handy oder PC. Wir haben auch ein Gutachten erstellen lassen. Professor Kirchhof hat die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Typisierung bestätigt. Diese Typisierung vereinfacht den Beitragseinzug, ermöglicht die Reduzierung der Kontrolle und sichert den notwendigen Ertrag für die Rundfunkanstalten.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung soll und muss solidarisch erfolgen und zwischen Zahlern im privaten und solchen im nicht privaten Bereich aufgeteilt werden; denn auch Unternehmen, öffentliche Stellen und sonstige Einrichtungen profitieren von einem funktionierenden öffentlichrechtlichen Rundfunk.

Im Rahmen der Verhandlungen war es immer ein wichtiges bayerisches Anliegen, den Grundsatz zu beachten, dass die Belastungen der Wirtschaft im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb hat sich die Bayerische Staatsregierung für eine Differenzierung zwischen leistungsstarken großen und kleinen Unternehmen ausgesprochen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für Betriebsstätten mit nicht mehr als acht Beschäftigten nur ein ermäßigter Beitrag, ein Drittel, zu zahlen ist. Ferner ist pro Betriebsstätte ein Kfz völlig beitragsfrei. Das ist ein Thema gewesen, das viele Handwerksbetriebe, aber auch Filialbetriebe bewegt hat.

Insgesamt sind wir der Überzeugung, dass die Belastung tragbar ist; denn rund 90 % aller Betriebsstätten in Deutschland haben weniger als 20 Mitarbeiter und zahlen somit höchstens einen Beitrag pro Betriebsstätte.

Auch für Hotelzimmer und Ferienwohnungen wird eine Beitragsreduzierung auf ein Drittel möglich sein. Hier ergibt sich eine Entlastung um bis zu 42 %.

Der reduzierte Satz gilt auch für alle Kraftfahrzeuge. Wir wissen, dass bereits rund 97 % der Kfz mit Autoradio ausgeliefert werden. Da somit fast 100 % mit einem Radio ausgestattet sind, ist es berechtigt, auch hier einen Finanzierungsbeitrag einzufordern.

Der Übergang zum neuen System wird in den nächsten Monaten und Jahren eine wichtige Herausforderung darstellen. Bei einer solchen Umstellung würde man in der Medizin von einer Operation am offenen Herzen sprechen. 40 Millionen Teilnehmerkonten müssen umgestellt werden. Gleichzeitig soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht abreißen, sondern sie muss weitergeführt werden. Angesichts der großen Umstellung kann noch niemand genau sagen, ob es nennenswerte Mehreinnahmen geben wird. Deshalb ist in einer Protokollerklärung niedergelegt, dass eine Evaluierung stattfinden soll. Gerade die Zahlungsströme im nicht privaten Bereich sollen noch einmal einer Bewertung zugeführt werden; auf die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Beitragserhebung ist zu achten.

Aus der Sicht der Bayerischen Staatsregierung halte ich fest: Sollte es im Vergleich zu heute Mehreinnahmen geben, dann müssen diese in erster Linie für Beitragssenkungen genutzt werden. Das ist in der Protokollerklärung festgelegt; ich verweise auf den KfzBereich. Aber man weiß heute noch nicht, wie hoch die Einnahmen sein werden. Wir müssen abwarten, wie sich die Umstellung in den tatsächlichen Zahlen widerspiegelt.

Nach unserer Auffassung bedeutet der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine sichere Finanzbasis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das verpflichtet aber die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch zur Sparsamkeit und zur Konzentration auf ihren Kernauftrag: Grundversorgung der Bürger mit Informationen, klare Ausrichtung auf den Kulturauftrag, Bekenntnis zur Qualität in der Unterhaltung, Beitrag zur individuellen und gesellschaftlichen Bildung.

Ein wichtiges Element des Staatsvertrages, das ich noch ansprechen möchte, ist die Barrierefreiheit der Angebote. Es war keine einfache Diskussion, als es darum ging, die Frage zu klären, ob man wie bisher behinderte Menschen von der Beitragspflicht völlig freistellen oder von denen, die ein entsprechendes Einkommen haben, also nicht sozial bedürftig sind, einen ermäßigten Beitrag zur Finanzierung verlangen soll. Wir haben uns für die Erhebung des Beitrags entschieden, dies aber in der Protokollerklärung mit dem klaren Auftrag verbunden, dass damit eine intensive Verbesserung des Angebots, etwa durch mehr Gebärdendolmetscher, durch Wortbeschreibungen bzw. Untertitelungen, einhergehen muss. Wenn man schon einen Beitrag von behinderten Menschen verlangt, ist die Situation hinsichtlich der Barrierefreiheit zu verbessern. Das soll ein deutliches Signal sein, insoweit möglichst schnell voranzuschreiten.

Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein großer medienpolitischer Schritt. Die Kernpunkte sind herausgearbeitet. Detailfragen können in den Ausschussberatungen noch vertieft behandelt werden; das wird auch der Fall sein.

Ich bitte um Zustimmung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. - Die Aussprache ist damit eröffnet. Es stehen, wie vereinbart, fünf Minuten zur Verfügung. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Aures; ihr folgt Herr Kollege Sinner. - Bitte schön, Frau Kollegin Aures.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind heute zusammen, um über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Erster Lesung zu beraten. Wir können aus der SPD-Fraktion das Signal geben: In dem Vertrag geht es um ein Anliegen, das wir viele Jahre verfolgt haben, nämlich um Abgabengerechtigkeit. Das ist seit vielen Jahren für uns ein Thema. Wir sehen die Sache grundsätzlich positiv. Dennoch gibt es einige

kritische Anmerkungen zu machen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

Ich möchte zunächst feststellen, dass wir dankbar sind, dass die Entwicklung von gerätebezogenen Gebühren weg- und zu einer haushaltsbezogenen Gebühr hingeht, die künftig "Rundfunkbeitrag" heißt. Ein Aspekt ist besonders herauszuheben: Die Regelung ist sehr familienfreundlich geworden. Derzeit müssen Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen die Geräte im eigenen Zimmer noch selbst bezahlen. In Zukunft entfällt die Mehrfachgebühr, man zahlt nur noch für eine Wohnung.

Es ist auch wichtig und gut, dass Schwarzhören und Schwarzsehen in Zukunft nicht mehr auf Kosten der anderen möglich ist. Hinzu kommt, dass Wohnungen und Betriebsstätten leichter zu ermitteln sind, sodass man feststellen kann, wie viele Wohnungen bzw. wie viele Betriebsstätten in welcher Größenordnung vorhanden sind.

Es ist für uns wichtig, dass auch der Schutz der Privatsphäre verbessert wird. Künftig stehen nicht mehr die Beauftragten der GEZ vor der Tür, die unangemeldet kommen und einen an der Haustür abfragen. Das ist nicht mehr möglich.

Auch wir wollen, dass das neue Gebührensystem zukunftssicher gestaltet wird. Im Zuge des technischen Fortschritts kommt es ständig zu Verbesserungen, für die wir mit dem neuen System sehr offen sind.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine gesicherte Finanzbasis; das merken wir im Rundfunkrat immer besonders deutlich. Wichtig ist deshalb auch, dass die Beiträge stabil sind. Es ist gut, dass gleich eine Festschreibung bis zum 31.12.2014 erfolgt. Wir werden feststellen - das sehen wir aber erst nach der Evaluierung -, ob es zu einer Kostensenkung führt, wenn man in Zukunft den Beitragseinzug anders gestalten und den Ermittlungsaufwand reduzieren kann. Unter dem Strich gibt es hoffentlich mehr Geld für Programme.

Auch im Bereich des Tourismus kommt es zu einer wesentlichen Verbesserung; davon profitiert gerade das Reiseland Bayern. Es kommt zu einem Minus von 25 % der Gebühren bei mehr als 50 Zimmern und zu einem Minus von 50 % bei weniger als 50 Zimmern. Das heißt, künftig wird für jedes Zimmer nur ein Drittelbeitrag angesetzt werden.

Der neue Drittelbeitrag schlägt sich auch bei den Betriebsstätten nieder. Wir denken, dass ein gerechter Betriebsstättenbeitrag erforderlich ist. Die Wirtschaftsverbände kritisieren zwar nach wie vor, dass sich ihr Anteil nahezu verdoppeln werde. Aber man kann

grundsätzlich feststellen, dass für diese Aussage falsche Grundannahmen getroffen worden sind. Künftig ist bei Betrieben von null bis acht Beschäftigten nur ein Drittel der Gebühr fällig, das heißt nur 5,98 Euro. Bei Unternehmen mit 9 bis 19 Beschäftigten fällt nur ein ganzer Beitrag an. Das muss man einmal in Relation setzen: Die Betriebe mit null bis acht Beschäftigten machen 77 % aller Betriebe in Bayern aus, die Betriebe mit 9 bis 19 Beschäftigten nur 13 %. Mit dieser Gebühr werden also rund 90 % aller Betriebsstätten in Bayern abgedeckt, nur 10 % zahlen mehr als eine Gebühr.

Unter dem Strich kann man feststellen, dass die Kleinen profitieren, während die Großen - mit Filialbetrieben und größerer Belegschaft - etwas mehr bezahlen werden. Aber unabhängig davon, ob es um die Kfz geht oder um die Angabe der Betriebsstätten: Man hat in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt, dass es mit der Ehrlichkeit manchmal nicht so genau genommen wird; denn hätten alle schon das gezahlt, was sie hätten zahlen müssen, dann hätte es ein bisschen besser ausgeschaut.

Der letzte Punkt, der für uns wichtig ist - den bitte ich in die anstehenden Beratungen im Hochschulausschuss einzubinden -, betrifft die in § 11 festgelegte Verwendung personenbezogener Daten; hier geht es besonders um Absatz 4, in dem die Landesrundfunkanstalten ermächtigt werden, die für die Beitragserhebung notwendigen Daten ohne Kenntnis des Betroffenen zu erheben. Diese Befugnis erstreckt sich auf öffentliche und nicht öffentliche Quellen. Es ist aus unserer Sicht nicht definiert, was sich hinter dem Begriff der "nicht öffentlichen Quellen" verbirgt. Deshalb denke ich, dass diese Ermächtigung das fundamentale Prinzip bricht, dass Daten grundsätzlich bei dem Betroffenen zu erheben sind. Das ist für uns eine wichtige Überlegung, die wir mit auf den Weg geben.

Ich denke, dass man diese Bedenken ausräumen kann.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Vielen Dank, Frau Kollegin Aures. Der nächste Redner ist, wie angekündigt, Herr Kollege Sinner. Ihm folgt Herr Prof. Dr. Piazolo. Herr Sinner, bitte schön.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Staatsminister Schneider und auch von Frau Kollegin Aures wurde schon darauf hingewiesen, dass es hier einen jahrelangen Vorlauf gibt. Man sollte noch einmal deutlich machen, dass das alte System große Mängel hatte und dass deswegen der Wechsel des

Modells vom Gerätebezug zum Haushaltsbezug gewählt wurde.

Jeder hier im Plenum weiß, dass von den Bürgerinnen und Bürgern sehr viele Petitionen kamen, in denen gefragt wurde, warum der Computer und das Smartphone plötzlich Rundfunkgeräte sind. Der mit den entsprechenden Erhebungen verbundene Aufwand ist sehr groß und sehr ärgerlich, und es ist mehrfach darüber diskutiert worden, dass hier von einer GEZ-Schnüffelei gesprochen werden kann. Das wurde vom Bürger angeprangert.

Der Wechsel zur Haushaltsabgabe bedeutet, dass im Prinzip jetzt an der Haustür Schluss ist und dass es niemanden zu interessieren hat, was hinter der Haustür los ist. Frau Kollegin Aures, es ist völlig richtig, dass wir uns mit dem Thema Datenkauf noch auseinandersetzen müssen, aber im Vergleich zum Gesamtproblem ist das ein kleineres Problem.

Ich möchte jetzt zwar nicht intensiver auf Einzelheiten eingehen, aber mich wundert schon, Herr Prof. Dr. Piazolo, dass Sie Ihrem Redebeitrag eine Pressemitteilung vorausschicken - deswegen gehe ich darauf ein -, in der Sie von einer Steuer sprechen. Wenn man die jahrelange Diskussion sieht und beachtet, was der Verfassungsrechtler Prof. Paul Kirchhof in seinem Gutachten geschrieben hat, stellt man fest, dass Sie total neben der Sache liegen, wenn Sie jetzt versuchen, hier zu polemisieren. Man muss den Menschen erklären, dass plötzlich jemand zahlen muss, der kein Gerät hat. Wenn ich vom Gerätebezug weggehe und den Haushalt und die Betriebsstätte wähle - und das hat auch der Landtag in einem Beschluss festgelegt -, muss ich das konsequent durchhalten und darf nicht dagegen polemisieren.

Wenn Sie im Gutachten von Prof. Kirchhof die Ableitung aus dem Grundgesetz und aus der Rechtsprechung sehen, dann können Sie, gerade weil Sie sich als Partei der Kommunalpolitik verstehen, durchaus erkennen, dass hier für eine Nutzungsinfrastruktur gezahlt wird, die im Grundgesetz abgesichert ist. Man zahlt also für das Rundfunkangebot, das jedem frei zugänglich ist. Parallelen finden Sie im Erschließungsrecht. Da wird ein Beitrag für eine Straße erhoben, ohne zu fragen, ob der Betreffende ein Kraftfahrzeug hat. Auch für eine Kurabgabe wird eine Rechnung gestellt, ohne dass gefragt wird, welche Spiel- oder Sportgeräte der Bürger, der die Kurabgabe zahlt, mit in den Kurpark nimmt.

Somit sind Sie in der Systematik völlig neben dem, was in den letzten zehn Jahren diskutiert wurde. Ich glaube, wir sollten hier der Versuchung widerstehen, polemisch einzusteigen, sondern wir als Landtag soll

ten gerade wegen der Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein ganz klares Signal geben, dass die Haushaltsabgabe letztlich Gerechtigkeitsdefizite ganz massiv beseitigt. Das wurde hier schon problematisiert. Ich würde dabei nicht von Schwarzsehern, sondern von Schwarzfernsehern reden. Das heißt, der Dumme war der, der gezahlt hat, und der, der sich der Zahlung entzogen hat, hat sich ins Fäustchen gelacht. Das wird in Zukunft viel seltener der Fall sein.

Wir hatten dieses Gerechtigkeitsdefizit auch in der Gesetzgebung, und zwar wegen des Systems, das durch die technische Entwicklung total überholt war.

Wir von der CSU-Fraktion wollen noch die Protokollerklärung, dass keine Überforderung der Beitragszahler entsteht. Das Problem ist doch, dass niemand vorhersehen kann, was am Ende herauskommt, wenn ich die Parameter habe. Das ist eine ganz klare Feststellung.

Außerdem sehen wir noch Vereinfachungspotenziale, insbesondere was die Kraftfahrzeuge betrifft, und wir treten auch massiv dafür ein, dass die Kosten unter Kontrolle bleiben. Es muss nicht sein, dass jeder Talkmaster eingekauft wird und dann fünfmal in der Woche am Abend eine Talkshow stattfindet, sodass die Sendeminute dann 5.400 Euro kostet. Das sind Dinge, die man in den Rundfunkräten problematisieren muss. Das ist die Kostenseite.

Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte: Wir müssen dem Bürger klar machen, worin der Mehrwert besteht, der Public Value des öffentlich-rechtlichen Angebotes. Es wird eine Aufgabe der Rundfunkräte sein, neben der öffentlich-rechtlichen Finanzierung auch diesen Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich zu machen; denn das ist Voraussetzung für die Akzeptanz.

Herr Kollege Sinner!

Wir werden in den Ausschüssen intensiv beraten. Für die CSU-Fraktion kann ich Zustimmung signalisieren.

(Beifall bei der CSU)

Ich danke Ihnen. Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Piazolo. Ihm folgt Frau Kollegin Gote. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Das eine oder andere ist schon angesprochen worden. Das betrifft insbesondere die positiven Punkte, die in dem Staatsvertrag festgelegt sind. Ich will - Herr Sin

ner hat es schon angedeutet - auch ein paar kritische Anmerkungen machen.

Zuerst geht es um die Umstellung von der Geräteorientierung zur Haushaltsabgabe, die schon angesprochen wurde und die man sicherlich gutheißen kann, aber bei der man auch ein paar negative Punkte finden kann. Dahinter steckt, dass bisher derjenige zahlen musste, der ein Gerät besaß, also eine konkrete Möglichkeit des Empfangs hatte. Sie schlagen jetzt vor, dass jeder, der eine Wohnung besitzt, zahlt, egal ob er ein Gerät hat oder nicht. Das ist ein ganz deutlicher Umstieg, ein Einstieg in einen Beitrag oder - ich habe es vielleicht etwas zugespitzt gesagt - in eine Steuer. Ich kenne das Gutachten von Herrn Kirchhof, aber es ist nur ein Gutachten. Man wird sicherlich auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorschriften prüfen müssen, ob das halten wird.

Sie sagen einerseits zu Recht, dass dadurch einiges gerechter wird. Auf der anderen Seite könnte man auch sagen, dass einiges ungerechter wird. Es zahlt eben auch derjenige, der überhaupt kein Gerät besitzt. Ich sage Ihnen ganz offen, dass wir in den letzten Wochen viele Briefe und E-Mails bekommen haben, gerade auch von älteren Menschen, die kein Handy, keinen Computer besitzen, die wenig Geld haben, die ganz bewusst keinen Fernseher haben, weil sie sich den nicht leisten können, und die deswegen nur ein Radio haben und nur 5 Euro statt 18 Euro zahlen. Auch sie müssen in Zukunft 18 Euro zahlen.

Da kann man sagen, das ist halt so, manche müssen bei Neuregelungen immer leiden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass das ein Problem ist, über das wir noch nachdenken müssen. Einige sind einfach schlechter gestellt. Hier hätte man schon überlegen können, ob man nicht zum Beispiel mit einer Beweislastumkehr arbeitet, indem man beispielsweise sagt, dass jemand, der kein Gerät hat und das auch beweisen kann, nicht zahlen muss. Das ist selbstverständlich mit Problemen behaftet.

Wir haben auch andere Problemgruppen, die schlechter gestellt sind und bisher nicht erwähnt wurden. Die Behinderten sind schlechter gestellt. Auch die Blinden müssen zahlen. Die Verbände sagen: Wir sind dazu bereit, aber dann wollen wir einen Mehrwert haben. Wenn wir schon etwas zahlen, wollen wir auch, dass uns zusätzliche Informationen gewährt werden. Ich glaube, darüber sollte man nachdenken.