Protokoll der Sitzung vom 13.07.2011

(Jörg Rohde (FDP): Man gewinnt Zeit!)

- Nein, eben nicht. Man gewinnt nur dann Zeit, wenn unser Vorschlag, das Baurecht zu ändern, durchgeht. Dann kann man mit der Veränderungssperre in der

Tat eine derartige Bauleitplanung vorbereiten und damit auch die Spielhalle verhindern. Dann ja.

Und jetzt die konkrete Frage: Gerade weil Sie auf das Eigentum rekurrieren, frage ich: Sehen Sie da nicht einen Bedarf städtebaulicher Ordnung zum Schutz von Eigentümern, die in Vierteln leben, in denen das Eigentum durch die Spielhallen entwertet oder herabgewertet wird? Sehen Sie das nicht so?

Wir haben uns doch schon im Ausschuss über dieses Thema unterhalten und in Aussicht gestellt, in die Richtung der negativen Bebauungsplanung zu denken, dass wir eben sagen, nicht in der Nähe von Schulen usw. In diese Richtung denken wir. Das hat der Kollege Herrmann doch schon ausgeführt. Er hat auch gesagt, dass das Baurecht auf Bundesebene novelliert wird. Wir hoffen, dass die ganze Thematik da Berücksichtigung findet.

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

- Ja, das wird doch von uns schon gemacht, Herr Kollege. Dazu bedarf es keines zusätzlichen Antrages von Ihnen. Wir freuen uns doch, dass wir in die gleiche Richtung denken. Wie es dann konkret im Gesetzestext ausschaut, würde ich zunächst der Berliner Ebene überlassen, und dann können wir sehen, was wir damit anfangen.

Gut. Bitte sehr, Frau Kamm.

Herr Kollege, können Sie sich vorstellen, dass es Kommunen gibt wie beispielsweise Donauwörth - Kollege Schmid hat gerade den Raum verlassen -, wo die letzten fünf Spielhallenanträge gegen den Willen der Stadt Donauwörth durchgesetzt wurden und wo die Stadt im Verwaltungsgerichtsverfahren mit ihrem Versuch, die Spielhallen abzulehnen, gescheitert ist?

Können Sie sich den furchtbaren Aufwand an Bürokratie vorstellen, gewachsene Siedlungsgebiete mit neuen Bebauungsplänen zur Verhinderung der Ansiedlung von Spielhallen zu überziehen, und können Sie sich vorstellen, dass die Opposition wahnsinnig ungeduldig wird, weil wir schon ziemlich lange hören, dass Sie denken, aber nichts passiert?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich könnte jetzt mit einem Ja antworten, aber das wäre natürlich etwas zu kurz gegriffen und auch nicht gerechtfertigt.

Den Fall Donauwörth kenne ich nicht so gut, dass ich darüber referieren könnte, warum das dort schief ge

laufen ist. Wenn es über den Aufwand der Änderung von Bebauungsplänen möglich ist, ist es die Mühe wert, um zukünftige Spielhallen zu verhindern.

(Christine Kamm (GRÜNE): Das kostet einen Haufen Geld!)

- Wenn man sich über die Spielhallen beschwert, muss man die Möglichkeiten, die man hat, nutzen und entsprechend investieren oder man muss von vornherein alle denkbaren Möglichkeiten berücksichtigen.

Dass eine Opposition ungeduldig ist, liegt in der Natur der Sache. Sie dürfen uns gern bei den Themen treiben und uns daran erinnern, dann, wenn wir bei der nächsten Wahl vor die Wähler treten, etwas geliefert haben zu müssen. Sie müssen uns getrieben haben und wir müssen etwas geliefert haben. Ich bin sicher, dass die Berliner Kollegen in diesem Jahr etwas zustande bringen, und wenn nicht, dann müssen wir in Bayern im kommenden Jahr handeln.

Danke, Herr Kollege. Ich gebe schnell, bevor sich abschließend Frau Staatssekretärin Hessel äußert, die Restredezeiten bekannt: Für die CSU sind es 30 Sekunden, für die SPD 1,15 Sekunden, für die GRÜNEN sind es 1,30 Sekunden und für die FDP ist es eine Minute. Es wird mir nicht signalisiert, dass jemand davon Gebrauch machen möchte. Deswegen gebe ich jetzt Frau Hessel abschließend für die Staatsregierung das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kurz ein Wort zum Bauleitplanungsrecht. Die geforderten Änderungen der Baunutzungsverordnung, die das baurechtliche Instrumentarium zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen sein sollen, werden vom Bund laut dessen Zusage im Frühjahr bereits überarbeitet. Das Baugesetzbuch und damit auch die Baunutzungsverordnung sollen bis zum Jahresende überarbeitet werden. Deshalb war man sich im Bundesrat einig, jetzt für die Spielhallen keine gesonderten Veränderungen zu beantragen. Im Änderungsentwurf des Glücksspielstaatsvertrages sind auch weitreichende Regelungen für die Spielhallen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise eine eigenständige glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Spielhallen. Zukünftig soll der schon erwähnte Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen bestimmt werden. Damit wird es keine weiteren Spielhallenkomplexe mehr geben. Außerdem können die Länder dann die Anzahl der Spielhallen in einer Gemeinde beschränken. Ich weiß, dass es momentan Presseberichte gibt, denen zufolge die EU mit unserem Glücksspieländerungsvertrag nicht ganz glücklich ist. Es gibt aber noch keine richti

ge Entscheidung, und ich gehe davon aus - Kollege Rohde hat es ausgeführt -, dass man dann eben nachbessern muss. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns mit diesem Staatsvertrag noch in diesem Jahr im Bayerischen Landtag beschäftigen werden.

Der Bund ist dafür zuständig, alle Regelungen zu treffen, die für die Spielautomaten selbst gelten. Auch hier ist der Bund dabei, die Spielverordnung zu überarbeiten. Im Gespräch sind die bereits erwähnten Regelungen: die Begrenzung auf maximal zwei Automaten in Gaststätten, die Herabsetzung von Gewinnund Verlustgrenzen sowie eine vollständige Spielunterbrechung und Nullstellung des Geräts nach einer bestimmten Spielzeit. Da für dieses Gesetz, das Ende dieses Jahres erarbeitet und bis Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden soll, die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist, bin ich sehr sicher, dass hierbei die entsprechende Länderbeteiligung sichergestellt ist und wir uns noch einmal darüber unterhalten können, wenn uns der Gesetzentwurf vorliegt. Er liegt uns momentan nicht vor.

Wir haben viel gehört. Es ist in diesem Bereich momentan alles im Fluss. Deshalb ist es sehr schwierig, hierfür eine eigengesetzliche Landesregelung zu treffen, solange wir nicht wissen, wie die entsprechenden Staatsverträge endgültig aussehen und wie die Spielverordnung des Bundes ausschaut. Wenn wir diese haben, werden wir schauen müssen, ob diese Regelungen für Bayern weitreichend genug sind, ob wir eine eigene Regelung brauchen und wie wir diese Regelungen in die vorgelegten höheren Regelungen einsetzen können. Bis dahin können und sollten wir nichts regeln, weil wir die Regelungen brauchen, auf die wir später aufbauen können.

Ganz kurz noch - als freie Demokratin sehe ich es so: Man darf auch die Spielhallenbesitzer nicht alle in eine Ecke stellen. Es gibt auch viele Spielhallenbetreiber, die zum Mittelstand gehören und sich an gesetzliche Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz halten, die Arbeitnehmer beschäftigen und Steuern zahlen. Man sollte sie nicht alle über einen Kamm scheren.

Ich denke, wir werden uns mit dem Glücksspielstaatsvertrag noch in diesem Jahr beschäftigen und daraufhin die entsprechenden Regelungen für Bayern treffen können. Momentan sind die Anträge abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Hessel. - Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor, daher können wir zur Abstimmung schreiten. Die Aussprache ist geschlossen. Mir wurde signalisiert, dass Einverständnis darüber herrscht, dass über die Anträge insgesamt abge

stimmt werden kann und das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für kommunale Fragen und innere Sicherheit zugrunde gelegt wird. Dem ist immer noch so, daher kann ich nun darüber abstimmen lassen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Ebenfalls keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge sind abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gegen die Norm? Koordinierungsstelle für die Gleichstellung von Menschen mit queeren Lebensformen (Drs. 16/8159)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt wiederum fünf Minuten pro Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Claudia Stamm; bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Queere Lebensformen - was ist das eigentlich?

Geht die Uhr nicht? - Okay.

Kurz gesagt: Lebensformen, die nicht der Heterosexualität entsprechen, aber sehr wohl unserer Realität in Bayern sowie der Vielfalt in Bayern. Realität und Fakt ist aber gleichzeitig: Von einer vollständigen Akzeptanz bzw. Gleichstellung kann noch lange nicht die Rede sein. Die Diskriminierung findet vielleicht nicht mehr überall und immer statt, aber sie findet statt. Ein Beispiel: Es gibt eine Gruppe richtig gestandener Bayern, "d’Schwuhplattler". Die meisten tragen Tracht und sprechen Dialekt. In ihrem Gästebuch gibt es immer wieder unsägliche Einträge. Zum Beispiel beschimpfte darin jemand vor einigen Tagen die Schwuhplattler als "schwule Drecksei". Das ist im oberbayerischen Dialekt geschrieben. Die Schimpfworte, die noch gefallen sind, möchte ich überhaupt nicht sagen, denn sie sind einfach unsäglich und widerlich. "Du schwule Sau" ist nach wie vor das gängigste und normalste Schimpfwort auf dem Schulhof, und solange das so ist, gibt es genug zu tun. Was meinen Sie, wie verletzend es für das lesbische Mädchen ist, das daneben

steht und sich genau dies die ganze Zeit anhören muss?

So ist auch die Selbstmordrate - für die Zwischenrufer hier vielleicht ein etwas ernstes Thema - um einiges höher als bei heterosexuellen Jugendlichen. Es gibt US-Studien dazu, nach denen die Selbstmordrate bei Homosexuellen viermal höher ist als bei Heterosexuellen. Natürlich sind es auch wieder US-Studien, es gibt keine deutschen Studien.

Es besteht Handlungsbedarf. Wir haben deswegen ein umfangreiches Antragspaket vorgelegt. Dieses Antragspaket war und ist aus unserer Sicht ganz klar das Ergebnis einer Anhörung, die zwei Ausschüsse in diesem Landtag ausgerichtet hatten. Kein einziger dieser Anträge ist angenommen worden.

Einen Antrag haben wir als Fraktion exemplarisch aus diesem Paket herausgezogen: die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Diese gibt es in München bereits - vielleicht ein Vorbild für die Staatsregierung. In München leistet sie hervorragende Arbeit und übernimmt damit auch Arbeit für den Staat. Auf Staatsebene gibt es nämlich nichts, null Komma null, keinen Ansprechpartner/keine Ansprechpartnerin. Es gibt keine Abteilung, die zuständig ist, um gegen Diskriminierung von Menschen mit queeren Lebensweisen tätig zu werden. Zu diesem Themenschwerpunkt arbeitet die Münchner Koordinierungsstelle und berät auch viele Bürgerinnen und Bürger, die von außerhalb Münchens kommen. Schaffen Sie Strukturen! Wir brauchen Strukturen. Ein gutes Vorbild haben Sie in der Stadt München. Ein kleiner internationaler Exkurs: Auf der Ebene der Vereinten Nationen hat gerade vor einem Monat der Menschenrechtsrat die erste Resolution zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität

(Unruhe)

- wenn die Uhr schon nicht funktioniert, vielleicht kann man wenigstens etwas für Ruhe sorgen? Vielen Dank - angenommen und daraus Maßnahmen abgeleitet, dies auf großer internationaler Ebene zu behandeln. Auf europäischer Ebene stellt der Menschenrechtskommissar fest - Zitat -:

Millionen von Menschen werden in Europa diskriminiert, stigmatisiert, ja Opfer von Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf für alle Regierungen der europäischen Länder, um Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie umzusetzen.

Auf Bundesebene gibt es schon etwas. Dort sind Sie schon tätig geworden - jetzt auch eine schwarz-gelbe

Regierung. Es gibt eine Anti-Diskriminierungsstelle unter dem Motto "Vielfalt statt Einfalt" - ein sehr schönes Motto. Auf allen politischen Ebenen gibt es strukturelle Institutionen, die sich mit der Diskriminierung queerer Lebensformen beschäftigen, nur in Bayern nicht. Aber, liebe Staatsregierung und liebe Regierungsfraktionen: Gehören Sie doch auch in diesem Punkt zur Spitze im Länder- und internationalen Vergleich! Sie sind es sonst immer so gerne. Wir brauchen eine Stelle oder auch eine Abteilung, die strukturell und als Querschnittsthema gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Transgender arbeitet. Stimmen Sie zu - Sie haben gerade namentliche Abstimmung beantragt - und helfen Sie, Bayern offensiv bunter zu machen!

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Stefan Schuster (SPD))

Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm. - Für die CSU-Fraktion darf ich nun dem Kollegen Andreas Lorenz das Wort geben; bitte schön.

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sexuelle Orientierung ist zunächst einmal ganz klar eine Privatangelegenheit der Bürger und keine staatliche Hauptaufgabe.

(Beifall bei der CSU)

Mir persönlich ist es relativ egal, ob jemand Sex mit einem Angehörigen des gleichen Geschlechts, des anderen, mit beiden oder in welchem Verhältnis hat, ob er sich wie ein Angehöriger des jeweils anderen Geschlechts anzieht oder gar operative Eingriffe vornehmen lässt. Das ist, wie gesagt, eine ganz private Entscheidung, die die jeweilige Person zu treffen hat, und der Staat sollte sich aus der privaten Lebensgestaltung, soweit dies möglich ist, heraushalten.

Die Antragsteller behaupten, es bestehe dringender politischer Handlungsbedarf. Zu diesem Thema gab es eine Landtagsanhörung. Dass die Betroffenen und die in dem Bereich Tätigen dringenden politischen Handlungsbedarf sehen, liegt in der Natur der Sache. Einige Wünsche sind berechtigt, manche sind interessant. Es wurde beispielsweise gefordert, alle Schulbücher neu aufzulegen, damit darin nicht mehr nur die klassische Familie mit Mann, Frau und Kind dargestellt wird, sondern auch homosexuelle Familien gleichberechtigt Erwähnung finden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das möchte ich nicht. Ich bin der Meinung, die Kinder sollen in der Schule erst einmal etwas lernen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Was sollen Sie denn lernen?)

- Sie sollen rechnen und schreiben lernen und sich auch persönlich weiterbilden.