Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern (Drs. 17/15032)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Angelika Weikert, Alexandra Hiersemann u. a. und Fraktion (SPD) Das Bundesintegrationsgesetz muss auch für Bayern gelten! (Drs. 17/15064)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der Ältes tenrat hat eine Redezeit von 24 Minuten vereinbart. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Kollegin Kamm das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorletzten Tagesordnungspunkt haben viele von Ihnen betont, wie wichtig die berufliche Bildung und die Maßnahmen der Arbeitsagenturen zur Integration von Flüchtlingen sind. Das war sehr schön. Wir halten die berufliche Bildung für unverzichtbar. Sie ist eine ele mentare Voraussetzung, um jungen Flüchtlingen ein selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen.
Die berufliche Bildung ist das wirksamste Mittel der In tegration in unsere Gesellschaft. Sie ist auch das wirksamste Mittel, um jungen Flüchtlingen im Falle einer freiwilligen Heimkehr zu ermöglichen, einen Bei trag zum Aufbau ihres Heimatlandes zu leisten. Unse re Lehrerinnen und Lehrer, unsere Sozialpädagogin nen und Sozialpädagogen und unsere Ehrenamtlichen kostet es sehr viel Mühe, Flüchtlin gen, die teilweise Analphabeten sind oder unter schiedliche Bildungshintergründe aufweisen, die Be rufsschulreife zu vermitteln. Ein großer Erfolg dieser Bemühungen ist es, dass dieses Jahr ein überwiegen der Teil der 6.500 jungen Flüchtlinge, die in den nächsten Monaten die Mittelschulen oder die Berufs integrationsklassen verlassen werden, eine Ausbil dung beginnen kann – herzlichen Dank dafür!
Viele Flüchtlinge haben bereits jetzt schon Angebote von Unternehmen für eine Ausbildung in den Ta schen. Zwar freuen sich die Flüchtlinge darüber, sie haben aber die große Sorge, dass die Ausbildung von der Ausländerbehörde nicht genehmigt wird. Deshalb appelliere ich an dieser Stelle noch einmal ganz deut lich: Setzen Sie das Bundesintegrationsgesetz wie andere Bundesländer eins zu eins um. Erfinden Sie keine Sonderregelungen, um die Ausbildungsangebo te der jungen Flüchtlinge abzulehnen.
Möglicherweise geht das bei einigen Flüchtlingen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern leichter. Vie
len jungen Flüchtlingen wird die Ausbildung verwei gert, wenn sie nicht aus Ländern wie Syrien oder Erit rea kommen. Oftmals wird gefordert, dass der Antrag frühestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn geneh migt wird. Das ist für die Kammern ein großes Ärger nis, weil sie schon jetzt wissen wollen, wer im Sep tember bei ihnen anfängt, nicht erst irgendwann im Juni oder August.
Bedingung für eine Ausbildungserlaubnis ist in vielen Fällen nicht nur die Mitwirkung bei der Identitätsklä rung – das wäre völlig in Ordnung –, sondern auch die Vorlage einer OriginalTazkira mit Stempel des afgha nischen Außenministeriums. Das ist durch die rechtli chen Vorschriften nicht mehr gedeckt. Einige Auslän derbehörden haben zudem mitgeteilt, dass sie Arbeitserlaubnisse für Personen mit Gestattung nur während des BAMFVerfahrens ausstellen. Wer vom BAMF eine Ablehnung erhält und klagt, bekommt von einigen Ausländerbehörden in Bayern keine Arbeitser laubnis. Das halten wir für rechtlich unhaltbar. Wir bit ten Sie, liebe Vertreter des Innenministeriums, dafür zu sorgen, dass die Ausländerbehörden diese recht lich nicht haltbaren Beschränkungen nicht erlassen. Es kann nicht sein, dass junge Flüchtlinge erst klagen müssen, um eine Ausbildung beginnen zu dürfen.
Durch diese Restriktionen, die zum Teil vom Innenmi nisterium, zum Teil vom gesellschaftlichen Klima hier in Bayern kommen und die sich in restriktiven und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der Auslän derbehörden auswirken, läuft das Versprechen des In nenministers an die Wirtschaftsverbände, dass, wer eine Arbeitserlaubnis erhalte, die Ausbildung auch be enden dürfe, oft ins Leere. Wir sagen, das darf nicht sein. Wir sagen, man muss die jungen Leute unter stützen, sich ausbilden lassen zu dürfen.
Was auch besonders seltsam ist: Manche Ausländer behörden bewilligen dann, wenn keine Ausbildung ge nehmigt wird, weil vielleicht die Dreimonatsfrist noch nicht erfüllt war, auch keine Eingliederungsmaßnah men der Arbeitsagenturen für diesen Beruf. Das ist geradezu widersinnig. Es ist eine Unsitte, hier in die ser Form restriktiv vorzugehen. Erleichtern Sie den jungen Menschen den Start ins Leben. Sie freuen sich drauf. Ermöglichen Sie ihnen eine gute Ausbildung.
Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Die Anträge der GRÜNEN und der SPD haben im Prinzip den gleichen Hintergrund. Es geht darum, allen Flüchtlingen Zugang zum Ausbil dungs und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Am 16. Au gust 2016 wurde in Berlin auch mit der Zustimmung der CSU das Bundesintegrationsgesetz beschlossen und in Kraft gesetzt. Damit wollte und will der Gesetz geber in Berlin, die Große Koalition, mehr Rechts icherheit schaffen, dem Fachkräftemangel entgegen wirken, aber vor allen Dingen auch den geflüchteten Menschen, die zu uns kommen, eine Perspektive auf zeigen. Das Bundesintegrationsgesetz enthält keinen Freibrief dafür, dass jeder, der zu uns kommt, eine Ausbildungs oder Arbeitserlaubnis bekommt. Auch das Bundesintegrationsgesetz setzt Grenzen. Wichti ge Punkte sind hier zum Beispiel die Frage der Straf fälligkeit, die Frage der Passbeschaffung, die Frage von Integrationsmaßnahmen, die man bisher erreicht hat, usw. Aber damit ist dann auch schon Schluss. Für alle, die bisher Integrationsmaßnahmen erbracht haben, die nicht nennenswert straffällig geworden sind und die bei ihrer Identitätsfindung mitwirken, soll der Zugang zum Arbeits und Ausbildungsmarkt er möglicht werden.
Kolleginnen und Kollegen, das ist eine der wichtigsten Maßnahmen von Integrationsbemühungen. Wir sagen immer: Arbeit, Ausbildung, Bildung, Wohnen sind die jenigen Integrationsmaßnahmen, die letztlich greifen.
Was macht Bayern anders als die anderen Bundes länder? – Ich will das gerne aufzeigen. Die erste und zugleich die unsinnigste all dieser Bestimmungen haben wir auch in der EnqueteKommission ausführ lich diskutiert. Hier haben Ihnen sowohl die Bundes agentur für Arbeit, die JobCenter, die Handwerks kammern und die Wirtschaftsverbände klar ins Stammbuch geschrieben: Lassen Sie diesen Unsinn. Ich will diesen Unsinn benennen. Dieser Unsinn ist die sogenannte Vorrangprüfung. Wir führen im Bun desland mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, auf die Sie sich von der CSU immer berufen, noch eine Vor rangprüfung ein. Diese Vorrangprüfung ist vollkom men unsinnig und stellt für die JobCenter, für die Ar beitsagenturen und auch für die Betriebe in Bayern nichts anderes dar als eine bürokratische Hürde.
In allen anderen Bundesländern, die höhere Arbeitslo senquoten haben, wurde die Vorrangprüfung für die nächsten drei Jahre ausgesetzt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich ein Arbeitsuchender und ein Betrieb, der Arbeit zur Verfügung stellt, finden können, dass sie zusammenkommen und durch einen Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis schließen können. Damit können sie, was von der CSU immer eingeklagt wird, zum Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Durch die Vorrangprüfung ver hindern Sie aber genau das. Die Vorrangprüfung ist ein Unsinn ersten Ranges.
Das Nächste ist auch eine bayerische Besonderheit. Sie stellen eine Ausbildungsgenehmigung erst drei Monate vor Beginn der Ausbildung aus. Im Septem ber werden die Ausbildungsverhältnisse beginnen. Wir werden ab Mai/Juni mit den Abgängern aus den Integrationsklassen in den Berufsschulen konfrontiert werden. Diese Integrationsklassen haben wir hier in Bayern mit viel Mühe, viel Aufwand und mit viel Sach verstand als bundesweites Modellprojekt aufgebaut. Wir werden damit konfrontiert sein, dass die Jugendli chen die Berufsschulen verlassen, aber, auch wenn sie schon einen Ausbilder und einen Ausbildungsplatz haben, nicht wissen, ob sie am 1. September tatsäch lich einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Das ist ein Unsinn ersten Ranges.
Das ist im Übrigen etwas, was Ihnen die Handwerks kammer, die Industrie und Handelskammer und Ver treter der Wirtschaftsverbände auch in öffentlichen Diskussionen immer wieder deutlich sagen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas vertie fen, was ich schon beim vorhergehenden Tagesord nungspunkt gesagt hatte. Das Schlimmste, was ju gendlichen Flüchtlingen im Moment passieren kann – ich denke, auch Sie kriegen in den Bürgerbüros viele Anrufe, und die Zeitungen sind voll von persönlichen Schilderungen –, ist Folgendes: Sie haben keine Per spektive; sie stehen nach Integrationsleistungen, nach Anstrengungen, nach Schulabschlüssen, nach dem Erlernen der Sprache und nachdem sie sich anstän dig verhalten haben jetzt vor der Angst, das Land Bayern in wenigen Wochen verlassen zu müssen. Ich weiß nicht, ob Sie ermessen können, was Sie damit den Jugendlichen antun.
Ich wiederhole meinen Satz aus der vorhergehenden Diskussion: Perspektiven zu geben, ist die beste Prä vention für junge Menschen, die hier in diesem Land ihre Zukunft aufbauen wollen. Vielleicht wollen sie das
gar nicht für immer tun. Vielleicht wollen sie, wie das Frau Kollegin Kamm gesagt hat, in einigen Jahren in irgendeinem anderen europäischen Land oder in ihrem Heimatland ihre Zukunft aufbauen. Das ist die beste Prävention; sie ist viel besser als Fußfesseln.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Guttenberger für die CSUFraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den beiden Dringlichkeitsanträgen wird der Eindruck erweckt, Bayern würde das Bundesintegrationsgesetz nicht umsetzen, würde sich nicht an das Aufenthalts gesetz halten und würde hier einen rechtswidrigen Sonderweg gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Sie jetzt applaudieren, wird das nicht richtiger. Bayern hält sich vollumfänglich an das Bundesinte grationsgesetz und ebenso vollumfänglich an das Auf enthaltsgesetz, von einem Sonderweg, der mit diesen Gesetzen nicht vereinbar wäre, keine Spur.
Frau Kamm, auch wenn Sie jetzt reinrufen, habe trotzdem ich das Wort. So ist das in der Demokratie, und so sieht es unsere Geschäftsordnung vor. – Ich habe den Eindruck, dass Sie alles zusammennehmen und dann irgendetwas daraus machen wollen. Da durch wird es aber rechtlich nicht richtiger. Wir müs sen klar unterscheiden, in welcher Phase sich die Personen jeweils befinden.
In Bayern halten wir uns an das Grundgesetz, das ganz klar sagt, wann ein Bleiberecht zu gewähren ist und wann nicht. Darüber entscheidet übrigens auch nicht das Land Bayern. Nein, darüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ich kann immer noch nicht erkennen, wo hier ein Sonderweg liegen sollte. Sie zitieren immer wieder aus dem IMS vom 19. September 2016. Dieses IMS ist lediglich eine Ergänzung eines anderen Schreibens, in dem dargestellt wird, wie das Ermessen auszuüben ist. Wenn eine Person nur eine geringe Bleibeperspektive hat, weil sie aus einem bestimmten Land kommt, kann das bei der Abwägung nicht negiert werden. Das ist einer von vielen Ermessensgegenständen. Wenn man diesen Ermessensgegenstand außen vor ließe, wäre dies ein Ermessensdefizit, und das wäre wiede rum rechtswidrig. Das gibt es bei uns nicht.
Sie machen daraus den Vorwurf, wir gingen einen Sonderweg und untersagten den Ausländerbehörden, einer Person eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Das ist schlicht falsch. In diesem Schreiben wurde lediglich ein Hinweis gegeben, welche Punkte im Rahmen einer Ermessensabwägung zu berücksichtigen sind. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wo hier ein rechts widriger Sonderweg liegen soll.
In dem Antrag der GRÜNEN heißt es dann, dass einer Person, auch wenn sie aus einem sicheren Her kunftsland kommt, eine Ausbildungsmöglichkeit, eine Arbeits und eine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben werden sollte. Das ist aber nicht mit den vorhandenen bundesrechtlichen Gegebenheiten in Einklang zu brin gen. Hier gibt es eine ganz klare Regelung, wonach derjenige, der keinerlei Bleiberecht hat, die Entschei dung des BAMF nicht dadurch umgehen können soll, dass er immer wieder einen völlig aussichtslosen Asylantrag stellt, um sich hier eine Arbeitserlaubnis zu beschaffen. Ich wüsste nicht, wo hier ein rechtswidri ger Sonderweg liegen soll.
Sie wollen Qualifizierungs und Berufsbildungsmaß nahmen mit der Berufsausbildung gleichstellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass wir nicht Äpfel mit Glühbirnen verglei chen sollten. Es ist etwas anderes, wenn eine Person einen Kurs belegt, mit dem eine Ausbildungsfähigkeit hergestellt werden soll, oder ob eine Person in eine qualifizierte Berufsausbildung eintritt. Deshalb werden wir beide Fälle auch nicht gleich behandeln; denn Gleichbehandlung heißt auch, dass Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf und auch nicht gleich behandelt werden sollte.
Sie fordern mit Ihrem Antrag dazu auf, Ausbildungs perspektiven zu eröffnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die 3+2Regelung bietet eine Ausbildungsperspektive und wendet sich gerade an abgelehnte Asylbewerber. Wenn sich eine Person während eines Asylverfahrens in einer qualifizierten Ausbildung befindet, kann die Ausländerbehörde, wenn ein Ausreisebescheid des BAMF vorliegt, nach dieser 3+2Regelung für die Zeit der Ausbildung und für zwei Jahre danach eine Aufenthaltsduldung ertei len. Davon steht bei Ihnen kein Wort. Das ist aber die Rechtslage.
Wer sich in einer qualifizierten Berufsausbildung be findet, wird nicht einfach abgeschoben, sondern hat nach der 3+2Regelung die Möglichkeit einer Dul dung. Er kann von der Ausländerbehörde einen Dul dungsbescheid erhalten. All das ist Recht und Gesetz, und zwar in ganz Deutschland. Bayern setzt diese Be stimmungen entsprechend um. Ich wüsste nicht, wo hier ein Sonderweg liegen sollte. Ich wüsste auch
nicht, warum hier Perspektiven zerstört werden soll ten, da ja die Möglichkeit eröffnet wird, eine Ausbil dung zu Ende zu führen. Davon ist in all Ihren State ments bisher nicht die Rede gewesen. Ich bin darüber sehr enttäuscht. Wir haben vielfältige Möglichkeiten für Menschen, die abgelehnt sind, denen aber im Rahmen einer Berufsausbildung eine Perspektive er öffnet wird. Ansonsten bleibt es bei dem Rechtsgrund satz: Wer in der Bundesrepublik kein Bleiberecht hat, muss eben aufgrund der Entscheidung des Bundes amts für Migration und Flüchtlinge das Land wieder verlassen.
Die Behauptung, wir verfolgten einen Sonderweg, der mit Recht und Gesetz nicht in Einklang zu bringen sei, wird zwar oft wiederholt, wird aber dadurch nicht rich tiger. Wir setzen die Regelungen des Bundesintegrati onsgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes konse quent um, wie das auch jeder Bürger in Bayern erwarten kann. Deshalb werden wir Ihre Anträge, mit denen unterstellt wird, wir würden selbiges nicht tun, selbstverständlich ablehnen. Für diese Anträge gibt es überhaupt keinen Grund.
Frau Kollegin, kommen Sie bitte ans Rednerpult zurück. Wir haben zwei Zwi schenbemerkungen, die auch angezeigt wurden. Bitte schön, Frau Kollegin Schmidt.
Frau Kollegin Guttenberger, mir geht es nicht um die zwei Jahre. Mir geht es darum, dass die Jugendlichen mit ihrer Ausbildung beginnen kön nen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, nämlich einen Brief, den der Herr Innenminister seit nunmehr zehn Wochen hat, seit zehn Wochen! Das hochgelob te Projekt der WAB Kosbach wird von vielen minder jährigen Jugendlichen besucht. Zwei dieser Jugendli chen aus dem Bereich unseres Herrn Innenministers haben jetzt eine Ausbildungsstelle. Frau Hendricks war da, Frau Aigner war da – alle haben sich die Klin ke in die Hand gedrückt und versichert, was das für tolle Projekte sind.
Die Betriebe haben Berufsvorbereitung gemacht. Einer der Jugendlichen, ein Afghane, wird eine Woche nach Beginn der Lehre 18 Jahre alt. Da wird dann aber nicht unterschieden, sondern der wird jetzt abge schoben.