In den letzten Wochen und Monaten habe ich, wenn ich mich mit den Vertretern, auch der anderen Fraktionsgemeinschaften, unterhalten habe, erfahren, dass häufig eine sehr große Not besteht, zum Beispiel bei unseren Eltern oder unseren näheren Angehörigen.
Diese Menschen kümmern sich, sorgen sich und engagieren sich. Allerdings müssen diese Menschen in den Familien auch einmal durchatmen. Ich erinnere mich noch sehr genau an den Tag der pflegenden Angehörigen im letzten Jahr, wo ich mit dem Dilemma konfrontiert wurde, dass Pflegende ihre Angehörigen bis zur Selbstaufgabe gepflegt haben. In solchen Fällen sind Zusammenbrüche vorprogrammiert.
Die Pflegestärkungsgesetze waren ein wichtiger Aufschlag der Großen Koalition. Damit wurden Zeichen gesetzt. Aber trotz der Gesetze zur Kurzzeitpflege oder zur Verhinderungspflege spüren wir, dass in den Regionen ein echtes Defizit besteht. In meiner Geschäftsstelle schlagen die entsprechenden Fälle wöchentlich auf. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in manchen Fällen haben Angehörige 15 stationäre Einrichtungen aufgesucht, wobei ihnen gesagt wurde: Wir können ihnen momentan nicht helfen, vielleicht in 14 Tagen, vielleicht in vier Wochen.
Wir haben momentan eine beispiellose Solidarität und Nächstenliebe, die wir auch künftig brauchen werden, weil eben 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden. Das bedeutet, dass wir akuten Handlungsbedarf haben. Deswegen gibt es diesen Antrag, der als subsidiäre Form der Hilfe unterstützen möchte. Ich habe mir in den letzten vier Monaten, seit Ende Januar, viel Zeit genommen. Ich habe mit allen Akteuren einzeln gesprochen. In der Landespflegesatzkommission werden diese Akteure gemeinsam repräsentiert, also die Selbstverwaltung, alle Leistungserbringer, die großen Wohlfahrtsverbände, die Sie kennen, die Ppa, der Städtetag, der Bezirkstag und die Landkreise. Ich habe unisono gehört: Herr Imhof, Sie haben in Ihrer Einschätzung recht, natürlich muss der Bund nachjustieren; aber wir brauchen Ihre Hilfe, obwohl wir wissen, dass sie zuvorderst zuständig sind. Das ist ein wichtiger Punkt, meine Kolleginnen und Kollegen, weil vielleicht manchmal der Eindruck entsteht, Bayern soll jetzt kräftig mithelfen, weil wir die Defizite so erleben, dass wir sozusagen dann in Ersatz treten. Aber das können wir nicht tun. Wir sind ergänzend dabei.
Wir haben die Zusagen der Leistungserbringer, dass sie sich nach Kräften bemühen. Die AOK Bayern zum Beispiel ist bundesweit vorbildhaft, weil sie weitaus bessere Personalschlüssel genehmigt, als das zum Beispiel die AOK in den anderen Bundesländern tun. Dafür wird sie nicht nur gelobt, wie Sie sich vorstellen können; dafür wird sie in Berlin von ihren AOKen sehr gescholten.
Es ist ein Dilemma, dass sich die Kurzzeitpflegeplätze insgesamt reduzieren. Sorgen machen mir die Kurzzeitpflegeplätze in den solitären Einrichtungen. Dort
werden ausschließlich Menschen aufgenommen, die kurzzeitgepflegt werden. Sie gehen Monat für Monat zurück; es gibt jetzt schon viel zu wenige, etwa 170 Plätze. Bei den eingestreuten Plätzen – das sind die Plätze, die die Häuser der stationären Altenhilfe zusätzlich vorhalten – gibt es auch einen kontinuierlichen Rückgang. Warum? – Die Träger argumentieren sehr nachvollziehbar, auch den Kassen gegenüber nachvollziehbar: Trotz eines verbesserten Personalschlüssels gibt es in diesen Bereichen erhebliche Auslastungsschwankungen. Sie können sich sicher vorstellen: In Urlaubszeiten sind die Zahlen deutlich höher; außerhalb der Urlaubszeiten sind sie auch mal deutlich geringer. Die Träger machen meines Erachtens sehr gut nachvollziehbar und zu Recht gegenüber uns Politikern klar: Heime können nicht auf Dauer wirtschaftlich geführt werden, wenn sie solchen Schwankungen ausgesetzt sind.
Deswegen übermitteln uns die Träger ziemlich deutlich: Freistaat Bayern, hilf uns diese Situation deutlich zu verbessern! Ich bin, ganz ehrlich gesagt, optimistisch, Kolleginnen und Kollegen, dass uns das gelingen wird. Warum wird uns das gelingen? – Ich möchte auch die Nachredner ein Stück weit, ja, nicht trösten, dieser Ausdruck wäre verkehrt, aber ermutigen, hinzuschauen und nicht mit jeder Formulierung zu fordern, ich möge genaue Summen benennen. Das ist aus Respekt vor dem Parlament jetzt noch nicht möglich. Jede Fraktion hat den Auftrag, mit ihren Haushältern abzuwägen, wie viel Geld notwendig ist, um diesem Dilemma ein Stück weit mehr zu begegnen, um Defizite auszugleichen. Es gibt die Zusage aus meiner Fraktion: Wenn wir mit einer Analyse den Bedarf genauer geklärt haben, dann wird sie für die Finanzmittel sorgen. Jetzt steht drin: "im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel", ich weiß –, darüber hinaus im erforderlichen Umfang an Stellen und an Mitteln Förderprogramme und gezielte individuelle Förderung aufzulegen. Das wird sich dann zeigen.
Mit dem bayerischen Gesundheitsministerium sind wir, die Fraktion, der Arbeitskreisvorsitzende und die Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitskreis tagtäglich im Gespräch. Bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitskreis bedanke ich mich ausdrücklich. Die Arbeit hat längst begonnen, ich meine die Arbeit in dem Sinne, dass wir versuchen, schnell eine Klärung herbeizuführen, dass das Ministerium sehr zeitnah die subsidiäre Hilfe in Form einer ganz gezielten und "pfundigen" Förderung auflegt. So sage ich es einfach mal aus dem Bauch heraus; denn jeder von uns weiß natürlich, dass viel Geld, vermutlich Millionen erforderlich sind. Das sage ich Ihnen hier, ohne eine konkrete Zahl zu nennen; nach der Analyse ergibt sich der Bedarf.
Dieser Antrag ist eine wichtige Weichenstellung in die Richtung, den Angehörigen draußen ein Signal zu senden: Wir, Bayern, der Freistaat, und hoffentlich auch Sie in den anderen Fraktionen sind bereit und werden so schnell wie nur möglich dieses Dilemma abzubauen helfen.
Ich weiß, meine Kolleginnen und Kollegen, dass das nur ein Aspekt ist. Wenn wir näher hinsehen, erkennen wir genau, dass wir den großen Aufschlag brauchen. Das wissen die Kollegen hier, die in der Pflege einigermaßen bewandert sind; sie sind mit dem Thema auch aufgrund der Erfahrungen in den eigenen Familien vertraut. In der Bundespolitik werden etwa 70 % der Gesundheitsgesetzgebung, auch der Pflegegesetzgebung, vollzogen. Wir können den Aufschlag wagen. Die Bundespolitik muss konsequent in der Pflege, auch der Kurzzeitpflege weiterarbeiten. Bis jetzt verhält es sich so: Es gibt die Gelder für die Kurzzeitpflege. Beispiel: Der Hermann Imhof bringt seine Angehörigen jetzt ins Altenheim zur Kurzzeitpflege. Ich hätte jetzt circa 1.600 Euro zur Verfügung, könnte sie aber nicht einlösen, weil dort zu dem Zeitpunkt, zu dem ich meine Mutter unterbringen will, einfach kein Platz ist. So verpufft dieses Geld, und das kann nicht sein, Kolleginnen und Kollegen. Das Geld muss einlösbar, faktisch umsetzbar sein. Nur dann werden wir draußen den Menschen, die in den Nöten sind, die selbst Atem schöpfen müssen, große Erleichterung verschaffen.
Zu den Rahmenbedingungen allgemein sage ich hier, weil es nicht den Antrag im engeren Sinne umfasst, nur Folgendes – Kolleginnen und Kollegen, darüber haben wir gestern auch im Ausschuss diskutiert –: Wesentlich sind der Personalschlüssel, die Rahmenbedingungen im Krankenhaus und in der stationären Altenhilfe. Wir brauchen mehr Mitarbeiter in den Stationen und den Krankenhäusern. Im Krankenhaus sind Anfänge gemacht worden; ich nenne das Förderstellen-Förderprogramm. Aber das genügt nicht.
Dann sagt mir jemand: Wie wollen Sie denn mehr Mitarbeiter bekommen, wir finden doch keine? – Ich sage Ihnen und garantiere Ihnen, und darüber würde ich mit jedem hier wetten: Wenn wir draußen den jungen Leuten sagen: Du hast auf deiner Station ausreichend Mitarbeiterinnen; und wenn es dir nicht gut geht, dann erwarten wir nicht, dass du mit dem Kopf unter dem Arm zum Dienst kommst. – Ich sage Ihnen: Es gibt Tausende von jungen Leuten, die Engagement und die Begeisterung mit in den Beruf bringen. Das ist der Schlüssel zu allem; sonst sieht es absolut düster aus, wenn wir das nicht wagen. Wenn wir ordentliche Rahmenbedingungen haben, sind die jungen Leute bereit.
Das betrifft auch die Herausforderung, die der Bund angegangen ist, nämlich die der Familien- oder Pflegegesetze bzw. die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterzutreiben. Sonst haben wir später im Alter die Armen, die Rentnerinnen, die trotz der Punkteanrechnung, die es jetzt gibt, zu wenig Geld haben. Die Wirtschaft sucht viele Fachkräfte. Deswegen ist gerade die Wirtschaft enorm gefordert, an diesen Herausforderungen mitzuarbeiten.
Pflege, Kolleginnen und Kollegen, ist ein ganz großes Stück Sozialstaat. Wenn uns allen bewusst ist, dass Pflege in die Mitte gehört, und zwar nicht nur, weil die Umfragen jetzt belegen, dass Pflege immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wenn uns als Politiker, als Gesellschaft Pflege wichtig ist und wir Wert auf eine humane, zugewandte und liebevolle Pflege legen, dann werden wir die Weichen im Bund, aber auch im Land als Impulsgeber weiter konsequent stellen.
Ich bitte Sie noch kurz um Aufmerksamkeit. Auch die Bezahlung in den sozialen Berufen, die Ihre sozialdemokratische Sozialministerin neulich angemahnt hat, bedarf einer konsequenten Weiterentwicklung. Die Damen und Herren sitzen jetzt nicht hier im Raum; aber ich richte an sie den zwar sehr freundlichen, aber sehr dringenden Appell. Ich bin kein Tarifverhandler, aber ich verstehe mich als Impulsgeber, und seit zwei Jahren verhandeln ver.di, wie Sie vielleicht wissen, die Arbeiterwohlfahrt und das Rote Kreuz, um einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Ausbildung hinzubekommen. Ich sage diesen Akteuren ganz freundlich und nett, aber auch deutlich: Kommt in die Gänge und legt den Tarifvertrag vor! Die Politik ist bereit, diesen anzunehmen. Es gibt meines Erachtens draußen bei den Verhandlern momentan keine höheren Prioritäten, als die Gehälter konsequent anzupacken. Das ist ein Stück der Wertschätzung. Es gibt also eine Menge zu tun, Kolleginnen und Kollegen! Packen wir es miteinander an.
Zu den beiden Anträgen der Opposition Folgendes, zunächst zu dem der FREIEN WÄHLER. Ich kann das ganz kurz machen – nicht, weil ich keinen Respekt hätte. Peter Bauer, wir diskutieren darüber ja häufig. In der Zielsetzung, die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen möglichst schnell in das Gesetz aufzunehmen, sind wir völlig d’accord. Allerdings habt ihr bei mir wahrscheinlich absolut und gerne einen Spiegelstrich übersehen: Zunächst müssen in den nächsten Monaten die Bedarfsanalyse und die Angebotsanalyse erfolgen. Deswegen können wir euren Antrag nicht mittragen, auch wenn er dieselbe Zielrichtung hat.
Das liegt nicht daran, dass ich nicht will, sondern daran, dass Sie sich in die Selbstverwaltungshoheit einmischen wollen. Das geht in unserem Staat nicht; das ist Bundesrecht. Das Gesundheitsministerium steht auch heute wie gestern mit allen Akteuren in ganz engem Kontakt und ermutigt sie, sich miteinander auf den Weg zu machen, um die Bedingungen für die Betreiber zu erleichtern. Das tun sie; aber das Ministerium mischt sich nicht selbst ein. Übrigens würde eine Rahmenvereinbarung für die, die im Heim liegen, auch teurer werden. Sie wird teurer, das ist prognostiziert. Deswegen lehnen wir auch den SPD-Antrag ab. Ich darf Sie bitten, sich gut zu überlegen, ob Sie den CSU-Antrag mittragen können. Das ist ein klares Signal nach draußen: Wir wollen die Kurzzeitpflege stärken und sind schon dabei. Die Mittel wird es geben; das darf ich zusagen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir von den FREIEN WÄHLERN, Herr Imhof, zeigen Größe. Wir stimmen den Anträgen der CSU und der SPD zu, auch wenn Sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER nicht zustimmen wollen. Trotzdem danke ich Ihnen, Herr Imhof, für Ihr Engagement. Man spürt es bei Ihnen. Sie vertreten durch viele Gespräche, die Sie führen, gelebte Sozialpolitik. Gut ist auch, dass Sie sich viermal bei Ihrer Fraktion dafür bedankt haben, dass sie dem Antrag zustimmt; denn es kommt selten vor, dass Sie einen Antrag stellen und gar nicht wissen, ob die Finanzierung gesichert ist. Wäre der Antrag von der Opposition gekommen, wäre er knallhart abgelehnt worden. Immerhin Ihr Engagement in Ehren!
Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um pflegende Angehörige zu entlasten. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. In Anbetracht der großen Belastung, die die Pflege von Angehörigen mit sich bringt – das wissen wir alle –, ist die Möglichkeit einer Auszeit für die Pflegenden unerlässlich. Das ist aber nur möglich, wenn die Pflegebedürftigen in dieser Zeit untergebracht werden können.
Wir haben eine demografische Entwicklung – Sie haben das richtig gesagt, Herr Imhof –, und wir müssen ihr ins Auge sehen. Deshalb müssen wir auch die Probleme, die es in der Kurzzeitpflege gibt, noch lösen. Es ist erfreulich, dass durch das Erste Pflegestärkungsgesetz die Kurzzeitpflege zeitlich länger – bis zu acht Wochen – in Anspruch genommen werden kann.
Eines ist ganz interessant, und dazu wird Herr Leiner noch reden. Es gab schon von den GRÜNEN eine Schriftliche Anfrage zu konkreten Zahlen. Danach stehen in Bayern 166 vollstätionäre Einrichtungen, 796 feste Kurzzeitpflegebetten und 1.375 bedarfsweise Pflegebetten für Kurzzeitpflege bereit. Aber in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage steht auch ganz klar: Trotz dieser nicht unerheblichen Anzahl muss man davon ausgehen, dass sich für einen bestimmten Zeitraum eine gewünschte Unterbringung nicht immer langfristig realisieren lässt. Dann heißt es auch, dass dem Ministerium keine belastbaren Ergebnisse vorliegen, dass es regionale Unterschiede gibt, einen Kurzzeitpflegeplatz für einen bestimmten Zeitraum zu finden. Aber genau diese Werte brauchen wir eigentlich. Allerdings wissen wir auch, dass dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben wird. In den Medien wird das Thema ganz groß behandelt: "Eklatanter Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen" oder "Die Situation der Pflege spitzt sich zu."
Eines möchten wir gerne von der CSU wissen. Am 16. Mai 2017 wurde im Gesundheitsausschuss der Antrag der GRÜNEN "Kurzzeitpflegeplätze sichern" mit Änderungen einstimmig angenommen. Er entspricht eigentlich, Herr Imhof, weitgehend dem heutigen CSU-Dringlichkeitsantrag. Uns stellt sich daher die Frage: Welches parlamentarische Ziel verfolgen Sie außer der Tatsache, dass der Antrag jetzt von der CSU kommt? Aber inhaltlich – Herr Leiner kann es bestätigen oder widerlegen – wurde der Antrag der GRÜNEN am 16. Mai mit Änderungen, die Sie mitgetragen haben, einstimmig angenommen. Aber gut, das ist jetzt noch ein Antrag der CSU. Wir werden ihm zustimmen.
Das finanzielle Problem der Einrichtungsträger liegt bei kurzzeitig nicht belegten Plätzen der Kurzzeitpflege. Dafür erhalten sie von der Pflegeversicherung kein Geld. Das Problem ist, dass die Plätze vorgehalten werden müssen, damit sie zur Verfügung stehen, wenn kurzfristig Bedarf besteht. Die Vorhaltekosten müssen refinanziert werden.
Dem Antrag der CSU stimmen wir zu, obwohl wir meinen, dass verschiedene Spiegelstriche eigentlich schon umgesetzt sind. Die Entwicklung und der Bedarf werden untersucht. Auf Bundesebene besteht be
reits ein Bedarf auf Refinanzierung der Kurzzeitpflege. Wir wollen, dass das noch schneller geht; denn oft prüfen Sie bei Anträgen monate- oder jahrelang, und dann sehen wir, was herauskommt. Bei der Pflege gibt es große Probleme, und wir müssen sie möglichst schnell in den Griff bekommen.
Deswegen haben wir noch einen Punkt: Als Sofortmaßnahme soll die finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen aus Landesmitteln – das haben wir noch geändert – angestrebt werden, weil es bei der Finanzierung noch konkrete Probleme gibt, die noch nicht gelöst sind. Aber für uns ist wichtig – deshalb unser Antrag –, dass wir jetzt nicht mehr lange prüfen wollen. Wir sehen das Problem und haben es erkannt. Dieses Problem soll jetzt möglichst schnell gelöst werden. Deshalb fordern wir dringend, dass die Sofortmaßnahme angestrebt werden soll. Herr Imhof, Sie können sich überlegen, ob Sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER, der eigentlich auch in die gleiche Richtung wie Ihr Antrag geht, doch noch zustimmen.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Lage bei der Pflege ist sehr eindrucksvoll hingewiesen worden. Wir haben derzeit eine dramatische Entwicklung zu verzeichnen und vor allem für die Zukunft zu erwarten, was die Bedarfe in der Pflege angeht. Wir alle wissen, dass wir wegen des Pflegekräftemangels ein Riesenproblem haben. Wir wissen, dass die Belastung der pflegenden Angehörigen ebenso wie die der Mitarbeiter in der Pflege groß ist und größer wird. Das alles weist darauf hin, dass wir einen dringenden Handlungsbedarf haben.
Herr Kollege Imhof, Sie haben am Anfang den pflegenden Angehörigen Ihr Lob ausgesprochen. Das gehört sich natürlich so. Diesem Lob möchte ich mich vollumfänglich anschließen. Dieses Lob gebührt natürlich auch den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten und stationären Pflege. Sie haben gesagt, in einigen Jahren sei mit einer Verdoppelung des Bedarfs zu rechnen. Die Pflegestärkungsgesetze auf Bundesebene haben den Anspruch auf Kurzzeitpflege mit bis zu acht Wochen im Jahr erheblich ausgeweitet. Dieser Anspruch besteht derzeit aber nur auf dem Papier. Sie haben Fälle in Ihrer Anlaufstelle beschrieben, in denen sich Angehörige bis zu 15 Absagen eingefangen haben, als sie einen sol
chen Platz in Anspruch nehmen wollten. Das ist ein unhaltbarer Zustand, weil hier die Politik ein Versprechen gegeben hat und deshalb für dessen Einhaltbarkeit und Umsetzung sorgen muss.
Mit Blick auf den Dringlichkeitsantrag der CSU wird deutlich, dass Sie zunächst die Zahlen und den Bedarf geklärt haben wollen. Das ist selbstverständlich, dürfte aber sehr schnell erledigt werden können, da im Ministerium verlässliche Zahlen vorliegen. Wir haben ebenso wie die anderen Oppositionsfraktionen regelmäßig Anfragen gestellt, die detailliert beantwortet wurden. Insofern liegen alle Bedarfszahlen vor. Das ist keine große Aufgabe und dürfte sehr schnell gehen.
Auch den im zweiten Punkt des Antrags geforderten Schritt, die Handlungsfähigkeit festzustellen, also die Frage zu klären, ob zur Refinanzierung auf Bundesebene etwas getan werden muss, können wir eigentlich überspringen, weil wir erst im Mai dieses Jahres im Ausschuss für Gesundheit und Pflege einen einstimmigen Beschluss dahin gehend gefasst haben, genau dieses zu überprüfen. Wir waren uns einig, dass wir eigentlich bereits wissen, wie das Ergebnis aussehen wird. Selbstverständlich muss man sich auch auf Bundesebene um die Refinanzierung bemühen. Auch dieser Punkt kann sozusagen als halberledigt betrachtet werden. Auch das ist nichts, was uns weiter aufhalten sollte.
Ein Problem habe ich mit dem dritten Spiegelstrich, der sich darauf bezieht, dass sich alles nur im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel abspielen soll. Herr Kollege, ich habe Ihre Botschaft gehört, dass Sie in Ihrer Fraktion Unterstützung erfahren haben, dass Sie – das haben Sie wörtlich so gesagt – den Ruf der Träger "Bayern, helft uns" gehört haben und ernst nehmen und dass Stellen und Förderprogramme, also auch Mittel, in Aussicht gestellt sind. So konnte man das allgemein sagen. Das ist sicher erfreulich, steht aber so noch nicht im Antrag. Wenn das so kommt, ist es in Bayern für alle – für die Familien und die in der Branche Beschäftigten – eine gute Botschaft. Dann sind wir sofort dabei. Da dies aber definitiv nicht im Antrag steht, sondern unter Haushaltsvorbehalt steht, können wir dem Ruf noch nicht folgen.
Sie haben auch gesagt, es gehe jetzt darum, mit einem möglichst einstimmigen Beschluss ein kräftiges Signal an den Freistaat zu senden. Aber ich stelle leider fest, dass von diesem Antrag kein kräftiges Signal ausgeht. Auch damit haben wir ein kleines Problem. Übrigens wäre es schön und notwendig gewesen, dass sich die Ministerin Zeit nimmt, an dieser wichti
Zu den Finanzierungsproblemen, die die Kurzzeitpflege in der momentanen Form mit sich bringt, ist vieles gesagt worden. Insofern kann ich mir etwas Redezeit sparen und auf die Vorredner verweisen. Wenn wir in Bayern tatsächlich Geld in die Hand nehmen und in die Finanzierung einsteigen wollen, dann sind wir sofort dabei. Dann stellt sich aber die Frage, wie das geschieht. Da wir nur indirekt fördern können und eine direkte Zuständigkeit nicht besteht, müssten wir wissen, ob dann auf jeden Fall eine Kofinanzierung zu 50 % durch die im Feuer stehenden Kommunen zu erwarten ist. Diese Nebenbedingungen interessieren uns etwas näher, bevor wir dem Antrag mit wehenden Fahnen zustimmen können, auch wenn wir uns darauf freuen, dass sich hier in der Mehrheitsfraktion tatsächlich etwas bewegt.
Was unseren eigenen Antrag betrifft, ist in § 75 SGB XI ausdrücklich vorgesehen, dass Rahmenvereinbarungen für die Pflege getroffen werden. Diese Rahmenvereinbarungen sind für den stationären und den ambulanten Bereich bereits getroffen worden. Allerdings fehlen die Kurzzeitpflege und die teilstationäre Pflege, also die Tages- und Nachtpflege. Es ist sehr wichtig, diese Pflegeform bei der Kurzzeitpflege nicht zu vergessen, sodass die Angehörigen nachts oder am Tag einige Stunden in einer qualifizierten Pflege, etwa einer Tagespflege, abgegeben werden können. Das ist genauso wichtig wie die Kurzzeitpflege. Das sollte, wenn sich auf diesem Gebiet etwas bewegt, von Anfang an unbedingt berücksichtigt werden. Das SGB XI nennt also ausdrücklich das Ziel, durch Rahmenverträge die wirksame, wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das wollen wir erreichen.
Gerade wenn es dazu kommt, dass wir auch in die indirekte Form der Förderung einsteigen, brauchen wir Landesrahmenverträge als Grundlage für eine künftige Finanzierung. Das ist eine Ermunterung an die Kostenträger, sich um Kurzzeitpflegeplätze zu bemühen.