Protokoll der Sitzung vom 06.07.2017

– Ja. – Das Fahrrad feiert jetzt den 200. Geburtstag. Es wäre ein schönes Geschenk, die Radschnellwege in die Baulast des Freistaates Bayern zu übernehmen und im Nachtragshaushalt dafür entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Ganserer. – Für die Staatsregierung spricht jetzt der Staatssekretär Eck. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte es sich erübrigt, hier zu sprechen. Herr Kollege Ganserer, ich möchte klarstellen, dass das keine schludrige Arbeit der CSU war. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Fristende war der 31. Mai 2015. Wer sich keine Gedanken macht, sagt: Oho, das sind schon zwei Jahre. Aber wir haben letztendlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz abgewartet; beides steht in engster Verbindung miteinander. Deshalb hat es so lange gedauert.

Abschließend möchte ich nicht mehr im Detail auf den Gesetzentwurf, sondern auf Ihre letzten Sätze zu den Fahrradschnellwegen und zur Baulast eingehen. Da haben wir eine glasklare Regelung: An den Bundesstraßen ist der Bund zuständig, an Staatsstraßen der Staat, und das andere ist kommunale Aufgabe. Ich denke, das ist ausgezeichnet geregelt. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie vom Grundsatz her zustimmen. Den Änderungsantrag der GRÜNEN bitte ich abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/15864 wurde im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs von den Antragstellern für erledigt erklärt. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und die weiteren Änderungsanträge. Der Ab

stimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/15590, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/15863 und 17/16727 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zugrunde, wie sie auf Drucksache 17/17471 vorliegt.

Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf der Drucksache 17/15863 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 36 Absatz 4 Satz 1 die Wörter "allen öffentlichen Straßen" durch die Wörter "Staats-, Kreis-, Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen" ersetzt werden, in Artikel 37 eine neue Nummer 1 zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Schnellstraßen eingeführt und in Artikel 66a Absatz 2 der Bauordnung eine Verweisung gestrichen wird.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung den vorgenannten Änderungen ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2017" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. Juli 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 17/17471. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Dazu sehe ich keinen Widerspruch. – Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich bitte, Gegenstimmen in der gleichen Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf der Drucksache 17/16727 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen bis 13.30 Uhr Mittagspause.

(Unterbrechung von 13.04 bis 13.33 Uhr)

Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause wieder.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kriegssituation in Afghanistan zur Kenntnis nehmen, Flüchtlingen nicht länger das Recht auf Ausbildung und Arbeit verwehren (Drs. 17/17540)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. (FREIE WÄHLER) Situation in Afghanistan berücksichtigen und Sicherheitslage zügig neu bewerten (Drs. 17/17578)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und bitte als erste Rednerin die Kollegin Kamm zum Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte anwesende Kolleginnen und Kollegen! Nach dem verheerenden Anschlag in unmittelbarer Nähe der Deutschen Botschaft in Kabul am 31. Mai dieses Jahres, bei dem über 160 Menschen getötet und über 450 Menschen verletzt wurden, vor dem im Übrigen mehrere Geheimdienste mehrfach gewarnt hatten, wurde die Deutsche Botschaft evakuiert. Vereinbarte Termine der Botschaft wurden annulliert, herbeigesehnte Terminvergaben, etwa zum Zwecke des Familiennachzugs oder der Wiedereinreise für Ausbildung und Arbeit – das ist im Übrigen etwas,

zu dem unsere Ausländerbehörden den Flüchtlingen aus Afghanistan mehrfach und dringend geraten haben –, sind auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. Die Situation in Afghanistan hat sich besonders für heimkehrende oder abgeschobene Flüchtlinge verschlechtert und ist besonders gefährlich: Sie werden überfallen, wenn sie den Flughafen verlassen, schließlich könnte jemand eine Rückkehrhilfe dabei haben; sie sind gefährdet, erpresst zu werden, bei der afghanischen Armee anzuheuern, um als Binnenattentäter zur Verfügung zu stehen, und sie werden auch von den Milizen im Land angeheuert. Die Hälfte des Landes kann von der afghanischen Regierung derzeit nicht mehr kontrolliert werden. In Afghanistan gibt es viele Binnenflüchtlinge, die eher schlecht oder überhaupt nicht versorgt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mittlerweile die Konsequenzen gezogen und die Bearbeitung der Asylanträge afghanischer Flüchtlinge eingestellt. Überdies ist die Kontrolle bisheriger Fehlentscheidungen des Bundesamtes noch nicht abgeschlossen.

Wir fordern hier auch Sie auf: Nehmen Sie die jetzige Lage in dem von Krieg gebeutelten Land zur Kenntnis! Frau Kollegin Weikert, vor Kurzem hatten wir ein Gespräch mit einem Abgeordneten des afghanischen Parlaments, der uns dringend gebeten hat, dafür zu sorgen, dass die Abschiebungen nicht fortgesetzt werden und wir Kenntnis von der derzeit schwierigen Lage nehmen. Das Abkommen, auf das Sie sich stützen, wurde unter Hintergehung des afghanischen Parlaments von der Regierung alleine abgeschlossen. Somit wird am Parlament vorbei gehandelt. Das sollten wir berücksichtigen.

Wir fordern Sie hier auf, jetzt zu tun, was in Bayern geboten ist: Machen Sie den notwendigen und eigentlich schon mehrfach angekündigten, aber noch nicht vollzogenen Kurswechsel bei der Genehmigung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen wahr, stellen Sie Flüchtlinge im Klageverfahren bei den oft sehr problematischen BAMF-Entscheidungen den Flüchtlingen, die noch keine Entscheidung vom BAMF haben, bei der Frage der Genehmigung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen gleich, und ziehen Sie die Konsequenzen aus der Tatsache, dass Flüchtlinge auf absehbare Zeit nicht nach Afghanistan zurückkehren können. Gewähren Sie Geflüchteten die Chance auf Ausbildung und Arbeit. Zwingen Sie sie nicht zu monate- oder möglicherweise jahrelangem Nichtstun, schaffen Sie klare Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen und dafür, dass die jungen Flüchtlinge sich die Basis für ein eigenständiges Leben schaffen können, schaffen Sie die nötigen klaren Rahmenbedingungen für die Betriebe, die hände

ringend nach Auszubildenden suchen und viele der Flüchtlinge gerne ausbilden würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wissen aus den Gesprächen, die wir führen, dass mehrere Hundert Ausbildungsverträge von den Ausländerbehörden derzeit noch immer nicht genehmigt worden sind, obwohl vom bayerischen Kabinett am 23.05. ein Signal für einen Richtungswechsel ausgehen sollte. Stellen Sie die Praxis ab, dass Ausländerbehörden Flüchtlingen sagen: Du bekommst keinen Ausbildungsvertrag; er wird nicht genehmigt; du brauchst nicht nochmal kommen; du brauchst noch nicht mal nachweisen, dass du Deutsch kannst; du bekommst die Genehmigung nicht. – Die Ausländerbehörden weigern sich aber, den Flüchtlingen eine schriftliche Begründung der Ablehnung zu geben, gegen die die Flüchtlinge wenigstens klagen könnten. Ich finde es liederlich, wie unsere Ausländerbehörden mit dieser Frage umgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde es auch liederlich, wie die Staatsregierung mit dieser Frage umgeht. Ich habe zum Beispiel am 19. Juni eine Anfrage zurückbekommen, in der ich auch gefragt habe, wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit dem 01.09.2016, also dem Tag Ihres IMS, Herr Dr. Sommer, die Genehmigung bekommen haben, eine Ausbildung aufnehmen zu dürfen. Wie viele haben einen Ausbildungsvertrag genehmigt bekommen oder ein Beschäftigungsverbot bekommen? – Da wurde gesagt: Diese Daten haben wir nicht. Wir haben alle möglichen Daten; aber diese Daten hat die Bayerische Staatsregierung nicht. Offenbar interessiert die Bayerische Staatsregierung auch nicht, wie vielen jungen Menschen sie die Möglichkeit auf ein selbstgestaltetes Leben, auf ein Leben in Würde, auf ein Leben mit Arbeit nimmt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich halte das für einen Skandal. Wir spielen in Bayern hier eine Sonderrolle. Andere Bundesländer bemühen sich um Integration von Flüchtlingen. Das Arbeits- und Sozialministerium kümmert sich nicht um diese Frage. Das muss geändert werden. Stimmen Sie daher bitte unserem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Fahn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Entschuldigen Sie bitte ganz kurz, Herr Dr. Fahn. Bevor Sie beginnen, möchte ich bekannt geben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat.

Okay, damit füllt sich unser Plenum wieder. Das ist auch eine gute Möglichkeit. – Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Restplenum, das heute noch hier ist! Ich wollte zunächst aus der "Kitzinger Zeitung" zitieren. Darin wird am letzten Samstag Dr. Otto Hünnerkopf zitiert, der sich über die Sicherheitslage in Afghanistan geäußert hat. Seine Aussage: Die Sicherheitslage ist regional unterschiedlich. Man kann nicht pauschalisieren und das gesamte Land für unsicher erklären. In jedem Fall wird einzeln entschieden. – Herr abwesender Kollege, da sage ich: Wer das heute von Afghanistan sagt, ist noch nicht auf der Höhe der Zeit und verkennt die Lage vor Ort gewaltig. Es hat sich in Afghanistan nämlich etwas verändert. Ich hoffe, dass das auch die CSU merkt.

Schon im Dezember 2016 hat der UNHCR in seinem Bericht deutlich gemacht, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert hat. Das ist im Moment Fakt. Es kann nicht mehr zwischen sicheren und unsicheren Gebieten unterschieden werden. Auf dieses Problem haben wir im Februar in unserem Dringlichkeitsantrag schon einmal hingewiesen. Außerdem haben wir eine Neubewertung der Sicherheitslage gefordert und bis dahin eine Aussetzung der Abschiebungen. Aber wir warten jetzt schon ganz schön lange auf diese Neubewertung. Sie wurde uns immer zugesichert. Mal schauen, ob sie überhaupt noch im Juli kommt. Danach wurde nämlich weiterhin abgeschoben, und zwar in das vermeintlich sichere Kabul. Genau in diesem vermeintlich sicheren Kabul ereignete sich am 31.05.2017 ein schrecklicher Terroranschlag in unmittelbarer Nähe der Deutschen Botschaft mit mehr als 150 Toten.

Meine Damen und Herren, das Recht auf Asyl darf nur von denen in Anspruch genommen werden, für die es gedacht ist; aber wir dürfen auch nicht diejenigen Menschen, die bei uns kein Asyl erhalten, in Lebensgefahr bringen, indem wir sie in ein unsicheres Land abschieben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Bundesregierung hat eingelenkt und will bis zur neuen Lagebeurteilung nur noch wenige Afghanen abschieben. Diese neue Lagebeurteilung – das haben wir so auch in unserem Antrag – soll möglichst bald erfolgen. Es hieß mal, dies geschehe im Juni und Juli.

Jetzt schauen wir mal. Das müsste möglichst schnell geschehen. Wir brauchen diese neue offizielle Lagebeurteilung. Dann können sich die verschiedenen Behörden offiziell daran orientieren. Das ist wichtig.

Bis dahin muss grundsätzlich – das sage ich – auf die Abschiebungen verzichtet werden. Die bayerischen Behörden sollen bis zu diesem Zeitpunkt bei ihren Entscheidungen außerdem natürlich die Sondersituation vor Ort ausreichend berücksichtigen. Die Deutsche Botschaft ist bei diesem Anschlag schwer beschädigt worden. Zeitungsberichten zufolge – das ist auch Fakt – ist sie nur eingeschränkt arbeitsfähig und kann keine Visa oder sonstigen Dokumente ausstellen. In unserem Dringlichkeitsantrag mahnen wir außerdem – das haben wir hier schon öfters gemacht – einen einheitlichen Vollzug hinsichtlich der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Asylbewerber in Bayern an. Die 3+2-Regelung, nach der junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen und beenden können, muss konsequent angewandt werden. Dazu brauchen wir klare und einheitliche Vollzugshinweise ohne einen bayerischen Sonderweg. Von Herrn Dr. Sommer haben wir öfters über den bayerischen Sonderweg gehört. Die ministeriellen Dienstanweisungen haben in der Vergangenheit meist mehr zur Verwirrung als zur Klarstellung beigetragen. Kein Arbeitgeber versteht, wenn die Behörden in unterschiedlichen Regierungsbezirken zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Beim Antrag der GRÜNEN können wir einen Großteil – nicht alles, muss ich sagen – mittragen. Die Forderungen unter den ersten drei Spiegelstrichen sind wichtig, richtig und gut. Dann kommen aber noch die Spiegelstriche vier und fünf. Die Forderung, Flüchtlinge im Klageverfahren bei Genehmigung von Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen mit Flüchtlingen im Asylverfahren gleichzustellen, sehen wir in dieser pauschalen Form etwas skeptisch. Die Forderung soll für alle Flüchtlinge gelten. Sie begründen Ihre Forderung damit, dass dadurch auf die Vielzahl von Fehlentscheidungen des BAMF reagiert werde. Aber nicht alle Entscheidungen des BAMF sind falsch. Deshalb halten wir diesen Spiegelstrich nicht für sinnvoll.

Auch das Verlangen, Geflüchteten aus Afghanistan völlig unabhängig von ihrem Status pauschal immer eine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis zu gewähren, können wir in dieser Form nicht mittragen. Insgesamt ist das Thema wichtig und interessant; aber es ist nur auf Afghanistan bezogen. Wir wollen nicht, dass Afghanen anders behandelt werden als Flüchtlinge aus anderen Staaten. Das ist wichtig. Wenn so etwas kommt, dann müsste es für alle gelten, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir mit diesen letzten zwei Punkten im Antrag der GRÜNEN Probleme und

können diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)