Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Fortführung des Digitalbonus noch im Jahr 2017 (Drs. 17/17541)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) Digitalbonus Finanzierung für 2017 weiter sichern (Drs. 17/17579)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Digitalbonus 2017 aufstocken (Drs. 17/17580)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aufgerufenen Dringlichkeitsanträge passen gut zur Regierungserklärung und zur Aussprache von heute Vormittag. Dass bei dieser Generaldebatte unterschiedliche Positionen bestehen, ist in einem Parlament selbstverständlich, wobei ich sagen möchte: Die Grundposition der Opposition "Wir wollen mehr, und wir wollen schneller" ist aus meiner Sicht nicht sehr überzeugend.
Ich halte den Masterplan, den die Staatsregierung vorgestellt hat, für zukunftsweisend und einmalig in Deutschland.
Jetzt kommen wir zu einem Thema, bei dem wir alle die größte Übereinstimmung haben. – Frau Kollegin Karl nickt. – Die FREIEN WÄHLER haben einen Antrag gestellt, der in die gleiche Richtung zielt. Wir wollen vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalisierung unterstützen. In der breiten Öffentlichkeit wird immer über die Infrastruktur gesprochen. Das ist eine Verkürzung. Entscheidend ist, was in den Schulen, den Bildungseinrichtungen und den Betrieben passiert.
Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass der Vorschlag und die Idee der Wirtschaftsministerin Ilse Aigner von der Wirtschaft sehr gut angenommen worden sind. Der Digitalbonus, bei dem sich die Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen konzentriert, hat bereits in einigen Monaten 2.000 Anträge induziert. Damit ist
das Haushaltsvolumen dieses Jahres erschöpft. Ich möchte der Wirtschaftsministerin im Namen der gesamten CSU-Fraktion für diese Initiative danken. Sie kommt hervorragend an. Damit meine ich sowohl die Initiative als auch die Person der Wirtschaftsministerin.
Die Wirtschaftsministerin wird im Einzelnen begründen, dass sich diese Initiative auf viele Branchen bezieht. Besonders gefreut hat mich, dass gerade die ländlichen Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern in besonderer Weise dieses Angebot angenommen haben. Wir wollen nicht, dass jetzt ein Bruch entsteht und die Betriebe bis zum nächsten Jahr warten müssen, bis sie wieder Anträge stellen können, und erst dann wieder Maßnahmen begonnen werden können. Der Schwung, der jetzt bei der Digitalisierung besteht, muss in den Unternehmen weiterhin erhalten werden. Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit unserem Dringlichkeitsantrag auf, unverzüglich tätig zu werden.
Für die CSU-Fraktion und im Namen des Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer kann ich sagen, dass wir bereit sind, in einem Nachtragshaushalt bis zu 40 Millionen Euro zusätzlich für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Sie wissen, dass wir im Stammhaushalt 2017 und 2018 jeweils 20 Millionen Euro für diesen Zweck eingestellt haben. Weitere 40 Millionen Euro sind also keine Peanuts, sondern stellen eine gewaltig starke Initiative dar, die in ganz Bayern beim Mittelstand gut aufgenommen wird.
Jetzt ist die Frage, wie dieses Geld am schnellsten eingesetzt werden kann. Hier ist das Haushaltsrecht zu beachten. Am einfachsten wäre es natürlich, dieses Geld im Rahmen eines Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen. Den Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER muss ich sagen, dass der Weg, den sie in ihren Dringlichkeitsanträgen vorsehen, nämlich die Mittel einfach überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, haushaltsrechtlich nicht möglich ist. Nach Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung können für freiwillige Maßnahmen – das ist hier natürlich eine freiwillige Fördermaßnahme des Freistaates Bayern – keine überplanmäßigen Haushaltsmittel eingesetzt werden. Wir sind uns im Ziel einig, aber Sie wollen einen Weg beschreiten, der haushaltsrechtlich nicht möglich ist.
Wir haben die Möglichkeit des Nachtragshaushaltes. Dazu liegt das Initiativrecht ausschließlich bei der Staatsregierung. Wir haben noch einen weiteren Weg dargestellt, nämlich über den vorzeitigen Maßnah
menbeginn die Unternehmen zu ermächtigen, sofort weiterzumachen. Ich glaube nicht, dass es entscheidend ist, wann das Fördergeld ankommt, im Oktober, im Februar oder im März. Auf dieses halbe Jahr kommt es bei der Auszahlung des Förderbetrages nicht an. Es kommt aber darauf an, dass die Maßnahmen der Unternehmen nicht stocken, weil diese bis zum nächsten Jahr warten müssen. Die Unternehmen sollen die notwendigen Maßnahmen der Digitalisierung von der Produktion über neue Geschäftsmodelle bis zu neuen Verkaufsbereichen weiter voranbringen. Hier muss geplant und umgesetzt werden. Wir sollten keine weiteren wertvollen Monate verlieren. Deshalb bitte ich das gesamte Hohe Haus, dem Dringlichkeitsantrag der CSU zuzustimmen. Er beschreibt nicht nur das Ziel, sondern auch den Weg, wie wir zu diesem Ziel kommen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf die Historie des Digitalbonus eingehen. Es fing mit der Idee einer schnellen, unbürokratischen Hilfe bei kleinen Investitionen gerade für kleine und mittlere Unternehmen an. Das damalige Ergebnis ist bis heute ein großer Erfolg: die Herausgabe der Innovationsgutscheine. Diese gab es damals auch noch für den kompletten IT-Bereich. Und wie gesagt, die Innovationsgutscheine waren und sind ein hervorragendes Instrument. Allerdings gab es dann Ende des Jahres 2014 Probleme mit der Verwendung eines Innovationsgutscheins für eine obskure Plattform. Daraufhin wurde gesagt: Es gibt keine Innovationsgutscheine für den kompletten IT-Bereich mehr. Darüber hinaus gab es die Ankündigung der Frau Ministerin, dass hierfür ein Ersatz kommen werde.
Wir haben diesen Ersatz für den IT-Bereich immer wieder angemahnt; wir haben nachgefragt und Druck gemacht. Es hat aber doch über zwei Jahre gedauert, bis am 01.01.2017 der Digitalbonus kam. Wir haben schon damals gefordert, dass dieses Instrument ausreichend ausgestattet werden muss. Dieser Digitalbonus ist von Anfang an ein voller Erfolg. Wir haben das in die Begründung unseres Antrags, den wir bereits im Mai eingereicht haben, auch hineingeschrieben. Ich zitiere: "Der Digitalbonus.Bayern … ist eine große Erfolgsgeschichte." Ich denke, darin sind wir uns alle einig.
Tatsache ist allerdings, dass es bereits ab Mai kein Geld mehr für diesen Digitalbonus gab. Auf der Homepage des Digitalbonus stand lapidar: Jahres
Wir haben daraufhin umgehend einen Antrag gestellt, weil wir der Meinung waren, es müsse gleich etwas getan werden, damit diese Förderung nicht abreißt. Wir waren enttäuscht, dass vonseiten des Ministeriums keine Vorsorge getroffen worden war, diesen absehbaren Engpass zu beseitigen.
Die SPD hat, wie gesagt, ihren Antrag im Mai unter der Drucksachennummer 17/17148 eingebracht mit dem Anliegen, die Finanzierung sicherzustellen.
Lieber Kollege Huber, in unserem Antrag steht nicht, dass dies über überplanmäßige Ausgaben geschehen sollte oder Ähnliches. Wir haben das bewusst offengelassen, um nicht in einen Konflikt mit der Haushaltssatzung zu geraten. Deshalb gibt es keinen Grund, unseren Antrag abzulehnen.
Dieser Antrag hat den Weg in den Wirtschaftsausschuss bisher nicht gefunden. Aber immerhin ist inzwischen bei CSU und Staatsregierung die Thematik angekommen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Ankündigung des Ministerpräsidenten, Gelder nachzuschießen. Die CSU folgt dem jetzt mit ihrem Dringlichkeitsantrag. In diesem Sinne freuen wir uns immer, wenn wir etwas anschieben können. Ich appelliere an Sie, nun einen Weg zu finden, um die mehrmonatige Lücke nicht noch größer werden zu lassen, sondern vielmehr den Unternehmen wie bisher eine kraftvolle Unterstützung zu gewähren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erwin Huber hat es angesprochen – das passt zu der heute Morgen gehaltenen Regierungserklärung –: Die Redezeit ist für dieses Thema etwas länger, sodass man das Thema etwas besser in den Blick nehmen kann.
Der Digitalbonus wird vom Handwerk, vom Mittelstand und von Selbstständigen in Bayern gut angenommen. Er ist ein erfolgreiches Instrument. Deshalb wäre es verkehrt, jetzt nicht sofort zu handeln.
Vorab, Herr Huber: Wir teilen die Auffassung nicht, dass das Ganze nach dem Haushaltsrecht nicht sofort vollziehbar wäre. Auf Bundesebene haben wir den Vollzug, und er wäre auch mit dem bayerischen Haushaltsrecht möglich.
Lassen Sie mich einmal kurz beschreiben, wie die Digitalisierung in einem Büro abläuft. Ich nehme noch einmal mein Beispiel von heute Morgen. Was bedeutet die Digitalisierung für uns als Planer? – Wir haben die Entwurfsphase. Diese läuft mittlerweile digital am Tablet ab. Dann kommt der Einstieg in die Planung, ausgestattet mit entsprechender Software und dem Rechner. Schon in der Planungsphase nehmen wir den Planer digital mit. Wir lassen ihn mitplanen, um schnell zu sehen, wohin die Baukosten laufen. Wir sehen nach, ob sich Materialien an der Fassade wie vorgesehen anbringen lassen oder die Räume wie vorgesehen belüftet werden können. Wie groß wird meine Technikzentrale aufgrund des Entwurfs? All diese Dinge laufen auf der digitalen Ebene ab.
In meinem Büro investieren wir heute jährlich einen Betrag vergleichbar den Kosten mindestens eines Kleinwagens – nicht unbedingt eines Mittelklassewagens – in die Digitalisierung. Ich habe bis heute mit meinem Büro keinen Antrag an die Bayerische Staatsregierung gestellt. Mir als Selbstständigem reicht die Zeit nicht, erst lange zu fragen, ob ich Geld bekomme. Viele Handwerker, viele Mittelständler müssen ihr Tagesgeschäft durchziehen. Es ist schön, dass das gibt. Aber es gibt diesen Bonus eben nur ab und zu, und jetzt gibt es ihn wieder nicht. Dann müsste ich auf das Geld warten. Was soll ich tun? – Ich kann nicht warten, bis ich das Geld bekomme. Ich muss mein Unternehmen nach vorn bringen. Ich muss in die Zukunft investieren.
Also: Es ist zwar schön, dass es einen Digitalbonus gibt. Die Frage ist, ob er heuer ausgezahlt wird oder nächstes Jahr. Kontraproduktiv ist es für Menschen aus dem Mittelstand, aus dem Handwerk und bei Selbstständigen, immer eine Karotte hingehalten zu bekommen, und am Ende wird doch nichts daraus.
Genauso schlecht steht es um die Förderung von Innovationen in der Heizungstechnik. Dazu liefen noch die Radiospots, als schon kein Geld mehr geflossen ist. Die Bauherren saßen bei mir im Büro und haben gefragt, ob sie das Geld vom Freistaat noch bekommen. Ich musste sagen: Sorry, es gibt kein Geld mehr, das Programm ist total überzeichnet. – Das Programm ist, wie gesagt, super angenommen worden, aber es gab plötzlich kein Geld mehr. Trotzdem ist das Programm immer noch beworben worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Digitalbonus ist ein Programm, das beim Mittelstand und beim Handel wirklich ankommt. Was wird denn gefördert? – Es wird das gefördert, was wir alle brauchen, zum Beispiel eine neue Infrastruktur in der Haustechnik oder der IT im Haus. Es wird eine neue Voice-over-IP-Anlage die heute Alltag ist, gefördert. Das ist es, was wir letzt
Es ist schön, dass heute Morgen ein Masterplan zur Digitalisierung Bayerns verkündet wurde. Wir als Selbstständige oder Mittelständler leben diese Innovation, diese Digitalisierung täglich. Wenn wir das nicht täten, würden wir vom Markt verschwinden. Schließlich macht der Mittelstand 99 % der privaten Wirtschaft aus. Wir bilden 80 % der Auszubildenden aus. Und wie gesagt: Wir fragen nicht oft nach dem Staat, sondern wir helfen uns meist selbst, weil wir unser Geschäft kennen.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie Wirtschaftspolitik machen wollen, halten Sie den Unternehmern keine Karotten hin, und versprechen Sie ihnen nicht, dass sie irgendwann das Geld bekommen. Wenn Sie solche Förderprogramme ankündigen, setzen Sie sie auch durch. Machen Sie dann auch überplanmäßige Ausgaben. Es war nicht vorherzusehen, dass das Programm so gut angenommen wird. Geben Sie sich einen Ruck, und machen Sie keine Spielchen zwischen dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium, weil Sie bestimmten Leuten politisch gefallen wollen. Wir selbstständige Unternehmer verstehen solche Spielchen nicht. Wenn uns etwas versprochen wird, wollen wir dieses Geld auch sehen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin! Wenn ich heute Morgen die Regierungserklärung zu BAYERN DIGITAL II gehört habe und mir jetzt die Anträge zum Digitalbonus anschaue, dann habe ich das Gefühl, dass wir gerade in zwei völlig verschiedenen Welten leben. Eine neue Offensive von drei Milliarden Euro wurde angekündigt, während die bestehenden Maßnahmen unterfinanziert sind. Auf den Digitalbonus, der – darin stimme ich Ihnen zu – durchaus ein Erfolg war, haben wir lange genug gewartet, wie es Kollegin Karl gerade schon gesagt hat.
Es gab einmal die Innovationsgutscheine, dann wurde die Softwareförderung eingestellt, weil damit – man kann es ruhig beim Namen nennen – eine Pornoplattform gefördert wurde. Da frage ich mich auch, welche Aufsichtsstruktur Bayern Innovativ hatte. Das ist aber eine andere Geschichte. Dass Sie die Softwareförderung gleich eingestellt und eineinhalb Jahre Pause gemacht haben, bis der Digitalbonus kam, hat viele
kleine Unternehmen verprellt. Ich habe einen ganzen Stapel von E-Mails von Unternehmern, die gefragt haben, wann Projekte wie zum Beispiel eine App-Entwicklung wieder gefördert werden können. Ich musste dann immer sagen, das wissen wir nicht, wir müssen warten, bis das neue Programm anläuft.
Jetzt ist das neue Programm angelaufen, und es war ein Erfolg. Dieser Erfolg zeigt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Sie wollen sich fortentwickeln, sie brauchen aber Unterstützung; denn gerade für den Mittelstand ist es schwer, die Herausforderungen der Digitalisierung und der Industrie 4.0 alleine zu bewältigen. Die Unternehmen brauchen Unterstützung vom Freistaat. Darauf sollten wir das Augenmerk stärker richten.
Ich habe mich sehr über Ihre Pressemitteilung gewundert, in der Sie einerseits vom Erfolg gesprochen, andererseits aber gesagt haben, dass erst 2018 neue Anträge gestellt werden können. Wir werden zwar dem Dringlichkeitsantrag der CSU wie den anderen Dringlichkeitsanträgen zustimmen – denn es muss weitergehen –, ich finde diesen Antrag aber nur peinlich; denn es steht nicht drin, dass es mehr Geld gibt, sondern es steht nur drin, dass der Maßnahmenbeginn vorgezogen werden kann. Ich hätte erwartet, dass Ihr Ministerium neue Wege prüft, nachdem der Topf leer ist, weil das Programm ein Erfolg ist, aber zu wenig Mittel geplant waren. Das kann vorkommen. Wenn ich aber gleichzeitig höre, dass Bayern wie kein anderes Bundesland Milliardensummen investiert, dann verstehe ich nicht, warum die Maßnahmen, die mit BAYERN DIGITAL I schon angeschoben wurden, nicht richtig durchgeführt werden, warum man sich nicht überlegt, wo wir gerade stehen und was noch gemacht werden muss, bevor 300 andere Versprechungen gemacht werden. Im Zweifelsfall werden die Maßnahmen, die schon erfolgt sind, nicht evaluiert. Sie bleiben in der Luft hängen und verhungern am ausgestreckten Arm. Das ist nicht das, was ich mir unter einer strategischen Digitalisierungspolitik vorstelle.
Ich könnte an der Stelle noch einiges andere aufzählen. Wir haben 2015 ein Zentrum für Digitalisierung gegründet. Zwei Jahre später wissen wir noch immer nicht genau, was dort eigentlich erfolgt ist und was wir noch tun müssen. Dass wir so ein Zentrum brauchen, dass wissenschaftspolitische Begleitung der Digitalisierung wichtig ist, sehen wir alle ein: wir haben uns erst vor Kurzem im Wissenschaftsausschuss darüber unterhalten. Auch die Kolleginnen und Kollegen von der CSU waren sich aber mit mir darüber einig, dass wir erst einen Bericht darüber bräuchten, was in den letzten zwei Jahren passiert ist.