Da fügen Sie CO2 hinzu, und Sie erzeugen künstlich Methan. Aber fragen Sie bitte einmal nach dem Wirkungsgrad. Der Wirkungsgrad geht rapide nach unten.
Wenn Sie von dem Gas wieder rückverstromen wollen, geht der Wirkungsgrad noch weiter herunter. Dann müssen Sie den Leuten auch sagen, wer das bezahlen soll. Power to gas ist im Massenbetrieb derzeit nicht darstellbar und auch nicht finanzierbar.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich möchte ankündigen, dass über den Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir werden sie zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Wir kommen zu den Dringlichkeitsanträgen zurück. Zu Nummer 1 haben wir drei Abstimmungen durchzuführen. Die SPD-Fraktion hat hier namentliche Abstimmung beantragt.
Ich lasse jetzt über den ersten Dringlichkeitsantrag abstimmen; das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/19514. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Muthmann (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos). Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/19515 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den SPD-Antrag betreffend "Qualität in bayerischen Kitas sicherstellen – staatliche Förderung anheben!" auf Drucksache 17/19490.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Karten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird anschließend bekannt gegeben.
Wir können die nächste namentliche Abstimmung noch nicht durchführen, weil die erforderliche Zeit noch nicht abgelaufen ist.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schwangeren den Zugang zu sachlichen Informationen über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch ermöglichen! (Drs. 17/19492)
Ich darf die Aussprache eröffnen und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schulze das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Mein Bauch gehört mir!" Mit diesem Slogan kämpften Frauen in den Siebzigerjahren dafür, den Abtreibungsparagrafen 218 ersatzlos zu streichen. Sie wollten selbst entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht, und sie wollten nicht länger Männer darüber bestimmen lassen.
Ich war damals noch nicht auf der Welt. Aber ich verneige mich vor all den Frauen, die damals den Mut hatten, aufzustehen und sich nicht länger stillschweigend zu fügen. Danke! Danke dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr heimlich durchgeführt werden mussten. Danke, dass die Gesundheit der Frauen nach vorne gestellt wurde, und danke für die sexuelle Selbstbestimmung.
1995 – da war ich dann zehn Jahre alt – wurde der bis heute geltende Kompromiss verabschiedet. Abtreibungen bleiben grundsätzlich verboten; mit voriger Beratung bleiben sie jedoch bis zur zwölften Wochen straffrei. Spätere Abbrüche müssen mit einer Gefährdung der Mutter oder kriminologischer Indikation begründet werden.
Jetzt haben wir 2017. Erneut gibt es Männer, die den Frauen sagen wollen, was sie mit ihrem Körper machen sollen. Die Allgemeinärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Sie wurde verurteilt, weil § 219a den Ärzten und Ärztinnen verbietet, Schwangerschaftsabbrüche zu thematisieren. Ich möchte an dieser Stelle zunächst ein herzliches Dankeschön an Kristina Hänel dafür aussprechen, dass sie uns alle auf diesen widersinnigen Paragrafen, der auch noch aus der Nazizeit stammt, aufmerksam gemacht hat.
Ein breites Bündnis ist sich jetzt einig, dass dieser veraltete Paragraf ersatzlos gestrichen gehört. Dann kommt aber der Justizminister aus Bayern daher und erhebt Widerspruch. Er sieht schon überall anstößige und kommerzialisierende Werbung für Abtreibungen und reiht sich damit bei seinem Kollegen Jens Spahn ein, der davon ausgeht, dass Frauen die Pille danach wie Smarties essen würden. Ganz ehrlich: Was ist das denn für ein Menschenbild? Wie können Sie denn nur Frauen so verantwortungslos darstellen? Meinen Sie wirklich, dass Frauen die Pille danach einfach so beim Frühstück schlucken und dass man eine Abtreibung zwischen dem Meeting eins und dem Abendtermin durchführt? – Ganz ehrlich: Mich wundert es nicht, dass Sie mit solchen Positionen bei jungen Frauen nicht punkten können.
Wir entscheiden verantwortungsvoll selbst, und wir brauchen keine Männer, die uns erzählen, was wir zu tun haben.
Und noch etwas: Keine einzige Frau entscheidet sich nur deshalb gegen einen Schwangerschaftsabbruch, weil sie sehr schwer an Infos und sensible Ärztinnen und Ärzte kommt. Sie wird sich nur einsam und schlecht beraten fühlen. Wenn ich in Zeiten der Digitalisierung "Abtreibung" google, finde ich ganz weit oben immer alle Abtreibungsgegner, aber keine sachlichen Informationen von Ärztinnen und Ärzten. Statt studierten Medizinerinnen und Medizinern bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu vertrauen und sie zu unterstützen, stellt man sie mit diesem Paragrafen unter Generalverdacht. Statt den Frauen bei der schwierigen Entscheidung zu helfen, schneidet man sie von Informationen ab.
Erst frei zugängliche Informationen über Sexualität, Gesundheit und eben auch über sichere Schwangerschaftsabbrüche machen Selbstbestimmung überhaupt erst möglich. Es geht ja um gesundheitliche Aufklärung. Wie kann man denn da dagegen sein? Sie haben alle hoffentlich auch mitbekommen: Seit
Wochen diskutieren wir im Rahmen von #MeToo über Sexismus und Frauenfeindlichkeit. Gleichzeitig beobachten wir die antifeministischen Bewegungen und die neue Rollback-Partei im Bundestag mit Sorge. Wir erleben gerade hoffentlich das letzte verzweifelte Aufbäumen des Patriarchats. So langsam wird hoffentlich auch wirklich jedem klar: Wir müssen alle Feministinnen und Feministen sein, und die, die es noch nicht sind, müssen es werden;
denn "Mein Bauch gehört mir" bedeutet nicht nur, dass mich niemand gegen meinen Willen angrabschen darf, sondern auch, dass ich über meine Schwangerschaft selbst entscheiden kann. Dafür braucht es sachliche Information, Unterstützung, Solidarität und fachliche Beratung. Darum muss der § 219a weg. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Wir bitten um Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Irgendwo lässt mich dieser Dringlichkeitsantrag einigermaßen ratlos zurück. Sie haben versucht, Frau Kollegin, die Kampfsituation der Neunzigerjahre wieder aufleben zu lassen. Ich glaube, wir sind inzwischen wesentlich weiter.
Ich sage ganz direkt: Was das mit Ihrem Dringlichkeitsantrag zu tun hat, bleibt mir ein Rätsel. In Ihrem Dringlichkeitsantrag fordern Sie dazu auf, dass Ärztinnen und Ärzten erlaubt werden soll, sachlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder wo und unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt
Fakt ist also: Ich kann mich selbstverständlich bei einem Arzt oder einer Ärztin objektiv beraten lassen. Das ist nicht strafbar. Es geht auch nicht darum, durch diesen § 219a StGB den Zugang zu Informationen abzuschneiden. Ich habe zum Beispiel bei Ärzten eine Informationsmöglichkeit, ich habe sie bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, und ich habe auch eine allgemeine Informationsmöglichkeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das ist Fakt.
Was regelt § 219a? – § 219a regelt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Das hat nichts mit Information zu tun, also mit dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern; denn der Zugang zu Informationen ist Rechtslage. Sie ist nämlich auch die Voraussetzung, um einen legalen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Ihr Antrag befasst sich also mit einem Paragrafen, der das, was Sie fordern, nicht regelt. Das, was Sie fordern, ist bereits geregelt, und zwar so, wie Sie es fordern. Die Logik dieses Antrages erschließt sich mir nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch ungeborenes Leben schützenswert ist. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine Straffreiheit festgelegt, die dann eintritt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Untersagung eines Werbemodells ist einer der festen Bausteine der gesamten Paragrafenfolge. An einem Werbeverbot für einen Schwangerschaftsabbruch festzuhalten, hat nichts damit zu tun, jederzeit alle Informationsmöglichkeiten bei Ärzten in Anspruch nehmen zu können. Diese dürfen dann natürlich den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst durchführen. Auch das ist seit 1995 Gesetzeslage. Man hat auch die Möglichkeit, sich bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung oder wo auch immer beraten zu lassen und sich den entsprechenden Beratungsschein ausstellen zu lassen, wenn man sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet.
Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich bin etwas erstaunt, dass man jetzt versucht, sozusagen die Kampfeslage der Neunzigerjahre wieder aufleben zu lassen. Die Behauptung, § 219a stünde Informationen entgegen, wird auch durch ständiges Wiederholen hier am Rednerpult nicht wahr. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.