Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

große Baustelle benannt, die wir zum Teil schon bearbeitet haben, die uns aber sicherlich bleiben wird.

Kostenfreies gesundes Mittagessen an allen Schulen: Dazu würde ich sagen, warten Sie auf unsere Vorschläge. Wir werden Sie in diesem Haus noch mit super Vorschlägen überzeugen.

Pädagogisches Zusatzpersonal, Thema zweite Lehrkraft: Wie oft haben wir das hier thematisiert? Wie oft haben wir Vorschläge gemacht? Es fehlt einfach die solide Finanzierung seitens des Landes und die Verantwortung des Kultusministeriums für dieses Thema. Deswegen sind wir bei diesem Thema nicht weitergekommen, nicht deswegen, weil wir keine guten Anträge und keine guten Konzepte hätten, sondern weil diese Staatsregierung und diese CSU-Mehrheit bei diesem Punkt nichts auf die Reihe bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Abschaffung der verbindlichen Übertrittsempfehlung: Das Übertrittsverfahren ist das große pädagogische Ärgernis in unserer Schullandschaft. Es ist das, was Grundschularbeit erschwert, was Eltern Ärger und Kopfzerbrechen bereitet, was Lehrerinnen und Lehrer an ihrer guten Arbeit hindert und was vor allem großen Druck auf unsere Schülerinnen und Schüler ausübt. Wer unter Druck steht, lernt nicht gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich komme abschließend zu Nummer 1, weil ich diesen Punkt politisch am spannendsten finde: Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz. Da blicken wir jetzt nach Berlin. Dieses Thema ist bei Jamaika verhandelt oder sondiert worden. Bei Jamaika war schon eine Einigung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorbehaltlich der Einigung über die Umsetzung. Da gab es noch keine Einigung. Aber die GRÜNEN sind dort mit einer klaren Position reingegangen, die Abschaffung oder Modifizierung des Kooperationsverbotes hieß. Weil die FDP ausgestiegen ist, kam Jamaika nicht dazu, das zu beschließen. Jetzt warten wir ab, was die Große Koalition bei diesem Thema sondieren wird. Wenn ich das so lese, dann kommen mir mehr Fragen als Antworten. In meinem Kopf nehmen die Frage- und Ausrufezeichen zu. Im Sondierungspapier der Großen Koalition heißt es nämlich:

Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vielfalt und der Wirrwarr der Finanzierungen, der Zuständigkeiten und der Qualitäten sind heute schon das Problem bei der Ganztagsbetreuung in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie das über das SGB VIII regeln, werden Sie die Vielfalt weiter steigern. Sie definieren die Ganztagsbetreuung nicht als schulische Aufgabe, sondern übergeben sie an die Jugendhilfe. So werden wir ganz viele Probleme bekommen. Entweder entscheiden wir irgendwann, dass es keine Ganztagsschule gibt und die Ganztagsbetreuung lediglich eine Aufgabe der Jugendhilfe ist, oder wir stehen zu den Ganztagsschulen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der zukünftigen Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD: Mit der Art und Weise, wie Sie dieses Problem angehen, wird die Verwirrung im Land zunehmen. Die Qualität wird sich nicht verbessern. Ich bin sehr skeptisch, was dabei herauskommen wird.

(Horst Arnold (SPD): Hätten Sie mal besser verhandelt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Dringlichkeitsantrag zustimmen, weil er das Programm für die nächste Regierung sein wird. Die letzte Regierung hat bei diesen Punkten nichts umgesetzt. Nach dem 14. Oktober 2018 werden wir eine andere Regierung haben, die das umsetzen wird. Die Regierung wird nicht mehr nur aus der CSU bestehen. Ich bin mir sicher, dass das auch an der Bildungspolitik liegt.

(Horst Arnold (SPD): Kultusminister!)

Danke schön. – Als Nächster hat der Staatsminister Dr. Spaenle um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Stellung dieses Antrags wird von einem zeitlichen Zufall begleitet. In den nächsten 24 bzw. 48 Stunden werden wir wohl mit den Koalitionsgesprächen in Berlin beginnen, sodass in Bayern hierfür noch schnell etwas zusammengeschustert werden musste. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Ihnen diejenigen, die an der Sondierung mitgewirkt haben, den Geist der Übereinstimmung in der Arbeitsgruppe mitgegeben hätten.

Im Moment bin ich in den Regierungsbezirken unterwegs und führe Gespräche mit den Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht. Wir führen intensive Dialoge über die konkrete Entwicklung aller Schularten in

den jeweiligen Regionen dieses Landes. Mit einer Themenagenda wird eine genaue Begleitung der Umsetzung der gesteckten Ziele vorgenommen.

Es ist in der Tat richtig, dass wir gemeinsam einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vorhaben. Dieser nimmt Bezug auf die föderale Struktur unseres Landes. Die Ergebnisse der Sondierung sind also eine konsequente Umsetzung des Bildungsföderalismus. Der Bund soll wie bei den Kindertagesstätten mit eintreten, um die Finanzierung deutlich zu verbessern, und helfen, den Rechtsanspruch umzusetzen. Die Gesprächspartner waren sich völlig einig, dass dies vor dem Hintergrund der bestehenden Modelle in den Bundesländern zu geschehen hat. Uniform und zentralistisch von Berlin aus über alle Bundesländer ein- und dasselbe Modell zu stülpen, ist in der Bildungspolitik schon immer schiefgegangen. Nach einem intensiven Dialog hat man sich auf eine solche Grundannahme und Grundüberlegung verständigt.

Ich darf ergänzend dazu bemerken, dass wir uns auch darauf verständigt haben, den Artikel 104c des Grundgesetzes, der es dem Bund ermöglicht, die Länder bei Investitionen in die schulische Infrastruktur zu unterstützen, zu ändern. Der Begriff der finanzschwachen Gemeinden soll gestrichen werden. Letztlich soll ein Ansatz zur Regionalförderung zu einer Programmförderung von Investitionen in die Infrastruktur fortentwickelt werden. Das war ein hartes Ringen. Auf beiden Seiten gab es hierzu ganz unterschiedliche Vorstellungen. Diese vor etwa einem Jahr geschaffene Möglichkeit des Bundes, die Länder bei der Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, wollen wir weiterentwickeln. Das ist der richtige Ansatz. Wir wollen die inhaltliche Verantwortung der Länder für die schulische Bildung in den Ländern belassen. Auch das haben wir im Sondierungspapier niedergelegt.

Diesen Gedanken habe ich seit 2010 im Rahmen der Arbeit als Sprecher der unionsgeführten Länder entwickelt. Wir müssen einen Bildungsstaatsvertrag angehen, der die Qualitätssicherung des Schulunterrichts, der Lehrerbildung und der Absicherung der Strategie für das Abitur für größere Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit sicherstellt. Dieses Thema ist ebenfalls angesprochen worden. Im Rahmen der Kultusministerkonferenz werden wir das Thema wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Ich bin sehr dankbar dafür, dass auch die SPD-geführten Länder anscheinend nun bereit sind, diese Gespräche aufzunehmen. Das bedeutet, dass wir in diesem Bereich vorankommen werden. Wir haben konkrete Programmpunkte benannt, bei denen der Bund die Länder investiv unterstützen kann. Die Unterstützung soll im Ausbau der Infrastruktur der ganztagsschulischen Angebote, der

Ganztagsbetreuungsangebote, der Digitalisierung und der beruflichen Schulen erfolgen. Das muss vorangebracht werden. Ich hoffe, dass wir das zügig abschließen können.

In Bayern genehmigen wir selbstverständlich alle genehmigungsfähigen Anträge für ein Ganztagsangebot. Wir kommen in diesem Punkt voran. In Bayern gibt es eine große Vielfalt, weil wir gewachsene Strukturen haben. In der Landeshauptstadt wird die Mittagsbetreuung von der Schulfamilie gewünscht. Wir bieten den offenen und den gebundenen Ganztag an. Wir wollen das vorantreiben. Wir führen hierzu auch Gespräche, wie wir rascher vorankommen können. In den nächsten Tagen werden Gespräche mit den Verantwortlichen der Landeshauptstadt gesucht. Diesen Weg haben wir längst eingeschlagen und beschreiten diesen weiter.

Die notwendige Schulwegkostenfreiheit ist einschließlich der 10. Jahrgangsstufe sichergestellt. Ab der 11. Jahrgangsstufe ist in besonderen Fällen, entweder aufgrund der Anzahl der Kinder in einer Familie oder aufgrund einer besonderen sozialen Situation, auch darüber hinaus die Kostenfreiheit des Schulwegs ganz gewährleistet.

Bei der Lernmittelfreiheit ist das Nötige beschrieben. Diese gilt umfassend. Im Rahmen der Fortentwicklung des Masterplans BAYERN DIGITAL II sind wir dabei, das Thema digitale Bildung an Bayerns Schulen zu einem Schwerpunkt zu machen. Wir befinden uns in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Förderrichtlinien, wie das Projekt "digitales Klassenzimmer" für die Sachaufwandsträger unterstützungsfähig gemacht werden kann. Ich hoffe, dass wir in kurzer Zeit zu einem Modell kommen, das getragen wird. Dann können wir mit der Umsetzung dieses Teils des Masterplans beginnen. Wir wollen, dass die Sachaufwandsträger bei der Schaffung der Infrastruktur umfassend unterstützt werden können. Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung des Windhundprinzips.

Ein gesundes Mittagessen und dessen Kostenfreiheit sind weitestgehend sichergestellt. Auch hierfür lohnt sich ein Blick in das Sondierungspapier. Ein gemeinsames Ziel ist, dass wir bei der Kostenfreiheit auch durch die Mitwirkung des Bundes an geeigneter Stelle ein Stück weit vorankommen.

Die Mehrung des pädagogischen Personals ist ein bildungspolitisches Ziel, das zur Berufsbeschreibung des Kultusministers gehört. Dieser hat bei Stellen und Mitteln unersättlich zu sein. Wir haben in den vergangenen Jahren die Anzahl der Schulpsychologen und des pädagogischen Betreuungspersonals deutlich

ausgebaut und tun dies weiterhin. Ohne Zweifel sind hier weitere Anstrengungen notwendig. Wir wollen dies gemeinsam tun.

Wer die Abschaffung der verbindlichen Übertrittsempfehlung nach dem bayerischen Modell verlangt, trifft damit Kinder aus bildungsfernen Schichten. Das ist die ganz klare Erkenntnis der empirischen Bildungsforschung. Familien, bei denen die Elternteile kein Abitur haben bzw. keine akademische Ausbildung genossen haben, entscheiden sich seltener für eine Schullaufbahn an einer weiterführenden Schule, wenn dazu keine konkrete Übertrittsempfehlung vorliegt. Wer diesen Vorschlag allen Ernstes umsetzen will, schadet Kindern aus solchen Familien. In Bayern verfolgen wir den Weg einer Übertrittsempfehlung, die verbindlichen Charakter hat: Damit wird der Probeunterricht ermöglicht, und bei zweimal Note Vier in den maßgeblichen Fächern wird die Entscheidung der Eltern für die Wahl der Schullaufbahn als letztlich rechtsverbindlich gesetzt. Sie kennen die Zahlen. In Richtung Gymnasium macht etwa 1 % der Kinder eines Jahrgangs davon Gebrauch, in Richtung Realschule sind es zwischen 3 und 4 % der Kinder eines Eintrittsjahrgangs. Das ist der richtige Weg. Durch die Kompetenz der Lehrkräfte, die verbindliche Schullaufbahnempfehlung und die Entscheidung der Eltern wird ein Grad an Bildungsgerechtigkeit, wie er notwendig ist, in Bayern weiter verfolgt.

Ich nehme die Anregungen sehr gerne mit und werde den Sondierungskollegen in Berlin die intensive Mitwirkung der Bayern-SPD mitteilen.

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich gebe nun bekannt, dass die CSU-Fraktion zu dem SPD-Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Nachdem die Wartezeit noch nicht erfüllt ist, wird die namentliche Abstimmung nach dem nächsten Tagesordnungspunkt erfolgen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Straßenausbaubeiträge: Keine Bescheide mehr rausschicken! (Drs. 17/20310)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Pohl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vizepräsident, Sie sind schon gespannt, was die FREIEN WÄHLER zu diesem Antrag

zu sagen haben. Wir können Ihnen die Spannung nehmen. Wir wollen, dass die Bürger und die Kommunen bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht alleingelassen werden. Die Abschaffung soll kommunal- und bürgerfreundlich erfolgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FREIEN WÄHLER haben im letzten Herbst angekündigt, dass sie die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen. Das ist eine Entlastung des Bürgers. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, das fordern Sie bei jeder Bundestagswahl und bei jeder Landtagswahl. Dazu zählt auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und der kalten Progression. Wir warten heute noch auf die seit über zehn Jahren angekündigten Entlastungen. Das ist der Unterschied zwischen Ihrer und unserer Fraktion: Ihr redet, wir handeln.

(Horst Arnold (SPD): Sie verteilen um!)

Vier Wochen nach Ankündigung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht. Über diesen Gesetzentwurf werden wir jetzt in den Ausschüssen beraten.

(Horst Arnold (SPD): Das ist Sozialisierung!)

Wir haben etwas auf den Tisch gelegt, während Sie die Sache mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen wollen und auf Zeit spielen. Sie sagen: Wir wollen vielleicht in drei Monaten soweit sein und die Straßenausbaubeiträge abschaffen.

(Zuruf des Abgeordneten Tobias Reiß (CSU))

Herr Kollege Reiß, beruhigen Sie sich. Ich wollte durchaus lobend erwähnen, dass es nicht lange gebraucht hat, bis sich die CSU der Initiative der FREIEN WÄHLER angeschlossen hat. Dies geschah möglicherweise nicht ganz freiwillig. Am 16. Dezember haben wir parallel zu unserem Gesetzentwurf auch die Durchführung eines Volksbegehrens beschlossen. Damit haben wir jetzt auch begonnen. Wenn das Parlament die Beiträge nicht abschafft, dann wird es das Volk mit Füßen und Händen tun. Sie werden in die Rathäuser laufen und mit ihrer Hand die Unterschrift leisten, um diese Straßenausbaubeiträge zu beerdigen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aber was passiert in der Zwischenzeit? – Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird noch ein paar Tage dauern. Es kann schnell gehen, wenn ihr unserem Gesetzentwurf zustimmt. Es kann länger dauern, wenn ihr ihn ablehnt. Dann müssen wir den Weg über das Volksbegehren gehen. Ihr könnt auch etwas Taugliches und Brauchbares vorlegen. Was

passiert in der Zwischenzeit bis zur Abschaffung dieser Beiträge? Wollen wir tatsächlich, dass zwischenzeitlich Gebührenbescheide verschickt, vollstreckt und die Bürger zur Kasse gebeten werden, um möglicherweise alles rückabzuwickeln, nachdem das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Kraft getreten ist? Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das? – Das ist unnötige Bürokratie. Das ist Schikane der Bürger. Das ist Schikane der Kommunalverwaltung. Das wollen wir nicht. Deshalb haben wir diesen Dringlichkeitsantrag eingereicht. Der Antrag ist tatsächlich dringend, weil jeden Tag Bescheide verschickt werden können.

Mitte Dezember habe ich Innenminister Herrmann wegen eines Falls angeschrieben. Dabei ging es um Widersprüche gegen Bescheide, die von Kommunen erlassen wurden. Sie wissen alle, dass Verwaltungsakte, die Geldforderungen zum Gegenstand haben, auch bei Widerspruch sofort vollziehbar sind. Wir haben im Sinne eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs darum gebeten, dass die Kreisverwaltungsbehörden die Widersprüche aussetzen, bis das Gesetz in Kraft tritt und Klarheit darüber herrscht, wer bezahlen muss und wer nicht. Herr Staatssekretär, ich hoffe immer noch, dass sich das Innenministerium eines Besseren besinnt und eine bürgerfreundliche Linie fährt. Das ist jedoch nicht Gegenstand des heutigen Antrags.

Mit unserem Antrag fordern wir, Bescheide, die im Jahr 2018 versendet werden würden, nicht mehr zu erlassen. Wäre jetzt Dezember 2017, wäre dieser Antrag möglicherweise nicht ganz unproblematisch, weil Gebührenforderungen zum Jahresende verjähren können. Jetzt befinden wir uns jedoch am Jahresanfang. Wenn die Kommunen keine Beitragsbescheide herausschicken, kann auch nichts passieren. Deswegen fordern wir die Staatsregierung im Sinne einer bürgerfreundlichen Handhabung auf, auf die Kommunen positiv einzuwirken. Natürlich kann sie nichts verordnen, aber sie kann Handlungsempfehlungen geben.

Ich weiß, dass die CSU-Fraktion ein paar redaktionelle Änderungen an unserem Antrag möchte. Ich habe mit Kollegen Dr. Herrmann gesprochen. Ich halte diese Anregungen für sinnvoll. Wir werden sie akzeptieren. Der Kollege wird sie noch im Einzelnen vorstellen. Wir werden unserem Antrag in der leicht geänderten Fassung – die Änderung ist mehr oder weniger redaktioneller Natur – natürlich zustimmen. Mir wurde signalisiert, dass die CSU-Fraktion mit uns auf einer Linie ist. Ich begrüße das sehr.

Der Bevölkerung draußen ist es definitiv nicht zu vermitteln, dass die Kommunen Beitragsbescheide he

rausschicken, während die Bürgerinnen und Bürger sagen: Ich lese in der Zeitung, dass die FREIEN WÄHLER, die CSU und die Bürger die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen, trotzdem bekomme ich einen Bescheid. -Damit würden wir unseren Kommunen den Schwarzen Peter zuschieben und erhebliche Mehrarbeit verursachen, die überflüssig ist. Außerdem würden wir die Bürger belasten, die vielleicht noch einen Kredit aufnehmen oder einen Ratenzahlungs- oder Stundungsantrag stellen müssen. All das wollen wir ihnen ersparen, deswegen unser Appell, keine Gebührenbescheide mehr herauszuschicken, bis das Gesetz unter Dach und Fach ist. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.