Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Drs. 17/21480) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit ergibt sich eine Redezeit von 11 Minuten für die SPD-Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und bitte Herrn Kollegen Schuster zum Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Recht der Personalvertretung ist im Gegensatz
zum Betriebsverfassungsgesetz nicht bundesweit geregelt, sondern kann vom Bund und von den Ländern eigenständig geregelt werden. Bei einem Vergleich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern wird deutlich, dass das Bayerische Personalvertretungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist und es in anderen Ländern bereits viel fortschrittlichere Regelungen gibt. Die Personalvertretungen in Bayern haben deutlich weniger Rechte und schlechtere Arbeitsbedingungen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich deshalb entschlossen, einen Gesetzentwurf zu grundlegender Reform vorzulegen. Wir wollen ein modernes Bayerisches Personalvertretungsgesetz. Wir wollen, dass Bayern bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Spitze wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bayern sind wesentliche Änderungen für eine umfassende und nachhaltige Ausweitung der Rechte der Personalvertretungen erforderlich. Das beginnt mit einem Zuwachs an Mitbestimmungsrechten und einer Stärkung der Per
sonalräte und reicht bis hin zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Informationsmöglichkeiten für die Personalräte. Die Praxistauglichkeit dieses für Bayern innovativen Ansatzes ist seit geraumer Zeit bekannt. Dafür zwei Beispiele.
Erstens. Im Gegensatz zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz haben die Personalvertretungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen durch die sogenannte Allzuständigkeit das Recht auf eine umfassende Mitbestimmung.
Zweitens. In Nordrhein-Westfalen gelten analog dem Betriebsverfassungsgesetz bei den Freistellungen der Personalräte die im Vergleich zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz weitaus besseren Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber im Freistaat ist mit seinen circa 650.000 Beschäftigten in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels einem starken Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um das Personal ausgesetzt. Gute Arbeitsbedingungen und eine moderne Mitbestimmung können durchaus ein Kriterium bei der Berufswahl junger Menschen sein. Von attraktiven Arbeitsbedingungen profitieren somit nicht nur die Bediensteten, nein: Gute Arbeitsbedingungen stärken den öffentlichen Dienst und damit das Gemeinwesen und den Freistaat insgesamt.
Ohne den hoffentlich intensiven und insbesondere konstruktiven Beratungen im Haushalts- und Verfassungsausschuss und vor allem natürlich im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorzugreifen, möchte ich dennoch einige wesentliche Reformvorschläge unseres Gesetzentwurfs darstellen.
Erstens. Mit der Allzuständigkeit des Personalrats wollen wir eine grundsätzlich gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung erreichen. Die Allzuständigkeit des Personalrats ist deshalb der Kern einer umfassenden und damit auch zeitgemäßen Mitbestimmung. Der Personalrat bestimmt bei der Allzuständigkeit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mit. Die Allzuständigkeit ist eine Generalklausel. Sie ersetzt die lange Liste von Mitbestimmungsrechten und schwächeren Mitwirkungsrechten. Wie die Erfahrungen mit der Allzuständigkeit zeigen, fördert sie den partnerschaftlichen Umgang zwischen der Dienststellenleitung und der Personalvertretung. Sie dient der Rechtssicherheit und vermeidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststelle. Die Allzustän
digkeit gilt bereits in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Mit ihr kann auch schnell und ohne permanente Änderung des Personalvertretungsgesetzes auf die dynamischen Entwicklungen im öffentlichen Dienst reagiert und können Mitbestimmungslücken verhindert werden.
Zweitens. Wir wollen auch in Bayern eine deutlich verbesserte Freistellungsstaffel für den örtlichen Personalrat analog der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz und analog dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. In Bayern wird beispielsweise das erste Personalratsmitglied in Dienststellen ab 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt, in Nordrhein-Westfalen schon ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Fortschritte werden deutlich, wenn wir nur kurz den unteren Bereich der Freistellungsstaffel betrachten. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine erste Freistellung schon ab 200 Beschäftigten, in Bayern erst ab 400 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Freistellungen ab 500 Beschäftigten, in Bayern erst ab 800 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Freistellungen schon ab 900 Beschäftigten, in Bayern erst ab 1.600 Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen gibt es 4 Freistellungen schon ab 1.500 Beschäftigten, in Bayern ab 2.400 Beschäftigten usw. usf. – Wir halten diese verbesserte Freistellungsstaffel für dringend erforderlich, um den Personalräten angesichts der wachsenden Herausforderungen mehr Zeit für die Erledigung ihrer Arbeit zu geben. Diesen Bedarf sehen wir auch bei den Gesamtpersonalräten.
Drittens. Wir wollen eine verbesserte Arbeitsmöglichkeit für die Personalräte. In Verbindung mit der Freistellungsstaffel soll es ein Personaltableau geben, in dem das Büropersonal für den Personalrat ausgewiesen ist. Das heißt: Für jeden freizustellenden Personalrat ist eine halbe Stelle für Büropersonal vorzusehen. Zur Stärkung der Arbeitsplätze der freigestellten Personalräte wird damit die Personalausstattung des Personals nicht mehr vom unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit, sondern von der Größe des Gremiums abhängig gemacht.
Manche Dienststellen haben sich bisher leider geweigert, dem Personalrat eine Bürokraft zur Verfügung zu stellen. Die Personalräte mussten beispielsweise in den Personalratssitzungen die Protokolle selber führen. Dafür wäre mit unserem Gesetz jetzt eine Bürokraft zuständig. Bis zur Untergrenze der Freistellung, also 199 Beschäftigte, verbleibt es wie bereits jetzt bei der Erforderlichkeit der Personalausstattung von Fall zu Fall. Diese Regelungen verbessern die Arbeitsbe
dingungen der Personalräte deutlich, da sie von administrativen Aufgaben entlastet werden und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Viertens. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Verbesserungen für die Personalvertretung bei Schulungen und Unterrichtsanspruch. Ein klassischer Streitpunkt an den Dienststellen ist, ob Personalratsmitglieder und jeweils das erste Ersatzmitglied unter Fortzahlung der Bezüge Gewerkschaftsveranstaltungen, die keine reinen Schulungen sind, besuchen dürfen. Künftig wäre dies zulässig, sofern Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Da die bestehende Regelung zur Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen den Mitgliedern des Personalrats keinen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen mit dienstlichem Bezug und/oder Bedeutung für die Arbeit als Personalrat gibt, welche über die enge Formulierung der Schulung oder Fortbildung hinausgehen, wird der Gesetzeswortlaut um diese Veranstaltungen ergänzt. Das ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, des DGB und von Ver.di. Der Unterrichtungsanspruch erhält im Gesetzentwurf einen eigenen Artikel, um seine Bedeutung zu unterstreichen. Der Unterrichtungsanspruch wird an die aktuellen Bedürfnisse der Unterrichtung, der Anhörung und der Information der Personalräte angepasst.
Fünftens. Wir, die SPD, wollen die Möglichkeit der Gründung eines sogenannten Wirtschaftsausschusses. Diese Regelung ist dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Landespersonalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen nachgebildet und stellt ein erweitertes Informationsrecht für die Personalvertretungen dar. In Nordrhein-Westfalen steht der Wirtschaftsausschuss den Personalvertretungen seit 2011 zur Verfügung.
In Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten wird auf Antrag des Personalrats ein Wirtschaftsausschuss gebildet. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und den Personalrat zu unterrichten. Er ist rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Das sind zum Beispiel die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle, beabsichtigte Investitionen, Rationalisierungsvorhaben, Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden und Fragen des betrieblichen Umweltschutzes.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zum Schluss. Ein effizienter öffentlicher Dienst ist von einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Dienstherrn und der Möglichkeit zur demokratischen Mitgestaltung des öffentlichen Diens
Ziel der Novellierung sind die Verbesserung und Stärkung der Personalratsarbeit durch die Einführung einer lückenlosen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst sowie verbesserte Informations- und Arbeitsbedingungen der Personalräte. Wir wollen ein partnerschaftliches Zusammenwirken auf Augenhöhe. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen und hoffen, dass es gemeinsam gelingen wird, diese grundlegende Reform des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren. Wir wollen dabei immer das Ziel im Blick behalten: Wir wollen, dass Bayern bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Spitze wird.
Danke schön. – Bevor ich dem Kollegen Fackler das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 4 b, das ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes, auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. Nach diesem Tagesordnungspunkt wird dann der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-HilfeGesetz aufgerufen. Dieser Tagesordnungspunkt wird heute auf jeden Fall noch behandelt. Ob wir anschließend noch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes kommen, wird die Zeit zeigen. Die Zeit ist aber schon so weit fortgeschritten, dass wir nicht alles schaffen werden. Ich sage dies, damit Sie dann Ihre Redner parat haben. – Herr Fackler, jetzt bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Schuster! Sie wollen uns mit Ihrem Gesetzentwurf wohl ein schlechtes Gewissen machen. Vielleicht wollen Sie uns auch Sand in die Augen streuen. Mit unserem bisherigen Bayerischen Personalvertretungsgesetz sind wir bereits Spitze. In Bayern und in Deutschland herrschen in vielen Bereichen bereits die besten Bedingungen vor. Dies gilt natürlich auch für die Personalvertretung.
Lieber Herr Kollege, das ist der Generalzustand. Das ist der allgemeine Zustand in Bayern. Werte Kollegen, Ihr Gesetzentwurf funktioniert nicht, weil wir in Bayern ein modernes und zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz haben, ein Personalvertretungsgesetz,
das die unverzichtbare und besondere Bedeutung der Personalvertretungen für die Dienststellen und den öffentlichen Dienst in Bayern insgesamt berücksichtigt. Wir, die CSU-Fraktion, wissen um die wichtigen Funktionen der Personalvertretungen. Sie sind Mittler von Interessen und Positionen. Sie bündeln Interessen zwischen den Dienststellen, Rathäusern sowie Behörden und den Beschäftigten. Das ist gelebte Demokratie, die an vielen Stellen existiert.
Deshalb ist es auch ein vorrangiges Ziel des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes, dass Dienststelle und Personalrat vertrauensvoll und gemeinsam zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben vor Ort tätig werden. Wir sind hier partnerschaftlich unterwegs. Dieses Ziel wird mit dem vorhandenen Recht bestens erfüllt.
Sie hingegen wollen eine Allzuständigkeit. Dies wird jedoch zu einer Flut von Mitbestimmungsfällen führen. Ich weiß nicht, ob Sie das wirklich wollen, oder ob das die Gewerkschaft will. Ich weiß nicht, ob das wirklich effizient und zielführend ist. In der schriftlichen Begründung ist von Entbürokratisierung die Rede. Sie machen aber mit dem Gesetzentwurf eigentlich das Gegenteil. Sie wollen mehr Büropersonal anfordern. Die Personalvertretung ist schon immer eine unmittelbare Tätigkeit des gewählten Personalrats. Sie bauen Bürokratie auf. Sie formalisieren und Sie erschweren damit die Arbeit an den Dienststellen. Das kann nicht unser Auftrag sein.
Die Einführung eines Wirtschaftsausschusses ist unnötig und ohne Mehrwert; ich kann zumindest keinen erkennen. Zumindest haben Sie mich heute nicht davon überzeugt. Haushaltspläne sind nämlich zugänglich und Jahresabschlüsse sind erhältlich. Viele Entscheidungen, vor allem strategischer Art, werden oft nicht auf örtlicher Ebene, sondern auf Ebene des zuständigen Ministeriums getroffen. Auch dies muss beachtet werden. Ein Wirtschaftsausschuss vor Ort bringt keinen Mehrwert. Wir werden im federführenden Ausschuss die Gelegenheit zur Beratung haben.
Außerdem haben sich die bestehenden Freistellungen von Personalratsmitgliedern bewährt. Sie gewährleisten eine konstruktive Zusammenarbeit. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz enthält zudem nur Mindestfreistellungen. Dies bedeutet, dass die Freistellungen vor Ort flexibel nach oben angepasst werden können. Sie wissen das. Nach meinen Informationen wird davon auch Gebrauch gemacht, wenn Bedarf besteht, sei es bei Polizei oder im Kultusbereich. Jede zusätzliche Freistellung führt an den Dienststellen zu Kapazitätsverlusten. Am Ende des
Tages muss ja irgendjemand die eigentliche Arbeit machen. Vermutlich wollen Sie versteckt mehr Personal anfordern. Diese Auswirkungen müssen mit den kommunalen Dienstherren, Behörden und Verwaltungen abgestimmt sein. Im Übrigen wird das Bayerische Personalvertretungsgesetz, wo es sinnvoll ist, an die tatsächlichen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen angepasst. Ich denke, das wissen Sie. Auch Fortbildungsmaßnahmen werden immer wieder berücksichtigt und sind möglich. Ich nenne nur ein paar Beispiele. Im Jahr 2013 wurden die Rechte, insbesondere die Informationsrechte, bei Auswahlentscheidungen und die Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei Eingruppierungen erweitert. Dort ist eine hohe Mitwirkungsmöglichkeit gegeben. Im Rahmen unseres vorliegenden Gesetzentwurfs – das wissen Sie auch – wird das Schriftformerfordernis im Rahmen der Mitbestimmung und Mitwirkung abgeschafft, um Raum für neue Technologien und elektronische Arbeitsprozesse zu schaffen. Die Aufhebung der Altersgrenze bei den Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen – das haben Sie heute nicht angesprochen – erfolgt bereits.
Zusammenfassend komme ich zu dem Ergebnis: Sie würden damit gravierend mehr Bürokratie aufbauen. Die Regelungen wären eine Abkehr von der bisherigen Praxis, die von der Zusammenarbeit und dem Miteinander geprägt ist. Für die Beamten sehe ich keine entscheidenden Verbesserungen. Folglich würde es zu mehr Personalbedarf kommen. Für die Beamten sind vor allem folgende Themen wichtig: modernes Dienstrecht, Bezahlung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In diesen Bereichen steht der Freistaat Bayern bundesweit an der Spitze, weil das unsere Prioritäten sind. Ich freue mich auf die Beratungen im federführenden Ausschuss.
Danke schön, Herr Kollege Fackler. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Pohl. Bitte schön, Herr Pohl.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD legt den Entwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vor. Zunächst muss ich sagen, dass das Gesetz aus dem Jahre 1986 stammt. Deswegen ist es durchaus berechtigt und richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wo man nach 30 Jahren nachsteuern und Verbesserungen anbringen kann. Man muss jedoch sehr sorgfältig prüfen, wo Korrekturbedarf besteht. Ich glaube, es ist unstrittig, dass das Zusammenspiel zwischen Dienstherren und Beamten in vielen Bereichen gut läuft. Wir können stolz darauf sein, dass wir gute Be
amte in Bayern haben. Wir tun für unsere Beamten aber auch eine Menge. Beispielhaft nenne ich die Besoldung für die bayerischen Beamten, die in vielen Bereichen höher als in anderen Bundesländern ausfällt. Deshalb ist Bayern auch ein attraktiver Arbeitgeber.
Man muss jedoch immer prüfen, wo man Verbesserungen vornehmen kann. Ich möchte drei Bereiche herausgreifen. Herr Kollege Fackler hat das Thema Bürokratie angesprochen. Ich würde das Thema noch etwas weiter fassen und von Effizienz sprechen. Wir müssen darauf achten, dass das Personalvertretungsrecht der Effizienzsteigerung oder der Aufrechterhaltung einer hohen Effizienz unserer Verwaltung dient. Herr Kollege Schuster, Sie haben darauf hingewiesen, dass Personalvertretungen Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden können. Da die Reibungsverluste abnehmen, steigt die Effizienz. Das ist fraglos richtig. Auf der anderen Seite hat Herr Kollege Fackler auch recht, wenn er sagt: Je mehr Personal wir in Personalvertretungen binden, desto weniger Personal steht für die eigentlichen Aufgaben zur Verfügung. Das ist gegeneinander abzuwägen. Wenn wir im Gegenzug mehr Personal einstellen wollen, müssen wir beachten, dass wir nicht überall Personal bekommen. Deshalb habe ich bei der Regierungserklärung schmunzeln müssen, als der Ministerpräsident sagte, er würde hier 100 Stellen und dort 100 Stellen schaffen. Für die Staatlichen Bauämter haben wir zwar die Stellen im Haushalt geschaffen, wir konnten sie jedoch nicht besetzen, weil wir die Leute nicht bekommen haben. Das sollte man im Hinterkopf haben. Deshalb hat Herr Kollege Schuster völlig recht, wenn er sagt: Wir müssen den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber erhalten. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Personalvertretung.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass Einigungsstellen das richtige Mittel sind. Diese Instanz würde ich unter zusätzlicher Bürokratie und Ineffizienz abspeichern. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass wir den Bereich der Fortbildung verbessern müssen. Dort gibt es sicherlich Nachholbedarf. Ich glaube durchaus, dass eine gesetzliche Regelung sinnvoll ist. Man muss nicht auf die einzelne Behörde abstellen und im Einzelgespräch versuchen, etwas zu verbessern. Der strukturelle Ansatz gefällt mir an dem Gesetzentwurf durchaus gut.
Wir müssen uns sehr genau die Freistellungen ansehen. Vielleicht besteht in dem einen oder anderen Fall eine Schräglage. Möglicherweise ist eine etwas großzügigere Handhabung erforderlich. Die Arbeit von Personalräten wird manchmal ein wenig abschätzig beurteilt – ich meine, völlig zu Unrecht. Personalräte haben eine ganz wichtige Funktion für den Betriebs
frieden und den Zusammenhalt innerhalb einer Behörde. Das ist die Basis für eine gute und effiziente Arbeit.
Jetzt komme ich wieder zur Effizienz und damit zum Anfang zurück. Auch wenn ich zusätzliche Organe wie Einigungsstellen kritisch sehe, ist ein gutes Miteinander zwischen Beschäftigten und Dienstherren wichtig. Dazu gehört ein guter Personalrat, der das Ganze zusammenhält. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, eine Reform nach 30 Jahren anzustoßen. Dies müssen wir im Detail in den Ausschüssen diskutieren.