Ich freue mich, dass heute Abend trotz der vorgerückten Stunde Prof. Dr. Meisel und Herr Lang sowie ein Vertreter der Träger – den Namen weiß ich leider nicht – hier sind und dieser Zweiten Lesung beiwohnen. Das ist schön. Wir haben im Vorfeld konstruktiv zusammengearbeitet. Und dem geben Sie Ausdruck, indem Sie heute Abend da sind.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir hoffen auch, damit die Voraussetzungen zu schaffen, dass Einrichtungen, die in den letzten Jahren aus der Förderung herausgefallen sind, wieder in deren Genuss kommen; denn wir wollen eine pluralistische Erwachsenenbildung, die möglichst viele und gerade auch bildungsferne Menschen mit ihren Angeboten erreicht.
Die Entschließung haben wir erarbeitet, weil wir damit den Geist des Gesetzes verdeutlichen wollten. Wir wollen, dass die Umsetzung von diesem Geist geprägt ist, vor allem die auf dieser Basis zu erstellenden Verwaltungsvorschriften. Einige Punkte möchte ich dabei nennen. So geht es uns darum, dass gewachsene Strukturen nicht zerstört, sondern geachtet werden und dass man auf ihnen aufbauen kann. Wichtig ist uns auch ein weit gefasster Begriff von Dritten, deren man sich für die Umsetzung von Erwachsenenbildungsangeboten bedienen kann. Genauso wichtig sind uns Kooperationen mit ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen und regionalen Akteuren.
Neu an unserem Gesetz ist die Projektförderung. In der Entschließung machen wir deutlich, dass wir uns dabei keine kurzfristigen Projekte, keine "Projektitis", vorstellen, sondern längerfristige Projekte und Programme, bei denen man auch etwas ausprobieren kann. – Auf die Familienbildung hat meine Vorrednerin ebenfalls schon hingewiesen.
Last but not least: Es gibt deutlich mehr Geld für die Erwachsenenbildung. Das ist auch dringend notwendig. Insgesamt sind es 20 Millionen mehr – so wird es jedenfalls dem Haushaltsgesetzgeber empfohlen –, gestaffelt bis 2022. Das ist eine ebenso erfreuliche wie deutliche Erhöhung der Förderung.
Ich finde auch, das ist einen Applaus wert für alle, die daran mitgewirkt haben. – Bezogen auf den Bildungshaushalt von etwa 20 Milliarden sind es aber natürlich immer noch weniger als 0,25 %. Bis man damit eine Säule assoziiert, ist noch ein weiter Weg zurückzulegen, weil noch sehr viel Luft nach oben ist. Für heute aber freuen wir uns über das, was wir ge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte Schönes vorbereitet; ich habe es wieder eingesteckt. Ich wollte etwas erzählen über mein Erwachsenenpädagogikstudium; ich wollte erzählen von Nietzsche am Samstagvormittag.
Aber ich habe in der Erwachsenenpädagogik gelernt: Man soll die Leute dort abholen, wo sie sind. Um Viertel nach elf sind zwar noch einige hier im Plenum. Wenn ich mir die Fraktion der FREIEN WÄHLER ansehe, muss ich ganz ehrlich sagen: Respekt, diese Besetzung um 23.15 Uhr; die Fraktion ist beinahe vollzählig.
Ich glaube zwar, dass Abgeordnete unglaublich belastungsfähig sind, man aber trotzdem jetzt über Erwachsenenpädagogik nicht zu intensiv und insbesondere nicht zu lange reden sollte.
Ich freue mich, dass Prof. Meisel und Herr Dr. Lang da sind. Wir haben in vielen Sitzungen gemeinsam das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz vorangebracht. Wir haben es in Erster Lesung behandelt, im Ausschuss behandelt; wir haben uns über die Grundsätze unterhalten. Es ist gut geworden, dieses Gesetz. Es ist aber auch – und das ist das Zweite, was zu begrüßen ist – mit viel Geld untermauert worden. Zum Dritten gibt es eine Entschließung, die die Grundsätze deutlich macht.
Ich würde einfach alle Kollegen, die an Erwachsenenpädagogik interessiert sind –das sind wahrscheinlich die meisten hier –, einladen, das Gesetz und die Entschließung zu lesen. Alle anderen Ausführungen, die ich mir vorgenommen habe, werde ich mir sparen, um zu sagen: Das ist ein gutes Gesetz und der Unterstützung wertes Gesetz.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Piazolo hat für mich jetzt natürlich eine schwierige Vorlage gemacht.
Ich versuche es mal mit einem Zitat. Martin Luther wird gern zitiert, wenn es um Bildung geht. Er hat einmal gesagt: "Der Mensch bleibt närrisch bis ins 40. Jahr. Wenn er dann anfängt, seine Narrheit zu erkennen, ist das Leben schon dahin." Ich würde sagen, er hat das Thema Erwachsenbildung damals ziemlich unterschätzt.
Dieses Thema ist jahrelang unterschätzt worden, auch hier im Bayerischen Landtag. Der Landtag hat auch den demografischen Wandel unterschätzt. Es war notwendig, dass wirklich alle vier Fraktionen zusammenarbeiten, um dieses Thema hier im Haus und gegenüber dem Ministerium stärker zu machen.
Wir haben vorhin vom Ministerpräsidenten eine Belehrung in puncto Demokratie bekommen. Ich muss schon sagen: Die haben wir bei diesem Thema nicht nötig. Wir haben gezeigt, wie wir als Parlament arbeiten können. Dazu gehört, dass wir in einem engen Kontakt mit den Betroffenen, mit den Trägern, mit den Landesorganisationen waren und miteinander an diesem Gesetz gearbeitet haben.
Es ist uns gelungen, die gegebene plurale Struktur in diesem Gesetz abzubilden. Wir hoffen, dass dadurch wieder mehr Träger in die Förderung kommen. Es ist schon angesprochen worden: Wichtig ist, dass die Mittel tatsächlich erhöht werden, und zwar immerhin fast um die Hälfte. Das ist ein starkes Signal, auch für den nächsten Landtag, das tatsächlich umzusetzen. Auch da war es wichtig, dass alle vier Fraktionen gemeinsam dieses Signal setzen.
Wichtig ist auch, dass wir das Thema Erwachsenenbildung jetzt nicht nur einmal aufgerufen haben und dann die nächsten Jahre wieder laufen lassen. Wir haben in diesem Gesetz einiges festgeschrieben, mit dem sich das Parlament in den nächsten Jahren wieder beschäftigen wird. So werden Abgeordnete dem Landesbeirat für Erwachsenenbildung angehören. Wir werden im Ausschuss einen jährlichen Bericht bekommen. Wir werden in die Projektförderung steuernd eingreifen. Ich kann Ihnen also garantieren: Wer auch immer sich im nächsten Landtag mit dem Thema beschäftigen wird, wird Erwachsenenbildung weiter oben auf der Tagesordnung haben, als es in den letzten Jahren der Fall war. Ich denke, wir alle sollten
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thomas Gehring, der Luther war sehr pessimistisch. Das ist dem Anlass eigentlich nicht angemessen.
Für qualifizierte Beiträge danke ich. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren letzten Freitag bei der Katholischen Erwachsenenbildung. Mit "wir" meine ich die vier federführenden Parlamentarier und meine Wenigkeit. Dabei war auch ein weiterer entscheidender Träger der Erwachsenenbildung wie der Volkshochschulverband, der heute vertreten ist. Es war eine rundweg positive Veranstaltung, von der viele Leute gesagt haben, dass gute Arbeit abgeliefert worden ist.
Wir haben heute viel über Stilfragen im Parlament diskutiert. Wir haben uns darüber unterhalten, wo der Schwerpunkt unserer Arbeit zu setzen ist. Ich denke, die Arbeit, die wir im Parlament, aber auch in der Kooperation mit meinem Haus abgeliefert haben, ist eine sehr gute. Sie ist ein echter Beitrag, bei dem deutlich wird, dass wir das Motto des lebenslangen Lernens nicht nur im Munde führen, sondern dass es wirklich gelebt wird. Ich halte es für wichtig, das gerade am Ende einer Legislaturperiode zu betonen und zu unterstreichen.
Die inhaltlichen Punkte sind angesprochen worden. Ich bin froh und dankbar, dass man an der soliden Basis und am Wesenskern eines Gesetzes, das auch nach parlamentarischen Maßstäben sehr alt ist – es stammt aus dem Jahr 1974 – festhält und nachjustiert und nachsteuert, um dieses Gesetz mit einer soliden Basis in die Zukunft zu führen. Institutionelle Förderung, Projektförderung, Rücklagenbildung sind ganz deutlich und ganz wichtig; das will ich unterstreichen. Das ist auch für viele Systematiken in bisherigen Strukturen gar nicht einmal so einfach, letztlich auch Beteiligte zu Partnern zu machen und einen wichtigen Akzent zu setzen, damit wir Förderbegriffe und Förderinhalte tatsächlich auf einen guten Weg bringen. Wir setzen heute ein tolles Signal für lebenslanges Lernen. Ich freue mich und will ganz pathetisch sagen: Das ist wirklich eine Sternstunde des Parlamentarismus.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf aller im Landtag vertretenen Fraktionen auf der Drucksache 17/22597 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 17/23191 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung. Ergänzend schlägt der endberatende Ausschuss vor, in Artikel 15 Absatz 1 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2019" und in Satz 2 den "1. Januar 2020" einzufügen. In Absatz 2 soll als Datum des Außerkrafttretens der "31. Dezember 2018" eingefügt werden.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie der Kollege Muthmann (frakti- onslos) und die Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Danke schön. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Kollege Muthmann (frakti- onslos) sowie die Kollegin Claudia Stamm (fraktions- los). Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltung. Dann ist das Gesetz angenommen.
Es hat den Titel "Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (Bayerisches Erwachsenen- bildungsförderungsgesetz)".
Es folgt jetzt noch die Abstimmung über den interfraktionellen Entschließungsantrag "Erwachsenenbildung in Bayern – zukunftsorientiert, eigenverantwortlich, vielfältig und niederschwellig" zum vorgenannten Ge
setz auf der Drucksache 17/22966. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag auf der Drucksache 17/22966 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Kollege Muthmann (frakti- onslos) und die Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Auch keine Enthaltung. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Horst Arnold und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes", Drucksache 17/21480, bekannt. Mit Ja haben 44 gestimmt, mit Nein haben 105 gestimmt, und es gab keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/21510) - Zweite Lesung
Ich teile Ihnen gleichzeitig mit, dass zum Tagesordnungspunkt 30 keine Aussprache erfolgt und nur abgestimmt wird. – Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Celina.