Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist noch sehr höflich dafür ausgedrückt, wie die Opposition die Ministerien und nachgelagerte Behörden mit Anfragen überzieht.
Mit jeder dieser Anfragen soll der Eindruck vermittelt werden, dass es akuten Handlungsbedarf gibt oder dass die Situation sogar noch viel schlimmer wird. Ich wiederhole mich, wenn ich sage: Auch das fällt unter legitime Oppositionsarbeit. Ich wiederhole mich auch, wenn ich sage, dass hier der Eindruck zu vermitteln versucht wird, dass Versäumnisse vorliegen. Das entspricht nicht der Situation im Freistaat.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Freistaat 913 Messstellen an Flusswasserkörpern. Was denken Sie, wie viele davon im Jahr 2014 Werte oberhalb der Umweltqualitätsnorm gemäß Oberflächengewässerverordnung aufwiesen? Es sind sage und schreibe 6 von 913 Flusswasserkörpermessstellen. Des Weiteren haben wir 258 Messstellen an Grundwasserkörpern im Freistaat. Was denken Sie, wie
viele davon punktuell, nicht flächendeckend, nur den mittleren Schwellenwert überschreiten? Es sind 48 Grundwasserkörper, nicht einmal ein Fünftel.
Jetzt sagt natürlich die Opposition, das sei zu viel. Aber das gehört natürlich zu ihrer Aufgabe. Dennoch muss ich darauf hinweisen, dass wir in Bayern eine konstante Situation bei der Nitratbelastung haben und dass wir in Bayern lediglich fünf Messstellen mit einem steigenden Trend haben, bei denen Handlungsbedarf besteht, also Maßnahmen zur Trendumkehr bei einem Schwellenwert von 37,5 Milligramm pro Liter erforderlich werden. Dem Kollegen Scheuenstuhl liegt also eine Betrachtung der Ist-Situation vor, die weniger der faktischen Lage entspricht als vielmehr dem politischen Wunsch, Versäumnisse und Handlungsbedarf der Behörden und Ministerien und letztlich der Regierung zu suggerieren.
An dem Antrag, lieber Kollege Scheuenstuhl, wird aber auch deutlich, wes Geistes Kind die SPD nun wirklich ist. Mir klingt noch das Echo des Versuchs der SPD in den Ohren, bei unseren Landwirten zu werben: Unterstützungsantrag und andere schön klingende Worte im Hinblick auf den aktuellen Milchpreis.
Mit dem heute diskutierten Antrag zeigt die SPD, wie wichtig ihr unsere bayerische Landwirtschaft wirklich ist. Mit dem heute diskutierten Antrag zeigt die SPD, dass sie im Zweifel der linken und grünen Verbotsideologie näher steht als den bayerischen Bauern.
Wieso sollte man sonst den Landwirten ohne Notwendigkeit ein gesetzlich verordnetes flächendeckendes Bewirtschaftungshemmnis aufbürden?
Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht der Stil der CSU. Wir stehen zu einer Politik der Ordnung, aber nicht zu einer Politik der Verbote. Wir stehen zu einer Politik der Verantwortung, aber nicht für eine Politik der Panikmache auf Kosten der bayerischen Landwirtschaft.
Wir stehen für eine Politik des ausgewogenen Verhältnisses zwischen notwendigem Grundwasserschutz und erforderlicher Düngung; denn wir wollen, dass auch für den Bürger, der nicht aufgrund von Ideologie und Einkommensklasse Stammkunde im Biomarkt ist, heimische Lebensmittel in guter Qualität und ausreichender Menge erzeugt werden können. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch eine Facette von Verbraucherschutz und Gerechtigkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich durfte vor einigen Wochen einen sehr konstruktiven Dialog zwischen Landwirtschaft und Umweltschützern in meinem Büro moderieren. Beide Seiten erzählten mir, welchen Erfolg vor allem die KULAP-Maßnahmen für den Höfebestand, aber auch für den Umweltschutz haben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unser Stil. Es geht uns darum, den Grundwasserschutz in Bayern kontinuierlich zu verbessern, und zwar dort, wo es angezeigt ist, dabei auf Dialog mit den Beteiligten zu setzen und Anreize zu schaffen, des Weiteren die heimische Lebensmittelerzeugung nicht noch schwerer zu machen, als sie eh schon ist. Das mag aufwendiger sein als die gesetzliche Keule, es mag aber auch nachhaltiger und wertvoller sein, da etwa KULAP-Maßnahmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und ein konkret zu bezifferndes Minderungspotenzial besitzen. Das sind die wirksamen Maßnahmen, welche die Kollegen fordern. Wir haben diese bereits. Sie werden von der heimischen Landwirtschaft auch gut angenommen.
Abschließend noch ein Wort zur Wirkdauer von Maßnahmen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass Maßnahmen, die auf landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden, ihre Wirkung auf das Grundwasser erst mit Verzögerung entfalten. Der Weg potenzieller Belastungen von der Bodenpassage über das Sickerwasser bis ins Grundwasser ist abhängig von den hydrogeologischen Gegebenheiten und kann mehrere Jahre oder Jahrzehnte dauern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es nicht sinnvoll, im Monatsoder Jahresrhythmus Anträge zu stellen. Ihnen geht es nur darum, Unterstellungen zu machen und die Ministerien zu beschäftigen.
Abschließend kann ich Ihnen versichern: Das Wasser bleibt nicht nur bayerisch, sondern auch unser Lebensmittel Nummer eins, das wir gebührend schützen. Daher freue ich mich auf die Veröffentlichung "Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung: Nitrat und Pflanzenschutzmittel – Kurzbericht 2015" und die anschließende datenbasierte Diskussion im Ausschuss. Damit werden wir erwartungsgemäß den Antrag ablehnen.
Danke schön. Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Mir liegen zwei Wortmeldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst hat Herr Kollege Scheuenstuhl das Wort.
Herr Kollege Bauer, auf diesen Zwischenbericht warten wir seit dem Jahr 2015. Ich darf daran erinnern, dass wir bald 2017 haben. Der Zwischenbericht ist somit lange überfällig. Mich wundert es, dass Sie kein Wort zum Verursacherprinzip gesagt haben. Das ist eigentlich Sinn und
Zweck dieses Antrags. Die übrigen Punkte sind bekannte Tatsachen. Wir brauchen nicht drum herumzureden. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das LfU für Unterfranken und Mittelfranken, jedoch nicht für ganz Bayern, im Hinblick auf die Nitratbelastung eine schlechte Prognose abgegeben hat. Darum geht es. Sie haben selber gesagt, dass es oft Jahre dauere, bis die Maßnahmen wirken. In etlichen Jahren werden 40 % des Grundwassers erheblich belastet sein.
Der Antrag, den wir eingebracht haben, enthält die Meinung des Bayerischen Gemeindetags. Wir freuen uns, wenn Sie die SPD ansprechen. Dazu stehen wir auch. Ich habe den Bayerischen Gemeindetag mehrfach zitiert. Das ist kein geheimer Antrag. Lesen Sie den Antrag, und wenden Sie sich bitte an die Bürgermeister, die das wollen.
Hinsichtlich des Beratungsprinzips darf ich aus der sehr interessanten CSU-Versammlung zitieren. Die Bauern haben sich vor allem über die mangelnde Beratung beklagt. Das gilt insbesondere für die Beratung zu Pflanzenschutzmitteln, nicht nur beim Wassereinsatz. Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion. Das möchte ich an Sie weitergeben. Herr Kollege Otto Hünnerkopf war auch dabei. Zwar werden die Bauern nicht gänzlich alleine gelassen, sie fühlen sich jedoch nicht gut genug beraten. Ich bitte Sie, das zu beachten. Es sind schon etliche problematische Brunnen geschlossen worden. Das haben wir gestern gehört. Manchmal ist es aufgrund der Vergangenheit schwierig, eine Sanierung durchzuführen.
Ich nehme das zur Kenntnis und antworte darauf. Dieser Sensibilisierungsprozess wird Jahre dauern. Uns allen ist bekannt, dass es problematische Hotspots gibt. Unter Umständen dauert es in dem einen oder anderen Gebiet etwas länger, bis alles ankommt. Deshalb sollte der Landwirtschaft keine Beratungsresistenz attestiert werden. Das wäre unfair.
Mich hat Ihr Redebeitrag sehr konsterniert. Probleme zu verharmlosen und abzuwiegeln, ist keine Politik. Das ist lächerlich. Wir haben ein konkretes Problem, das konkrete Handlungen erfordert. Diese Handlungen fordern wir ein. Sie sagen immer das Gleiche: Das ist nicht so schlimm. Nicht alle sind schuld. Der ist ganz bestimmt nicht schuld. – Das ist einfach lächerlich – es tut mir leid. Es gibt Daten, alles ist nachgewiesen. Die Zeit der Verharmlosung ist vorbei. Schließlich geht es um unsere Lebensgrundlagen, auch um Ihre.
Ich weiß nicht, ob Sie da waren, als ich gesprochen habe. Vielleicht sind Sie heute später gekommen. Gerade habe ich die fünf problematischen Bereiche angesprochen, auf die reagiert wird. Bis sich die gewünschten Effekte einstellen, braucht es Zeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schätze Herrn Kollegen Harry Scheuenstuhl und widerspreche ihm sehr ungern. Ich orientiere mich an einer Zwischenfrage des Kollegen Walter Nussel. Wir müssen das Problem auf eine sachliche Grundlage stellen. Ich möchte hierzu ein paar Zahlen nennen. Wenn die Werte für 96,5 % des Rohwassers in Bayern gut und für 3,5 % des Rohwassers schlecht ausfallen, dürfen wir das nicht dramatisieren und von existenzgefährdenden Grundlagen sprechen.
Jeder, der sich mit der praktischen Landwirtschaft befasst, weiß, dass alles getan wird. Neulich haben wir die Debatte zur neuen Düngeverordnung geführt. Die Maßnahmen werden von den Landwirten eingeleitet. Das ist teilweise nicht einfach. Ich möchte weitere Fakten benennen. Man kann eindeutig belegen, dass im Grünland – davon gibt es in Bayern noch sehr viel – keine Probleme vorhanden sind. Probleme gibt es im Landkreis Landshut in Hohenthann. Darüber wurde neulich intensiv diskutiert. Dort sind jedoch bereits Maßnahmen eingeleitet worden. Die Düngevorschriften, die ab dem 1. November für Acker und ab dem 15. November für Grünland ein Ausbringverbot vorsehen, gelten für dieses Gebiet schon ab dem 1. Sep
tember. Das halte ich auch für ganz Bayern für sinnvoll. Sicher ist es nicht praxis- und umweltgerecht, mehr Dünger in einer kürzeren Zeitspanne auszubringen. Das wurde jedoch beschlossen. Einige Länder, die von der SPD und den GRÜNEN regiert werden, wollen die Ausbringverbotsfrist weiter ausdehnen. Das ist nicht zielführend und nicht praxisgerecht. Ich wiederhole noch einmal: In einer kürzeren Zeitspanne wird dieselbe Menge Dünger und damit in einer größeren Konzentration ausgebracht. Wir sollten uns überlegen, wieder zu einer praxisgerechten Ausbringung zu kommen.
Ich nenne weitere Fakten. Es gibt grüne Länderminister – vorher hat der Kollege darüber gesprochen –, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, die sagen: Wir müssen weiterhin an den freiwilligen Vereinbarungen festhalten, da sie sich bewährt haben. In Bayern müssen wir ebenfalls Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht stellen. Das hat sich bewährt. Aufgrund der überschrittenen Grenzwerte muss in bestimmten Gebieten gehandelt werden. Außerdem gibt es die viel beachtete Karte des Umweltbundesamts. In Franken, wo es wesentlich weniger Tierhaltung gibt als in Südbayern, haben wir Probleme. Das ist zunächst überraschend, kann aber auf die Bodenbeschaffenheit und die geringen Niederschläge zurückgeführt werden. Dort muss gezielt gehandelt werden. Ich betone das Wort "gezielt". Wenn der Messwert in Mittel- und Unterfranken 50 Milligramm Nitrat pro Liter Rohwasser übersteigt, müssen wir nicht flächendeckend über die bayerische Landwirtschaft herfallen und sagen: Ihr seid die Umweltverschmutzer Nummer eins.
Im Übrigen müssen wir – das wurde schon betont – nicht nur die Landwirtschaft überprüfen. Die Nitratbelastung wird durch mehrere Faktoren verursacht. Wir müssen auf die Einzelfälle reagieren und dort genau hinschauen. Die Düngeverordnung sollte nicht auf die gesamte Landwirtschaft angewendet werden. In Europa haben angeblich lediglich zwei Länder weit überhöhte Werte, nämlich Deutschland und Malta. Das muss man sich einmal vorstellen. Welche Werte haben wir Deutsche gemeldet? Wie machen das andere Länder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diesem Gebiet nur Deutschland und Malta Probleme haben, aber die anderen 25 EU-Mitgliedstaaten außen vor sind.
Insgesamt – damit muss ich leider schon zum Ende kommen – haben wir eine detailliertere Betrachtungs
weise. Es gilt, genau hinzuschauen, wo Probleme sind. Ich habe bereits letzte Woche gesagt, dass es im Landkreis Vechta-Cloppenburg Probleme gibt. Wenn Gülletourismus stattfinden soll, beispielsweise nach Sachsen-Anhalt, dann müssen wir auch über Betriebsgrößen nachdenken. Aber insgesamt der bayerischen Landwirtschaft den Schwarzen Peter zuzuschieben, wäre völlig verkehrt. Die Probleme liegen im Detail. Insgesamt muss man jedoch sagen: Das bayerische Wasser hat eine gute Qualität.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag selbstverständlich aus vollem Herzen zustimmen. Ich verweise auf meine Rede von vor etwa einer Woche zum ähnlichen Thema. Wer eine Bestandsaufnahme macht, stellt fest: Erstens. Es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Die vorangegangenen Weckrufe haben die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung missachtet. Dieses Faktum müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Zweitens. Die bayerische Umweltverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass bei 38 % der Grundwasserkörper bis zum Jahr 2021/2022 das in der Wasserrahmenrichtlinie der EU vorgeschriebene Ziel nicht erreicht werden kann. Wir werden also das Ziel verfehlen, und zwar sehr deutlich, also nicht nur um ein paar Prozent, wie immer gesagt wird. Das ist ein ernstes Problem.
Ich zitiere zum Thema Nitrat das Bayerische Landesamt für Umwelt. Dort heißt es unter der Überschrift "Noch keine Trendumkehr bei Nitrat" am Schluss dieses Artikels, eine Besserung sei nicht erkennbar. Nachdem uns das Vertragsverletzungsverfahren im Nacken sitzt, sollte eigentlich irgendwann einmal eine Verbesserung erkennbar sein. Wenn keine Verbesserung erkennbar sein wird, ist das ein Versagen dieser CSU-Staatsregierung.
Der "Westdeutsche Rundfunk" schreibt über die Anklageschrift der EU gegen Deutschland, es sei ein einmaliges Dokument des Versagens. Die Klageschrift zeichnet akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hinhält. Es beschreibt ausdrücklich, was in der Vergangenheit gelaufen ist. Herr Kollege Bauer, das brauchen Sie nicht schönzureden. Wir haben ein ernstes Problem, was den Stickstoff in unseren Gewässern anbelangt. Wir sind klar für das Verursacher