Dies alles ist in Ihrem Artikel 16 nicht enthalten, weil der Landtag bloß alle fünf Jahre durch einen möglicherweise auch noch zensierten Bericht des Integrationsbeauftragten informiert werden soll.
In unserem Gesetzentwurf verlangen wir, dass die Stelle, deren Einrichtung wir in unserem Änderungsantrag vorschlagen, alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Integration in Bayern abgibt. Dieser Entwurf folgt damit auch dem Vorbild des bayerischen Datenschutzrechtes; denn auch die Datenschutzberichte werden alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Diese Berichte beziehen sich sowohl auf die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten als auch auf den Datenschutz im Allgemeinen.
In dem von uns geforderten Integrationsbericht "sollen insbesondere auch Vorschläge zur Verbesserung der Integration gemacht und Handlungsempfehlungen gegeben werden". Integrationsberichte sind wichtige Handwerkszeuge des Monitorings und wichtig bei der Planung der Integrationspolitik. Natürlich können dem Landtag oder der Staatsregierung auch Einzelberichte vorgelegt werden.
Im vorliegenden Fall haben auch die Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und von der SPD die Vorlage der Bayerischen Staatsregierung kritisiert. Wir GRÜNE werden den Anträgen der Kollegen zustim
men. Sie verlangen einen jährlichen Bericht. Wir wollen ein Ministerium. Unser Antrag geht etwas über die Anträge der Kollegen hinaus, aber wir werden ihren Anträgen auch zustimmen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, muss das Motto der Integration lauten: Gemeinsam gewinnen wir! Aber das haben die Kollegen von der CSU noch nicht kapiert.
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt Frau Kollegin Wild das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Integrationsbericht wäre tatsächlich ein gutes Instrument, um sich sowohl um die im Zusammenhang mit der Integration auftretenden Herausforderungen und Handlungsempfehlungen als auch um die Umsetzung der Integration selbst zu bemühen. Wenn man denn nur wollte, könnte man dieses Instrument außerordentlich gut nutzen. Aber der Kollege Leiner hat es schon sehr deutlich gesagt: Wir sollen in Zukunft nur einmal pro Legislaturperiode einen Integrationsbericht bekommen. Außerdem, so formuliere ich es, wird dieser Bericht auch noch durch den Ministerrat zensiert werden. Ich kann überhaupt nicht verstehen, Frau Kollegin Schreyer, dass Sie sich das gefallen lassen; denn grundsätzlich ist doch in allen Ausschüssen jeder Bericht, den die Staatsregierung vorlegt, immer ein Bericht darüber, wie gut und wie erstklassig die Arbeit der Staatsregierung sei. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass Sie sich diese Chance entgehen lassen.
Also stelle ich mir die Frage nach dem Warum. Warum lassen Sie sich diese Chance entgehen? Haben Sie keine klaren Ziele für die Umsetzung der Integration? Oder dürfen Sie schlichtweg keine klaren Ziele haben? Oder aber wissen Sie schon ganz genau, dass Sie zwar ein Fordern wollen, aber für das Fördern keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen? Ohnehin stehen Sie alleine auf weiter Flur. Sie dürfen ja auch nur empfehlen und Anregungen geben und sind in keiner Weise souverän. Das hat man beim vorhergehenden Artikel bereits ganz klar feststellen können. Sie haben sich also ein außerordentlich enges Korsett anlegen lassen, das eigentlich gar nicht zu Ihnen passt. Ich kenne Sie aus dem Bildungsausschuss und kenne Ihre Aussagen zu den Dingen, die Sie umzusetzen wünschen. Ich würde mir an Ihrer Stelle kein so enges Korsett anlegen lassen.
Also, einerseits verpasste Chancen und andererseits Zensur, das geht in diesem Bereich doch gar nicht. Wir von der SPD haben hier ganz andere Vorstellungen. Für uns geht es hier um Transparenz und um ein stärkeres Gewicht für den Integrationsbericht. Aber für Sie ist dieser Integrationsbericht doch nur ein politisches Feigenblättchen, das Sie sich einmal je Legislaturperiode vorhängen, um auf diese Weise eine Art Tätigkeitsbericht und kleine Erfolge verkünden zu können. Wir fordern also einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Das ist bei einem nach innen und außen derart wichtigen Thema doch absolut notwendig. Außerdem fordern wir natürlich, dass dieser Bericht konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Integration enthält. Sie sprechen immer von der Integration als langwieriger Daueraufgabe, an der sich alle beteiligen müssen. Wäre es da nicht nur klug und sinnvoll, einen jährlichen Bericht abzugeben und ihn auch mit den beteiligten Verbänden und dem Integrationsrat abzustimmen? Das hätte Hand und Fuß. Außerdem wäre es sinnvoll, jederzeit über die Möglichkeit zu verfügen, in einem solchen Tätigkeitsbericht zu passenden Zeitpunkten über Erfolge zu berichten.
Ich erwarte von Ihnen, Frau Schreyer, dass Sie sich für einen derartigen Integrationsbericht einsetzen. Machen Sie etwas aus ihm! Lassen Sie sich nicht einfach das gefallen, was man für Sie vorgesehen hat. Dieses enge Korsett passt nicht zu Ihnen. Aber ich kann es mir denken: Weil Sie ja eigentlich nicht dürfen, reicht es aus, wenn Sie nur alle fünf Jahre einen Bericht abgeben; denn würden Sie jedes Jahr Bericht erstatten und das enge Korsett läge weiter an, dann würden Sie zu Recht von der Opposition und von den ehrenamtlich Engagierten im Integrationsbereich massiv kritisiert werden. Ich erwarte, dass Sie sich hier widersetzen und sich das nicht gefallen lassen. Lassen Sie sich als Frau bitte in dieser sehr ernsthaften Sache nicht als Feigenblatt instrumentalisieren.
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Vorweg ist über die Nummer 17 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13211 abzustimmen. Mit der Nummer 17 des SPD-Antrags soll Artikel 15 neu gefasst werden. Inhaltlich verweise ich auf die Drucksache. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 17 des SPD-Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand
zeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Nummer 17 des Antrages abgelehnt.
Zu Artikel 16 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung. Wer dem Artikel 16 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist Artikel 16 so beschlossen.
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Nummer 18 (Drs. 17/13211)
Die Gesamtredezeit beträgt hier 24 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und darf zuerst Claudia Stamm das Wort erteilen. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ein Blick auf den Ursprung des Wortes "integrare" zeigt: es bedeutet erneuern, bedeutet geistiges Auffrischen, bedeutet ergänzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was Sie hier vorgelegt haben, was die Staatsregierung hier vorgelegt hat, hat nichts von diesen Wortbedeutungen. Lassen Sie es uns als eine Chance sehen: Das, was Sie mit diesem dubiosen Begriff von Leitkultur anklingen lassen, ist ein Einheitsbrei, das ist langweilig.
Vor allem bitte ich Sie eindringlich um eines. Wenn Sie es auch nur ein bisschen ernst meinen würden, dann müsste dieses Gesetz auch etwas kosten. Aber, so heißt es in diesem Gesetz, je nach Haushaltslage gibt es einige Mittel oder eben nicht. Wenn man aber von jemandem etwas fordert, dann muss man ihm auch etwas bieten. Aber mit diesem Gesetz bieten Sie außer Misstrauen und Missgunst nichts.
Es heißt bei Ihnen: "Sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen erfolgen nach Maßgabe des Staatshaushalts." Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der
einen Seite legen Sie ein eigenes bayerisches Gesetz vor und legen solch verschwurbelte Dinge wie etwa die Leitkultur fest. Aber auf der anderen Seite können Sie diese Leitkultur auch heute weder erklären noch definieren, und Sie können noch nicht einmal festlegen, wie viel Sie investieren wollen, um zu dem zu kommen, was Sie nicht definieren können.
Also noch einmal: Der Leitfaden des Gesetzes ist die Leitkultur. Sie können nicht sagen, was Sie damit meinen, also ist das Gesetz überflüssig. Da nur etwas, für das man Geld in die Hand nimmt, auch Realität werden kann, aber Sie stattdessen sagen, dass einzelne Maßnahmen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel erfolgen sollen, gehört auch dieser Teil Ihres Gesetzes in den Papierkorb. Ihr Gesetz ist überflüssig und richtet lediglich Schaden an.
Artikel 17 dieses überflüssigen Gesetzes sagt, dass niemand einen Anspruch auf Leistungen habe. Dies ist ein weiterer Beleg für die Überflüssigkeit dieses Gesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ziemlich zu Anfang der Debatte habe ich eine SMS von einem gebürtigen Niederbayern bekommen, in der steht: Ich bin deutscher Staatsbürger, und ich will mir trotzdem keine dämliche Leitkultur aufzwängen lassen. Freiheit für alle! – Weiter heißt es: Herr Kreuzer, den er soeben im Radio gehört habe, könne keinen einzigen hochdeutschen Satz. Der Verfasser dieser SMS spricht auch kein Hochdeutsch. Er führt abschließend aus: Aber keinen einzigen hochdeutschen Satz zu können, auch das ist Freiheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einer der vorherigen Sitzungsunterbrechungen hat eine CSU-Kollegin ziemlich laut und klagend gefragt, wie lange sie das hier noch mitmachen sollten. Ich habe ihr geantwortet, so lange, bis Sie diesen Mist zurückziehen.
Tun Sie das! Ziehen Sie dieses Gesetz zurück, das so viel Kritik von allen Seiten abbekommen hat. Bitte verschließen Sie sich nicht. Die Kirchen haben dieses Gesetz in der Anhörung in allen Belangen kritisiert. Es ist von den Verbänden kritisiert worden, von den Menschen, die vor Ort die eigentliche Arbeit leisten, den Ehrenamtlichen. Mit diesem Gesetz konterkarieren Sie die Arbeit der Ehrenamtlichen. Ziehen Sie dieses Gesetz, das nicht im Geringsten integrativ ist, zurück! Das ist kein Gesetz, das den Namen der Integration verdient, weil es den Geist der Ausgrenzung und des Misstrauens atmet. Lassen Sie uns gemeinsam ein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Artikel 17 besteht nur aus zwei einfachen Sätzen, aber die haben es in sich. Diese beiden Sätze haben Auswirkungen auf alle Teile des Gesetzes, Auswirkungen auf alle Förderer, Auswirkungen auf alle Geforderten und Auswirkungen auf die Integration insgesamt. Wie heißt es dort: "Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch die in diesem Gesetz begründeten Förderungen, Angebote oder Begünstigungen nicht begründet." Und weiter heißt es: "Sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen erfolgen nach Maßgabe des Staatshaushalts." Was heißt das? – Das heißt, dass die Staatsregierung nichts von dem, was sie an Angeboten in ihrem Gesetzentwurf macht, auch tatsächlich umsetzen muss. Wenn also ein neuer Haushalt kommt, hat man eben keinen Ansatz, und also ist die Integration passé. Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und alle, die mithelfen? – Das heißt: keine Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe, die ein Angebot machen; keine Planungssicherheit für die Erwachsenenbildung, keine Planungssicherheit für die Schulungszentren, für Beschäftigte und für Ausbilder. Sie alle wissen nicht, ob es nächstes Jahr noch weitergeht. Das sind Dinge, die der Integration im Weg stehen. Wenn kein Geld aus dem Haushalt kommt, ist auch die Integration unmöglich. Basta! Meine Damen und Herren, so können wir keine Integration erreichen.
Damit ist aber auch der Gesetzentwurf, allein finanziell gesehen, bereits eine Showveranstaltung. Sämtliche Angebote und sämtliche notwendigen Maßnahmen können durch den Haushaltsvorbehalt gestrichen werden, das heißt stillschweigend beerdigt werden. Ich kenne kein anderes Gesetz, das nur dann gilt, wenn entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Das ist ein Novum dieses Gesetzes. Wenn man das genau betrachtet, sieht man: Hier wird erst etwas versprochen und dann nicht eingelöst, und das ist das genau das, was die Bürger draußen ärgert. Hier wird etwas versprochen, hier wird hingehalten, und wenn es darauf ankommt, wird es zurückgezogen.
Aber das kann nicht sein, und wir haben in diesem Parlament gemeinsam die Verantwortung, den Bürgern zu sagen: Zu dem, was wir wollen, stehen wir
auch. Es kann nicht sein, dass etwas versprochen wird und hinterher nicht gehalten wird. Es scheint auch kein Wille da zu sein, da etwas einzusetzen. Wie heißt es in der Begründung immer wieder? – Nicht bezifferbar, nicht abschätzbar, keine Mehrkosten, gegebenenfalls kostenrelevant. Wir hätten erwartet, dass man wenigstens wie bei jedem anderen Gesetz sagt: Das könnte so viel kosten; wir schätzen das so oder so ein. Das ist auch ein Beweis dafür, dass man das eigentlich gar nicht möchte.
Auffällig ist die Aussage im Vorwort des Gesetzes unter "Kosten für die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger": "Keine". Wir haben heute schon gehört, was alles vorbereitet werden muss und was alles erwartet wird. Das soll die Leute, die das alles zu tragen haben, nichts kosten, insbesondere, wenn man im Haushalt keine Ansätze in der notwendigen Höhe hat? Eine Krönung stellt die Einschätzung dar, dass den Kommunen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Diese Aussage ist unglaublich. Gleichzeitig wird in einem eigenen Paragrafen gefordert, dass das und das gemacht werden sollte und dass man das und das erwartet. Aber das alles kostet die Kommunen nichts.
Das ist auch wieder etwas, womit man den Bürger verärgert; denn letztlich er muss es vor Ort, in der Kommune bezahlen. Dort, wo die Kosten letztlich anfallen, gibt es keine Erstattung. Am Schluss sind die Kommunen die Dummen. Die Menschen vor Ort müssen es ausbaden, wenn die Integration nicht gelingt; denn wirksam wird sie vor Ort. Die Kommunen leisten unendlich viel, und wir müssen viel mehr tun, damit sie das leisten können.