Protokoll der Sitzung vom 14.12.2016

der Polizei oder auch in internationalen Organisationen. Wir haben diese Stelle als Expertenstelle gegründet, die bis November mit vier bzw. fünf Personen ausgestattet war. Eine solche Stelle gibt es auch in einigen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir aber jetzt mit diesem Doppelhaushalt auf den Weg bringen, ist innerhalb Deutschlands einmalig. Ich glaube, dass wir hier Vorreiter sind. Wir werden diese Cybercrimestelle um über 20 Stellen erweitern. Wir werden damit eine wirklich schlagkräftige Einheit bilden, die dem sprunghaften Anwachsen der Kriminalität in diesem Bereich entgegentreten kann. Ich glaube, es wird nicht lange dauern, bis andere Länder unserem Beispiel folgen.

(Beifall bei der CSU)

Die Kolleginnen Guttenberger und Wittmann haben schon ausführlich zu den anderen Strukturen des Haushalts Stellung genommen.

Liebe Kollegen von der Opposition, natürlich kann man wie in der Metzgerei Boggnsagg von "Antenne Bayern" sagen: Darf es noch ein bissle mehr sein? – Natürlich könnten wir in verschiedenen Bereichen zusätzliche Stellen brauchen. Aber man muss es in der Gesamtverantwortung für den Haushalt sehen. Kolleginnen und Kollegen, seit 2013 haben wir – die Kollegin Wittmann hat es schon angesprochen – über 1.000 zusätzliche Stellen in der bayerischen Justiz geschaffen. Wir werden mit diesem Haushalt über 400 weitere neue Stellen dazubekommen. Herr Kollege Kränzlein, Sie haben den Richterverein angesprochen. Ich war bei dem Jubiläum in Erding dabei. Ich glaube, Sie waren auch dort. Ehrlich gesagt, muss die Veranstaltung, bei der Sie waren, eine andere gewesen sein.

(Beifall bei der CSU)

Der Richterverein, auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat deutlich gemacht, dass das, was in Bayern seit 2013 geschehen ist, einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland ist.

(Beifall bei der CSU)

Die Kollegin Wittmann hat die 400 Stellen für Justizwachtmeister angesprochen. Der Kollege Wolf, mit dem ich sehr gut zusammenarbeite, hat mich selbst auf diese Zahl in Bayern angesprochen. Er hat gesagt: Dorthin wollen wir auch, was die Sicherheit unserer Gerichtsgebäude betrifft. – Ich habe nicht ausgerechnet, wie viele Gerichte und Gerichtsstellen es in Baden-Württemberg gibt und wie viele es bei uns gibt. Aber ich vertraue dem Kollegen, der sagt: Ihr

seid da vorbildlich. – Das gilt umso mehr, als wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten haben, was rund 300 zusätzliche Leute für die Sicherheit in unseren Einrichtungen bedeutet.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das stimmt doch nicht!)

Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Thema "Zeitgemäße Ausstattung". Ja, wir investieren in die Digitalisierung unserer Justiz. Auch das ist ein Schwerpunkt in unserem Vorschlag für den Doppelhaushalt. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt für eine moderne Justiz, lieber Kollege Streibl, lieber Kollege Pohl. Das ist wichtig. Die Justiz gehört in die Mitte der Gesellschaft. Es kann nicht sein, dass die Justiz auf die Dauer mit dem Aktenwagen herumfährt, während alle anderen in der Gesellschaft mit Laptop, iPad, Tablet und anderen Dingen unterwegs sind.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden das weiter vorantreiben. Wir werden die elektronische Akte, die auf einem sehr guten Weg ist, vorantreiben. Wer Landshut besucht hat und sich das dortige Pilotprojekt angeschaut hat, sieht, dass das auf einem sehr guten Weg ist. Das wird auch von außen so gesehen. Wir haben Anfragen von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, aber auch aus dem Ausland, die sich unserem Konzept anschließen wollen.

Wir werden daneben auch die Fachverfahren weiter angehen. In der Tat sind die Fachverfahren in die Jahre gekommen. Aber wir gehen das an. Wir werden das System "forumSTAR" im Verbund mit anderen Ländern neu aufsetzen, weil seine Nutzung langsam an ihr Ende kommt. Auch die Digitalisierung ist ein wichtiger Punkt für unsere Justiz. Wir gehen sie an, wobei ich klar sage, dass für mich als Minister gilt: Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit.

Meine Damen und Herren, mehr Personal, zeitgemäße Ausstattung, aber auch die Hochbauprojekte sind ein Anliegen für uns. Einige, nicht alle, sind von der Kollegin Wittmann schon angesprochen worden. Wir konnten in den letzten Jahren die investiven Mittel in diesem Bereich zunächst steigern und dann auf hohem Niveau halten. Wir haben für die nächsten Jahre wichtige Projekte, die angegangen werden. Das ist notwendig und richtig. Ehrlich gesagt, lieber Kollege Streibl, müssen wir auch Folgendes sehen: Wir werden nicht jedes altehrwürdige Gerichtsgebäude durch einen Neubau ersetzen. Das könnten wir uns nicht leisten. Das wäre meines Erachtens auch schade, weil Gerichtsbauten immer auch Ausdruck des Rechtsstaatsverständnisses der jeweiligen Zeit sind. Deshalb sind sie zeithistorische Monumente, die wir

erhalten sollten. Allerdings müssen sie auf einem modernen Ausstattungsstand sein. Deshalb bemühen wir uns, hier stetig zu Verbesserungen zu kommen. Ich glaube, insgesamt kann sich unser Haushalt in diesem Bereich sehen lassen.

(Beifall bei der CSU)

Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sage ich noch ein paar Worte zu den Dingen, die in der Debatte gesagt wurden. Eigentlich hätte ich gar nicht mehr das Wort ergreifen müssen. Die Kolleginnen Petra Guttenberger und Mechthilde Wittmann haben die Strukturen des Haushalts sehr gut dargelegt. Herr Kollege Kränzlein, als Oberministrant, der auch ich mal war, hoffe ich, dass Sie sich damals, als Sie im Dienst waren, nicht selbst beweihräuchert haben,

(Florian von Brunn (SPD): So wie die CSU!)

sondern die Heiligung der Gemeinde bei den Hochämtern, was etwas ganz anderes ist, vollzogen haben. Die Darlegung der Strukturen unseres Haushalts hat nichts mit Selbstbeweihräucherung zu tun, sondern mit einem gesunden Maß an Demut, aber auch an Selbstbewusstsein; denn wir bringen die Justiz voran.

(Florian von Brunn (SPD): Das stinkt nach Eigenlob!)

Ich habe Sie und die Kollegin Gote gehört und frage mich, was für ein Bild Sie eigentlich vom bayerischen Strafvollzug haben. Ich kann nicht feststellen, dass wir unter den Ländern am Ende stehen, was die Resozialisierung angeht, ganz und gar nicht! Wir haben einen konsequenten Strafvollzug, der auf Resozialisierung und neue Chancen ausgerichtet ist. Ich habe in dieser Woche mit der Sepp-Herberger-Stiftung ein Projekt der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth angeschaut. Wir sind durch die Anstalt gegangen und haben gesehen, was an Ausbildungsmöglichkeiten und Sozialtherapien geboten wird. Auch das Angebot der Fachambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftäter für Führungsaufsichtsprobanden mit entsprechender Auflage an den drei Standorten ist aller Ehren wert. Wir haben seit 1990 einen erheblichen Stellenanstieg. Schauen Sie sich an, wie viele Stellen im Justizvollzug seit 1990 dazugekommen sind. Das lässt sich wirklich sehen. Wir sind noch nicht am Ende. Am Ende ist man in der Politik nie, wie wir heute Morgen gehört haben. Aber wir werden hier konsequent weitergehen.

Herr Kränzlein, Sie haben die Weihnachtsamnestie angesprochen. Mich hat ein bisschen gewundert, dass Sie offensichtlich das bayerische Strafvollzugsgesetz zum einen und die Ressortverteilung der

Staatsregierung zum anderen nicht kennen. Das enttäuscht mich ein bisschen. In der Tat halte ich die Weihnachtsamnestie für einen falschen Weg;

(Beifall bei der CSU)

denn eine Amnestie ist ungerecht, wenn damit Leute bevorzugt werden. Es geht ja um Gerechtigkeit. Um Barmherzigkeit geht es im Einzelfall und in der Frage, wie die Kirche mit den Menschen umgehen soll. Aber in der Justiz geht es vor allem um Gerechtigkeit, und es ist nicht einsehbar, dass wir Menschen besser behandeln sollten, weil das Strafende nur zufällig in einen bestimmten Zeitraum fällt. Allerdings haben wir im Strafvollzugsgesetz die Regelung: Fällt das Strafende auf einen Samstag oder Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, den ersten Werktag nach Ostern oder Pfingsten oder in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar, können die Gefangenen an diesem Tag oder dem dem Zeitraum vorhergehenden Werktag entlassen werden. Also werden die Gefangenen in der Regel nicht am 23. Dezember entlassen. Der Entlassungstag kann auch noch zwei Tage vorgezogen werden. Ich sage das nur zur Richtigstellung.

In Bayern ist, was ich manchmal bedaure, das Innenressort das Verfassungsressort. Insofern liegen Sie da auch ein bisschen falsch, Herr Kollege Kränzlein. Im Übrigen kann man über die Auslegung der Verfassung und der Verfassungsrechte trefflich streiten. Das sind Wertungsfragen. Insoweit ist das auch weniger eine Frage von persönlicher Verantwortlichkeit. Vielmehr führt die Verfassungsauslegung in einer Demokratie immer zu einem Disput. Am Ende gibt es halt eine Stelle – das ist das Verfassungsgericht –, die die Sache letztverbindlich entscheidet. Das hat aber bei vielen dieser Fragen mit richtig oder falsch nichts zu tun.

Meine Damen und Herren, jedenfalls möchte ich mich bei allen, die die Debatte mitgestaltet haben, für die konstruktive Behandlung dieses wichtigen Haushalts bedanken. Natürlich ist ein Glas immer halb voll oder halb leer. Aber ich denke, wir sind in der letzten Periode ein gutes Stück vorangekommen. Ich sage dafür einen herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben. Wir werden mit diesem Haushalt daran anknüpfen. Mehr als 400 zusätzliche Stellen und erhebliche investive Mittel lassen sich sehen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, kommen Sie bitte ans Rednerpult zurück. Herr Kollege Dr. Kränzlein möchte eine Zwischenbemerkung machen.

Herr Minister, es war ganz spannend, Ihnen zuzuhören und sich die Fakten noch einmal anzuschauen. Ich übergebe Ihnen die Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins zum Doppelhaushalt 2017/18. Alle Punkte habe ich referiert, und wenn Sie nur Lobesworte für Bayern gehört haben, muss Ihnen irgendjemand etwas Falsches eingeblasen haben. Vielleicht hat er zu viel Hochachtung vor dem Amt gehabt. Was der Bayerische Richterverein schriftlich niedergelegt hat, können Sie von mir haben. Das sind genau die Punkte, die ich genannt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zum Faktencheck: Ich habe wirklich einen gewissen Ehrgeiz gehabt, herauszufinden, was in Baden-Württemberg los ist. Jetzt habe ich die offiziellen Zahlen. Dort gibt es insgesamt über 3.000 Stellen im Strafvollzug und 2.471 Stellen im Bereich der Justizwachtmeister im Strafvollzug. Die anderen, die hier immer genannt werden, sind die, die bei den Gerichten Ordnung schaffen. Sie vergleichen hier immer ganz unterschiedliche Zahlen. Das heißt, Baden-Württemberg als Negativbeispiel vorzuführen, trägt nicht.

(Horst Arnold (SPD): Das ist sogar oberflächlich!)

Als Drittes zu der Frage Amnestie oder Gnadenerlass. Das ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich habe der Zeitung entnommen, was hier in Bayern gemacht wird. Die 14 Bundesländer gewähren ja nicht eine Generalamnestie über viele Monate, sondern über wenige Tage bis vielleicht zu vier Wochen. Hintergrund ist folgender, und das ist nicht irgendwie gegen die Gerechtigkeit gerichtet: Strafgefangene, die am Freitag oder von mir aus am Donnerstag vor Weihnachten entlassen werden, schauen bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen und Ähnlichem schlichtweg mit dem Ofenrohr ins Gebirge, weil da alles ruht oder überlastet ist. Da könnte Bayern jenseits der Gerechtigkeit sehr wohl unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung und der Wiedereingliederung ein klein wenig gnädiger sein. Ein bisschen Weihnachtsgnade wäre angebracht.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Kränzlein, um das ganz deutlich zu machen: Es ging bei dem Thema, das auch Frau Wittmann angesprochen hat – das wurde dann ein bisschen verwischt –, um die Sicherheit in Gerichtsgebäuden. Darauf hat mich mein Kollege Guido Wolf angesprochen, weil in Bayern über 1.000 Gerichtswachtmeister und rund 300 Leute von

privaten Sicherheitsdiensten für Sicherheit sorgen. In Baden-Württemberg haben sie eben nur gut 400. Im Strafvollzug haben wir in der Tat unterschiedliche Strukturen. Wir haben in den vergangenen Jahren, was die Sozialtherapie und die Sozialarbeiter angeht, einen Schwerpunkt gesetzt und haben auch unsere allgemeinen Vollzugsdienste verstärkt. Aber das ist ein anderer Themenbereich. Das zum einen.

Dann haben Sie die Weihnachtsamnestie angesprochen. Herr Kollege, das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Nur weil jemand seinen Strafantritt so hat, dass er im Dezember entlassen würde, kann ich ihm doch nicht einfach grundsätzlich einen Monat seiner Strafe schenken. Das hat meines Erachtens mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

(Beifall bei der CSU)

Die Regelung unseres Strafvollzugsgesetzes ist vernünftig; denn es wird Vorsorge dafür getroffen, dass Gefangene, wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen, nicht am Tag vor Weihnachten, sondern einige Tage vorher entlassen werden. Man unterstützt sie ja auch bei der Wohnungssuche. Insoweit kann mich da auch die Zahl von 14 Ländern der Bundesrepublik Deutschland, die es anders machen, nicht eines Besseren belehren. Diese Zahl ist für mich kein Argument, verehrter Herr Kollege.

(Zurufe von der CSU: Sehr gut! – Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir kommen damit zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018, Einzelplan 04, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/13942 und 17/13943, 17/13738 mit 17/13766, 17/13767 mit 17/13775 und 17/13894 mit 17/13903 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/14629 zugrunde.

Vorab, Kolleginnen und Kollegen, lasse ich über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Die SPD-Fraktion hat zu ihrem Änderungsantrag betreffend "Stalkinghilfe/-schutz" auf Drucksache 17/13738 namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse jetzt abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Fünf Minuten. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 13.29 bis 13.34 Uhr)

Ich darf darauf hinweisen, dass die Mittagspause noch nicht beginnt. Es folgt noch die Schlussabstim

mung. – Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird ermittelt. Ich unterbreche ganz kurz die Sitzung, bitte aber, noch hier im Saal zu bleiben, weil wir dann die Schlussabstimmung durchführen.

(Unterbrechung von 13.34 bis 13.36 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und bitte, die Plätze einzunehmen. – Ich darf das Ergebnis der eben durchgeführten namentlichen Abstimmung bekannt geben: Mit Ja haben 48 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 81 Abgeordnete. Es gab 14 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.