Herr Kollege Körber, zunächst zur Frage der Verfassungskonformität der zunächst im Erstentwurf von Ihnen vorgelegten Fragen. Ich glaube, das haben wir hinlänglich auf der Ebene der parlamentarischen Geschäftsführungen und derjenigen, die für alle demokratischen Fraktionen mitverhandelt haben, miteinander diskutiert. Die Auffassung, dass der Erstentwurf weit weg von den Grenzen unserer Verfassung war, teilen nicht nur CSU und FREIE WÄHLER, sondern die teilen meiner Erinnerung nach auch Ihre Kollegin
Ich teile Ihre Einschätzung im Hinblick darauf, dass es vielleicht politisch möglich wäre, Ihren Wortbeitrag einfach so stehenzulassen. Aber ich habe es ehrlicherweise mit Wahrheit und Klarheit. Deshalb noch zwei Anmerkungen: Zum einen ist es keine taktische Frage, sozusagen die Rolle der FREIEN WÄHLER zu beleuchten, sondern das hat einfach mit Chronologie zu tun. De facto waren wir nun einmal zum Zeitpunkt, zu dem diese Entscheidungen gefallen sind, noch nicht Teil der Bayerischen Staatsregierung. Wir wären es gerne gewesen.
Aber was ich im Dienst der Wahrheit und Klarheit sage: Ich habe keine Abgrenzung zur CSU empfunden, weder im Verlauf der Verhandlungen noch zu einem anderen Zeitpunkt, sondern ich habe wahrgenommen, dass wir unter allen demokratischen Fraktionen sehr konstruktiv verhandelt haben. Der Einzige, von dem ich mich zu Beginn der Verhandlungen im Hinblick auf die Vorgehensweise und den medialen Klamauk hätte abgrenzen wollen, wären Sie für die FDP gewesen. Den Kollegen Halbleib und Mistol, auch der Kollegin Osgyan und in gleicher Weise dem Kollegen Reiß danke ich sehr dafür, –
Herr Kollege Mehring, Sie sind ein Kenner der Sachlage. Sie haben mit Ihrer Fraktion über vier Jahre nicht nur die Ausgaben für das Zukunftsmuseum mitgeprüft und mitgetragen, sondern Sie haben auch den Fragenkatalog intensiv mitverhandelt. Mich würde an der Stelle interessieren, an welchen Punkten Sie verfassungsrechtlich den ursprünglichen Fragenkatalog als unzulässig empfunden haben. Könnten Sie hier vielleicht einmal kurz drei oder vier Beispiele benennen?
Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Bausback. Hier fällt mir zwar ehrlicherweise die beschränkte Redezeit von einer Minute auf die Füße, aber das eröffnet mir die Gelegenheit, noch einmal parlamentsöffentlich auszubuchstabieren, dass es hier durchaus eine Schräglage in der Verhandlungssituation sowohl innerhalb der Ampel-Fraktionen als auch generell gab; denn was zunächst einmal wohl aus der Feder der FDP vorgelegt war, war ein Fragenkatalog, dessen Verfassungswidrigkeit bereits aus der Präambel herausgetrieft ist. Schon die ersten fünf Sätze der Präambel hätten definitiv keiner verfassungsgerichtlichen Überprüfung standgehalten. So hat sich das durch den gesamten Fragenkatalog hindurch fortgesetzt.
Deshalb bin ich einerseits dankbar, dass wir insbesondere mit Herrn Kollegen Halbleib jemanden am Tisch sitzen hatten, der äußerst fachkundig, aber auch mit der Chuzpe, sich hier ein Stück weit aus dem Oppositionsblock zu isolieren, klargelegt hat, dass dem so ist, sodass wir dann konstruktiv verhandeln konnten. Ich danke auch den Mitarbeitern, sogar denen der FDP, die hier den politischen Willen des einen oder anderen Abgeordneten sehr erfolgreich eingebremst und uns zurück auf den Boden der Verfassung gebracht haben.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abgeordneten der CSU – Toni Schu- berl (GRÜNE): Das war kein einziges Beispiel! Das war eine Vorlage, und er hat sie nicht genutzt!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt, den Einsetzungsantrag auf der Drucksache 18/25361 neu zu fassen. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/25748.
Wer dem Antrag in dieser Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, GRÜNEN, FREIEN WÄHLER, AfD, SPD und FDP sowie die vier fraktionslosen Abgeordneten. Danke schön. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Untersuchungsauftrag so beschlossen.
Nach dem vorher gefassten Beschluss besteht der Untersuchungsausschuss aus insgesamt elf Mitgliedern. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für zwei Mitglieder. Die Fraktion FREIE WÄHLER, die AfD-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion haben das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Hinsichtlich der von den Fraktionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ich gehe davon aus, dass über die vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gemeinsam abgestimmt werden soll. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Entsendung der in der aufgelegten Übersicht genannten Kolleginnen und Kollegen in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind das ganze Haus und drei der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Dann ist das so beschlossen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören und sollen die Befähigung zum Richteramt haben. Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags steht der CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden zu. Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitzenden hat die AfD-Fraktion. Als Vorsitzenden hat die CSU-Fraktion Herrn Abgeordneten Josef Schmid vorgeschlagen. Als dessen Stellvertreter wurde von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Ferdinand Mang benannt. Ich gehe davon aus, dass wir über diese beiden Vorschläge gemeinsam abstimmen.
Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER und die AfD. Danke schön. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen! – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Markus Büchler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Inge Aures, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Sebastian Körber, Albert Duin u. a. und Fraktion (FDP) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens der verantwortlichen bayerischen Behörden, insbesondere der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit den im Sommer 2022 bekannt gewordenen erheblichen Kostensteigerungen und Verzögerungen der Inbetriebnahme beim Bau der 2. S-BahnStammstrecke in München. (Drs. 18/25360)
Änderungsantrag Thomas Kreuzer, Ilse Aigner, Tobias Reiß u. a. und Fraktion (CSU) Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Markus Büchler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Florian von Brunn, Inge Aures, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Martin Hagen, Sebastian Körber, Albert Duin u. a. und Fraktion (FDP) (Drs. 18/25742)
Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Hans Friedl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Einsetzung eines parlamentarischen Begleitgremiums zum Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke München (Drs. 18/25362)
Ich darf an dieser Stelle jeweils auf die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf den Drucksachen 18/25749 und 18/25750 hinweisen, die eigens für Sie ausgeteilt wurden.
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Dr. Martin Runge von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der zweite Untersuchungsausschuss, den wir heute auf den Weg bringen wollen, befasst sich bekannterweise mit dem Projekt zweite S-Bahn-Stammstrecke München. Zu diesem Projekt in toto bzw. per se kann und darf man unterschiedlicher Auffassung
sein. Wir haben uns frühzeitig positioniert und sehen das Projekt sehr kritisch, weil wir finden, der Nutzen steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten in Milliardenhöhe. Schlimmer noch: Dadurch würde die Radiallastigkeit des Münchner Schnellbahnsystems zementiert, es gibt massive Lücken im Brandschutz und bei sonstigen Sicherheitsaspekten, es käme zu Verschlechterungen in der Bedienungsqualität für werktäglich zigtausend Fahrgäste, nämlich zu Taktausdünnungen und neuen Umsteigezwängen, und es würden und werden in ganz Bayern wichtige Verkehrsprojekte kannibalisiert. Aber das ist alles nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Wir haben uns mit dieser Kritik auch in guter Gesellschaft befunden. Sämtliche Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltverbände von Relevanz teilen diese kritische Auffassung, und die zwei Minister, die gerade gegangen sind, Blume und Piazolo, ebenfalls. Auch dafür herzlichen Dank!
Noch einmal ganz klar die Botschaft: Hierzu kann man wirklich unterschiedlicher Auffassung sein, aber es darf keine zweite Meinung zu der Aussage geben, dass es sich bei der zweiten Stammstrecke um ein Verdrussprojekt sondergleichen handelt.
Erste Kostenansätze betrugen 530 bzw. ein Jahr später, in 2001, 580 Millionen Euro. Mittlerweile sind wir bei 7,2 Milliarden Euro angelangt. Noch im Jahr 2005 haben die Herren Wiesheu, Ude und Mehdorn unisono gesagt, spätestens 2010 ist das Teil fertig und findet die Inbetriebnahme statt. Aktuell ist die Rede von 2037. Festzuhalten ist: Seit der Bahnreform sind die Länder Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Bayern ist Auftraggeber für die 2. Stammstrecke. Staatsregierung und Landtag stehen hier originär in Zuständigkeit und Verantwortung. Hier auf den Bund und vor allem auf den Bundesverkehrsminister zu zeigen, war nichts anderes als ein erbärmliches Ablenkungsmanöver.
wie auch das gesamte Agieren der Staatsregierung und der DB bezüglich des Projekts kann man nur folgendermaßen benennen: tricksen, täuschen und gegenüber Parlament und Öffentlichkeit Unwahrheiten verkünden, vulgo lügen. Anders kann man es nicht bezeichnen.
Gut, man muss sagen, es waren Notlügen, weil Sie in großer Not waren und sind, aber bisher war es so.
Zur Wurzel des Untersuchungsausschusses ist jetzt das Bekanntwerden der neuerlichen Kostenexplosion und des neuerlichen Zeitverzugs geworden. Hier stellt sich die Frage: Wann hat die Staatsregierung davon gewusst, und weshalb sind Parlament und Öffentlichkeit so spät informiert worden? Oder hatten Sie tatsächlich keine Ahnung? Waren Sie tatsächlich im Unklaren über das Desaster? – Dann muss man aber feststellen, es ist auch ein groteskes Versagen, wenn Sie sich nicht um dieses wichtige Projekt gekümmert haben.
Wir wollen auch das Manipulieren und Schönrechnen bei Untersuchungen ausleuchten. Wir machen das jetzt konkret an der Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2016 und an der aktuell laufenden Nutzen-Kosten-Untersuchung fest. Kurz ein Zitat des Bundesrechnungshofs zur Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2016: "Die
Nutzen-Kosten-Untersuchung zum Vorhaben [ … hält] der Bundesrechnungshof nicht für tragfähig, weil nicht alle relevanten Aspekte in die Untersuchung eingeflossen sind."
Beispiele: Von den Risikokosten ist nur ein kleiner Bruchteil, und die Kosten der baulichen Anpassung von Umsteigebeziehungen am Hauptbahnhof sind nicht vollständig berücksichtigt worden. Der Bundesrechnungshof verlangt auch nach einer Sensitivitätsanalyse. All das ist nicht geschehen.
Ich zitiere jetzt die Schlussbemerkung des Bundesrechnungshofs: Angesichts des bislang auf der Basis eines unvollständigen NKU-festgestellten Nutzen-KostenVerhältnisses von gerade einmal 1,05 bleiben Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1c GVFG für die Gewährung einer Bundesfinanzhilfe liegen nicht vor.
Der dritte Punkt, den wir im Untersuchungsausschuss anschauen wollen, ist das Vergabegeschehen. Die Zuschläge erfolgten im Verhandlungsverfahren – und zwar in einer Art und Weise, die den Bauunternehmen ganz große Spielräume eröffnen, nicht nur Spielräume zum Bauablauf und Bauverfahren, sondern auch zu dem, was gebaut wird. Von der Bahn und von der Staatsregierung ist uns das als Optimierung verkauft worden, die dazu führe, dass das Ganze billiger werde und schneller gehe. Wir haben gesehen, dass das nicht zutrifft.
Der Verkehrsminister hat, nachdem wir ihn in einer Zwischenbemerkung – das war in der Plenarsitzung vom 20. Juli 2022 – mit der Geschichte befasst hatten, gesagt: Wir sind da nur Bittsteller. – Das sagt der Verkehrsminister Bayerns. Bayern ist Auftraggeber und für das Projekt Finanzverantwortlicher. – Ein Armutszeugnis!
Ich muss leider schon ganz kurz zu dem Unterausschuss, den wir gleichzeitig noch behandeln sollen, switchen. Wir verweigern uns diesem Gremium hier nicht, auch wenn die Befürchtung im Raum steht, dass es hier zu einer Alibi-Veranstaltung kommen kann. Schon der erste Satz im Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN ist bezeichnend. Da heißt es: "Der Landtag nimmt die Aussagen der projektverantwortlichen Deutschen Bahn AG zur Kenntnis." – Nochmals, in originärer Verantwortung steht der Freistaat und damit auch die Staatsregierung. Der Versuch, die Staatsregierung aus der Verantwortung zu nehmen und sie reinzuwaschen, wird nicht gelingen.
Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN, wir erwarten von Ihnen, dass Sie hier dabei mitwirken, der Staatsregierung auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls auch auf die Finger zu hauen, wenn es notwendig ist.