Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich bei der einen oder anderen Einlassung von Kollegen gerade, ob Sie sich schon jemals mit der Nutzung oder dem Umbau eines Denkmals befasst haben. Da ging schon vieles irgendwie ins Leere.
Frau Kollegin Weigand, man kann da ja eine andere Meinung und Haltung haben. Ich betreue seit 18 Jahren als Architekt Denkmäler. Sie haben hier etwas Unzutreffendes verbreitet, was ich richtigstellen möchte, weil ich es gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die das ausführen, einfach nicht fair finde.
Wenn Sie sich mit einem Denkmal befassen, es umnutzen oder umbauen wollen, ist es zwingend notwendig, dass das Landesamt für Denkmalpflege mit seinem Referenten – mit den Außenstellen, die wir in Bayern auch haben – vor Ort beteiligt wird. Das ist zwingend notwendig. Dafür gibt es Sprechtage für Denkmäler.
Die Untere Denkmalschutzbehörde kann sich dann natürlich darüber hinwegsetzen. Dann verliert aber der Eigentümer und Nutzer des Denkmals gegebenenfalls die steuerliche Abzugsfähigkeit der erhöhten Aufwendungen. Was Sie hier erzählt haben, ist leider nicht zutreffend. Das finde ich auch unfair.
Ich möchte bewusst ein Plädoyer für Denkmäler halten, weil es etwas sehr Schönes ist, in historischer Bausubstanz wohnen, leben oder arbeiten zu können; am Schluss werden Denkmäler nämlich dann erhalten, wenn sie eine Nutzung haben. Dafür ist es halt auch notwendig, sie energetisch anzupassen. Dabei ist es nicht notwendig – was Sie, Kollegen von den GRÜNEN, anscheinend parteipolitisch einfordern wollen –, dass auch Denkmäler zugedämmt werden sollen, koste es, was es wolle. Das ist bauphysikalisch für historische Bausubstanz äußerst fragwürdig. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich Denkmäler einmal anzuschauen, die 80 Zentimeter dicke Wände haben. Wenn Sie da neue Fenster reinmachen und die Heizung erneuern, haben Sie viel mehr fürs Gebäude getan, weil darin bereits graue Energie gebunden ist. Ich kann weder ökonomisch noch ökologisch nachvollziehen, was Sie dazu gesagt haben. Das finde ich auch unfair.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen gerade Solarmodule, auf Dächern zum Beispiel, einfacher ausgeführt werden können. Das ist tatsächlich sehr pragmatisch gelöst: Wenn man die Solarmodule von der Straße aus nicht sieht, kann man Solarmodule anbringen. Das ist künftig einfacher möglich. Ich würde mir aus Sicht der Praxis noch wünschen, Herr Staatsminister, dass man einheitliche Formulare hat. Das wäre sicherlich hilfreich. Aktuell liegen die Anträge teilweise noch überall in Baubehörden auf Halde und werden nicht abgearbeitet, weil bisher kein Bauamt gesagt
hat, wie man das Ganze mit einer einfachen Erlaubnis – das wäre eine Erleichterung – sicherstellen kann. Da braucht es dann natürlich ausreichend Personal: Jetzt gerade überlegen sehr viele Inhaber von Denkmälern, wie sie ihre Immobilie zukunftsfähig machen und energetisch anpassen können. Da kann man sicherlich noch die eine oder andere Stelle schaffen oder darüber nachdenken, wie der Kollege Halbleib gesagt hat, wie man die Fördertöpfe aufstocken kann. Das ist natürlich notwendig und richtig. Das wollte ich jetzt mal ausdrücklich für die Denkmäler richtigstellen.
Beim Thema Windkraft kann man sicherlich noch präzisieren, was genau gemeint ist. Hier gibt es skurrile Beispiele: Bei Greifswald etwa wurden 14 Anlagen nicht genehmigt, weil der Caspar-David-Friedrich-Blick, der da wunderschön gemalt worden ist, nicht mehr sichergestellt werden könnte. Das war ein Hinderungsgrund. Dort wurden Anlagen mit einer Leistung von 70 Megawatt verhindert. Deswegen sollten wir uns da sicherlich noch mal Gedanken machen, ob 500 Meter, ein Kilometer oder zwei Kilometer der relevante Sichtbezug sind, wenn man beispielsweise auf der Marienbrücke steht und zum Schloss Neuschwanstein schaut. Das ist sicherlich noch zu klären; da muss man nachjustieren.
Sonst ist da einfach vieles dabei, dem man tatsächlich zustimmen kann. Das werden wir auch tun, kann ich vorwegnehmen, und den Gesetzentwurf positiv und konstruktiv begleiten, wie wir das als FDP-Fraktion immer tun. Im Vorfeld muss man vielleicht noch klar definieren, welche Denkmäler besonders zu schützen sind, welches Denkmal bei diesen 100 Denkmälern dabei ist und welches nicht; sonst hat sicher jeder eines vor Ort, was er da gerne noch mit hineinnehmen möchte.
Hohes Haus, verehrte Bürger! Einmal mehr erweisen sich die Söder-Staatsregierung und die Abnicker von CSU und FREIEN WÄHLERN mit diesem neuen Denkmalschutzgesetz als verfassungsfeindliche Lügendemokraten.
(Zuruf: Reicht schon wieder! – Zuruf der Abgeordneten Margit Wild (SPD) – Ruth Müller (SPD): Was ist mit den Neujahrsvorsätzen? – Weitere Zurufe – Unruhe)
Herr Kollege, es geht nicht, die Kollegen als Lügner zu bezeichnen. Deswegen erteile ich Ihnen eine Rüge.
(Tobias Reiß (CSU): Für das "verfassungsfeindliche" vor allen Dingen! – Beifall bei der CSU, den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN, der SPD und der FDP)
Sie haben sich jahrzehntelang als Kulturwächter des Freistaates Bayern mit Defiliermarsch im Trachtenlook aufgespielt und dem Staatsbürgerrechtsvolk die große Liebe zu Land und Leuten Bayerns vorgegaukelt. Wahr ist aber, dass Sie systematisch, Schritt für Schritt, dieses Bayernland seiner historischen Wurzeln und seiner Identität berauben und zu einer multikultivierten Gendergesellschaft umbauen.
Heute wird die nahezu unverfälschte Erhaltung des baukulturellen Erbes und damit der Kerngedanke des Denkmalschutzes auf dem heidnischen Altar linksgrüner Klimaideologie geopfert. Die Söder-Administration will den politisch provozierten unbändigen Durst einer stetig wachsenden Einwanderungsbevölkerung nach Strom stillen und sich im Wahljahr dem Wähler als Klimaretter präsentieren.
Dabei ist Söder und seinen Gefolgsleuten jedes Mittel recht. Künftig werden in Bayern Maßnahmen der vermeintlich klimaneutralen Energieerzeugung, etwa Solar- und Windstrom, Vorfahrt gegenüber allen denkmalschutzrelevanten Entscheidungen eingeräumt.
Zum Beispiel sollen Windräder im Umfeld aller derzeit 1.700 auch landschaftsprägenden Bodendenkmäler per se erlaubt sein, lediglich bei 100 besonders landschaftsprägenden bleiben diese unangetastet. Was das bedeutet, kann man an windradgeschwängerten Stadtsilhouetten wie etwa in Rothenburg ob der Tauber, aber auch anderswo sehen. Einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz der Welt wird dieses Gesetz nicht erbringen. Es eröffnet aber politisch motivierte Willkür, weil die bisher bewährten Einzelfallprüfungen nahezu wegfallen. Willkür und dieses Schönreden derselben ist die Spezialität von Söder und seiner Parteispezln, –
(Raimund Swoboda (fraktionslos): Ich weiß das schon! Das haben aber nicht Sie zu entscheiden, sondern ich, lieber Hetzer!)
Herr Kollege Swoboda, Sie bekommen die zweite Rüge an einem Tag. "Hetzer" zu den Kollegen zu sagen, geht gar nicht!
So, die Debatte ist jetzt geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überwei
Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (Drs. 18/25752) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Florian von Brunn, Ruth Müller, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (Drs. 18/25969) - Erste Lesung
Die Begründung und die Aussprache werden jeweils miteinander verbunden. Damit hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11 Minuten Redezeit und die Fraktion der SPD 9 Minuten Redezeit. Als Gesamtredezeit sind 32 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Kollegen Thomas Gehring für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
[…] für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.
So steht es in Artikel 132 der Bayerischen Verfassung. Das heißt, ein Kind, ein Jugendlicher, muss nicht nur in diese Schule gehen können, sondern es muss auch zu dieser Schule hinkommen, hinfahren können. Das ist ein Thema vor allem für Familien auf dem Land. Wird am Familientisch in der Großstadt vielleicht diskutiert, ob das Kind ins Schiller-Gymnasium oder ins Goethe-Gymnasium gehen soll, wird am Familientisch auf dem Land darüber diskutiert, ob überhaupt ein Bus zum Gymnasium fährt, welche Route dieser fährt, wann man aufstehen muss – für viele 5:30 Uhr –, wann man am Nachmittag oder am Abend wieder zu Hause ist – und natürlich: was das kostet, ob man sich das leisten kann. Die Schulwahl ist also auch vom Schulweg abhängig. Manchmal gibt es keine Wahl; dann stellt sich aber zum Beispiel die Frage, ob man auf dem schulischen Weg weitergeht oder ob man einen Ausbildungsberuf ergreift, wobei man dann aber wieder einen langen Weg zur Berufsschule hat.
Für uns GRÜNE heißt Bildungsgerechtigkeit: Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Dazu gehört auch, dass man kostenfrei in die Schule kommt und für den Weg zur Schule nichts bezahlen muss.
Jetzt haben wir in Bayern ein wunderbar klingendes Gesetz; es heißt: "Schulwegkostenfreiheitsgesetz". – Das klingt gut: Freiheit von Kosten. Das gilt aber nicht für alle Schülerinnen und Schüler, also: keine Freiheit von Kosten für den Schulweg. Deswegen wollen wir nun ein Schulwegkostenfreiheitsgesetz schaffen, das diesen Namen auch wirklich verdient.
Das alte Schulwegkostenfreiheitsgesetz trägt noch viel vom Geist Edmund Stoibers in sich. Er hat damals die Schulwegkostenfreiheit nach der 10. Klasse abge