Vielen Dank. – Damit bereits der dritte Redner: Herr Abgeordneter Gerald Pittner von den FREIEN WÄHLERN. Ich darf dich ans Rednerpult bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange gleich mit dem letzten Satz an. Ich bin auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf durchaus in die richtige Richtung geht. Ich stimme dem auch zu.
Es ist bloß die Frage, ob wir den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt brauchen. Es soll ja einen Förderbericht mit aus Ihrer Sicht digital verarbeitbaren Dateien geben; insgesamt alle Förderungen sollen aufgeführt werden.
Jetzt hat am 22. März letzten Jahres – ich habe das gerade noch einmal nachgeguckt – der Ministerrat dem Digitalministerium den Auftrag gegeben, das Förderwesen zu modernisieren, zu digitalisieren und eine entsprechende Förderplattform zu entwickeln. Damit läuft das Ganze bis dahin eigentlich schon.
Dann ist natürlich die Frage, ob wir dafür einen Gesetzentwurf brauchen. Vielleicht brauchen wir ihn aus datenschutzrechtlichen Gründen tatsächlich; das weiß ich nicht. Ich muss aber sagen: Ich würde da erst einmal abwarten wollen, was das Digitalministerium hier liefert. Wenn wir das Ganze zum jetzigen Zeitpunkt beschließen, dann bezieht sich das auf Bayern. Die ganze Digitalisierung soll sich insgesamt ja bundesweit fortsetzen. Ich glaube, Sachsen ist auch dran. Da besteht Zusammenarbeit. Da müssen die Schnittstellen passen.
Ich würde deshalb gerade den Bereich, der die Digitalisierung und digitale Plattformen betrifft, nach hinten schieben – und damit zum jetzigen Zeitpunkt letztendlich auch den Förderbericht. Den Förderbericht kann man ja auch so abfordern. Sie haben es selber dargestellt, dass man über die Ministerien abfragen kann. Das mag ein wenig mühsam sein. Ich würde das dann aber lieber aus einem Guss machen.
Man muss auch ganz klar sagen: Das führt sonst wieder nur zu unnötiger Bürokratisierung. Warten wir ab, was geliefert wird. Falls es nicht ausreichend sein sollte, kann man den entsprechenden Antrag noch stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das aber für überflüssig und lehne das auch ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Pittner. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Gerd Mannes von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Abgeordneter Mannes.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Der Dschungel der staatlichen Fördermaßnahmen soll mit einem Gesetzentwurf übersichtlich gestaltet werden. Erstens soll ein Rechenschaftsbericht erstellt werden, mit dem die Staatsregierung Auskunft über alle Fördermaßnahmen erteilt. Zweitens soll eine zentrale Onlineplattform geschaffen werden, um einen Überblick über die unzähligen Projekte zu erhalten.
Eines ist ganz klar: Förderung ist natürlich ein wichtiges Thema. Wir als AfD haben aber bezüglich dieser kopflosen Förderpolitik der Regierung auf EU-, Bundes- und Landesebene schon auch Bedenken. Tatsächlich – das stimmt schon – herrscht hier ein Förderdschungel mit enormer Intransparenz bezüglich der verschiedenen Zuschüsse, Darlehen und finanziellen Maßnahmen. Weil die Programme von der EU-, Bundes- und auch Kommunalebene bereitgestellt werden, ist die Sache schon kompliziert. Ein Beispiel: Laut dem Beratungsdienstleister "Förderdatenbank" gibt es allein in der Wohnungswirtschaft in Deutschland über 6.000 Fördermaßnahmen; hier kann natürlich niemand mehr einen Überblick behalten. Das Bayernportal listet übrigens über 100 Zuschüsse, Darlehen und Fördermaßnahmen der EU-, Bundes- und Landesebene auf. Damit verfügt der Freistaat eigentlich schon über eine solche Förderplattform. Sie wird aber bisher eigentlich kaum genutzt. Deswegen schlage ich heute einfach einmal vor, die Potenziale des Bayern
Das allein genügt aber natürlich nicht. Wir müssen in Bayern die verfügbaren Förderprogramme einfach auch praxistauglicher machen. Viele Antragsverfahren für Fördermaßnahmen sind schon komplex; oft können sich auch nur Großkonzerne um Subventionen bewerben, weil sie über die speziellen Compliance-Abteilungen verfügen. Einzelunternehmen oder Mittelständler bleiben da auf der Strecke. Auch Städte und Gemeinden klagen darüber, dass sie kein Personal mehr haben, um die komplexen Ausschreibungen abzuwickeln. Jedenfalls – das stimmt schon – gibt es Programme, die niedrige Abrufquoten von unter 20 % aufweisen. Das ist natürlich nicht befriedigend.
Ein drängendes Problem neben dem undurchsichtigen Dschungel an Fördermaßnahmen ist die Höhe der Subventionen an sich; das möchte ich hier einfach einmal ansprechen. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht Subventionen von sage und schreibe 240 Milliarden Euro pro Jahr vor; das entspricht knapp 7 % des Bruttoinlandsprodukts. Die deutsche Staatsquote beträgt knapp 50 % des BIP; das ist natürlich zu viel. – Herr Kaltenhauser, die FDP ist eben schon die Partei der rotgrünen Planwirtschaft geworden. Sie wollen gar keinen schlankeren Staat mehr; sonst hätten Sie das heute angesprochen. Wir brauchen also auch schon eine Neuordnung der Subventionswirtschaft. Wir müssen weg von planwirtschaftlichen, ideologischen Subventionen für insbesondere – das möchte ich jetzt einmal sagen – schädliche Ausgaben, für den grünen Klimawahn oder den kinderfeindlichen Genderunfug.
Darauf sollten wir in Zukunft dringend verzichten und uns wirklich um wertschöpfende Projekte kümmern. Wir müssen diese Förderprogramme auch einfach einmal ausmisten. Insgesamt ist also die Idee eines Rechenschaftsberichts aus meiner Sicht schon eine gute Idee und eine strukturierte Übersicht über sinnvolle Maßnahmen zielführend. Aber ich habe es schon gesagt: Man könnte das Bayernportal nutzen. Es braucht aber dafür um Gottes willen kein Gesetz. – Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist der Kollege Harald Güller für die SPD-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sind natürlich bereit, Dinge zu beschließen, die dem Parlament und auch den Menschen, die zum Beispiel Förderanträge stellen möchten, einen Mehrwert bringen. Ein weiteres Datengrab wie den bisherigen Finanzhilfebericht brauchen wir aber sicherlich nicht. Deswegen haben wir einige Anforderungen an die beiden Bereiche. Es geht um einen jährlichen Förderbericht. Einen Bericht zu fordern, nur damit man noch einen Bericht für die Ablage hat. – Nein, das brauchen wir nicht. Die Berichte müssen dazu dienen, dass grundsätzlich die Kontrolle der Staatsregierung durch dieses Parlament besser funktionieren kann, und sie sollten der Optimierung der dargestellten Maßnahmen dienen.
Das Ziel ist, nachzusteuern und zu verbessern. Der Bericht sollte also problemorientiert sein. Welche Programme sind derzeit auf dem Markt, welche sind überzeichnet, wo gibt es Ausgabereste und aus welchen Gründen? Welche Programme sind neu, warum sind sie erforderlich, welche Programme laufen aus und warum? Welche Möglichkeiten der Bündelung und Straffung gibt es, um das Ganze sowohl auf EU-, Bundes- als auch Landesebene mit den anderen Fördermaßnahmen von KfW und LfA zusammenzufassen? Nur dann gibt es einen Mehrwert.
Zur digitalen Förderplattform: Auch sie muss natürlich einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine unsystematische Abbildung des Förderdschungels wäre in unseren Augen kein Fortschritt. Die Plattform müsste die Funktion eines Lotsen durch die Fördermöglichkeiten – wie dargestellt – auf den verschiedenen Ebenen mit den verschiedenen Institutionen haben. Der Nutzer muss effektive und gut nutzbare Informationen bekommen. Auf der digitalen Plattform sollten natürlich – wie gesagt – auch alle Fördermöglichkeiten abgebildet sein.
Ehrlich gesagt, wir sind durchaus skeptisch, dass der vorliegende Gesetzentwurf das leisten kann. Aber wir lassen uns natürlich in einer ganz sicher sehr kurzweiligen und sehr spannenden Ausschussdiskussion von Ihnen gerne davon überzeugen, dass das alles so sein wird. Wir würden dann zustimmen, wenn es kein zusätzliches Datengrab gibt; das brauchen wir nicht.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Helmut Kaltenhauser für die FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache noch ein paar kleine Ergänzungen. – Ich weiß nicht, ob ein Bier ausreicht, Harald Güller; vielleicht gibt es im Haushaltsausschuss ein bisschen mehr Diskussion, aber gut. Noch ein paar Punkte: Es ist der Finanzhilfebericht angesprochen worden; schauen Sie bitte einmal hinein, was darin steht. Dort stehen der Haushaltstitel und die Sollgröße drin; aber darüber, wie viel ausgeschöpft wurde, und über die Zielsetzung steht nichts drin. Damit können wir nicht arbeiten. Der Bericht ist übrigens 1968 eingerichtet worden. Es wäre schon eine Möglichkeit, einmal darüber nachzudenken.
Mir ist noch Folgendes ganz wichtig; es ist auch schon ein- oder zweimal angesprochen worden: Die jetzt existierenden Förderplattformen listen die Förderprogramme auf. Letztlich muss man Programm für Programm durchschauen, da dort nur ganz niedrige Sortierungskriterien hinterlegt sind, um zu sehen, ob es passt. Ich stelle mir mehr Userorientierung vor, das heißt: Man hat ein Problem und wird mit einem Netzlotsen oder mit einem Fragebaum letztlich dort hingeführt, wo etwas Relevantes stehen könnte. Das ist schon ein großer Unterschied.
Auch die Bürokratie wurde angesprochen. Natürlich wird hier jetzt zum ersten Mal etwas geschaffen, aber man darf nicht vergessen, was man dadurch möglicherweise einspart und auch an Geld einsparen kann. Natürlich ist der Bericht nicht dazu da, abgelegt zu werden; natürlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, wenn manche Fördermaßnahmen nicht ausgeschöpft werden oder völlig am Bedarf vorbeigehen. Das ist die Konsequenz daraus. Im Moment besteht nur die Schwierigkeit, dass man sich Programm für Programm vornehmen muss, wie es Kollegin Becker auch angedeutet hat. Das kann man natürlich auch machen. Aber wenn man ein Unternehmen steuert und Geld ausgibt bzw. reserviert, dann muss man doch wissen, wofür. Erreiche ich, was ich bezwecke? Falls nicht, muss ich irgendwo nachsteuern und irgendeine Ausgabe tatsächlich auch wieder stoppen. – Genau das sind die Punkte, die man tatsächlich einmal machen muss.
Es soll mir recht sein, dass das Digitalministerium mit so etwas unterwegs ist; ich kenne den Auftrag nicht. Ich schaue es mir gerne an, aber ich glaube nicht, dass dieser Detaillierungsgrad und insbesondere die aufgeschriebenen und zum Nachsteuern tatsächlich notwendigen Detailangaben auch vorgegeben sind. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Ansonsten freue ich mich schon auf die Debatte.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Raimund Swoboda. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Hohes Haus, verehrte Bürger! Die FDP-Fraktion wünscht mehr Transparenz bei der Verwendung von Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern im nichtstaatlichen Bereich. Sie verlangt die Einführung eines jährlichen Förderberichts und eine digitale Förderplattform. Das ist eine wichtige, richtige und längst überfällige Maßnahme zur Ausgabenkontrolle in den Ministerien, wie ich meine.
Förderungen im Sinne der Haushaltsordnung sind Zuwendungen und Stellen außerhalb der Staatsverwaltung für bestimmte Zwecke, an deren Erfüllung der Staat ein erhebliches Interesse hat, wo er aber erkennt, dass ohne eine Zuwendung nichts passieren würde. Dabei ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung natürlich nachzuweisen. Genau da liegt das Interesse von uns, von den Bürgern. Die Steuerzahler wollen wissen, was warum in welchem Ressort in welcher Höhe mit Steuergeldern gefördert wird. Die Umstände und Hintergründe einer Bewilligung oder Ablehnung müssen aus den Hinterzimmern der Ministerien und Behörden und vielleicht sogar Parteizentralen herausgenommen werden und in das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Das ist umso wichtiger, je mehr in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass mit Steuergeldern staatsferne und vielleicht sogar staatswidrige oder parteinahe Gruppen und Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden, deren Aktivitäten möglicherweise sogar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
Ja, die FDP hat recht: Wir brauchen da mehr Transparenz, auch im CSU-Staat Bayern. Warum das der CSU in Bayern nicht gefällt, ist mir eigentlich ein Rätsel.
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überwiesen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung (Drs. 18/27836) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Verweisung. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr als federführendem Ausschuss zu überwiesen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),
Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (Drs. 18/27876) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Verweisung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag zur Änderung des Vertrages vom 20. Februar 2018 zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e. V. vom 8. März 2023 (Drs. 18/27918) - Erste Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Verweisung. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Zunächst lasse ich über den Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Containern nicht grundsätzlich strafrechtlich verfolgen" auf Drucksache 18/25920 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten Busch, Plenk und Klingen. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Bayerbach. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Swoboda. Hiermit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der SPDFraktion betreffend "Lehrkräftemangel bekämpfen VII: Flächendeckend Systemadministratoren einstellen" auf Drucksache 18/26331. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Ablehnung.