Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der SPDFraktion betreffend "Lehrkräftemangel bekämpfen VII: Flächendeckend Systemadministratoren einstellen" auf Drucksache 18/26331. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von Abgeordneten der SPDFraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten Busch und Swoboda. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der CSU-Fraktion, der Fraktion FREIE WÄHLER, der AfD-Fraktion sowie der
fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen und Plenk. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Hiermit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Gesamtabstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann die Frage an die fraktionslosen Abgeordneten: Jeweils Enthaltung? – Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen, Plenk und Swoboda, die sich jeweils enthalten. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Nachdem der Tagesordnungspunkt 4 wie vorab bekannt gegeben entfällt, rufe ich nun Tagesordnungspunkt 5 auf:
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 18/25052) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 18/25052 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 18/27892 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung.
Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Teile der SPD-Fraktion – –
Also, wir fangen noch mal an: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, CSU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion. Gegenstimmen! – Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie der fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen und Swoboda. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des Abgeordneten Plenk (frakti- onslos). Dem Staatsvertrag ist hiermit zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 18/25069) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Manfred Ländner, Tobias Reiß, Holger Dremel u. a. und Fraktion (CSU) ,
Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Wolfgang Hauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (Drs. 18/25991)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion.
Nachdem er bei Aufruf nicht im Sitzungssaal ist, verfällt die Redeanmeldung hiermit. Nächster Redner ist für die Fraktion – –
Sind Sie damit einverstanden, dass wir das gerade noch gelten lassen? – Ich sehe mehrheitliches Nicken. Herr Kollege Grob, die nachfolgende Rednerin hat genickt, dass Sie Ihr Rederecht noch ausüben dürfen. Ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, ich war noch kurz vor der Türe. Ich hoffe, dass ich noch rechtzeitig bin.
Worum geht es? – Wir erleben seit Jahren eine Steigerung der Kriminalität im digitalen Raum. Im digitalen Raum werden Straftaten begangen, vorbereitet und Spuren abgespeichert. Die Täter hinterlassen im digitalen Raum natürlich keine Fingerabdrücke, keine Faserspuren oder Blutspuren; sie hinterlassen lediglich digitale Spuren in Form von Daten. Genau darum geht es heute – passt eigentlich auch: Wir haben den ganzen Nachmittag über Digitalisierung geredet. Diese digitalen Spuren werden benötigt, um schwere Straftaten aufzuklären, aber auch zu erkennen, zu unterbinden, um Vermisstenfälle – ich denke hier besonders an Kinder und hilflose Personen – aufzuklären. Wir brauchen die digitalen Daten, um an diese Phänomene heranzukommen.
Allerdings – das ist das Problem – muss die Polizei an diese Daten zunächst einmal herankommen; sie sind schließlich nicht bei der Polizei, sondern ganz woanders gespeichert, nämlich als sogenannte Bestands- oder Nutzungsdaten bei den Telemedien oder den Telekommunikationsbetreibern.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sicher gehört es zu den schwierigsten und emotional belastendsten Aufgaben bei der Polizei, die Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben sicherzustellen. Das gilt auch für Übergriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wir haben in letzter Zeit oft über Kindesmisshandlung und Kinderpornografie gesprochen. Die Unterbindung dieser schweren Straftaten erfordert diese Daten: Wir brauchen diese Daten von den Telekommunikationsbetreibern aber auch, um beispielsweise organisierte Kriminalität verhindern zu können oder die Vorbereitung von Terroranschlägen zu erkennen.
Damit die Polizei wirklich erfolgreich ihrer Arbeit nachgehen kann, brauchen wir diese Informationen, die bei den Telekommunikationsbetreibern als sogenannte Nutzungs- oder Bestandsdaten abgespeichert sind. Dafür brauchen wir die erforderliche Rechtsgrundlage gemäß Artikel 43 des Polizeiaufgabengesetzes.
Was war passiert? – Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020, also vor fast drei Jahren, die geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen – es geht also ums Bundesrecht –, den § 113 des Telekommunikationsge
setzes und weitere bundesrechtliche Bestimmungen, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber, also vom Bund, eine verhältnismäßige Rechtsgrundlage, die den Zugang über Rechtsgüter klärt, die die Eingriffsschwellen neu und verhältnismäßig definiert und die in ihren Ausführungen auch die Zwecknutzungsänderung enthält.
Hier gilt das sogenannte Prinzip der Doppeltür. Was heißt das? – Die erste Tür ist die Befugnis für die Telekommunikations- und Telemedienbetreiber, ihre Daten auch mit Nutzungsänderung weitergeben zu dürfen. Das ist die erste Tür. Die zweite Tür besteht darin, dass die Polizei, die Sicherheitsbehörden und der Zoll von Bund und Land diese Daten übernehmen und weiterverarbeiten dürfen. Diese beiden Türen müssen gleich groß und aufeinander abgestimmt sein, damit das Ganze funktioniert.
Der Bundesgesetzgeber hat mittlerweile die rechtlichen Anpassungen geschaffen, und zwar mit dem Telekommunikationsgesetz, mit dem neuen Telemediengesetz. Das war im März 2011. Auch der Bund hat mittlerweile für BKA, Bundespolizei und Zoll Polizeiaufgabengesetze geschaffen. Wir ziehen jetzt nach. Ich möchte aber betonen, dass dieses bayerische Gesetz alle Vorgaben des Verfassungsgerichtes, alle Regelungsinhalte
sicher – des Telekommunikationsgesetzes beachtet und auch alle Regelungen der bundespolizeilichen Polizeiaufgabengesetze mit enthält. Also gibt es nichts, was hier nicht berücksichtigt wurde. Wir gehen gar so weit, dass auch die Empfehlungen der Expertenkommission des PAG mitberücksichtigt sind. Deswegen kann man sagen, dass die Zugangsschwellen zu diesem Thema – das möchte ich betonen – in Bayern deutlich höher gelegt sind als in jedem anderen Bundesland und auch als beim Bund. Ich möchte weiter betonen, dass hier gar keine neuen Befugnisse dazugekommen sind, sondern die bestehenden Befugnisse an das bestehende Verfassungsgerichtsurteil und an die Rechtsprechung des Bundes angeglichen wurden.
Ich gehe jetzt kurz auf die drei bis vier wesentlichen und einschneidenden Regelungen in Artikel 43 ein. In Absatz 4 geht es darum, dass die telemedienrechtlichen Nutzungsdaten beschrieben werden. Das muss man an einem Beispiel erklären, nur damit man weiß, worum es hier geht: Das sind die Daten, die der Nutzer, der User, in den Browser, in die Suchmaschine oder in die Webformulare eingibt. Auf die kann die Polizei zugreifen. Das ist ein ganz erheblicher Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung und geht nur mit Richtervorbehalt und nur, wenn es darum geht, erhebliche Gefährdungen für ganz schwerwiegende Rechtsgüter, die inhaltlich definiert sind, zu beachten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Abruf telekommunikationsrechtlicher Zugangsdaten. Das sind die sogenannten Sicherungscodes. Die brauchen wir, um beispielsweise bei der Fahndung nach vermissten Personen die Personen orten zu können, sie zu finden und dann möglicherweise auch einen Todesfall zu verhindern. Hier geht es um eine PIN, eine PUK, die jeder von uns kennt, wenn er ein Handy installiert. Die können auf ebendiesem Weg abgerufen werden.
In Absatz 6 gibt es eine ganz entscheidende Regelung. Hier geht es um den Abruf sogenannter dynamischer IP-Adressen. Mit denen merkt und sieht man letztendlich, wann wer auf welcher Seite gesurft hat. Das ist ein wirklich tiefgreifender Eingriff sowohl ins Fernmeldegeheimnis nach § 10 des Grundgesetzes als auch ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geschieht nur – das ist im Bund und im Land überall gleich – auf ausdrückliche Anordnung eines Richters und zum
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus 33 Jahren Polizeierfahrung und aus sehr vielen Polizeieinsätzen kann ich sagen: Gerade in unserer Zeit, in der sehr viel Kommunikation ausschließlich digital erfolgt, ist es das A und O, an diese Daten heranzukommen, um hier unsere Aufgabe als Polizei nachhaltig zu erledigen, damit wir als Polizei letztendlich auch erfolgreich sein können. Ich kann aber auch versichern, dass kein anderes Bundesland die Hürden für Freiheitseingriffe höher gelegt hat als unser Bundesland. Darauf sind wir stolz. Der Ausgleich zwischen dem, was die Polizei braucht, und dem, was man dem Bürger als Rechtseingriff zumuten kann, ist hier bestens gelungen. Wir werden kein anderes Bundesland finden, das hier ein sauberer ziseliertes Gesetz vorlegen kann als das, das wir hier vorlegen können. Ich bitte auch die GRÜNEN und die SPD, dem Gesetz zuzustimmen, so wie Sie es im Vermittlungsausschuss des Bundestages getan haben. Dort wurde dieses Gesetz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes behandelt. Dieses bildet eins zu eins die Grundlage für dieses Gesetz.
Zum Schluss komme ich noch zu den zwei Änderungsanträgen, und zwar zunächst zu einem Änderungsantrag zum Polizeiorganisationsgesetz. Hier wird eine neue Polizeibehörde unter dem Dach des Bereitschaftspolizeipräsidiums geschaffen. Dabei geht es um das Logistikzentrum in Hof. Das wird jetzt langsam aufgebaut, zuerst mit 15 bis 20 Leuten, dann in der Endausbaustufe letztendlich mit 200 Leuten. Das ist ein Beitrag zur Stärkung der regionalen Räume und letztendlich auch ein Erfordernis, –
– damit man die Beschaffungsszenarien in einer Hand hat. Ich bitte, allen vorgelegten Gesetzesinitiativen zuzustimmen. Ich bin davon überzeugt, dass sie hervorragend ausgearbeitet sind. Ich bitte um Zustimmung.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Lieber Kollege Alfred Grob, ich bin froh, dass du noch in letzter Sekunde hier hereingespurtet bist, weil ich deinen Ausführungen gerne zugehört habe. Nur muss ich sagen: Sie überzeugen mich nicht, und warum nicht, werde ich jetzt im Folgenden ausführen.
Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Bayerischer Landtag beschäftigen uns hier in Zweiter Lesung mit einem Reparaturgesetz. Die Söder-Regierung muss das Polizeiaufgabengesetz reparieren, das seit den Novellierungen in den Jahren 2017 und 2018 ein verfassungsrechtlicher Dauerschaden ist. Man muss es so klar und deutlich sagen. Deswegen sind auch Zehntausende von Bürgerinnen und Bürgern gegen dieses PAG auf die Straße gegangen. Deswegen beschäftigen Gerichte, Anwälte und Anwältinnen, Professorinnen und Professoren, sich mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Deswegen klagen wir GRÜNE gegen zahlreiche nicht hinnehmbare Vorschriften des PAG vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Wenn wir jetzt mal ein bisschen in die Historie gehen, so müssen wir sagen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat uns GRÜNEN schon einmal recht gegeben, und zwar hat er das Söder-Prestigeprojekt der Bayerischen Grenzpolizei gekillt. Er hat ganz klar gesagt, Bayern hat keine eigenen Kompetenzen im Grenzschutz. Das Gericht hat eine Nachhilfestunde im Föderalismus und im Staatsrecht erteilt. Bitte lesen Sie sich einfach mal das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes durch. Die haben klar geurteilt: Die Grenzpolizei ist auch im PAG geregelt.
Deutlich zeigt sich doch, dass Ihr PAG kein verfassungskonformes Gesetz ist; sonst würde man nicht ständig mit verschiedenen Gerichtsurteilen dagegen vorgehen.