Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 18/28241) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Tobias Gotthardt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Prof. Dr. Gerhard Waschler, Bernhard Seidenath, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU) (Drs. 18/29130)
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zu Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/28241, der interfraktionelle Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksa
che 18/29130 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 18/29874.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/28241. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat einstimmig der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/29874.
Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses sowie die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach und Plenk. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ebenfalls keine Enthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 18/29130 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern (Drs. 18/28502) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Vertrag auf Drucksache 18/28502 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 18/29872. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Vertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung.
Wer dem Vertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Bei Gegenstimme des Abgeordneten Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen! – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie des Herrn Abgeordneten Müller (fraktionslos). – Damit ist dem Vertrag zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (Drs. 18/28505) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/28505 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 18/29855. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. In seiner Endberatung empfiehlt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2023" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/29855.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). – Hat die SPD-Fraktion mitgestimmt?
Nein, hat nicht mitgestimmt. – Gegenstimmen! – Bei Gegenstimme des Abgeordneten Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie des Abgeordneten Müller (fraktionslos).
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir auf Grundlage von § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Sind alle damit einverstanden? – Kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Der Abgeordnete Swoboda (frak- tionslos). Enthaltungen! – Die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion sowie der Abgeordnete Müller (fraktionslos). Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/28528) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 18/28528, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 18/29870. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2023" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/29870.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Bei Gegenstimme der Abgeordneten Swoboda (fraktionslos) und Müller (fraktions- los) sowie der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der FDP sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Gegenstimmen! – Die Abgeordneten Swoboda (fraktionslos) und Müller (fraktionslos) sowie die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krebsregistergesetzes (Drs. 18/28529) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/28529 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf Drucksache 18/29868. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht,
Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2023" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/29868.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der AfD sowie die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Müller (fraktionslos). Gegenstimmen! – Der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen! – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU, der FDP und der AfD sowie die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Müller (fraktionslos). Gegenstimmen! – Der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen! – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Krebsregistergesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 18/28881) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 18/28881 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 18/30009. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 3 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2023" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 18/30009.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses sowie die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Müller (fraktionslos). Gegenstimmen? – Bei Gegenstimme des Abgeordneten Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses sowie die Abgeordneten Müller (fraktionslos) und Plenk (fraktions- los). Gegenstimmen? – Der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau (Drs. 18/29056) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Notenwechsel auf Drucksache 18/29056 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 18/30012. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Vertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung.
Wer dem Notenwechsel zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, AfD, SPD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Müller, Plenk und Swoboda. Gegenstim
men! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Dem Notenwechsel ist damit zugestimmt worden.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters (Drs. 18/29180) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 18/29180 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf
Drucksache 18/30005. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung.