Im Gemeinde- oder Stadtrat gibt es nicht die Möglichkeit der Zweidrittel-Zustimmung, sondern nur Ja oder Nein. Bei dem Gesetzentwurf wird unser Votum wegen des Problems der Nachrücker Nein lauten. Ansonsten aber sind wir uns einig.
Ich will nur einen Punkt noch einmal ganz kurz klarstellen. Meine Kollegin im Stadtrat ist eine junge Mutter, die im Januar 2021 ihr Kind bekommen hat. Sie ist äußerst stolz, Stadträtin der Stadt Moosburg zu sein. Trotzdem ist es für sie eine wahnsinnige Belastung, was sie gleichzeitig leisten muss. Wenn man sie ein paar Monate durch eine Vertretungsregelung entlasten könnte, wäre ihr geholfen. Ihrem Stolz über die Aufgabe würde das keinen Millimeter Abbruch tun. Ich akzeptiere Ihr Gegenargument. Das ist gar keine Frage. Aber die Aussage "Ich bin stolz, Stadtrat zu sein, und deswegen kann nie die Situation eintreten, dass ich einmal für ein paar Monate vertreten werden muss", kann ich so leider nicht stehen lassen. Das verstehe ich einfach nicht.
Dann muss man sagen, was man will: Will man entweder einen Nachrücker haben oder aber Kinderbetreuungskosten? – Ich bin für Kinderbetreuungskosten. Dass sich die Mutter jemanden besorgen kann, der sich in dieser Zeit um das Kind kümmert, ist für mich vorrangig. Das andere ist dann zweitrangig.
Herr Adelt, vielen Dank. Damit sind Sie am Ende Ihrer Redezeit angelangt. Ich darf als nächsten Redner Herrn Kollegen Muthmann von der FDP-Fraktion aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Austausch von Argumenten zu diesem Thema haben wir heute nicht zum ersten Mal und werden ihn sicherlich auch nicht zum letzten Mal haben. Es lohnt sich auch durchaus, darum zu ringen. Ich will das noch in einen etwas größeren Kontext stellen.
Die Attraktivität des Ehrenamts, nicht nur des kommunalen Ehrenamts, sondern ganz generell, muss uns für das Funktionieren unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren noch stärker und intensiver beschäftigen. Für das Gelingen unseres Zusammenlebens sind wir zum einen darauf angewiesen, und zum anderen können wir uns mitnichten darauf verlassen, dass die Bereitschaft, sich so einzusetzen,
wie wir das in den letzten Jahren schätzen und beobachten konnten, dauerhaft so bleiben wird. Die eine oder andere nicht nur demografische Entwicklung, auch was die Bereitschaft da und dort angeht, erleben wir schließlich auch. Wir haben im Innenausschuss das Thema der Feuerwehren besprochen. Auch dort ist es nicht mehr selbstverständlich, dass Kommandanten dieses Geschäft über viele Jahrzehnte mit der gleichen Begeisterung machen, sondern nach einer gewissen Zeit wird gesagt: Jetzt können mal andere die Gesamtverantwortung übernehmen. – Insofern gehört das in diesen Gesamtkontext, dass wir uns darum kümmern, damit die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Aufgaben in einem Rahmen stattfinden kann, der der Lebenswirklichkeit ein Stück weit Rechnung trägt, und dass da und dort, wo es mit der Aufgabenstellung vereinbar ist, auch Erleichterungen möglich sind. Da müssen wir dann in diesen drei Punkten differenzieren und die Möglichkeiten auch durchdeklinieren. Ich will das in aller Kürze tun.
Für den Anspruch auf Kostenerstattung für die Betreuung der Kinder, des Partners oder auch zu pflegender Angehöriger haben wir große Sympathie. Da sollten wir eine Lösung finden, auch mit unserer Unterstützung. Da kann man sicherlich auch noch im Detail die eine oder andere Frage beantworten, zum Beispiel, ob wir auch die finanzielle Bedürftigkeit des Betreffenden klären müssen. Muss man das davon abhängig machen? Oder wird man das ganz generell in Aussicht stellen? Über diese Frage kann und muss man aus unserer Sicht auch reden. Darüber, ob man auch einem höchst begüterten Gemeinderat Betreuungskosten erstatten muss, um ihm die Teilnahme an der Gemeinderatssitzung zu ermöglichen, kann man reden. Da kann man sicherlich so oder so entscheiden. Es ist auch ein bürokratischer Aufwand damit verbunden.
Bei der Frage nach dem Anspruch auf Freistellung, lieber Kollege Becher, hast du sehr schnell darauf verwiesen, dass auch in der Privatwirtschaft möglich sein müsse, was im öffentlichen Dienst möglich ist. So schnell würde ich diesen Schluss nicht ziehen. Wir können uns als Repräsentanten des öffentlichen Dienstes des Freistaates dazu entschließen, das unseren – wenn ich das so sagen darf – Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Die entstehenden Nachteile kann man in Kauf nehmen mit dem Argument: Das ist es mir wert. Im Vergleich mit der freien Wirtschaft muss man schon auch die Interessen der Unternehmen berücksichtigen. Je kleiner sie sind, desto spezifischer werden die Interessen der Unternehmer, zum Beispiel kleinerer Handwerksbetriebe. In der Praxis können wir beobachten, dass es keine großen Probleme gibt, auch wenn es sehr vereinzelt schon mal vorkommt, dass jemand nicht teilnehmen kann, weil der Chef ein dringendes Termingeschäft hat und Fristen einzuhalten sind. Dafür haben wir Verständnis. Aber nach meiner Beobachtung – viele meiner Vorredner haben das geschildert, das sagen auch meine Kollegen – ist das höchstens ausnahmsweise der Fall. In der Regel nehmen die Kolleginnen und Kollegen, die irgendwo in der freien Wirtschaft beschäftigt sind, an der Sitzung teil. Auch die freie Wirtschaft weiß ein gesamtgesellschaftliches Engagement zu schätzen.
Wir sehen also an dieser Stelle an sich keinen Regelungsbedarf. Drängende Probleme gibt es nicht. Ein Stück weit sollte die Gestaltungsfreiheit der Unternehmer, der Chefs, erhalten bleiben.
Zuletzt geht es natürlich auch noch um das Thema, bei dem die GRÜNEN derzeit – wenn ich das richtig beobachte – noch den Alleinstellungsanspruch für sich reklamieren können. Da kann man sich mal rantasten. Wir haben nicht nur das Problem der missbräuchlichen Ausnutzung; das gibt es in allen Bereichen. Wenn man nur Gesetze machen wollte, die man nicht ausnutzen kann, würden wir überhaupt nichts mehr geregelt bekommen. Wir haben aber schon auch jenseits dieser Frage Aspekte zu gewichten, die eine zentrale Rolle spielen. Deswegen wollen wir diese Idee letztlich auch nicht unterstützen. Es ist schon die Frage bei einer dreimonati
gen Absenz – im Kreistag tagen wir bloß vier Mal im Jahr –, dann geht es vielleicht nur um eine Kreistagssitzung, wenn man mal drei Monate aussetzt. Auch Kontinuität, der Aufwand der Einarbeitung und der Rückabwicklung sind Gesichtspunkte, weswegen wir an dieser Stelle nicht zustimmen wollen.
Der Aspekt der Digitalisierung – schönen Dank für den Hinweis – hat doch auch die Brisanz dieser Thematik ein Stück weit relativiert. Deswegen werden wir nicht überraschend heute nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Muthmann. Es gibt keine Zwischenbemerkung des Kollegen Becher, weil er ganz einfach nicht mehr darf; er hat schon dreimal gefragt. Damit darf ich nun Herrn Staatssekretär Gerhard Eck das Wort erteilen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte schon, jetzt kommt die nächste Zwischenbemerkung vom Kollegen Becher; die haben wir jetzt nicht erleben dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin erschüttert und fast entsetzt: Ich habe dieses Ehrenamt über Jahre und Jahrzehnte bekleidet. Ich dürfte hier eigentlich die vierfache Sprechzeit ausnutzen: Ich bin erstens Familienvater, habe zwei Kinder in die Welt gesetzt, zweitens war ich Unternehmer. Ich habe den Betrieb, das Planungsbüro, nicht in den Sand gesetzt – ich will das gleich dazusagen –, sondern ich habe mich beruflich verändert und habe den Betrieb abgegeben. Darum weiß ich, wie es ist, wenn man zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben Leute beschäftigt. Man kann nicht einfach so tun, als gäbe es dieses Problem überhaupt nicht, und regelt einfach gesetzlich, dass jeder freigestellt werden muss. Aus dieser Sicht kann ich das sehen. Ich kann das aber auch aus der Familiensicht sehen.
1984 wurde ich in den Gemeinderat gewählt und war ab 1990 für fast zwanzig Jahre Bürgermeister. Wenn ich das Revue passieren lasse, ist es mir ein großes Anliegen, mich ganz herzlich bei all denen zu bedanken, die sich auf der kommunalpolitischen Ebene engagieren und einsetzen. Da ist nämlich nicht nur der reine Beruf; da ist viel Ehrenamt dabei, zum größten Teil. Um auf der kommunalen Ebene bei all den Problemen, mit denen man herausgefordert und konfrontiert wird, etwas Vernünftiges zu erreichen, braucht man Leidenschaft, Herzblut, und man braucht letztlich Rückgrat. Lieber Herr Kollege Becher, Sie sind auch in der Kommunalpolitik. Ich weiß das. Sie sind noch nicht ganz so lang dabei. Bei ihrem Plädoyer zuvor habe ich gedacht: Ach, da brauchen wir doch zukünftig keinen Gemeindetag und keinen Landkreistag mehr, das übernehmen jetzt die GRÜNEN. Der Gemeindetag und der Kreistag sind gehört worden, wir hatten eine Anhörung. Da waren sogar andere Bundesländer vertreten. Niemand hat ein Problem festgestellt, und jetzt kommt plötzlich die neue Vertretung für den Gemeindetag und sagt: Problem, Problem, Problem!
Ich bin jetzt so lange in der Politik tätig und habe überhaupt noch kein Problem mit den Vertretungen erlebt. Ich habe das überhaupt noch nicht gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss man in dieser Deutlichkeit einmal so zum Ausdruck bringen.
Auf der kommunalpolitischen Ebene drehen sich die Räder, da hat man ein kleines Gremium. Meine Gemeinde zählte zweitausend Einwohner. Bei dieser Größe ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Im Gemeinderat sind zwölf Leute. Jetzt übernehmen wir Ihre – in Anführungszeichen – "fantastische" gesetzliche Regelung.
Lassen wir das für ein Ratsmitglied zu? – Ich stelle jetzt genau diese Probleme in den Raum wie Sie, ohne dass es sie gibt. Machen wir das jetzt für einen der zwölf Gemeinderäte, dass er sich vertreten lassen kann, für zwei, für drei, für vier, für fünf, für sechs? Dann stirbt vielleicht – Gott möge es verhindern – einer dieser Vertreter. Wer rückt denn dann nach?
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Einen solchen Gesetzentwurf aus purem Populismus einzubringen, finde ich dem Problem, dem Thema sowie der Wertigkeit und Wichtigkeit der kommunalpolitischen Ebene nicht angemessen.
Der Entwurf ist nicht ausgegoren! Wir könnten jetzt über die Finanzierbarkeit der Kindererziehungszeiten sprechen. Wir könnten über die anderen Themen sprechen, auch über die Rechtmäßigkeit der Freistellung. Liebe Freunde, der Gesetzentwurf ist doch nicht ausgegoren! Wir würden damit sehenden Auges in Vollzugsprobleme hineingaloppieren. Wenn wir eine Evaluierung vor uns haben, dann aber einen solchen Schnellschuss abgeben und dafür um Zustimmung bitten, finde ich das fatal. Ich finde das einfach nicht verantwortungsbewusst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich noch ein letztes praktisches Argument sagen: Wir haben ein Gremium mit 12, 14, 16 oder 18 Gemeinderäten. Nun wird die Lebensgrundlage der Menschen, die damit hautnah konfrontiert werden, beschlossen. In Gemeinderäten werden nicht nur 1.000 Euro und 10.000 Euro, sondern Millionenbeträge beschlossen. Damit werden Kläranlagen, Schulen und sonstige kommunale Einrichtungen gebaut. Wir aber machen es uns so leicht und beschließen, die Gremienbesetzung einfach zwischendurch auszuwechseln. Man muss doch auch auf kommunalpolitischer Ebene so viel Rückgrat und eigene Lebenskalkulation voraussetzen, dass man das Gremium nicht einfach innerhalb kürzester Zeit auf den Kopf stellt, sondern in einer solchen Entscheidungsphase versucht, bis zum Ende der Wahlperiode dabeizubleiben. Dass dies nicht immer gelingt, ist mir klar. Eine Krankheit kann dazwischenkommen. Familiäre Situationen können sich verändern und vieles mehr. Aber wenn Sie das einfach – das ist heute schon einmal angesprochen worden – der Beliebigkeit überlassen und zulassen, dass jeder aussteigen kann, wie er will, sind wir, meine ich, auf einem falschen Weg.
Deshalb bitte ich aus den von mir noch einmal kurz zusammengefassten Gründen sehr herzlich darum, den Gesetzentwurf abzulehnen. – In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank.
Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11152 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die AfD, die SPD und die FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Herr Plenk. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Thomas Kreuzer, Ilse Aigner, Tobias Reiß u. a. und Fraktion (CSU), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Horst Arnold, Klaus Adelt, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD), Martin Hagen, Dr. Wolfgang Heubisch, Matthias Fischbach u. a. und Fraktion (FDP) Antisemitismus entschieden bekämpfen! (Drs. 18/15841)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen in den letzten Jahren und Tagen ein zunehmendes Erstarken des Antisemitismus in unserem Land wahr, von den Attentaten in Halle bis zu den Berichten des Bundesverbands RIAS, die wir lesen, dass immer mehr Gewalttaten und Beleidigungen gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger passieren. Angesichts der Tatsache, dass Antisemitismus in unserer Gesellschaft erstarkt und wieder Urständ feiert, angesichts der Gewalttaten gegen unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, angesichts eines Mobs, der am vergangenen Wochenende auf den Straßen und in den Städten Deutschlands Parolen gegen unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gegen Israel skandierte, eines Mobs, der zu Gewalttaten gegen Juden auf den Straßen in Deutschland aufrief, auf denen die schlimmsten Verbrechen der Shoah begangen wurden, angesichts all dessen sind wir, die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN, der SPD und der FDP, hier im Bayerischen Landtag übereingekommen, eine gemeinsame Resolution und einen gemeinsamen Antrag zu beschließen, um ein großes und starkes Zeichen von uns allen zu setzen, dass wir gemeinsam an der Seite unserer jüdischen Geschwister gegen den Antisemitismus in unserem Land stehen, meine Damen und Herren.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, uns zusammengesetzt und diese Resolution in mehreren Diskussionen und Gesprächen entworfen. Wir kamen überein, diesen Antrag stellen zu wollen. Wir haben uns mit dem Zentralrat der Juden, Herrn Dr. Josef Schuster, mit der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Frau Dr. h. c. Charlotte Knobloch, und dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Dr. Ludwig Spaenle, zusammengesetzt und dies besprochen. An dieser Stelle geht der Dank an alle, die an dieser Resolution mitgearbeitet haben, sodass wir jetzt einen Text haben, hinter dem wir uns alle versammeln können und der für uns alle auch ein Programm ist, wie wir dem Antisemitismus in unserer Gesellschaft nicht nur mit Worten, sondern letztlich auch mit Taten entgegenstehen wollen.
Hier sei sehr deutlich gesagt: Wir hier im Bayerischen Parlament, wir, die Vertreter des Freistaats Bayern, stehen zu unseren jüdischen Geschwistern und zum Staat Israel. Wir werden den Angriffen, die auf unsere jüdischen Geschwister und auf
Meine Damen und Herren, diese Angriffe sind nicht nur Angriffe auf die jüdischen Gemeinden, sondern es sind letztlich Angriffe auf uns alle. Es sind Angriffe auf die Art und Weise, wie wir leben. Es sind Angriffe auf die Werte, die unsere Gesellschaft tragen. Es sind Angriffe auf jeden Einzelnen von uns. Es sind Angriffe auf die freie westliche Welt, auf die Freiheit und die Pluralität unserer Gesellschaft. Deswegen müssen wir hier wachsam sein; denn die Feinde der offenen Gesellschaft formieren sich wieder. Der Antisemitismus ist ein Seismograf dafür. Hier müssen wir wachsam sein; denn mit dem Antisemitismus beginnt immer das Unheil in der Welt. Mit dem Antisemitismus beginnen die Unmenschlichkeit, die Grausamkeit und der Totalitarismus.
Meine Damen und Herren, deshalb sind wir hier besonders sensibel und aufmerksam. Unsere Werte, unsere Gesellschaft und unsere Art zu leben stehen auf dem Spiel. Diese müssen wir verteidigen; denn Antisemitismus ist eine der furchtbarsten Waffen gegen das Menschsein, gegen die Menschheit und gegen die Menschlichkeit.