Eine Akteneinsicht gibt es für einzelne Abgeordnete nicht. Ortstermine und Vertagungen sind eher die Ausnahme als die Regel und werden von der Mehrheit beschlossen. Während der gesamten Zeit meiner Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag hat der Verfassungsausschuss noch keinen einzigen Ortstermin durchgeführt; in anderen Ausschüssen sieht das anders aus.
Wir sind uns einig, dass viele Petitionen abwegig sind, die dann einstimmig aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt werden. Die Regierungsmehrheit beschließt aber häufig – zumindest bei uns im Verfassungsausschuss –, dass auch nachvollziehbare und berechtigte Petitionen aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung als erledigt gelten. In der Sitzung heißt es dann: 80.4. Die wenigsten Bürgerinnen und Bürger wissen, was das heißt.
Meine Damen und Herren, wir sind Volksvertreter*innen, und wir vertreten die Interessen der Bürger*innen gegenüber der Staatsregierung, die wir zu kontrollieren haben. Das gilt auch für die Regierungskoalition, die nicht die Interessen der Staatsregierung gegenüber den Bürger*innen vertreten sollte.
Statt weiterhin Enttäuschungen zu produzieren, sollten wir versuchen, mit den Menschen gemeinsam Lösungen für ihre Probleme zu finden. Das bedeutet Arbeit. Das braucht Zeit, personelle Ressourcen und vor allem eine Stelle im Landtag, die eine Stellungnahme unabhängig von der Staatsregierung erstellt.
Wir schlagen daher eine Reform des bayerischen Petitionsrechts vor. Der Kern dieser Reform ist, wie schon von der Vorsitzenden angesprochen, die Einführung einer bzw. eines unabhängigen Bürgerbeauftragten als Hilfsorgan des Landtags und nicht der Staatsregierung. Sie oder er soll zunächst alle Beschwerden mediatorisch bearbeiten und versuchen zu lösen. Nur diejenigen Eingaben, die auf diesem Weg nicht gelöst werden können, diejenigen zu Gesetzen bzw. Verordnungen oder solche, bei denen die Petent*innen es ausdrücklich wünschen, sollten mit ausreichend Zeit und Vorbereitung sowie einer Stellungnahme des Bürgerbeauftragten in den Fachausschüssen beraten werden. Das wäre nicht nur eine erhebliche Entlastung der Ausschüsse, sondern hätte auch den enormen Vorteil einer proaktiven Einbindung des Petenten oder der Petentin.
Fehler, Probleme und Missverständnisse, die zu Beschwerden führen, wird es immer geben. Das ist eine Chance, es besser zu machen. Doch dafür müssen wir die Ressourcen bündeln und einen konstruktiven Weg gehen.
Wir GRÜNEN werden noch in dieser Legislaturperiode konkrete Reformvorschläge vorlegen und damit versuchen, dem Petitions- und Beschwerdewesen wieder mehr Vertrauen und Unabhängigkeit zu geben.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Rainer Ludwig für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Petitionsausschuss erfüllt eine der wichtigsten und ältesten Aufgaben des Freistaats Bayern. In Artikel 115 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung heißt es – ich wiederhole das nach diesen Diskussionen gerne noch einmal –:
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Dieses Recht ist eine tragende Säule unserer parlamentarischen Arbeit; denn – ich stelle dies deutlich heraus – Demokratie heißt nichts anderes als Volksherrschaft.
Die Wurzeln dieses Artikels 115 der Bayerischen Verfassung reichen weit in die Geschichte zurück. Schon in der Verfassung des Königreichs von 1818 wurde den Menschen ein Petitionsrecht zugesagt. Seit dem Jahr 1946, also bereits 75 Jahre, erfüllt der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags diese bedeutende Aufgabe.
Das Petitionsrecht wurde permanent weiterentwickelt, und, Herr Schuberl, es wird wohl auch künftig weiterentwickelt werden. Es ermöglicht explizit auch den Menschen, die nicht im Freistaat wohnen, Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag zu richten. Wir haben gehört, dass die Zahl der Eingaben nichtbayerischer Herkunft tendenziell steigt. Ich glaube, das ist ein Beweis für die gute Struktur und positive Entwicklung in unserem Land.
Ob es Erwachsene oder Minderjährige, ob Inhaftierte, ob Geschäftsunfähige, behinderte oder unter Betreuung oder in Pflege stehende Menschen sind – das Petitionsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu und ist somit ein hohes Gut unseres demokratischen Rechtsstaats Es eröffnet den Menschen kostenlos einen Weg, sich zu wehren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ich habe es in meiner Zeit schon oft erlebt: Für viele ist die Petition der letzte Weg und die letzte Möglichkeit, noch gehört zu werden. Ich stelle das nicht nur sachlich, sondern durchaus auch emotional fest.
Der Petitionsausschuss versichert diesen Menschen, dass ihr Anliegen und das Verhalten staatlicher Institutionen noch einmal genauestens unter die Lupe genommen werden. Das gilt auch für bestimmte juristische Personen wie etwa Vereine oder Genossenschaften. Nicht nur Einzel-, sondern auch viele Sammel- und Massenpetitionen finden den Weg ins Parlament. Sie alle stellen damit einen wichtigen Kitt für unsere gesamte Gesellschaft dar.
Ich denke, unser Prozess ist klar strukturiert. Zunächst entscheidet das Landtagsamt, ob eine Petition dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden oder dem Fachausschuss zugewiesen wird. Das zuständige Staatsministerium beurteilt die Eingabe und gibt eine Stellungnahme ab. Anschließend wird die Eingabe von uns im Ausschuss behandelt. Meine Damen und Herren, alle Akteure, die ich genannt habe, erfüllen ihre Aufgaben verantwortungsvoll.
Bei unserer Arbeit legen wir großen Wert auf Ausgewogenheit. Die Petition wird von uns Abgeordneten akribisch und mit größter Sorgfalt geprüft und behandelt. Ich handle nach dieser Maxime. Wir versuchen in jedem Fall, zu vermitteln. Das ist für uns als gewählte Volksvertreter und Repräsentanten oberste Pflicht. Wir behandeln in unserer alltäglichen Arbeit die Probleme pragmatisch. Oft geht es um existenzielle Belange oder tragische Schicksale der Menschen in unserem Land. Wir beschäftigen uns unmittelbar mit deren Sorgen und Nöten. Der Ausschuss ist somit der parlamentarische Ort, an dem Bürgernähe gelebt und geatmet wird.
Uns geht es nicht um eine abstrakte Gesetzgebung, die für den Einzelnen oft nur schwer begreifbar ist. Der Petitionsausschuss ist ein heißer Draht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten Volksvertretern im Parlament. Meine Damen und Herren, diese Brücke ist keine Einbahnstraße; sie führt in beide Richtungen und funktioniert im Wege des Dialogs. Wir geben den Petenten die Möglichkeit, sich vor dem Ausschuss zu äußern. Wir nehmen Ortstermine wahr, lassen uns Akten vorlegen und hören anerkannte Sachverständige an. Ebenso er
füllen wir unser Kontrollrecht über die Landesbehörden mit hohem Verantwortungsbewusstsein. Dieser Petitionsausschuss dient gleichzeitig als wichtiger Seismograf für unsere Gesellschaft. Durch die eingehenden Beschwerden erfahren wir, wie die von uns beschlossenen Gesetze in der Praxis wirken.
Es geht um Gesetzesänderungen, Konflikte über baurechtliche Probleme, Gnadengesuche, Ausbildungsförderungen, Schulwegkosten, nachbarschaftliche Auseinandersetzungen oder Asylanfragen sowie Asylfragen; wir haben ein breites Spektrum abzuhandeln. Entscheidend ist: Wir nehmen uns jedes Anliegens verantwortungsvoll an und nehmen jeden Menschen ernst.
Meine Damen und Herren, es ist schon angeklungen: Leider können wir nicht allen Petenten helfen. Zwei Drittel der Petitionen werden negativ verabschiedet. Das ist für uns sehr ernüchternd. Umso erfüllender ist es, wenn es uns gelingt, zielorientierte Lösungen zu finden. Bei vielen Eingaben können wir im Sinne der Petenten vermitteln.
Zum Schluss darf ich den beiden Vorsitzenden, Frau Stephanie Schuhknecht und Herrn Dr. Harald Schwartz, meinen herzlichen Dank aussprechen. Sie leiten die Sitzungen mit Übersicht, Erfahrung und Kompetenz. Ich möchte aber appellieren, den fraktions- und parteiübergreifenden Ansatz nicht aus dem Auge zu verlieren. Dieser Ansatz ist mir sehr wichtig; denn bei uns im Petitionsausschuss geht es nicht um Parteipolitik. Immer gilt die Maxime: Die Petenten und die Sache müssen im Mittelpunkt unseres Wirkens stehen. Hier kann ich die Ausführungen von Herrn Dr. Schwartz nur unterstreichen.
Meine Damen und Herren, ich danke den Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ausschusses für das kollegiale und vertrauensvolle Miteinander sehr herzlich. Dieser Dank gebührt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamts, insbesondere dem Ausschussbüro. Frau Schuhknecht hat diesen Dank bereits ausgesprochen. Nicht zuletzt möchte ich auch den Damen und Herren aus den Ministerien herzlich danken, die uns mit ihrer fachlichen Expertise und mit fundierten Fakten zur Seite stehen. Wir werden auch künftig gemeinsam unsere großen Aufgaben lösen, im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und im Sinne des demokratischen Verständnisses in unserem Land.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Uli Henkel für die AfD-Fraktion.
Verehrtes Präsidium, geschätzte Kollegen! Lassen Sie mich mit einer Kritik beginnen: Sechs Minuten sind sehr wenig Zeit, um einen Bericht über den EB-Ausschuss vorzutragen, der Ihnen auch nur einen groben Eindruck des Wahnsinns vermittelt, der mir alleine bei den Aufenthaltsfragen wöchentlich begegnet. Aus meiner Sicht zeigt dies überdeutlich auf, wie schamlos wir als Gastgeber oft ausgenutzt werden. Deutschland als Mutter aller Maladen und Verfolgten dieser Welt, das erlebe ich im EB-Ausschuss ständig.
Zunächst aber ein paar allgemeine Worte zur Ausschussarbeit: Das Recht, über Petitionen zu entscheiden, ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landtags, worauf wir zu Recht auch stolz sind. Aber gerade weil dieser
Ausschuss angeblich doch so wichtig ist und wir sogar Sonderschichten zu absolvieren hatten, wundere, ja beklage ich mich darüber, dass dieser Stolz der bayerischen Legislative als 14er-Ausschuss viel zu klein konzipiert worden ist, und das, obwohl er als einziger Ausschuss von allen Ausschüssen im Landtag ein sogenannter letztberatender Ausschuss ist.
Unser Petitionswesen hat unbestritten die Funktion eines Seismografen, der die Probleme und Stimmungen im Lande aufnimmt; denn wenn auch in Bayern eigentlich jeder der 205 Abgeordneten ein Stück weit Bürgerbeauftragter ist, so sind doch die 14 Abgeordneten des EB-Ausschusses per se und an sich in vorderster Front in der Pflicht. Im Bericht des Herrn Kollegen Dr. Schwartz ist es bereits zum Ausdruck gekommen: Die Zusammenarbeit gestaltet sich trotz der notwendigen Härte der politischen Auseinandersetzung meist recht fair. Das ist in diesen Tagen im Hohen Hause nicht immer und überall Usus.
Bei allen politischen Differenzen sind die Mitglieder des EB-Ausschusses weder Lobbyisten noch Parteienvertreter. Sie sind Anwälte des Bürgers und haben die Staatsregierung zu kontrollieren. Soweit die Theorie. Machen wir uns aber bitte ehrlich: Auch im EB-Ausschuss entscheidet die Regierungsmehrheit, ob es ein 80.4, eine Würdigung oder gar eine Berücksichtigung werden darf. Der EB-Ausschuss ist keine Superrevisionsinstanz, wie sich das viele Petenten offenbar erhoffen. Der Ausschuss ist an Recht und Gesetz gebunden, wobei an dieser Stelle vor allem das Recht der kommunalen Planungshoheit zu nennen ist. Das alles macht uns eher zum Laufvogel denn zum stolzen Adler. Insoweit werden uns Abgeordneten nirgends die Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Landtags besser vor Augen geführt als gerade im Petitionsausschuss.
Gefühlt 50 % plus all unserer Fälle kommen aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht. Diese Fälle machen definitiv einen signifikanten Anteil unserer Arbeit aus und beanspruchen, jedenfalls gefühlt, 65 % all unserer Ressourcen. Für die Anliegen der eigenen autochthonen Bevölkerung bleibt da leider oft nur recht wenig Zeit. Auch das gehört heute zur ganzen Wahrheit.
Ich möchte wohl konzedieren, dass ich es als Mensch wirklich anerkenne, wie sich die gerade mit diesen Asylfällen beschäftigten Abgeordneten ins Zeug legen und zu helfen versuchen. Ja, das ist auf der einen Seite deren Aufgabenstellung. Aus meiner Sicht wird daraus aber oft ein Pull-Faktor. Jeder Hinweis spricht sich in interessierten Unterstützerkreisen schnell herum und führt dann zur Nachahmung. Ein Beispiel dafür ist der Umstand, dass Muslime häufig gerade wegen der im Islam geltenden Todesstrafe für Apostasie plötzlich vorgeblich zum Christentum übertreten. Außerdem erleben viele unmittelbar von Abschiebung bedrohte Geflüchtete ein homosexuelles Coming-out, obwohl das bei den Befragungen im BAMF überhaupt keine Rolle gespielt hatte.
Es ist auch nur die Spitze des Eisbergs, wenn ich Ihnen erzähle, dass wir einen Petenten hatten, dessen Argumentation für ein Bleiberecht seines Schützlings darauf abstellte, dass dieser einen so niedrigen IQ habe, dass er in Afghanistan nicht überleben könne. Glaub- oder schutzwürdig ist sehr vieles, was ich in den meist lang andauernden Beratungen zu diesen Fällen höre, oft nicht. Ja, mitunter balle ich während der Sitzungen die Faust in der Tasche, wenn mir in Einzelfällen wieder einmal der ganze Irrsinn unserer Asylpolitik vor Augen geführt wird.
So ist es einfach schwer erträglich, sich anhören zu müssen, dass die Abschiebung einer Frau und ihres Sohnes, die sich beide der gefährlichen Körperverletzung an der eigenen Tochter respektive Schwester schuldig gemacht haben, weil diese in ihren Augen einen zu westlichen Lebensstil pflegte, konkret sich weigerte,
ein Kopftuch zu tragen und den Ramadan zu begehen, nur deshalb nicht vollzogen werden konnte, weil auch in diesem Falle, wie so oft, die Passdokumente verlustig gegangen sind. Dass wir regelmäßig Fälle haben, in denen auf dem Lande untergebrachte Geflüchtete vorgeben, von anderen Geflüchteten bedroht zu werden und deshalb eine Verlegung meist ins schöne München beantragen, ist für mich ebenfalls nicht akzeptabel. Entweder diese Behauptung stimmt nicht oder dieser Bedroher müsste sofort abgeschoben werden.
Es kann doch wohl nicht angehen, dass wir Menschen Obhut gewähren, die sich ihrerseits als Gefahr für andere Schutzsuchende erweisen.
Sei es drum – ich weiß, dass leider viele von Ihnen auch hier im Hohen Hause mit Enthusiasmus daran arbeiten, eine diverse Einwanderungsgesellschaft zu schaffen. Das ist ein Sozialexperiment, dem ich kein gutes Ende prophezeie. Im wohlverstandenen Interesse unseres Landes liegt es jedenfalls aus meiner Sicht nicht, weshalb wir uns stattdessen doch lieber deutlich mehr um die Anliegen unserer eigenen Bürger kümmern sollten. Ich jedenfalls werde mich auch morgen ab 09:15 Uhr im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden mit vollem Elan für deren Anliegen einsetzen.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Die nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Alexandra Hiersemann. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Henkel, trotz Ihrer Befürchtung ist es Ihnen tatsächlich gelungen, in sechs Minuten darzustellen, dass Sie offensichtlich nicht den Schimmer einer Ahnung vom bayerischen Petitionsrecht haben.
Gern schließe ich mich dem Dank an, der an alle, die mit diesem Ausschuss zu tun haben, ergangen ist. Dies gilt insbesondere für unsere Frau Fiebig, die mit unseren Wünschen und Besonderheiten sehr geduldig umgeht. Ich danke auch unserem Offizianten Herrn Höhenberger. Seine bloße Anwesenheit hat eindeutig positive Effekte gerade auf die emotional geladenen Petenten, manchmal sogar auf die Mitglieder dieses Ausschusses.
Im Bayerischen Landtag sind wir sehr stolz auf die Art der Behandlung der Petitionen. Das betrifft die Öffentlichkeit im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen und das Rederecht der Petenten. Hin und wieder wird jedoch übersehen, dass Petitionen häufig über ihren konkreten Einzelfall hinaus auch eine hochpolitische Bedeutung haben. Das gilt nicht zuletzt für den Bereich des Ausländer- und Asylrechts. An dieser Stelle ist es nicht damit getan, nur auf den Bund zu zeigen, weil er gesetzliche Grundlagen geschaffen hat. In Bayern, das zwar nur für den Vollzug zuständig ist, wird aber deutlich, dass es eine durchaus unterschiedliche Handhabung des Vollzugs zwischen den Bundesländern gibt. In Bayern wissen wir – Herr Kollege Schwartz, das wissen auch Sie –, dass die bayerischen Ausländerbehörden ihr Ermessen zum Teil durchaus im Hinblick auf die politischen Vorgaben des Ministeriums – nennen wir es zielgerichtet – ausüben.
Deshalb kann man nicht genug darauf hinweisen, dass gerade der Petitionsausschuss ein Paradebeispiel dafür ist, dass das Parlament die Exekutive zu kontrollieren hat und nicht umgekehrt. Die Spitze der Exekutive ist nun einmal die Staats