Protokoll der Sitzung vom 06.07.2021

Danke schön, Frau Kollegin Schuhknecht. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Annette Karl, Ruth Müller, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Abschaffung der sog. 10H-Regelung (Drs. 18/16896) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Kollegin Annette Karl für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ganz ehrlich, manchmal fühle ich mich, wie sich Cato vor dem römischen Senat mit seinem "Ceterum censeo" gefühlt haben muss. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt wichtige politische Forderungen, die es wert sind, immer wieder wiederholt und gestellt zu werden, bis es alle begriffen haben und handeln. Momentan ist das Thema die Herausforderung der nächsten

Jahrzehnte, nämlich der Klimaschutz und damit verbunden die Frage: Wie schaffen wir es, die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel zu schützen? Wie reduzieren wir endlich effektiv den CO2-Ausstoß? – Heute ist es ganz konkret die Frage: Wie bekommen wir den nötigen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien hin?

Dass wir diesen massiven Ausbau brauchen, dürfte sich mittlerweile überall herumgesprochen haben. Auch die neueste Studie vom DIW hat gezeigt, dass der Strombedarf in Bayern trotz aller Einsparungsbemühungen nicht sinken, sondern massiv steigen wird. Die Gründe dafür sind zahlreich. Ich nenne nur einige: der zunehmende Einsatz von Wärmepumpen, die in der Wärmeversorgung sehr effizient sind, aber eben auch Strom verbrauchen; der Einsatz von Strom im Verkehr und in der Industrie bei der Herstellung synthetischer Energieträger sowie für Kryptowährungen. Letztere werden oft vernachlässigt. Der jährliche Energieverbrauch von Bitcoin beläuft sich momentan auf knapp 115 Terawattstunden. Zum Vergleich: Hamburg hatte 2018 einen Bedarf von 0,4 Terawattstunden, Deutschland von 517 Terawattstunden.

Das größte Potenzial der erneuerbaren Energien läge in Bayern bei der Windkraft; denn Bayern generiert von allen Flächenländern die geringste Energiemenge je Quadratkilometer aus Windkraft. Ich sage deshalb "läge", weil die Windkraft in Bayern seit Jahren staatlicherseits zum Erliegen gebracht worden ist. Damit wären wir jetzt beim Stichwort des Tages, der 10-H-Regel. Sie wurde als Schnellschuss vom damaligen Ministerpräsidenten Seehofer mit dem Ziel kreiert, die Akzeptanz von Windrädern zu erhöhen. Jahre später zeigt sich, dass unsere Befürchtungen richtig waren. Die 10-H-Regel hat nicht zu mehr Akzeptanz von Windrädern geführt. Allerdings ist dafür der Bau praktisch zum Erliegen gekommen. Eine aktuelle Umfrage zur Akzeptanz stellt fest: 80 % der Bevölkerung stören sich gerade nicht an Windrädern in der Umgebung, und 62 % der Bevölkerung sprechen sich für standortspezifische Abstände aus, also für Lösungen vor Ort unter Einbezug von Bürgern und Umwelt und ohne starre Vorgaben.

Ministerpräsident Söder hatte 100 Windkraftanlagen in den Staatsforsten angekündigt. Ich habe eine Anfrage beim Landwirtschaftsministerium zur dort getätigten Potenzialanalyse gestellt. Ich zitiere aus der Antwort: "Dieses Potenzial wird bei den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen als gering eingeschätzt." – Nicht ein einziger konkreter Standort wurde identifiziert. Das ist ein wirklich tolles Ergebnis für 104.000 Euro Kosten.

Minister Aiwanger meint, kontern zu können, und will 300 potenzielle Standorte im Wald ausgemacht haben. Liest man die Pressemitteilung vom 21. Juni allerdings genauer, stellt sich heraus, dass diese möglichen Potenziale auch nur dann funktionieren, wenn man 10 H mit Bauleitplanung umgeht. So bestätigt es auch Herr Droste von den Staatsforsten in selbiger Pressemitteilung: "Letztlich sind es aber planungsrechtliche Vorgaben und nicht die Bayerischen Staatsforsten, die darüber entscheiden, ob Windräder im Wald realisiert werden können oder nicht." – Das heißt auf gut Deutsch: wieder kein Potenzial!

Natürlich kann man den Kommunen zumuten, über Bauleitplanung 10 H zu umgehen. Aber das Beispiel Sinzing zeigt: Dort gab es einen Bürgerentscheid für Windkraft – toll! Aber es dauert laut Bürgermeister zwei bis drei Jahre, bis man hier über Bauplanung zur Baureife kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Zeit, die wir eben gerade nicht mehr haben. Die Natur wartet nicht, bis wir mit unserer Bürokratie in die Puschen kommen. Lassen Sie uns gemeinsam mit den Bürger*innen, mit den Kommunen und mit finanzieller Beteiligung auch der betroffenen Bürger noch einmal neu anfangen! Lassen Sie uns 10 H abschaffen und auf einvernehmliche kommunikative Lösungen setzen! Unsere Kinder und Enkelkinder werden es uns danken.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Ich eröffne jetzt die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile zunächst dem Abgeordneten Alexander König für die CSU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf die sogenannte 10-HRegelung in der Bayerischen Bauordnung, die Windenergieanlagen betreffend, abschaffen. Sie begründet dies erstens damit, dass die erneuerbaren Energieträger massiv und beschleunigt ausgebaut werden müssen. Zweitens würde die 10-H-Regelung der Erfüllung der deutschen Klimaziele entgegenstehen, weil sie für den Einbruch des Windkraftausbaus verantwortlich sei.

Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, dass wir die Erneuerbaren ausbauen müssen. Unrichtig ist die zweite Behauptung, dass der Einbruch des Windkraftausbaus allein auf die 10-H-Regelung zurückzuführen ist. Kolleginnen und Kollegen, wenn das so wäre, dann müsste der Windenergieausbau in Ländern ohne 10-H-Regelung mit Riesenschritten vorangehen. Wenn Sie einmal genau hinschauen, ist das aber gerade nicht der Fall. Sie sehen das im Vergleich namentlich mit Baden-Württemberg, wo es bekanntlich keine 10-H-Regelung gibt.

In Bayern trägt die Windkraft 6,7 % zur Bruttostromerzeugung bei. Das sind Zahlen von 2019. In Baden-Württemberg sind es lediglich 5,1 %. In Bayern sind mehr als 2.505 Megawatt Leistung installiert. Das sind Zahlen von 2018. In Baden-Württemberg sind es lediglich 1.602 Megawatt. Wenn Sie das auf die Einwohner herunterrechnen, sind es in Bayern 191 Kilowatt pro Einwohner und in Baden-Württemberg lediglich 144 Kilowatt pro Einwohner. Das ist so, obwohl es in Bayern bereits seit 2014 die von Ihnen viel kritisierte 10-H-Regelung gibt, nicht aber in Baden-Württemberg.

Kolleginnen und Kollegen, tatsächlich liegen die Herausforderungen nicht nur in der Genehmigung von Windenergieanlagen, sondern vor allem auch in der Ausschreibung der Windenergie. Wie Sie wissen, erfolgt diese auf Bundesebene. Hier haben sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg in den letzten Jahren gegenüber den nördlichen windhöffigeren Ländern in aller Regel schlecht abgeschnitten, um nicht zu sagen den Kürzeren gezogen.

Die von der CSU betriebene Einführung einer Südquote im EEG 2021 verbessert die Ausgangslage. Gleichwohl müssen wir sehen, dass wir auch bei der ersten Ausschreibungsrunde 2021 nicht erfolgreich waren. In der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 hingegen konnten für Bayern drei Projekte mit zusammen sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 24,4 Megawatt gewonnen werden. Baden-Württemberg hat in derselben Ausschreibung eine Gesamtleistung von 20,4 Megawatt gewinnen können. Auch dieses Ergebnis zeigt, dass 10 H eben gerade keinen Unterschied macht.

Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von alledem halten wir als CSU an der 10H-Regelung fest, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Windenergieanlagen am allerbesten verwirklicht werden können. Die CSU schätzt den Sachverstand der Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort in den Bebauungsplanverfahren. Wir nehmen das Fachwissen der Träger öffentlicher Belange ernst, das nur in einem Bauleitplanverfahren Eingang finden kann.

Kolleginnen und Kollegen, vor allem setzen wir weiterhin auf Bürgerbeteiligung. Wir wollen, dass die berechtigten Belange der Bürgerinnen und Bürger, die sich von Windenergieanlagen betroffen fühlen, auch berücksichtigt werden. Das ist nun einmal am besten im Rahmen der Bauleitplanung mit einem entsprechenden Flächennutzungsplan und idealerweise auch mit der Verwirklichung von Windenergieanlagen im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne möglich.

Sie hingegen, die SPD, wollen das, wenn Sie die 10-H-Regelung in Wegfall bringen wollen, logischerweise alles nicht. Sie setzen also weder auf die besondere Kenntnis der Bürgermeister und Räte vor Ort, noch nehmen Sie Rücksicht auf die Träger öffentlicher Belange, und schon überhaupt nicht scheint es Ihnen darauf anzukommen, was die Bürger dazu sagen; Bürgerbeteiligung scheint bei Ihnen hier keine Rolle zu spielen. Ich frage Sie: Warum eigentlich nicht? Ist es denn nicht so, dass die Bauleitplanung, dass Flächennutzungspläne, dass Bebauungspläne bei jeder Fabrik, bei jedem Kraftwerk, bei jeder größeren Anlage eine Selbstverständlichkeit sind? Warum soll das, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nicht für Windenergieanlagen gelten, die auch größere Bauwerke sind?

Wir sind für die 10-H-Regelung – ich wiederhole mich hier; ich habe das vor langer Zeit schon einmal gesagt –, weil uns – ich gebe es zu – bisher nichts Besseres als die 10-H-Regelung eingefallen ist, um die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen – Ihnen leider auch nicht. Wir sehen, dass es funktioniert. Zugegeben ist dies aufwendiger als ohne Bebauungsplan, aber es ist auch notwendig angesichts der widerstrebenden Interessen, die es in einem so dicht besiedelten Land wie dem unseren logischerweise gibt. Wir sind für die Verwirklichung von Windenergieanlagen mit Bebauungsplänen, weil wir auch beim Ausbau der regenerativen Energieträger für die Mitmachdemokratie sind.

Die SPD – das will ich hier einmal ganz plakativ sagen – stellt sich hier als Interessenvertreterin der Projektanten, der Investoren und der Grundstückseigentümer dar; ich hätte fast gesagt: Die Genossen wollen die Kapitalisten gegenüber den kleinen Leuten bevorzugen, die keine Chance auf Berücksichtigung ihrer Interessen mehr haben, wenn es kein Bauleitverfahren und keinen Bebauungsplan gibt.

(Beifall bei der CSU)

Ihnen sind diese berechtigten Interessen offensichtlich egal. Uns sind sie nicht egal. Sie treten hier für eine bürgerferne, für eine bürgerfeindliche SPD-Ideologie ein. Wir treten weiter für bürgernahe, für bürgerfreundliche Politik ein.

Wir halten an der 10-H-Regelung fest. Natürlich gibt es eine weitere Beratung, aber es wäre ein Wunder, wenn in den Ausschussberatungen etwas anderes herauskäme.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung der Abgeordneten Annette Karl von der SPD-Fraktion vor, der ich hiermit das Wort erteile.

Herr Kollege König, entweder haben Sie mir nicht zugehört oder Sie sind zu unflexibel, um nach dem Gehörten Ihre Rede die Richtigkeit berücksichtigend entsprechend abzuändern. Ich habe ausdrücklich betont, wie sehr uns an Bürgerbeteiligung, auch an finanzieller Beteiligung der Bürger gelegen ist. Allerdings sehen wir das Bauleitverfahren und den Flächennutzungsplan als ein zu umständliches, zu bürokratisches System an. Wir müssen ja schnell mehr erneuerbare Energien entwickeln. Deshalb bitte ich Sie schon, hier einen nicht misszuver

stehen und Dinge zu kritisieren, die niemand gesagt hat. Das mögen Sie gerne mögen; ich aber nicht.

Sehr geehrte Frau Kollegin Karl, Sie wissen, dass ich Ihnen immer zuhöre, sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss, und ich höre Ihnen auch gerne zu, und oft kann ich Ihnen sogar zustimmen. In diesem Punkt kann ich Ihnen aber überhaupt nicht zustimmen, weil es eben nicht reicht, ein Lippenbekenntnis für die Bürgerbeteiligung abzugeben. Man muss sie auch tatsächlich praktizieren. Praktizieren können Sie sie in diesem Zusammenhang eben nur, wenn Sie Windenergieanlagen im Rahmen einer Bauleitplanung mit Flächennutzungsplänen und mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen realisieren.

Sie sprechen von Bürgerbeteiligung; nur: Wie soll denn diese Bürgerbeteiligung aussehen? Diese gibt es in Ihrem Fall nicht. Der vor Ihnen sitzende Kollege Adelt aus meinem Stimmkreis Hof kann Ihnen das bestätigen; er hat einschlägige Lebenserfahrungen dazu, wie es bei diesem Thema mit der Bürgerbeteiligung aussah. Vor der 10-H-Regelung hatten die Leute überhaupt keine Möglichkeit, sich gegen eine Anlage zu wenden, ihre Interessen einzubringen. Sie hatten nicht den Hauch einer Chance, auch wenn ihnen Windenergieanlagen der Südachse vor ihre Terrasse gesetzt wurden, –

Herr Kollege, ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

– dass ihre Einwände überhaupt nur gehört wurden.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Martin Stümpfig. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sieben Jahre nach Einführung der 10-H-Regelung steht die Regierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN vor dem Scherbenhaufen ihrer Energie- und Klimapolitik. Die erneuerbaren Energien gehen zurück. Wir brauchen immer mehr Stromimporte. Die Windkraft ist bei null. Im ersten Quartal dieses Jahres wurde kein einziger Genehmigungsantrag gestellt, im letzten Jahr nur drei Stück. Baden-Württemberg, Herr König – das nur am Rande –, hat ein Vielfaches an Genehmigungsanträgen.

Die Windkraft ist die große Säule der erneuerbaren Energien der Zukunft, und deswegen – das wird Sie nicht überraschen – sagen wir ganz deutlich: 10 H muss abgeschafft werden, je früher, desto besser.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mich schockiert schon, dass Sie eine solche Unkenntnis haben, Herr König. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sagt ganz klar, wie ein solcher Planungsprozess abzulaufen hat. Ich war elf Jahre in einer unteren Immissionsschutzbehörde tätig; wir haben Windkraftanlagen genehmigt. Natürlich gibt es eine Beteiligung. Wir haben im Regionalen Planungsverband gemeinsam mit den Kommunen Standorte entwickelt und ausgearbeitet. Das hat alles perfekt funktioniert, bis Sie mit Ihrer idiotischen 10-H-Regelung kamen. Seitdem ist in Bayern die Windkraft tot. Das kann so nicht mehr bleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben am 8. Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem es genau darum geht, nämlich unser Klimaschutzgesetz. Wir werden heute natürlich auch dem SPD-Gesetzentwurf zustimmen. Ein kurzer Hinweis: Artikel 82 Absatz 5 der Bayerischen Bauordnung sollte beibehalten werden, weil es darin nicht um die Windkraft, sondern um landwirtschaftliche Gebäude geht. Das sage ich aber nur am Rande.

Wir haben innerhalb der Umweltbewegung zusammen mit der Wirtschaft einen Schulterschluss. Umweltbewegung und Wirtschaft sind ganz klar pro Windkraft. Wir haben in Ebersberg und in Sinzing zwei Bürgerbegehren gehabt, die klar pro Windkraft ausgegangen sind. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben verstanden, dass die Sturzflut, die Hitzewellen, die Schäden in unseren Wäldern einen Zusammenhang mit der Verbrennung fossiler Rohstoffe haben und dass ein "Weiter so" einfach nicht mehr funktioniert. Auch die Gerichte sagen ganz klar: Wir brauchen mehr Klimaschutz. Sie von der CSU und von den FREIEN WÄHLERN sind die Einzigen, die noch nicht verstanden haben, dass wir mehr erneuerbare Energien brauchen, dass wir auf Windkraft setzen müssen, dass die Blockade endlich ein Ende haben muss und dass 10 H abgeschafft werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich kann in diesem Zusammenhang die großspurigen Worte von Ministerpräsident Söder einfach nicht mehr hören. 100 Windkraftanlagen in den bayerischen Staatsforsten hat er vor zwei Jahren angekündigt. In den Staatsforsten hätte er direkte Zugriffsmöglichkeiten. Die Antwort auf meine Anfrage, die ich vor wenigen Wochen bekommen habe, war: Nichts ist passiert! Keine einzige Windkraftanlage in den bayerischen Staatsforsten! So viel zur Glaubwürdigkeit von Herrn Söder.

Herr Aiwanger und Sie feiern jetzt die sechs Windkraftanlagen, die Bayern bei der letzten Ausschreibung gewonnen hat. Alle Windkraftanlagen, die in den letzten Jahren, ausgenommen 2017, bei den Ausschreibungen ins Rennen gingen, haben den Zuschlag bekommen. Herr König, es liegt also nicht an den Ausschreibungen – alle Anlagen, die ins Rennen gingen, haben gewonnen –, sondern es liegt einzig und allein an 10 H. Deswegen muss 10 H abgeschafft werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wirklich sehr amüsant – darüber muss man wirklich lachen – ist Haltung der CSU beim Zusammenhang zwischen Abstand und Akzeptanz. Da hat doch tatsächlich derjenige, der diese Regelung erfunden hat, Herr Seehofer, vor drei Jahren bei einer Anfrage im Bundestag, die sein Innenministerium beantwortet hat, zugeben müssen, dass es keinen Zusammenhang zwischen einer Abstandsregelung wie 10 H und der Akzeptanz gibt. Es gibt keinen Zusammenhang. Vielmehr hängt dies davon ab, wie die Bürger beteiligt werden, wie transparent das Genehmigungsverfahren ist, wie der Planungsprozess verläuft usw. Das sind die Rahmenbedingungen. Man kann nicht pauschal Abstand und Akzeptanz in Zusammenhang bringen. Deswegen ceterum censeo: 10 H muss abgeschafft werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Windkraftanlagen sind Hightech. Wir haben einen Quantensprung. Auch bei durchschnittlichen Windverhältnissen, wie wir sie in Bayern oft vorfinden, können mit den neuen modernen Schwachwindanlagen 10, 11, 12 Millionen Kilowattstunden sauberer Strom pro Jahr erzeugt werden. Das bedeutet eine Einsparung von 4.000 bis 5.000 Tonnen CO2 jedes Jahr – durch eine Windkraftanlage! Das ist Hightech à la Bayern.

Was aber passiert aufgrund der 10-H-Regelung? Es gibt viele Unternehmen, die ihre Niederlassungen aus Bayern abgezogen haben oder gerade aus Bayern weggehen, das heißt, die Bayern den Rücken kehren. So gehen Sie mit Hightech in Bayern um. Deshalb sagen wir ganz klar: 10 H muss abgeschafft werden!