Änderungsantrag der Abgeordneten Holger Dremel, Dr. Gerhard Hopp, Bernhard Seidenath u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Roland Weigert u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/2837)
Änderungsantrag der Abgeordneten Holger Dremel, Petra Guttenberger, Josef Zellmeier u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/3265)
Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Die gesamte Redezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei wie gewohnt an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Gesetzesänderungen, die in der Textform relativ kompliziert und sperrig daherkommen, aber ich glaube, man kann es auf den Kern zusammenfassen.
Das Erste ist im Rahmen des Kommunalabgabenrechts eine Glättung des Rechts der Kurbeiträge. Das Zweite ist ein erfreulicher Schritt zur Entbürokratisierung.
Wir beginnen mit dem Artikel 7 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes. Er befasst sich mit dem Kurbeitrag. Kurbeiträge werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme von Leistungen erhoben, die Kurorte zur Verfügung stellen; und zwar sollen diejenigen die Gegenleistungen bezahlen, die ortsfremd sind. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere: Artikel 21 der Gemeindeordnung regelt die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen. Diese ist primär den Gemeindeeinwohnern vorbehalten. Wenn die Einrichtungen, die hier vonseiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, von Ortsfremden genutzt werden, dann sollen sie in Kurorten einen Kurbeitrag bezahlen.
So weit, so gut. Es gab aber hier tatsächlich eine Gesetzeslücke für Menschen, die nicht in dem Ort wohnten, aber ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz im Ausland hatten oder haben. Die waren von diesem Kurbeitrag nicht umfasst. Diese unlogische Ausnahme oder diese unlogische Differenzierung wird durch diese Gesetzesänderung nun geglättet.
Die zweite Änderung betrifft den § 11 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen. Dazu ist der Bilanz ein Lagebericht anzufügen und nach jetziger Gesetzeslage auch ein Nachhaltigkeitsbericht. Neu ist, dass die Gesellschaften nun in ihrer Satzung festlegen können, dass dieser Nachhaltigkeitsbericht nicht erforderlich ist. Das ist in der Tat eine Erleichterung. Das ist in der Tat ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Wir unterstützen das. Wir freuen uns, dass ein praktisches Beispiel dafür gegeben wird, dass wir gewillt sind, überflüssige und belastende Bestimmungen auf ihren notwendigen Kern zu reduzieren. Wenn eine Gesellschaft es gerne haben möchte, dem Lagebericht noch einen Nachhaltigkeitsbericht hinzuzufügen, dann kann sie dies gerne tun. Es obliegt aber dann der eigenen Hoheit, dies zu tun oder davon Abstand zu nehmen. Wir stellen damit die kommunalen Einrichtungen den privaten Gesellschaften gleich, die das nach geltendem Recht jetzt schon tun können. Das findet unsere Zustimmung.
Ich prophezeie an dieser Stelle, dass wir in den kommenden Monaten und Jahren noch viele derartige Änderungen beschließen werden; denn das ist das, was ich meine, wenn ich sage, wir haben in den letzten Jahrzehnten "Speck angefressen", der uns daran hindert, effektiv, schnell und gut zu wirtschaften – sei es im privaten oder im kommunalen Bereich. Ich denke, dass wir das in der Zukunft öfter haben werden. Diese beiden Gesetzesänderungen finden unsere Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Alarmrufe der Kommunen in Bayern werden immer lauter und verzweifelter. Viele sind in akuter Geldnot und können die grundlegenden Dinge der Daseinsvorsorge nicht mehr finanzieren. Das belegt ein Interview der Bayerischen Staatszeitung mit Hans Reichhart, dem Landrat des Landkreises Günzburg, vom 22.11.2024.
Bayerns Kommunen haben mit über 5 Milliarden Euro ein Rekorddefizit angehäuft. Kohle muss her, egal wie. Das beste Beispiel ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Den Kurbeitrag soll zukünftig auch derjenige zahlen, der eine Wohnung im Kurgebiet hat und dessen vorwiegend genutzte Wohnung im Ausland liegt. Das klingt gut, scheitert aber in der Praxis.
Ein Wohnsitz in Deutschland heißt Erstwohnsitz, und zwar egal, ob man einen weiteren Wohnsitz in London, Brüssel oder etwa Prag hat. Ich habe mich diesbezüglich einmal bei einem Einwohnermeldeamt versichert. Mir wurde bestätigt: Die Prüfung, ob ein Bürger im Ausland überhaupt einen Wohnsitz hat, findet nicht statt. Eine solche Prüfung ist äußerst schwierig und wird meistens gar nicht erst durchgeführt.
Völlig unklar ist, wie man prüfen will, wie viele Personen an wie vielen Tagen die Kurtaxe zu zahlen haben. Wollen die Kurorte die Häuser 24 Stunden an 7 Tagen wöchentlich überwachen? Wie wollen sie feststellen, ob, wann und wie lange sich
die Betreffenden im eigenen Kurgebiet aufhalten? Man weiß es nicht. Aber vielleicht verlässt sich die CSU auf die deutsche Blockwartmentalität. Irgendjemand wird schon ein Auge auf den Nachbarn werfen. Seit der Corona-Pandemie ist das ja wieder zu einem Volkssport geworden. Die DDR lässt grüßen.
Man will mit diesem Gesetz dem Wohnsitznehmer die Rechte eines Erstwohnsitzes nehmen und ihm die Pflichten eines Erstwohnsitzes belassen. Muss man im Umkehrschluss dann nur den GEZ-Zwangsbeitrag zahlen, wenn man vor Ort anwesend ist?
Damit nicht genug. Kurzerhand fügt man noch zwei Änderungsanträge an. Sie wollen die Pflicht kommunaler Unternehmen zur sogenannten Nachhaltigkeitspflichterstattung nach dem Green Deal verstetigen. Ob man dem Lieferkettengesetz oder nach dem Nachhaltigkeitsgesetz berichten muss, ist ja letztendlich egal. Wir fordern: weg damit, Bürokratieabbau jetzt, Unternehmen entlasten.
Auch damit noch nicht genug. Die EU will jetzt auch bei den bayerischen Spielbanken mitmischen. Im Änderungsantrag auf Drucksache 19/3265 schreiben Sie:
"Die vorgesehenen Gesetzesänderungen erfolgen in Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2024. […] Die Europäische Kommission stellt darin fest, dass Spielbankunternehmen durch die besonderen Steuervorschriften (Spielbankabgabe) ein potenzieller Vorteil gegenüber Spielhallenbetreibern, die nach den regulären Steuervorschriften (Er- tragsteuern zzgl. der Ergänzungsabgaben (Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer) besteuert werden, entstehen kann."
Hat die Europäische Kommission keine anderen Probleme und so viel nicht ausgelastete Zeit, dass sie sich um die neuen bayerischen Spielbanken kümmern kann? Die CSU in Bayern versucht, Gesetze und Vorschriften, die die CSU auf EU-Ebene beschließt, zu umgehen, ähnlich wie es die GRÜNEN bei der Bezahlkarte machen. Ich bin mir sicher, dass Sie selber definitiv nicht wissen, ob Ihre Vorschläge EUkonform sind und damit auch Bestand haben. Wir lehnen diesen EU-Schmarren auf jeden Fall ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lasse die beiden Änderungsanträge außen vor. Meines Wissens waren sie größtenteils unstrittig. Wir haben ihnen schon in der Behandlung im Ausschuss zugestimmt. Ich konzentriere mich auf die konkrete Änderung des kommunalen Abgabengesetzes zu den Kurbeiträgen. Ich bin überrascht, dass wir dazu heute noch einmal eine Aussprache durchführen. Aus meiner Sicht war das alles schon in der Ersten Lesung und auch in den Ausschüssen unstrittig. Nichtsdestoweniger rollen wir das noch mal auf.
Herr Kollege Pohl, ja, es geht natürlich darum, wie wir die touristische Infrastruktur und auch die Kurinfrastruktur finanzieren können. Es geht auch um die Frage, ob jemand, der in Deutschland zwar keinen Erstwohnsitz hat, aber offensichtlich einen bayerischen Kurort so gut findet, dass er sich dort einen weiteren Wohnsitz nimmt, Kurtaxe bezahlen muss. Ich finde es richtig, dass diese Personen zukünftig an den
Kosten für die Kurinfrastruktur beteiligt werden können. Das haben wir als Fraktion auch mitgetragen.
Das Größere – das habe ich auch in der Ersten Lesung schon anzusprechen versucht – ist eigentlich: Wie finanzieren wir touristische Infrastruktur, Erholungsinfrastruktur in der Fläche, in dem Fall halt durch Kurbeiträge? Da würde ich mir wünschen, dass wir als Hohes Haus nach dieser Änderung jetzt den Blick noch einmal etwas weiten. Wir haben in Bayern über 500 Millionen Tagesgäste, die kurze Reisen unternehmen, oft natürlich auch innerhalb von Bayern. Wir haben 100 Millionen Übernachtungsgäste. Die Kurbeiträge stellen eigentlich nur auf die Übernachtungsgäste und in dem Fall jetzt auf Zweitwohnsitznehmer ab.
Wir haben aber in ganz Bayern nicht nur Kurorte, sondern auch ganz viele Orte, die, völlig zu Recht, touristische Hotspots sind, bei denen sich auch die Frage stellt: Wie finanzieren wir denn die Infrastruktur? Wie oft müssen denn Mülleimer an einem beliebten Badesee entleert werden? Wie wird denn jetzt die Zufahrt oder überhaupt die Parkmöglichkeit, wenn man mit dem Auto anreist, geregelt? Das sind einfach Kosten, auf denen die Kommunen oft sitzen bleiben. Das merken wir daran, dass sich leider an manchen Orten ein kleinerer oder größerer Widerstand gegen Touristen, gegen Gäste richtet. Ich glaube, den sollten wir alle im Sinne einer Gastfreundschaft und im Sinne einer Kultur, durch die wir auch gerne an Gästen in Bayern verdienen, möglichst kleinzuhalten versuchen. Damit wir den Widerstand kleinhalten können, müssen wir natürlich auch die Kommunen vor Ort unterstützen. Wir müssen den Menschen vor Ort, die dann sagen, das sind mir langsam zu viele Gäste, die noch zusätzlich kommen, als dass wir denen etwas bieten könnten, klarmachen: Das hat Vorteile.
Da wünsche ich mir schon, dass wir ernst nehmen, was beispielsweise das Bayerische Zentrum für Tourismus erhoben hat: Die haben sich 2021 Tagesausflügler angeschaut – das sind in Bayern jedes Jahr über 500 Millionen – und haben sich gefragt: Wie reisen die denn an? – Die Überraschung war: Drei Viertel bis 85 % reisen mit dem Pkw an. Wir wissen alle: Pkws wollen dann auch irgendwo abgestellt werden, wenn man wandern und ins Café geht oder etwas anderes unternimmt. Ich finde schon, dass wir dann als Freistaat Bayern unseren Beitrag leisten müssen, dass auch andere Anreisemöglichkeiten attraktiv sind.
Da gibt es jetzt allerdings eine gute Sache, und zwar das Deutschlandticket. Eine neue Erhebung des Zentrums für Nachhaltigen Tourismus an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde hat evaluiert, welche Auswirkungen das Deutschlandticket auf den Tourismus hatte. Die kamen zu dem Ergebnis, dass der Anteil derer, die für Kurzausflüge den ÖPNV nutzen und damit auch Anwohner nicht mit vollgeparkten Einfahrten oder anderen Sachen ärgern, durch das Deutschlandticket stark gestiegen ist. Ein Fünftel der Gäste in Deutschland nutzt das Deutschlandticket auch für solche Kurzreisen. Deswegen finde ich es gut, dass es verlängert wird. Ich würde mir wünschen, dass wir dann auch den nächsten Schritt gehen, einerseits die Kommunen in die Lage zu versetzen, dass der örtliche Busverkehr zu Zeiten, in denen Gäste kommen, auch auf Gäste ausgelegt ist, außerhalb der Schulzeiten, außerhalb der Arbeitszeiten, und andererseits als Freistaat uns den Schienenpersonennahverkehr noch einmal anzuschauen, den wir bestellen, weil es da in der einen oder anderen Region in Bayern Potenziale gäbe, wie wir den Schienenverkehr noch etwas gästefreundlicher gestalten könnten. Wie gesagt: Mit dem Deutschlandticket ist, gerade auch, was die Tarifstruktur angeht, der erste Schritt gemacht, weil es jetzt übersichtlich und einfach ist. Jetzt können wir das Weitere auch noch angehen. Das wäre dann ein weiterer Schritt.
Wie gesagt: Der Schritt, die Kurbeiträge zu verändern, sodass auch Zweitwohnsitznehmer Kurbeiträge zahlen, war eigentlich nicht strittig. Deswegen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Wir stimmen auch hier wieder zu.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist eine unglaublich vielseitige Urlaubsregion, in der garantiert für alle Menschen die richtige Attraktivität dabei ist, sei es Entspannung am See, eine Wanderung in den Bergen, eine Fahrradtour, Skifahren oder ein Citytrip nach München. Viele Menschen machen deshalb auch gerne Urlaub in Bayern. Unsere bayerischen Kurorte stehen für Gesundheit und Erholung. Dafür investieren die Kommunen viel Geld: für den Erhalt der historischen Bauten, Kurparks, Heilbäder und Thermen. Für die Bereitstellung dieser Einrichtungen zu Erholungs- und Kurzwecken erheben sie eben die sogenannte Kurtaxe. Deshalb ist es richtig, wie wir es bereits im Innenausschuss befürwortet haben, dass auch Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in einer der betroffenen Kommunen haben, nicht mehr von der Beitragspflicht befreit sind. Diese Anpassung begrüßen auch die kommunalen Spitzenverbände. So richtig diese Änderung auch ist, so sehr vermissen wir doch ein touristisches Gesamtkonzept in Bayern. Für uns ist es nach wie vor ein Fehler, hier zwar immer die kommunale Selbstverwaltung hochzuhalten, aber dann unseren Kommunen zu verbieten, eine Bettensteuer zu erheben.
(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Weil die armen Münchner zu wenig Geld haben! Oje! Eine Runde Mitleid für die Landeshauptstadt! – Heiterkeit des Abgeordneten Martin Wagle (CSU))
Dieses Verbot im Kommunalabgabengesetz sollten wir schleunigst zurücknehmen. Das ist einfach die Entscheidung unserer Gemeinden, ob sie eine Bettensteuer einführen wollen.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Anpassung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung im Hinblick auf die Anforderungen der Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Beteiligungen. Sie werden privaten Unternehmen nun weitgehend gleichgestellt. Auch die kommunalen Krankenhäuser werden entlastet. Nach der jetzt endlich beschlossenen Krankenhausreform ist das ein weiterer wichtiger Schritt; denn diese Anpassung wird endlich den Aufwand insbesondere für unsere kommunalen Unternehmen bei der Jahresabschlussprüfung deutlich reduzieren und damit auch die Kosten für die Abschlussprüfung verringern. Die SPD steht für starke Kommunalunternehmen; denn Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand. Deshalb stimmen wir auch diesem Antrag zu, der unseren Stadtwerken das Leben etwas leichter macht.
Zuletzt komme ich zu unserem Trittbrettfahrer, der Ausgleichsabgabe für Spielbanken. Sie ist nun einmal notwendig, weil wir nach europäischem Recht wegen eines möglichen Nachteils für Spielhallenbetreiber dazu verpflichtet wurden. Das Finanzministerium spricht zwar von Realsatire, weil jetzt halt staatliche Spielbanken dem Staat eine Ausgleichsprämie zahlen. Im Ergebnis ist das also ein Nullsummenspiel, aber gut. Das ist dann wohl eher eine Frage an unseren Bürokratieabbaubeauftragten Herrn Nussel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, auch wenn wir sagen: Es ist noch Luft nach oben; aber die Richtung stimmt.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Thomas Holz für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt, den wir beraten, erscheint zunächst einmal relativ komplex. Das mag daran liegen, dass zu dem eigentlichen Punkt, der Änderung des Kommunalabgabengesetzes hinsichtlich der Kurbeitragspflicht für einen bestimmten Personenkreis, im Huckepackverfahren noch zwei weitere Verfahren hinzugekommen sind. Deswegen sprechen wir heute in einem Tagesordnungspunkt über den Kurbeitrag, den Jahresabschluss bei Kommunalunternehmen und über eine Ausgleichsabgabe von Spielbanken. Die Themen mögen jetzt schon ein bisschen trocken klingen und sind auch nicht sonderlich politisch; aber man muss schon eines bedenken: In zwei Fällen sehen wir eine gewisse Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit, und beim dritten setzen wir halt die Vorgaben der Europäischen Union um. Deswegen ist auch nicht verwunderlich gewesen, dass bei allen Ausschussberatungen, wie man dem Protokoll entnehmen kann, eine große Sachlichkeit vorgeherrscht hat. Es hat eine Enthaltung von der Fraktion rechts außen gegeben, die sich heute in eine Ablehnung verwandelt hat. Das mag vielleicht der allgemeinen Aufgeregtheit geschuldet sein, dass man jetzt plötzlich mit einer Ablehnung votiert und nicht mit einer Enthaltung.
Gehen wir aber einmal Punkt für Punkt durch. – Lieber Herr Kollege Baumann, bei dem Punkt Kurbeitrag mit der Überschrift "Alarmrufe der Kommunen" zu kommen, weil sie die finanzielle Ausstattung nicht mehr haben, passt leider nicht so ganz. Vielleicht haben Sie das Ganze noch nicht bis zum Ende durchgelesen; aber der Kurbeitrag wird zweckgebunden erhoben. Das heißt: Die Gemeinden und Kommunen, die Kurbeiträge erheben, können das nicht in den allgemeinen Steuersäckel, in den allgemeinen Haushalt schieben. Deswegen passt das leider hier hinten und vorne nicht, was Sie gesagt haben.
Es ist nur logisch und konsequent, was wir eigentlich ändern; denn momentan sind alle Personen beitragspflichtig, die sich in einem anerkannten Kur- oder Erholungsgebiet aufhalten, ohne da ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben. Da muss ich dem Herrn Pohl in einem Punkt widersprechen: Die Möglichkeit reicht schon aus, die Kureinrichtungen oder -veranstaltungen zu nutzen. Man muss sie gar nicht direkt nutzen. Der Problempunkt, warum diese Änderung notwendig ist, war, dass eine Voraussetzung für die Beitragspflicht ist, dass Kurgäste dort nicht ihre Hauptwohnung haben. Das ist ein Problem in dem Sinne, dass das Melderecht eben nur die Wohnungen im Inland berücksichtigt. Das heißt also: Wer eine Wohnung im Kurgebiet hat, vorwiegend aber eine Wohnung im Ausland nutzt, der ist nicht beitragspflichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da sind wir uns im Hause alle einig: Das ist nicht gerecht und entspricht auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Deswegen wird der Artikel 2 Absatz 7 des KAG entsprechend geändert, dass man auch diese Personengruppe in die Kurbeitragspflicht aufnimmt.
Eines lassen Sie mich als tourismuspolitischer Sprecher noch sagen: Ich habe es eingangs schon erwähnt, die Kurbeiträge sind zweckgebunden einzuheben. Sie dienen der Deckung des Aufwands, den Kommunen haben, wenn sie Einrichtungen betreiben und Veranstaltungen abhalten, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Auf der einen Seite schaffen wir somit eine weitere Einnahmequelle für die betroffenen Kommunen, auf der anderen Seite führt es dazu, dass wir unser touristisches Angebot wieder stärken. Das ist, denke ich, wichtig und entspricht genau dem, was Kollege Zwanziger hier gesagt hat.
Liebe Kollegin Feichtmeier, es passt nicht, hier mit der Bettensteuer zu argumentieren. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden, und deswegen vergleichen Sie hier Äpfel mit Birnen. Im Übrigen ist Ihnen ja auch bekannt, dass die Bettensteuer gerade in einem Gerichtsverfahren verhandelt wird. Warten wir erst einmal ab, was dabei herauskommt.