Protokoll der Sitzung vom 10.12.2024

(Ruth Waldmann (SPD): Oh doch!)

Vielmehr haben wir in manchen Punkten sogar eine Erleichterung des medikamentösen Abbruchs, weil dieser eben jetzt nicht nur von Frauenärzten, sondern auch von Allgemeinmedizinern durchgeführt werden kann, sofern eine Fachkundigkeit nachgewiesen werden kann. Das bedeutet, eine Frau muss nicht erst den Weg in eine Großstadt auf sich nehmen, sondern kann wohnortnah den entsprechenden Arzt aufsuchen.

Gleichzeitig ist Artikel 2 des Grundgesetzes, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ein hohes Gut unserer Verfassung. Es ist unsere Pflicht, auch ungeborenes Leben mit der Würde zu versehen und einen Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich mit der Sorgfalt zu behandeln, wie wir das in anderen Bereichen der körperlichen Unversehrtheit nach bestem Wissen und Gewissen handhaben.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

In der Abwägung der Rechtsgüter haben wir dem Lebensrecht des Kindes deshalb bewusst mindestens so viel Gewicht gegeben wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Berufsausübungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte.

Wir wollen damit einen sicheren Rahmen für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin schaffen. Fakt ist, dass medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche im telemedizinischen Bereich bereits durchgeführt werden. Zur Altersbestimmung des Fötus wird hierbei dem intervenierenden Arzt eine Ultraschallaufnahme der Schwangeren übermittelt. Zu schwer ist es aber telemedizinisch zu verifizieren, ob ein Ultraschallbild tatsächlich von der Person am anderen Ende der Leitung stammt. Besonders mit dem Blick auf den medikamentösen

Schwangerschaftsabbruch ergeben sich hier leider Tatsachenabweichungen, die der Mediziner einfach nicht kontrollieren kann. Essenziell ist aber, dass sich der intervenierende Arzt sorgfältig zu vergewissern hat, dass die gesetzlichen Fristen hier nicht überschritten werden.

(Zurufe der Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) und Anna Rasehorn (SPD))

Ansonsten droht eine strafrechtliche Haftbarkeit. Welcher Mediziner würde unter diesen Voraussetzungen noch einen Abbruch durchführen wollen? Das hat uns unter anderem auch die Bayerische Landesärztekammer bestätigt.

Ich fasse zusammen: Ein Ausschluss der Telemedizin bei Schwangerschaftsabbrüchen sichert für Frauen den menschlichen Kontakt und die notwendige Vor-Ort-Beratung für eine solch wichtige Entscheidung und lässt sie nicht allein.

(Widerspruch der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD))

Das ist im Sinne unserer Verfassung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem ungeborenen Leben und sichert Rechtssicherheit für unsere behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

All das zeigt, dass die dargestellten Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes für alle Beteiligten eine Verbesserung und einen klaren Rechtsrahmen schaffen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf inklusive der Änderungsanträge der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Laura Weber für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, es freut mich, dass Sie sich als Mann so wahnsinnig gut damit auskennen, wie sich ungewollt Schwangere fühlen und was da am besten zu tun ist oder wie die Versorgung am besten bereitgestellt werden soll.

(Michael Hofmann (CSU): Wollen Sie Männer aus der Diskussion ausschließen, oder wie ist das?)

Vielen Dank dafür! – Jetzt meine Frage: Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass in Bayern – gerade in Bayern, wenn man auf den ganzen Bund blickt – die Versorgungssicherheit ungewollt Schwangerer am wenigsten gewährleistet ist, weil es nur zwei Möglichkeiten gibt, Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen? Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Das ist meine Frage.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Weber, ich glaube, ich habe in meinen Ausführungen klar dargestellt, dass unter den vielen Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes auch Punkte sind, die eine Erleichterung für Frauen bedeuten. Ich spreche nur die Öffnung für Allgemeinmediziner an. Außerdem hat Herr Plesse vom Gesundheitsministerium im Wissenschaftsausschuss bestätigt, dass die Staatsregierung aktiv – aktiv! – auf die Bayerische Landesärztekammer und die Bayerische Krankenhausgesellschaft zugegangen ist.

(Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE))

Ziel ist es, die entsprechenden Angebote in Zukunft auszuweiten.

Sie sprachen von Unterversorgung. Auch ich sage, dass wir mehr Einrichtungen brauchen. Wenn man aber den Versorgungsatlas der KVB zurate zieht, dann kann man aktuell nicht von einer Unterversorgung sprechen. Das bestätigt uns auch die Bayerische Landesärztekammer.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs statt, bei dem selbst die Koalitionäre Nachbesserungsbedarf gesehen und dementsprechend zwei Änderungsanträge eingereicht haben. Diese möchte ich kurz beleuchten.

Der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3785 – darin geht es um die Möglichkeit von Online-Prüfungen – ist äußerst unkritisch. Es ist mehr als zeitgemäß, ja höchste Zeit, dass wir in dieser Richtung etwas machen. Daher trifft dieser Antrag auf unsere Zustimmung.

Der zweite Änderungsantrag ist vom Vorredner in die Debatte eingebracht worden. Ich sage ganz offen und ehrlich: Es ist prinzipiell begrüßenswert, wenn der Schwangerschaftsabbruch für die Patientin sanfter bzw. ohne Komplikationen durchgeführt werden kann. Ich sage Ihnen aber auch: Wir wollen keine weitere Vereinfachung der und keinen leichteren Zugang zur Abtreibung. Für uns ist das Recht auf Leben in keiner Weise diskutierbar.

(Beifall bei der AfD)

Angesichts dieser Abwägung – wir haben in unserer Fraktion durchaus kontrovers diskutiert – kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns dazu der Stimme enthalten werden. Es war für uns eine schwierige Abwägung, vollkommen klar. Aber am Schluss steht das Recht auf Leben. Dieses Recht muss, soweit immer es möglich ist, gewahrt werden.

Die SPD sieht es komplett anders als wir. Ich möchte auf deren Antrag gar nicht näher eingehen. Dieser Antrag kann nichts anderes erfahren als eine klare Ablehnung, meine Damen und Herren.

Wenn wir uns den Gesetzentwurf anschauen, stellen wir fest, dass – leider, zu unserem Bedauern – mehrere Punkt zusammengefasst wurden. Wir hätten hier gern mehr differenziert.

Als Allererstes geht es um den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Gesundheitsregionen plus. Diese haben sich durchaus bewährt, was auch auf unsere Zustimmung trifft; das sage ich an dieser Stelle ganz explizit.

Der zweite Punkt betrifft das Pflegestudiumstärkungsgesetz. Ziel der Staatsregierung ist es, auch Masseure und Physiotherapeuten an die Hochschulen zu drängen. Wir halten den Weg der Akademisierung dieser Berufe grundsätzlich für falsch. Das haben wir in den zuvor geführten Debatten schon mehrmals erwähnt. Deswegen wollen wir hier nicht mitgehen.

Gleiches trifft auf das Hebammengesetz zu. Es ist ein praktischer Beruf; die Ausbildung sollte daher an Berufsfachschulen erfolgen. Der Zugang nur mit Abitur ist

vollkommen falsch, zumal wir zu wenige Hebammen haben. Wir wollen keine weitere Verlagerung der Hebammenausbildung an die Hochschulen. Deswegen unser klares Nein zu diesem Vorgehen.

Auf den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bin ich bereits im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zu dem Änderungsantrag eingegangen.

Gehen wir weiter zum fünften Punkt: Die Heilberufe-Kammern haben den Wunsch geäußert, auch eine elektronische Kammerwahl zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, dem wollen wir natürlich nicht im Wege stehen.

Gleiches gilt für die Anregung, in das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendmedizin aufzunehmen. Besonders wichtig ist die zweite Ergänzung, nämlich die Möglichkeit der elektronischen Bewerbung. Meine Damen und Herren, das ist zeitgemäß. In der freien Wirtschaft kann man sich größtenteils nur noch elektronisch bewerben. Es ist höchste Zeit, dass auch der Freistaat Bayern auf die Höhe der Zeit kommt, meine Damen und Herren.

Auf einen Punkt – es ist der siebte – bin ich noch nicht eingegangen; den achten habe ich im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag schon angesprochen. Der siebte Punkt betrifft die bevorstehende Krankenhausreform. Meine Damen und Herren, diese Krankenhausreform richtet sich primär gegen den Freistaat Bayern. Statt uns anzupassen, sollten wir uns auf die Hinterfüße stellen, damit die Lauterbach’sche Krankenhausreform nicht kommt und wir weiterhin eine flächendeckende Versorgung haben.

Summa summarum: Wenn wir uns das Ganze anschauen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten werden. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich Kollegin Enders das Wort. Sie spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf fasst Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes, des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Rechtsvorschriften zusammen. Dazu hat das Gesundheitsministerium eine Verbändeanhörung durchgeführt. Die Ergebnisse sind zum Teil berücksichtigt worden.

Das Gesetz soll nun auch genutzt werden, um eine Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes sowie der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung vorzunehmen.

Ebenso enthalten sind die Gesundheitsregionen plus. Die Verbändeanhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf begrüßt werde; lediglich die entsprechende Finanzierung müsse geklärt sein. Der Bayerische Landkreistag erteilte seine Zustimmung unter der Bedingung, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen einer Evaluation die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die Höhe der Pauschale und die Angemessenheit hinsichtlich der Aufgabenerfüllung überprüft wird. Eine entsprechende Formulierung wurde ebenfalls in die Begründung aufgenommen.

Dann noch zu den Gesundheitsfachberufen: Der Deutsche Bundesverband für Logopädie begrüßt, dass durch den Gesetzentwurf die in Bayern bereits laufenden

Modellstudiengänge als reguläre Studiengänge ab dem 1. Januar weitergeführt werden und bereits geschaffene akademische Strukturen ebenfalls erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen jedoch weitere Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten der Studiengänge genutzt werden.

Der Berufsverband für Ergotherapeuten in Deutschland und der Verband Deutscher Ergotherapie-Schulen monieren, dass ausschließlich die laufenden Modellstudiengänge weitergeführt werden können. Die Verbände erachten aber die Einrichtung und den Betrieb hochschulischer Ausbildungsgänge für den Bereich der Ergotherapie als dringend geboten. Daher erfolgte ein Änderungsvorschlag zur Ergänzung.

Zur Hebammenausbildung: Der Bayerische Hebammen Landesverband erachtet grundsätzlich – aus Gründen der Qualitätssicherung der berufspraktischen Ausbildung der Studierenden – einen Anteil der Praxisanleitung von 25 % als notwendig und trägt die Verlängerung der Übergangsregelungen ebenfalls mit.