Protokoll der Sitzung vom 10.12.2024

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/3249. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass eine weitere Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter bis § 10 Satz 1 der "1. Januar 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hier auf die Drucksache 19/4271.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, diese in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte in gleicher Weise anzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Mir liegt jetzt noch eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 133 von Ruth Waldmann vor. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! In diesem Gesetzentwurf sind wichtige Regelungen enthalten – ich habe es vorhin gesagt –,

die seit Langem nötig sind, auch von den Beratungsstellen in Bayern dringend gewünscht werden, Klarstellungen, die wichtig sind. Ich hätte diesem Gesetzentwurf sehr gerne zugestimmt. Das ist mir aber wegen der nachträglichen Änderung zum Verbot der Telemedizin leider nicht mehr möglich.

Wir haben einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der genau diese Änderung verhindern sollte. Das ist auch kein kleiner und unscheinbarer Zusatz. Wir hätten den Gesetzentwurf gerne gehabt, wir wollten ihn nicht blockieren.

Aber die Lage der Frauen in Bayern, wenn sie ungewollt schwanger sind, ist prekär. Die Versorgungslage ist bedenklich. Dieser Änderungsantrag lag übrigens den Verbänden in der Verbändeanhörung noch nicht vor. Die Verbände haben sich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf, dem wir gerne zugestimmt hätten, geäußert, nicht aber zu diesem Änderungsantrag. Da kam dann nur eine Zusendung von Pro Familia, die sich sehr kritisch geäußert haben. Es gab dazu aber keine Verbändeanhörung im eigentlichen Sinne.

Ich habe auch Bedenken, ob dieses Verbot jeglicher telemedizinischer Intervention, wie es jetzt formuliert ist, rechtskonform ist. Es betrifft Regelungen, die aus meiner Sicht nicht landesrechtlich zu treffen sind. Es betrifft materiellrechtliche Fragen, die vom Bund zu regeln wären. Ich sehe auch die Unabhängigkeit der Ärzte beschränkt, wenn sie nach der Empfehlung der fachmedizinischen Gesellschaft behandeln wollen. Ich sehe an dieser Stelle möglicherweise auch das Grundrecht der Frauen auf medizinische Versorgung verletzt.

Deswegen möchte ich diese Bedenken zum Ausdruck bringen und meine Abstimmung hierzu erklären. Der Gesetzentwurf wäre ansonsten gut gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages bekannt. Das war der Tagesordnungspunkt 4.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Ungültige Stimmen: 0. Auf den Abgeordneten Nolte entfielen 23 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Ein Kollege hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtages – Tagesordnungspunkt 5 – bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 163 Abgeordnete teilgenommen. Ungültige Stimmen: 0. Auf den Abgeordneten Mang entfielen 27 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Ein Kollege hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Mang nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Erstes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/3023) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/3891, 19/3909 und 19/4144) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSUFraktion (Drsn. 19/3889 und 19/3890) Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/3925) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/3646 mit 19/3655 und 19/3748) Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/3724 und 19/3858 mit 19/3864)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion zu ihren beiden Änderungsanträgen auf den Drucksachen 19/3862 und 19/3864 jeweils namentliche Abstimmung beantragt hat.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Schmid das Wort, der bereits am Rednerpult ist. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Tagesordnungspunkt geht es um das erste von insgesamt drei vorgelegten bzw. angekündigten Modernisierungsgesetzen. Es betrifft im Wesentlichen das Baurecht, aber teilweise auch das Recht des öffentlichen Dienstes.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist genau die richtige Antwort der Bayerischen Staatsregierung und unseres Parlamentes hier in Bayern auf die schwächelnde Wirtschaft und auf die berechtigte Klage von vielen Bürgerinnen und Bürgern über zu viel Bürokratie und zu viel Regulierung. Während die Ampel in Berlin – ich wollte gerade sagen, Gott habe sie selig, aber ich weiß nicht so genau – die konsumtiven Ausgaben hochgefahren und keinerlei Anstrengungen unternommen hat, um die deutsche Wirtschaft zu entlasten, Bürokratie aufgebaut hat, tun wir in Bayern, was erforderlich ist, nämlich zu versuchen, Freiräume und Spielräume für die Wirtschaft zu schaffen. Dabei wollen wir entbürokratisieren und deregulieren.

Herr Kollege, mir liegt die Meldung zu einer Zwischenfrage des Herrn Kollegen Florian von Brunn vor. Geben Sie dieser Bitte statt?

Ja, bitte.

Herr Kollege, vielen Dank. Nachdem der Ministerpräsident diese Entbürokratisierung, die in diesem Gesetz ihren Niederschlag findet, als ganz wesentliches Anliegen im Bayerischen Landtag bezeichnet hat, wollte ich Sie fragen: Wo ist er denn? Wir bringen doch heute sein Projekt auf den Weg.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Wir werden das auch ohne ihn schaffen!)

Herr Kollege von Brunn, Sie wissen doch, dass dies jetzt die Stunde des Parlaments ist. Im Übrigen nehmen wir es mit Ihnen ganz allein auf. Wir brauchen da keine Verstärkung. Das werden Sie gleich in der Debatte merken.

Meine Damen und Herren, wir gehen hier einen kraftvollen Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bayerische Bauordnung. Ich möchte heute nicht mehr jeden Vorschlag und jeden Änderungsantrag, der in den Fachausschüssen diskutiert wurde, nennen, Ihnen aber doch einen kurzen Eindruck geben, worum es geht. Es geht um die Verfahrensfreistellung bei diversen Vorhaben: Terrassenüberdachungen, privilegierte Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren, Versorgungseinheiten für Masten und Antennen, sämtliche Biomasselager, Schwimmbecken, Werbeanlagen, Geldautomaten, Zelte, Bühnen, Tribünen, nicht überdachte Stellplätze, Kinderspielplätze, Freischankflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladestationen, Zapfsäulen, Grabdenkmale, Instandsetzungsarbeiten und Kleinwindkraftanlagen.

Meine Damen und Herren, geht es Ihnen beim Vorlesen dieser Punkte nicht auch so, dass Sie sich die Frage gestellt haben: Was wurde denn damals alles unter Genehmigungsvorbehalt gestellt? Das ist wirklich ein bürokratischer Wahnsinn, mit dem dieses Gesetz richtigerweise aufräumt. – Bei der künftigen Verfahrensfreistellung für Dachgeschossausbauten geht es wirklich um Wohnungsschaffung. Künftig wird es reichen, so etwas bei der Behörde anzuzeigen. Ein Genehmigungsverfahren wird nicht mehr erforderlich sein.

Ich kenne die Einwände aus den Fachdebatten. Deshalb möchte ich anmerken: Eine Verfahrensfreistellung bedeutet nicht, dass man sich nicht mehr an materielles Recht halten muss. Wir sehen jedoch das Gebot der Stunde: Wir müssen die Verantwortung stärker in die Hände der Einzelnen legen. Ich meine damit die Planer, die Architekten und natürlich die einzelnen Bauherren.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Nutzungsänderungen. Diese bleiben aber innerhalb eines Gebietstypus der Baunutzungsverordnung. Sie soll nicht querbeet oder vogelwild gelten, sondern in der Weise, wie das im Bundesgesetz schon heute vorgeschrieben ist. Künftig soll in diesen Fällen verfahrensfrei gestellt und nur noch angezeigt werden. Das ist eine echte Erleichterung, zum Beispiel in den Fällen, bei denen Ladenflächen oder kleinere Gewerbeeinheiten in Wohnraum umgewandelt werden sollen; denn diesen Wohnraum brauchen wir dringend.

Eine große Erleichterung wurde bei den Sonderbauten geschaffen, für die momentan verschärfte Anforderungen bestehen. Diese werden auf normale Anforderungen reduziert. Auch hier gibt es also weniger Bürokratie, weniger Verwaltung und somit auch weniger Verfahren.

Die Aufstockung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum wird wesentlich erleichtert, zum Beispiel indem für ein Gebäude, das dadurch in eine höhere Gebäudeklasse rutschen würde, keine höheren Anforderungen abverlangt werden. Dadurch wird derzeit häufig eine Aufstockung von Gebäuden verhindert. Wir bleiben also in diesen Fällen bei den Anforderungen der niedrigeren Gebäudeklasse.

(Beifall bei der CSU)

Typengenehmigungen werden zukünftig unbefristet erteilt. Auch das ist eine echte Verfahrenserleichterung.

Damit komme ich zu dem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viel diskutierten Thema Stellplätze. Meine Damen und Herren, auch hier soll den Kommunen mehr Verantwortung gegeben werden. Sie sollen entscheiden, ob eine Stellplatzsatzung notwendig ist. Sollte eine Kommune zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Stellplatzsatzung notwendig ist, wird es künftig Höchstgrenzen geben.

(Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE))

Damit tragen wir dem Erfordernis Rechnung, Herr Kollege Becher, die Schaffung von Wohnraum günstiger zu machen. Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der freien Wirtschaft und der Wohnungswirtschaft nach. Wir wollen nicht, dass die Eigentumswohnung durch die Schaffung beliebig vieler Stellplätze weiter verteuert wird, sodass sie sich am Ende niemand mehr leisten kann.

Auch die Grüngestaltungssatzungen sind ein viel diskutiertes Thema. Künftig wird es Sache des Eigentümers sein, wie er seinen Garten gestaltet und wo er welchen Baum hinpflanzt. Wir wollen nicht, dass vorher Vorschriften gemacht werden, ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden muss und am Ende das Ganze kontrolliert wird, weil dann nämlich jemand monieren könnte, dass ein Baum 20 Zentimeter zu weit rechts gesetzt worden sei. Über dieses Bürokratiemonster haben sich schon viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht beschwert. Deshalb schaffen wir es ab.

Meine Damen und Herren, im Ersten Modernisierungsgesetz haben wir uns bereits das Beamtenrecht vorgenommen. Weiteres wird im Zweiten Modernisierungsgesetz folgen. Ich halte es für richtig, Beamtinnen und Beamte in ihrer Tätigkeit zu stärken und auch hier Bürokratie abzuschaffen. Ein Beispiel dafür sind die Nebentätigkeitsgenehmigungen. Für Nebentätigkeiten wird es künftig keine Genehmigung mehr brauchen, sofern die Tätigkeit einen Umfang von bis zu zehn Stunden wöchentlich und einen Verdienst von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Durch diese Regelung wird die Position der Beamten gestärkt.

Bei den Beamtinnen und Beamten waren bislang nach drei Jahren regelmäßige Beurteilungen erforderlich. Künftig wird dies erst nach vier Jahren der Fall sein. Auch dadurch werden neue Spielräume geschaffen und wird die Stellung der Beamten gestärkt. Wichtig ist auch die Abschaffung der Ämter auf Probe. Ein Beamter, der bereits in einem höheren Amt auf Lebenszeit beschäftigt ist, agiert freier und mutiger, wenn es darum geht, Entscheidungsspielräume auszunutzen, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung von Vorhaben. Wir brauchen weniger Verhinderer und mehr Ermöglicher.

Das Erste Modernisierungsgesetz ist insofern ein großer Wurf. Das Zweite Modernisierungsgesetz wird ihm sogleich folgen. Für das Dritte Modernisierungsgesetz hat der Ministerpräsident angekündigt, das große Thema Brandschutz zu entschlacken und zu vereinfachen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die richtige Antwort auf die Erfordernisse der Zeit. Die wirtschaftliche Entwicklung ist die größte Sorge der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie hat inzwischen die Sorge wegen des Themas Migration überholt. Wir in Bayern tun das Gegenteil dessen, was die Ampel in Berlin getan hat. Das ist der richtige Weg.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte von der AfD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Willkommen zur Zweiten Lesung des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern. Um es vorwegzunehmen: Der große Sprung nach vorn fällt heute aus. Angekündigt war eine umfassende Deregulierung, Digitalisierung und Modernisierung Bayerns. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich jedoch im Wesentlichen um ein Sammelsurium von redaktionellen Änderungen, kleineren Anpassungen, Belanglosigkeiten und Banalitäten.