Herr Kollege Hofmann, ich gebe Ihnen noch drei Gedanken zu dem Gesetzentwurf mit – drei Gedanken, wenn Sie dafür noch Zeit haben.
Der erste betrifft die Beratungsresistenz. Sie bringen einen Entwurf ein und ignorieren konsequent die Rückmeldungen und Anregungen der Betroffenen. Warum? – Weil Sie es können. Selbstverständlich, Sie sind die Mehrheit, CSU und FREIE WÄHLER. Was interessieren Sie da die Stellungnahmen der Kommunen?
Ich bin einfach davon überzeugt, dass wir vom Landtag aus mit den Kommunen Politik machen müssen und nicht gegen sie. Ich bin davon überzeugt, dass gute Änderungsanträge von uns keine pauschale Ablehnung verdient haben, meine Damen und Herren.
Zweitens: mangelnde Stringenz. Die Kommunen waren vor dem Staat da; die kommunale Planungshoheit ist wichtig. – Solche Sätze sagen Sie oft, und sie stimmen auch.
Was machen Sie im Gesetz? – Sie entscheiden, dass die Kommunen künftig nicht mehr entscheiden dürfen, zumindest nicht über Freiflächengestaltungssatzungen; denn die Kommunen haben nicht so entschieden, wie CSU und FREIE WÄHLER das gerne gehabt hätten. Dann dürfen sie nicht mehr entscheiden. Schade!
Jetzt muss man nicht jede Freiflächengestaltungssatzung gut finden; das muss man nicht. Gut finde ich aber das Anliegen, dass die Gemeinschaft, die Bürgerin
nen und Bürger, die einen Garten haben, gemeinschaftlich etwas für die Artenvielfalt vor Ort, für die heimische Flora und Fauna, für das Mikroklima daheim tun.
Das finde ich gut. Wenn sie das über eine Satzung machen wollen, dann sollen sie das vor Ort entscheiden. Wenn die Satzung geändert werden soll, dann sollen sie sie ändern. Wenn sie sie abschaffen wollen, sollen sie sie abschaffen. Freiheit ist, selbst eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können. Ich muss nicht mit jeder Entscheidung einer Kommune einverstanden sein. Aber ich kämpfe dafür, dass die Kommunen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren.
(Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄH- LERN – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dritter Punkt: Sie verteilen Bürokratie. Sie produzieren kommunale Bürokratie und behaupten dann: Beim Staat haben wir Bürokratie abgeschafft. – Ich nehme das Beispiel mit den Spielplätzen. Sie schaffen eine ganz einfache staatliche Regelung ab. Das führt dazu, dass entweder Hunderte von Kommunen Satzungen erlassen müssen oder dass es weniger Spielplätze gibt. Das kann man sich jetzt aussuchen.
Wie kann man das besser lösen? – Man behält eine ganz einfache staatliche Regelung und sagt: Wenn eine Kommune es anders machen will, dann kann sie das mit einer abweichenden Satzung tun. Kommunalrecht bricht Landesrecht. Das ist einfach, das ist unbürokratisch, das ist sogar schon bewährt. Das wird doch schon gemacht. Das erhält die kommunale Freiheit. So wäre es sinnvoll. So wäre es stringent. So wäre es konsequent. Das wollen wir, aber Sie wollen es leider nicht.
Meine Damen und Herren, ich hätte jetzt gern noch das ganze Positive, das in diesem Gesetzentwurf steckt, aufgeführt. Aber wegen der vielen Zwischenrufe des Kollegen Hofmann komme ich nicht dazu. Ich kann Ihnen aber sagen, es steht auch Positives drin. Wir werden uns deswegen enthalten. Licht und Schatten, meine Damen und Herren! Wir sind noch lange nicht am Ziel, sondern am Anfang der Entbürokratisierung.
Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau tut not. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz will die Staatsregierung Abhilfe schaffen, vor allen Dingen im Bereich der Bauordnung. Der Name des Gesetzes verspricht echte Innovation und Aufbruch in neue, bessere Zeiten. Doch statt des erhofften großen Wurfs bleibt es beim enttäuschenden Reförmchen, das zum Teil sogar zu mehr Bürokratie führt und Verunsicherung statt Vereinfachung bringt.
Die SPD-Fraktion hat versucht, konstruktiv an der erhofften echten Reform mitzuwirken, und hat sechs Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings abgeschmettert wurden,
obwohl von uns ausschließlich Änderungen zu Punkten der Neuregelung vorgeschlagen wurden, die auch von den betroffenen Interessenverbänden stark kritisiert wurden. Besonders verheerend ist die Ablehnung von zwei Änderungsanträgen, zu denen wir auch namentliche Abstimmung fordern.
Zum einen geht es um den Wegfall der Möglichkeit, kommunale Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen. Hier wurde ohne Sinn und Not in das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung mit dem fadenscheinigen Argument eingegriffen, den Bürgern selbst überlassen zu wollen, wie sie die Freiflächen gestalten. Die Freiflächengestaltungssatzung war ein wichtiges Instrument für die Kommunen, um Flächenverbrauch und Flächenversiegelung zu verhindern. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz wird den Kommunen dieses Instrument aus den Händen gerissen. Bereits bestehende Satzungen werden von heute auf morgen unwirksam. Den pflegeleichten Steinwüsten in Vorgärten mit Alibi-Krüppelkoniferen oder dreifach gedrechselten Buchsbäumchen werden hier Tür und Tor geöffnet. Modernisierung sieht anders aus. Die kommunalen Spitzenverbände sind von Anfang an Sturm gegen diese Änderung gelaufen und haben sogar angekündigt, dagegen zu klagen.
Unerträglich ist auch der Wegfall der Spielplatzpflicht bei Wohnneubauten im Gesetz. Die Kommunen sollen künftig per Satzung regeln, ob hausnahe Spielplätze errichtet werden müssen. Verpflichtend ist es aber nicht mehr. Beim derzeit bestehenden Mangel an Wohnungsneubauten wird sich manche Kommune vielleicht überlegen, ob sie einem Bauträger die Verpflichtung auferlegt oder ob sie es bei einer geringen Ablöse belässt. Das Traurige daran ist, dass diese Änderung die Kleinsten in der Gesellschaft trifft. Gerade Kleinkinder sind auf hausnahe Spielplätze angewiesen; sie sind für sie von großer Wichtigkeit. Kinder vergrößern ihren Aktionsradius erst mit den Jahren, und er stagniert nachweislich, wenn sie im Kleinkindalter nicht hausnahe Spielplätze zur Verfügung hatten.
Dies wurde schon durch viele Studien bewiesen. Hier geht es nicht allein um das verbriefte Recht der Kinder auf Spiel, sondern auch um das drängende Problem, der Bewegungsarmut und Mediatisierung von Kindern entgegenzuwirken. Die neue Regelung ist eine Fehlentwicklung und keine Modernisierung. Abschließend – –
Schön. Toll! Abschließend ist festzustellen, dass das Erste Modernisierungsgesetz wirklich kein großer Wurf ist. Auch mir geht es wie dem Kollegen: Man hätte noch einiges dazu sagen können; aber ich will sie nicht zu Tode langweilen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die intensiven Beratungen in den Ausschüssen. – Lieber Herr Kollege Vogel, danke für die begleitende Arbeit, die in der Enquete-Kommission immer noch läuft. Ich danke Walter Nussel für seine immerwährende Arbeit, aber auch den anderen, die mitgewirkt haben, den Entwurf zu diesem Gesetz und auch den zum Zweiten Modernisierungsgesetz der Staatsregierung intensiv zu diskutieren und noch die eine oder andere Änderung anzubringen, sodass wir heute im Konsens diese beiden Gesetze verabschieden können. Das ist ein wichtiger und großer Schritt, wie ich schon sagen möchte.
Gleichzeitig aber bin ich doch von der Debatte in der letzten halben Stunde etwas enttäuscht. Natürlich bin ich nicht enttäuscht von den Vorschlägen aus den Regierungsfraktionen, lieber Kollege Schmid und lieber Kollege Behringer.
Keineswegs bin ich von Ihnen enttäuscht, sondern eigentlich eher von der Opposition. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich dachte eigentlich, wir wären in der Diskussion schon ein Stückchen weiter und müssten nicht jedes Mal wieder bei null anfangen. Ich sage es jetzt einfach noch einmal: Es besteht immer Konsens – und ich glaube, auch in dieser Diskussion heute – darüber, dass es zu viel Bürokratie gebe. Es haben sich viel zu viele Regulierungen angesammelt. Die müssen weniger werden; denn sie lähmen die Unternehmen in ihrer unternehmerischen Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen sie ganz generell auf die Nerven. Viele Regelungen versteht man irgendwie gar nicht und kann sie kaum noch erklären. Das ist ein Dickicht von viel zu vielen Dingen, die weg müssen. Auch darüber besteht Konsens. Es muss gegengesteuert werden. Herr Becher hat es gerade am Schluss seiner Rede noch einmal deutlich eingefordert: Das muss besser werden. – Aber an der Stelle endet dann schon der Konsens.
Der Unterschied besteht nämlich darin, dass wir es nicht bei diesen allgemeinen Sonntagsreden belassen wollen und können. Es reicht nicht zu sagen, wir sind uns einig darüber: Alles ist schwierig, es muss besser werden, wir sind noch nicht am Ende angelangt, und das ist erst der Anfang des Weges usw. usf. – Sie haben Gleiches wieder fundamental kritisiert, was der erste und zweite Schritt ist, den wir jetzt gegangen sind.
Das ist genau der falsche Weg. Ich sage auch Folgendes: Unser Weg ist anders. Ich will zur Methodik noch einmal etwas erklären.
Ich sage noch einmal etwas zur Methodik: Unsere Methodik besteht nicht darin, mit dem Finger in Richtung Brüssel und Berlin zu zeigen,
obwohl dort ein Großteil der Bürokratie entsteht. Die Rechtsetzung der Europäischen Union ist der größte Rechtsetzungsapparat der Welt. Das ist wirklich ein Problem; aber es ist Sache der Kommission und des Parlaments, das allmählich einmal in den Griff zu bekommen. Da mahnen wir, aber da zeigen wir nicht mit dem Finger.
Das Gleiche gilt natürlich für Berlin. Da könnte man aus den letzten drei Jahren beliebig viele Vorstöße der Ampel-Regierung hernehmen, die Bürokratie nicht ab-, sondern aufgebaut haben, wenngleich ich zugestehe, dass Marco Buschmann auch die eine oder andere entbürokratisierende Maßnahme auf den Weg gebracht hat. Da könnte man auch sagen: Das ist zu kleingeistig, das sind zu kleine Schritte. – Aber immerhin hat er sie gemacht.
Der Punkt ist aber der – und da komme ich jetzt zur Methodik –, unser Grundansatz entspricht dem alten Satz von Montesquieu: Eine Regelung, ein Gesetz, das man nicht machen muss, darf man nicht machen. – Das würde ich gerne zur Grundlage jeder Entbürokratisierung oder vielmehr jeder neuen Regulierung machen: Das, was nicht zwingend sein muss, darf man nicht machen. – Lieber Kollege Becher, das macht dann auch nicht an der Grenze der Kommunen halt, weil die Frage, ob Bund, Land, Europa oder die Kommunen zuständig sind, nachrangig ist. Der entscheidende Punkt ist, auch eine Kommune muss sich fragen: Müssen Schottergärten oder andere Gärten in Satzungen reguliert werden? Muss das wirklich sein, oder ist es lediglich ein Nice-to-have, weil man sagt: Das können wir auch noch regeln, und das können wir den Eigentümern auch noch auferlegen, dass sie ihren Garten so gestalten, dass das alles möglichst einheitlich aussieht? – Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht zwingend, sondern nur ein Nice-tohave ist, dann darf man es nicht machen. Das gilt dann genauso für die Kommunen.