Meine Damen und Herren, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne Herrn Reinhard Führer, den Präsidenten des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge und ehemaligen Parlamentspräsidenten des Abgeordnetenhauses Berlin,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Möllenstädt – ich sehe ihn jetzt gerade nicht! –, ich glaube, Sie überschätzen sich ein wenig! Wenn es Ihnen bei solchen Anfragen nur darum geht, gnädig oder ungnädig auf Anfragen, die hier gestellt werden, zu sein, dann haben Sie, glaube ich, Ihren Auftrag hier in diesem Haus ein bisschen falsch verstanden.
Im Übrigen sind Sie überhaupt nicht auf die Idee gekommen, diese Anfrage zu stellen, sondern die CDU hat dies gemacht.
Ich glaube auch, dass wir die Antwort des Senats nicht gleich interpretiert haben. Das Budget und die damit verbundenen Anforderungen werden sich meiner Auffassung nach mit der Inanspruchnahme entwickeln. So habe ich diese Antwort gelesen. Stellen Sie sich einmal vor, jemand würde Ihnen vorschreiben, bei welchem Anbieter Sie bestimmte Dienstleistungen einkaufen müssen! Sie hätten keine Wahlfreiheit und wären gezwungen, benötigte Dienstleistungen entgegenzunehmen, ohne sie eigenverantwortlich ausgesucht zu haben. Das ist doch eine Vorstellung, die für uns schwierig ist. Wir sind es gewohnt, eigene Modelle für notwendige Maßnahmen zu entwickeln, Dienstleister nach eigenen Kriterien auszusuchen und auch zu wechseln, wenn uns das Angebot nicht gefällt.
Die Antwort des Senats zeigt aus unserer Sicht deutlich, dass er gut auf die Entwicklung vorbereitet ist. Mit dem persönlichen Budget soll die behinderte Frau und der behinderte Mann eine Rolle als Kunde wahrnehmen, der sich auf dem Dienstleistungsmarkt die Hilfen, die er braucht, einkaufen kann. Das Budget ist eine Geldleistung, die so hoch sein muss, dass der jeweilige Hilfebedarf des behinderten Menschen gedeckt werden kann. Er kann sich mit einem bestimmten Hilfebedarf an einen Leistungsträger wenden, der den Bedarf überprüft, um ihm dann ein bestimmtes persönliches Budget zu bewilligen. Dies wird monatlich ausgezahlt. Zusätzlich können Sozialleistungen beansprucht werden, zum Beispiel Grundsicherung oder Pflegegeld.
Der behinderte Mensch kann wählen zwischen klassischen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, allgemeinen Dienstleistern und Privatpersonen, die ihre Arbeitskraft gegen Bezahlung an––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bieten. Dabei könnte er zum Beispiel die sozialpädagogische Begleitung bei einem ambulanten Dienst, die Haushaltshilfe bei der Nachbarschaftshilfe und die Begleitung zum Kino oder anderen Freizeitbeschäftigungen bei einer Privatperson vereinbaren. Der behinderte Mensch sagt, wann und in welcher Form er diese Hilfe haben möchte.
Der Anspruch auf ein persönliches Budget fördert die Selbstbestimmung und stellt an den behinderten Menschen hohe Anforderungen an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Es müssen Entscheidungen selbst getroffen, Angebote gesucht und darauf geachtet werden, dass das Budget reicht. Viele behinderte Menschen sind damit überfordert und brauchen jemanden, der sie berät und unterstützt. Diese Hilfe muss dann auch über ein entsprechendes Beratungs- und Assistenzmodell sichergestellt werden, und ich bin davon überzeugt, genau dahin wird sich das dann auch entwickeln.
Auch gibt es große Sorgen darüber, dass ein persönliches Budget missbraucht werden könnte, dass jemand dem behinderten Menschen das Geld wegnehmen könnte oder nur die billigsten Hilfen einkauft. Dabei sieht der Gesetzgeber vor, bei Vertragsabschluss eine Zielvereinbarung abzuschließen, die sich an dem benötigten Hilfebedarf orientiert. In Bremen soll diese Vereinbarung erstmalig nach sechs Monaten überprüft werden. Normalerweise muss man das eigentlich erst nach zwei Jahren, aber hier, wie gesagt, nach sechs Monaten.
Obwohl es bundesweit seit 2002 Modellversuche zum Thema gibt, haben sich nicht viele behinderte Menschen daran beteiligt. Es gibt Befürchtungen, dass die Betroffenen zu einer Eigenverantwortung gezwungen werden, die viele gar nicht tragen können, und es gibt die Vermutung, dass der Staat nur Gelder einsparen und mit dem persönlichen Budget dem behinderten Menschen das Problem allein überlassen will. Diese Sorgen sind ernst zu nehmen, aber man muss betonen, dass niemand zur Inanspruchnahme eines persönlichen Budgets gezwungen werden kann, es ist ein Angebot zu mehr Selbstbestimmung und kein Zwang.
Das persönliche Budget stellt lediglich eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für behinderte Menschen dar. Das Budget kann nur gewährt werden, wenn es selbst beantragt wird, es kann auch jederzeit gekündigt werden, und die Hilfen können dann wieder in Form von Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt in jedem Fall den Anspruch auf die individuelle Hilfeleistung, egal, welches Modell gewählt wird.
Januar 2008 und die Ausgestaltung ist sowohl für die Leistungsträger als auch für die Betroffenen Neuland. Bei den Leistungsträgern können sich Konkurrenzen entwickeln, und Gesamtpakete, die bisher angeboten wurden, müssen in einzelne Module, die nachgefragt sind, entwickelt werden. Wir als SPD-Fraktion sind jedoch davon überzeugt, dass für behinderte Menschen durch die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann. Als eine neue Möglichkeit wird es darauf ankommen, die Einführung gut zu begleiten und unsichere Menschen zu unterstützen. Der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Steinbrück, wird diesen Prozess eng begleiten. Das persönliche Budget für behinderte Menschen kann sich als eine zusätzliche Leistung langsam etablieren.
Meine Damen und Herren von der CDU, mit dieser Großen Anfrage wollen Sie zeigen, dass Ihnen dieses Thema am Herzen liegt. Ich würde Ihnen jedoch ans Herz legen, mit Ihren Sitzen im Betriebsausschuss der Werkstatt Bremen in dieser Legislaturperiode auch einmal teilzunehmen, denn dort sind viele behinderte Menschen beschäftigt, die sich für dieses Thema interessieren. Solide sozialpolitische Arbeit darf nicht nur auf öffentliche Effekte ausgerichtet sein, sondern muss sich, um glaubwürdig zu sein, auch in der täglichen Mitarbeit beweisen. Wir von der SPD-Fraktion können Ihnen versichern, dass es Sinn macht, die Interessen der betroffenen Menschen dort zu vertreten, wo sie sich befinden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht unnötig verlängern, aber ich möchte doch zu zwei, drei Aspekten, die eben von meinen Vorrednern angesprochen worden sind, noch einmal Stellung nehmen!
Zu Herrn Möllenstädt! Sie haben gesagt, das persönliche Budget ist auch deshalb häufig nicht in Anspruch genommen worden, weil die Angst bestand, dass hiermit eine Kürzung der Leistungen und eine fehlende Bedarfsgerechtigkeit verbunden ist. Es ist richtig, dass solche Ängste bestehen, aber wenn man es nach dem Gesetz richtig macht, dann kann das nicht passieren, denn im Gesetz steht ganz klar, dass die Bedarfsdeckung erfolgen soll, dass es einen Anspruch auf Bedarfsdeckung gibt. Es ist auch noch einmal in der Budgetverordnung in Paragraf 4 ausgeführt, dass in der Zielvereinbarung festgelegt werden soll, dass die Bedarfsdeckung auch sichergestellt ist. Das Glei
Man sieht also, der Zielvereinbarung kommt eine ungeheure Bedeutung zu. Das heißt, die Frage, wie diese Zielvereinbarung formuliert wird, bestimmt im Wesentlichen darüber, ob jemand gute Leistungen bekommt, ob die Qualität gesichert ist, ob es bedarfsdeckend ist und ob er oder sie tatsächlich seine beziehungsweise ihre Selbstbestimmung damit realisieren kann. Weil der Leistungsträger natürlich auf der anderen Seite steht, kommt es bei den Verhandlungen über die Zielvereinbarung darauf an, Betroffene zu unterstützen. Deswegen habe ich so stark in den Vordergrund gestellt, dass eine unabhängige Beratung nötig ist, um die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auch zu unterstützen. Das ist in Rheinland-Pfalz mit großem Erfolg so passiert, und ich wünsche mir, dass wir das hier in Bremen auch bei beschränkter Haushaltslage so hinbekommen.
Das Nächste ist die Frage, warum es immer gehapert hat am persönlichen Budget: Wenn es trägerübergreifend war, muss ja einer der Träger Beauftragter werden und dafür sorgen, dass das Geld von den anderen Trägern auch kommt, und diese Aufgabe wollte kaum ein Träger übernehmen. Ich mache schon ziemlich lange Beratungen zum persönlichen Budget für behinderte Menschen, und ich habe einmal vier Würzburger beraten, die nicht in ein Heim abgeschoben werden wollten, sondern im Rahmen des persönlichen Budgets ihre Hilfen organisieren wollten. Da hat mir ein Sozialdezernent ganz klar gesagt: Was interessiert mich die Rechtslage? Das hat mich in der Tat etwas verblüfft, aber ich denke, das war noch die Haltung, die dort vorgeherrscht hat, und ich gehe davon aus, dass sich das jetzt aber mit dem Rechtsanspruch ändert.
Ich gehe davon aus, dass wir hier in Bremen einen anderen Weg gehen können, und das, was mit der Rahmenvereinbarung vorgeschlagen und vorgegeben worden ist und was mit der Schulung der Mitarbeiter im Ressort in Gang gekommen ist, macht mir Hoffnung, dass wir hier in Bremen jetzt flugs vorangehen und vielleicht irgendwann – zwar nicht in der Gesamtzahl, aber zumindest mit der Qualität der Unterstützung und Beratung – mit Rheinland-Pfalz gleichziehen können. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ohne die Debatte unnötig in die Länge ziehen zu wollen, will ich doch noch einmal auf zwei Punkte eingehen! Zum einen, Frau Kollegin Garling: Sie dürfen uns als FDP-Fraktion da
voll vertrauen! Wir sind uns immer voll darüber bewusst, wann wir welche Anfrage geeignet stellen können, und das war auch in diesem Fall so.
Im Übrigen weise ich entschieden zurück, dass wir nicht auf die Idee gekommen wären! Wenn Sie mir zum Beispiel in der Debatte zum Bericht des Landesbehindertenbeauftragten zugehört hätten, dann haben wir genau diesen Punkt, den wir heute debattieren, dort auch schon einmal angesprochen. Seitdem wäre es meines Erachtens auch spätestens geboten gewesen, zu agieren und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Es war also nicht so, dass wir hier jetzt ohne Vorwarnung debattieren, sondern diese gab es ja durchaus. Insofern wäre es auch nicht unfair gewesen, die Anfrage auch im Januar zu stellen.
Vieles von dem, was Sie in Ihrem Debattenbeitrag gesagt haben, erschien mir sehr theoretisch. Es ist ja auch richtig zu sagen, welche Grundlagen es gibt. Die Frage, die ich aufgeworfen habe, war aber eher die, ob diejenigen, die dieses persönliche Budget in Anspruch nehmen, das auch wissen. Insofern bin ich Ihnen und dem Kollegen Frehe dankbar, dass Sie das hier noch einmal im Detail erläutert haben, denn auch auf diese Weise kann natürlich ein bisschen mehr Klarheit geschaffen werden. Insofern ist auch diese Debatte, die wir heute geführt haben, sicherlich ein Beitrag dazu, dass diejenigen, die wir ja sozusagen dort auch mit dem persönlichen Budget konfrontieren wollen, ein Stück weit mehr Aufklärung erhalten haben.
Sie haben gesagt, die Sorgen sollen ernst genommen werden. Das finde ich auch, das habe ich ja in meinem Beitrag auch gesagt. Ich denke, daran wird aber in den nächsten Monaten noch zu arbeiten sein. Ich habe da auch volles Vertrauen, dass das passieren kann, dass das Ressort entsprechend arbeitet, aber dass sich auch die Sozialhilfeträger entsprechend engagieren werden. Ich gebe nur zu bedenken: Es wäre vielleicht günstiger gewesen, dies schon Ende letzten Jahres zu machen und dann bereits im Januar auf dem Stand zu sein, als am 1. Januar mit der Aufklärungsarbeit zu starten und dann vielleicht in der Mitte des Jahres einen hinreichenden Informationsstand hergestellt zu haben.
Zum Kollegen Frehe abschließend ein Wort! Auch da finde ich es richtig, dass Sie hier noch einmal klargestellt haben: In der Tat, es steht in den Regelungen, dass eine Bedarfsdeckung erreicht werden muss. Nichtsdestoweniger, das haben Sie ja auch eingeräumt, gibt es diese Bedenken. Ich denke, es sollte auch wirklich ein Schwerpunkt im Rahmen von Informationsarbeit seitens der Träger, aber auch seitens des Ressorts sein, dass diese Ängste, die eben
vorhanden sind – unberechtigterweise, aber sie sind eben vorhanden, und darauf kommt es nachher am Ende dann ja auch an –, dann auch ausgeräumt werden können. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal, ich bin nicht nur in meinem jetzigen Amt, sondern auch davor an vielen Stellen und zu vielen Gelegenheiten mit Menschen mit Behinderungen zusammengekommen, jetzt insbesondere in den letzten Monaten bei der Werkstatt Bremen oder der Lebenshilfe, und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen liegt mir nicht nur, seit ich im Amt bin, am Herzen. Sie muss zielgerichtet, sinnvoll und auf den einzelnen Menschen ausgerichtet sein. Wir reden über Menschen mit einer Behinderung, und ich habe ein wenig den Eindruck, dass wir hier so ein bisschen ein Hase- und Igelspiel machen, wer war zuerst mit welcher Information da.
Es geht darum, dass wir hier einen gemeinsamen Weg finden und diese Leistungen, die wir nicht nur erbringen müssen, sondern erbringen wollen, auch entsprechend auf den Weg bringen.
Wir haben dazu Ende letzten Jahres in den Deputationen beraten, wir haben eine Vorlage und die Rahmenrichtlinien zur Kenntnis genommen, die im Vorfeld sehr ausführlich auch mit dem Landesbehindertenbeauftragten und mit den entsprechenden Verbänden diskutiert worden sind. Ich finde, es ist richtig, dass wir uns vorgenommen haben, hier auch sehr zeitnah eine Überprüfung unserer gesamten Verfahren vorzunehmen, um genau das zu tun, was wir, glaube ich, alle wissen: Erfahrungen müssen gesammelt werden, und aus diesen Erfahrungen heraus müssen wir möglicherweise das eine oder andere noch verändern.
Das persönliche Budget, und das wissen wir alle, wird natürlich auch mit großen Erwartungen verbunden. Damit geht ein hohes Maß an Selbstbestimmung einher, und dies wird, insbesondere auch von den Behindertenverbänden, als außerordentlich positiv bewertet. Oft wird damit allerdings auch die Vorstellung verknüpft, damit stünde automatisch mehr Geld zur Verfügung. Hier sollten wir keine falschen Erwartungen wecken. Die zu zahlenden monetären Leistungen dürfen und können nicht über den Sachleis
tungen liegen. Ich glaube, das ist allen, die sich damit befassen, auch weitestgehend bekannt, aber wir sollten es auch noch einmal ganz deutlich sagen.
Dass dieses persönliche Budget eine hohe Anforderung an alle Beteiligten stellt, das sehen wir nicht nur heute in der Diskussion, sondern das wissen wir auch aus den Gesprächen mit Betroffenen und mit den Verbänden. Das bezieht sich auf alle, die dort von dieser Leistung Gebrauch machen wollen, und ich darf Ihnen sagen, bisher liegen uns zehn Anfragen vor, und ein ganz konkreter Antrag ist eingegangen.
Wir wissen, dass in den Modellprojekten in den Ländern, die über einige Jahre gelaufen sind – drei Länder haben sich daran beteiligt, und man mag es im Nachhinein bedauern, dass wir nicht dabei gewesen sind, es ist so –, es leider auch dort in dieser Phase nur 400 bis 500 Anträge gegeben hat, sodass man nicht wirklich sagen kann, dass wir Erfahrungen aus diesen Modellprojekten haben. Deswegen werbe ich noch einmal dafür, dass wir diese Grundlage, die wir hier, glaube ich, in einer guten Art und Weise geschaffen haben, nehmen und das, was wir vorangebracht haben, nämlich die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sechs Sozialzentren, darüber hinaus in unserer Zentralstelle, im Amt für Soziale Dienste, die also in der Lage sind, hier auch über die Servicestellen hinaus Antworten zu geben, Beratungen zu machen und Hilfestellungen zu leisten, sehr ordentlich beobachten und daraus dann auch in die weiteren Diskussionen in den Deputationen auf der Arbeitsebene gehen.
Wir befinden uns in einem lernenden System, und das muss wachsen. Dazu gehört, und das wissen wir, dass die Betroffenen hier nicht nur mehr Selbstbestimmung haben, sondern natürlich, und das ist auch nicht von der Hand zu weisen, ein Stück ihrer bisherigen Sicherheit aufgeben. Sie wollen und werden selbst entscheiden, aber sie verlassen auch die bisher gewohnte Sicherheit. Sie müssen diese Hilfen selbst steuern und letztendlich auch die Qualität der Leistungserbringer und der Leistungserbringung kontrollieren.
Wir haben also die Rahmenrichtlinien auf den Weg gebracht, und wir haben, glaube ich, mit der heutigen Debatte eines ganz wesentlich erreicht, nämlich dass dieses Thema in der Öffentlichkeit einmal mehr richtig präsent ist und hier im Parlament den auch notwendigen und ihm zustehenden Raum gefunden hat. Herzlichen Dank an Sie alle!