Protokoll der Sitzung vom 07.05.2008

Ein Immobiliendarlehensvertrag darf nur wegen des Verzugs von Darlehensgeberseite gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer eine bestimmte Schwelle, nämlich ein Viertel der für ein Jahr geschuldeten Leistungen, überschreitet, also nicht einfach so, sondern es muss ein Grund vorliegen.

Ein Darlehensgeber muss bei Immobiliendarlehensverträgen künftig rechtzeitig auf den Ablauf des Darlehensvertrags beziehungsweise auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist hinweisen. Andernfalls kann der Darlehensnehmer das Darlehen zu den alten Konditionen fortsetzen. Das ist die zweite Verbesserung.

Drittens ist der Darlehensgeber in diesem Bereich künftig auch verpflichtet, seine Abtretungsabsicht dem Darlehensnehmer anzuzeigen.

Viertens wird klargestellt, dass für den Darlehensnehmer dann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Darlehensvertrags vorliegt, wenn der Darlehensgeber seine Treue- und Vertragspflichten gegenüber dem Darlehensnehmer oder dem Sicherungsgeber erheblich oder nachhaltig verletzt. Das soll entsprechend einem OLG-Urteil auch dann gelten, wenn der Kredietgeber die besonderen wirtschaftlichen Interessen des Kreditnehmers nicht beachtet.

Der Senat hat im Bundesrat im Bereich Verbraucherschutz also wesentliche Verbesserungen bereits unterstützt und wird das im weiteren Beratungsverfahren, auch zu dem von der Bundesregierung im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, tun. Wir müssen dabei allerdings darauf achten, dass wir den Verbraucherschutz und die Erfordernisse eines funktionierenden Finanzmarktes in eine sinnvolle Abwägung bringen, denn es ist ja schon so, dass das Verkaufen von Krediten auch ein wichtiges Instrument ist, um Eigenkapitalspielraum zu bekommen, um wieder Kredite vergeben zu können. Gerade in einer mittelständisch strukturierten Wirtschaft, wie es die Bremer Wirtschaft ist, ist es schon ganz wichtig, dass die Banken – die hier in Bremen Mittelstand finanzieren – diese Spielräume auch haben.

Im Übrigen gibt es ja sogar – das weiß man aus den Debatten des Bundesrates – Zweifel, zum Beispiel aus Baden-Württemberg im Wirtschaftsausschuss, dass es das Problem überhaupt nicht gibt, das ist die Position des Landes Baden-Württemberg. Und es gibt eine Verständigung zwischen Bundesminister Seehofer und Bundesministerin Zypries, dass man ein Kündigungsrecht – allerdings kein sofortiges, sondern eines mit sechsmonatiger Kündigungsfrist – in den Gesetzentwurf einbringen soll. Genau das wird neben den anderen Regelungen gerade im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert und kommt dann, wie Herr Oppermann sagte, wieder zurück in den Bundesrat. Dann werden wir uns als Land Bremen im Licht auch der Debatte, die wir in

der Wirtschafts- und Häfendeputation führen, positionieren.

Ich bin deshalb dankbar und würde mich auch freuen, wenn wir beide Aspekte, nämlich einen wirksamen Verbraucherschutz, und aber auch einen funktionierenden Kredit- und Finanzierungsmarkt in Deutschland und damit auch in Bremen, im Auge behalten, aber das können wir ja in der Deputation diskutieren. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/365 abstimmen.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen vorgesehen.

Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/365 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/391 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke )

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nachteile für Familienunternehmen aus der Erbschaftsteuerreform verhindern

Antrag der Fraktion der CDU vom 29. April 2008 (Drucksache 17/366)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Lühr und Herr Staatsrat Mützelburg.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben bei uns im Parlament, aber auch bundesweit, schon die unterschiedlichen Beiträge zum Thema Reform der Erbschaftsteuer miteinander diskutiert. Auch das Parlament hat in einer seiner letzten Sitzungen hier in Bremen die unterschiedlichen Positionen von Regierung und Opposition und der einzelnen Fraktionen zur Kenntnis genommen.

Ich will die Debatte an dieser Stelle nicht wiederholen, weil es uns eben nicht darum geht, die jeweiligen parteipolitischen Gesichtspunkte der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung in der künftigen Besteuerung von Vermögen bei Erbschaft und Schenkung zu diskutieren. Uns geht es darum, das Interesse Bremens wahrzunehmen und die Regierung aufzufordern, sich für die besondere Situation in der Diskussion um die Erbschaftsteuer der bremischen Unternehmen einzusetzen.

Insgesamt 95,1 Prozent der deutschen Unternehmen sind inhabergeführte Unternehmen. Das bedeutet, dass sich sowohl der Kapitalgeber als auch die Unternehmensleitung eine Person sind. Über 41 Prozent der deutschen Umsätze werden durch familiengeführte Unternehmen generiert. Über 54 Prozent der deutschen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse sind in familiengeführten Unternehmen vorhanden. Dies belegt die besondere Bedeutung von inhabergeführten Familienunternehmen in unserem Wirtschaftsleben, aber eben auch bei der Frage der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.

Der CDU-Bürgerschaftsfraktion geht es mit dem vorliegenden Antrag darum, die, insbesondere für den Arbeitsmarkt, aber auch für die Wertschöpfung in Deutschland, aber ganz besonders auch in Bremen, unverzichtbaren familiengeführten Traditionsunternehmen von zu erwartenden Nachteilen bei der Erbschaftsteuerreform auszunehmen.

Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag den Senat auffordern, der besonderen Struktur der Bremer Unternehmerlandschaft im Sinne der Prosperität unseres Bundeslandes und seiner beiden Städte Rechnung zu tragen, aber insbesondere auch zum Wohle der vielen Tausend Beschäftigten, die bei fa

miliengeführten Unternehmen in Bremen tätig sind und ihren Arbeitsplatz haben.

Das vorliegende Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes, wie es zurzeit diskutiert wird, privilegiert aus unserer Sicht aus verständlichen Gründen unternehmerisches Vermögen. Der Staat will belohnen, dass es Unternehmer in Deutschland gibt, die das Kapital, das sie aus ihren Familien ererben, auch im Unternehmen halten. Dieser Grundsatz ist richtig und vernünftig. Würde man die deutschen Unternehmen einer einheitlichen, mit niedrigen Freibeträgen versehenen Erbschafts- und Schenkungssteuer unterziehen, würde es zwangsläufig dazu führen, dass viele Unternehmen im Falle der Erbschaft oder Übertragung auf die nächste Generation nicht fortgeführt werden können.

Nehmen Sie einmal das klassische Unternehmen, das zu seinem Eigentum eben auch ein Betriebsgrundstück zählt, das durch die Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes nicht mehr zu dem niedrigen bisherigen Wert, sondern zum allgemeinen Verkehrswert bewertet werden würde. Bei einer angespannten Kapitaldecke müsste der Unternehmer das Unternehmen verschulden, um das Unternehmen fortführen zu können. Wir halten eine solche Regelung nicht für vertretbar und wollen deswegen mit dem vorliegenden Antrag die bürokratischen Hürden zur Fortführung von Traditionsunternehmen erleichtern.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir feiern in diesem Jahr – wie in all den letzten Jahren auch – in der Regel in der Oberen Rathaushalle zahlreiche Jubiläen von bremischen Traditionsunternehmen. Da sind 175jährige, 150-jährige, 100-jährige, 50-jährige Geburtstage dabei. Es gibt eine lange Tradition von Unternehmertum in den beiden Städten unseres Landes. Wir haben die große Sorge, dass insbesondere mit zwei Bestimmungen in der Reform der Erbschaftsteuer diese Unternehmen nicht in der bisherigen Prosperität fortgeführt werden können.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Das Erste, wogegen wir uns wenden, ist die Frage der Verlängerung der Haltensfrist. Durch den Reformentwurf zum Erbschaftsteuergesetz soll ein Unternehmer, der das Unternehmen durch Erbschaft oder Schenkung übertragen bekommen hat, in Zukunft gezwungen werden, das Unternehmen 15 Jahre lang in der gleichen Eigentümerstruktur fortzuführen. Ich weiß nicht, ob Sie übersehen können, was in 15 Jahren alles passieren kann. Ich will nur sagen, wie oft in den letzten 15 Jahren allein in diesem Haus Regierungen gewechselt haben, meine Damen und Herren. Ein Unternehmer kann nicht 15 Jahre im Voraus Märkte und Beschäftigung planen. Das geht auf

einen Zeitraum von fünf Jahren, aber es ist völlig unrealistisch zu erwarten, dass ein so flexibles Familienunternehmen sich auf 15 Jahre im Voraus festlegen kann, was seine Eigentümerstruktur betrifft.

(Beifall bei der CDU)

Das würde ja zum Beispiel auch bedeuten, dass, wenn eine Unternehmerpersönlichkeit zum Beispiel seinen Sohn oder seine Tochter mit in die Unternehmensstruktur als Gesellschafter aufnehmen will, dies dazu führen würde, dass nachträglich 85 Prozent dieses Unternehmens der Erbschaftsteuer unterworfen werden könnten. Wir halten eine solche Regelung für nicht vertretbar.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben im deutschen Erbschaftsteuerrecht zurzeit eine Haltensregelung, die fünf Jahre beträgt. Wir sind der festen Auffassung und Überzeugung, dass es ausreichend und auskömmlich und für Unternehmer planbar ist zu sagen, wir garantieren dem Staat, dass wir fünf Jahre lang dieses Unternehmen in dieser Gesellschafterstruktur fortführen werden. An der Tradition der bremischen Unternehmen kann man erkennen, dass sie in der Regel viel längere Zeiträume planen und auch überleben, aber sie sind eben darauf angewiesen, bei engen Märkten auch Flexibilitäten zu haben. Sie sind darauf angewiesen, neue Generationen in die Unternehmensführung mit aufzunehmen, und deswegen glauben wir, dass ein Zeitraum von 15 Jahren unzumutbar ist.

Das Zweite betrifft die Frage der Lohnsummenbindung. Ein Unternehmen soll in Zukunft 15 Jahre lang verpflichtet werden, 70 Prozent der Lohnsumme einschließlich einer Dynamisierung zu garantieren. Wer 15 Jahre Planung in einem Unternehmen verlangt, der ist dicht an der Grenze der Planwirtschaft, denn ein Unternehmen kann nicht 15 Jahre lang stabile Märkte haben. Nehmen Sie beispielsweise den Bereich der Automobilzuliefererindustrie, bei der wir riesige Dellen und Berge in der Beschäftigung und Auslastung haben. Wenn man dann einmal in einem Jahr aufgrund der Auftragssituation, die man selbst nur maßvoll beeinflussen kann, in die Lage kommt, die Lohnsumme nicht bilden zu können, greift der Staat zu und verlangt die vollen 85 Prozent der gestundeten Erbschaftsteuer. Ich halte das für eine nicht vertretbare und vor allen Dingen nicht praktikable Lösung.

Deswegen glauben wir, dass es im besonderen Bremer Interesse ist, hier keine bürokratischen Hürden aufzuheben, die am Ende überhaupt nicht dazu führen werden, dass es Steuermehreinnahmen geben wird. Die von uns vorgeschlagene Lösung, nämlich die Verhaftungsregelung und die Fortführungsregelung auf fünf Jahre zu begrenzen, kostet nicht einen mü