Protokoll der Sitzung vom 07.05.2008

Deswegen glauben wir, dass es im besonderen Bremer Interesse ist, hier keine bürokratischen Hürden aufzuheben, die am Ende überhaupt nicht dazu führen werden, dass es Steuermehreinnahmen geben wird. Die von uns vorgeschlagene Lösung, nämlich die Verhaftungsregelung und die Fortführungsregelung auf fünf Jahre zu begrenzen, kostet nicht einen mü

den Euro steuerliche Einnahmen bei der Erbschaftsteuer.

(Glocke)

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich nur an Sie appellieren – fernab der unterschiedlichen politischen Bewertungen von Erbschaft- und Schenkungssteuer –, in der Frage des Steueraufkommens und des Bremer Interesses daran, ein Steueraufkommen zu generieren, eine Lösung zu finden, die den Bremer Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit und die Flexibilität gibt, auch in Zukunft für Wachstum und Beschäftigung in Bremen und Bremerhaven zu sorgen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Kummer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Röwekamp, so funktioniert das nicht! Sie können sich nicht aus einem riesigen Reformpaket eine Stelle herauspicken und dann sagen, das ist jetzt hier etwas ganz Besonderes und Bremisches, und dort anfangen, an den Stellschrauben zu drehen, und an der anderen Stelle sagen, das interessiert uns jetzt nicht, und wir picken uns jetzt einmal die Sache heraus. So funktioniert das, glaube ich, nicht!

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in der Tat erst vor gut zwei Monaten über die Erbschaftssteuerreform hier debattiert, und da bin ich dann doch etwas erstaunt, Herr Röwekamp, dass Sie erst nach zwei Monaten darauf kommen, dass die Punkte, die Sie soeben angesprochen haben, plötzlich so dringlich sein sollen, denn der Gesetzentwurf hat damals schon genauso vorgelegen, wie Sie es gerade dargestellt haben.

Die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben vor zwei Monaten gemeinsam mit den Stimmern der Linken unter anderem zu diesem Thema beschlossen, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Bei der Übertragung von kleinen und mittleren Familienunternehmen in die nächste Generation dürfen deren Arbeitsplätze nicht durch eine übermäßige Besteuerung gefährdet werden.“ Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben Sie damals schlicht abgelehnt, einen Gegenantrag haben Sie aber leider auch nicht gestellt. Jetzt fällt Ihnen plötzlich ein Nachsteuerungsbedarf für Familienunternehmen ein, das ist wahrscheinlich dem bayerischen Vorwahlkampf geschuldet. Herr Röwekamp, dass Sie sich noch zum ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Wasserträger von Erwin Huber machen müssen, verwundert mich dann doch etwas stark.

(Unruhe bei der CDU)

Was ich auch nicht ganz begriffen habe: Warum sollen denn nun, wenn wir schon bei Bayern sind, die bremischen Unternehmen mehr etwas Besonderes sein als meinetwegen die bayerischen Unternehmen?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dann hören Sie sich um!)

Die nehmen das für sich selbst nämlich auch in Anspruch, dass sie etwas Besonderes sind. Wie ich schon sagte, es ist ein gesamtes Reformpaket, dabei kann man sich eine einzelne Geschichte nicht herauspicken.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Ahrens von der CDU hat mir in der damaligen Debatte vorgeworfen, ich würde die großkoalitionäre Einigung im Bund aufweichen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Antrag, das ist kein Aufweichen mehr, das ist irgendwie blankes Auflösen, was Sie hier treiben!

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Quatsch!)

Sie wollen die Haltensfrist und die Lohnsummenbindung auf fünf Jahre reduzieren, geplant sind bisher 15 beziehungsweise zehn Jahre. Sie wollen eine weitere Reduzierung der Versteuerungsbasis, Sie wollen ein Aufweichen des modifizierten Abschmelzmodells und eine Verbreiterung der Verschonungsfälle. Wenn das nicht zu Steuermindereinnahmen führen sollte, weiß ich nicht, was dann! All das nämlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zielt genau auf den großkoalitionären Minimalkonsens, auf dem wir uns in Berlin mittlerweile nur noch bewegen, nämlich dass durch die Reform die Gesamtsumme der vier Milliarden Euro Einnahmen nicht gefährdet wird. Ihr Antrag produziert Mindereinnahmen, ohne dass Sie sagen, wo denn das fehlende Geld herkommen soll.

Da kommt bei mir dann doch der Verdacht auf, dass es Ihnen gar nicht um Feinjustierung und das Interesse Bremens geht, sondern um eine Aushöhlung des gesamten Reformprojekts mit dem Ziel, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, wie es ja einige Kolleginnen und Kollegen der süddeutschen Länder aus CDU und CSU offen propagiert haben. Die FDP hat es hier auch in der Bürgerschaft gefordert, das haben Sie hier auch abgelehnt, das muss man der Ehrlichkeit halber auch

sagen. Eine Aushöhlung dieses Reformprozesses machen wir aber nicht mit. Wir lehnen Ihren Antrag ab und verweisen auf den bereits beschlossenen Antrag vom Februar des Jahres. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ella.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage es auch noch einmal, dieses Hohe Haus hat sich bereits am 21. Februar 2008 mit dem Thema Erbschaftsteuer befasst. Die FDP hat damals einen eigenen Antrag eingebracht. Fakt ist und bleibt aber immer noch, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erbschaftsteuer ist ungerecht!

(Beifall bei der FDP)

Das stellte das Bundesverfassungsgericht, wie Sie wissen, am 1. Februar 2008 fest, da diese überkommene Steuerart gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, da verschiedene Vermögensarten unterschiedlich bewertet werden. Folgerichtig hat die FDP-Fraktion im Februar gefordert, diese ungerechte Steuer abzuschaffen, weil diese zu Kapitalflucht ins Ausland führt, Arbeitsplätze vernichtet und nicht nachhaltig ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Die im Bund geplante Änderung wird zusätzliche Nachteile für Familienunternehmen mit sich bringen. Wie wir alle wissen, stellt eine Vererbung, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Übertragung von Eigentumsrechten von einer Generation zur nächsten dar. Weil Eigentum im eigenen Interesse zu nachhaltigem Handeln verpflichtet, wird die Eigentumsbasis unserer Volkswirtschaft gestärkt, und dies dient der Allgemeinheit,

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD und von der Linken)

auch wenn das für schlichte Gemüter gerade auf der linken Seite manchmal nur schwer verständlich ist.

Nehmen wir zum Beispiel die Werften in Bremen: Familienbetriebe, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben den Strukturwandel überlebt. Anonyme Aktienbetriebe sind Vergangenheit. Das Erben stellt dauerhaft die sorgsame Verwendung knapper Ressourcen sicher. Das nennt man Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Die derzeit diskutierten Regelungen, die erste Lesung im Bundestag ist erfolgt, sollen angeblich die Übergabe kleiner Firmen erleichtern, doch das stimmt nicht, da die Bürokratiekosten explodieren werden, Herr Röwekamp sprach es auch an, da über 15 Jahre haarklein kontrolliert werden soll, ob der Erbe auch alle Zusagen über Arbeitsplätze und Lohnsummen eingehalten hat.

(Zuruf des Abg. R u p p [Die Linke])

Außerdem haben erste Eigentümer bereits angekündigt, vor der Weitergabe des Familienbetriebs an die Erben Arbeitsplätze abzubauen. Damit soll verhindert werden, dass der Betrieb bei schlechter Auftragslage Erbschaftsteuern nachzahlen muss und somit völlig vor die Hunde gehen wird. Erbschaftsteuer, meine Damen und Herren, ist also eine Ressourcenvernichtungssteuer und eine Arbeitsplatzabbausteuer, die insbesondere kleine Familienunternehmen treffen wird, insofern zielt sie auf den Kern der bürgerlichen Gesellschaft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Ihr Beitrag ist eine einzige Zeitraub- attacke!)

Die CDU hat das zwar erkannt, und ihr Antrag geht in die richtige Richtung, doch gehen Sie nicht weit genug, liebe Freunde von der Union!

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Hier muss ich Frau Kummer zustimmen, es wird doch nicht besser, wenn man an einer überkommenen, ungerechten Steuer herumexperimentiert. Die Erbschaftsteuer muss nicht verändert werden, sie muss abgeschafft werden!

(Beifall bei der FDP)

Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich kurz aus einem Artikel von „Spiegel Online“ vom 9. Februar 2007 zum Thema Erben zitieren: „Ob die Schwächung von Familie und kleinen Lebensgemeinschaften auch zum Nutzen künftiger Generationen ist, bleibt doch mehr als fraglich. Der kalte Staat wird den Menschen die Wärme und Geborgenheit der Nächstenliebe nicht ersetzen können.

(Lachen beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Er konnte es in der Vergangenheit nicht, in der Lebenswelt der Zukunft wird er es weniger denn je können.“

Die Erbschaftsteuer, meine Damen und Herren, gehört abgeschafft und nicht verschlimmbessert! Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der CDU ab.

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die freundliche Interpretation des Beitrags des Kollegen Röwekamp ist in meinen Augen folgende: Er hat, wie ich persönlich auch, gesehen, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung, unter anderem vom Wirtschaftsminister Glos ausgearbeitet, erhebliche Mängel, erhebliche Tücken, erhebliche Bürokratie und erhebliche Unstimmigkeiten hat. Das ist richtig analysiert, da kann ich nur folgen. Ich finde es auch in Ordnung, dass Sie das hier so offen sagen, dass Sie auch an den Gesetzvorhaben Ihrer eigenen Bundesregierung Wesentliches auszusetzen haben.

Zweiter freundlicher Satz: Sie haben im Februar die Debatte verschlafen und versuchen, das jetzt nachzuholen. Aber ich finde nicht, dass wir das so mitmachen müssen, denn wir haben die Debatte gründlich geführt, wir haben einen Beschluss gefasst, der Grundsätze formuliert, die Bremen verfolgen soll. So wenig, wie wir damals auf die konkreten, kleinteiligen Änderungsvorschläge der Linken eingegangen sind, macht es auch jetzt keinen Sinn, Ihre kleinteiligen Änderungsideen aufzunehmen, denn wir haben es richtig gemacht, wir haben Leitlinien formuliert und haben den Senat gebeten, diese Leitlinien zu verfolgen.

Die erste Leitlinie war, wir müssen dabei bleiben, dass die Erbschaftsteuer auch wirklich Erträge bringt. Sie sagen, das wird auch gewährleistet, das ist in Ordnung. Wenn Sie die bremischen Interessen so verstehen, dass das auch gewährleistet ist, und wenn Sie auch im Kreise Ihrer Kollegen in der CDU dafür eintreten, dass das am Ende herauskommt, dann bin ich ganz an Ihrer Seite.

Wir haben gesagt, dass das selbstgenutzte Wohneigentum verschont werden soll. Dazu stärkere Belastung größerer Vermögen, dazu kommt man dann notwendig, wenn man den vierten Punkt nimmt, dass mittlere Betriebe, Klein- und Kleinstbetriebe nicht belastet werden! Man muss schon, wenn man auf der einen Seite etwas tut, auf der anderen Seite auch entsprechend handeln. Beides muss man tun, wir können in der gegenwärtigen Situation von hier aus gar nicht im Einzelnen beurteilen, wie die Debatten über Veränderungen in Berlin weitergehen.

Wir haben dem Senat einen Auftrag mitgegeben, und was die Berücksichtigung und die Schonung von mittleren Familienbetrieben und auch Kleinstfami