Protokoll der Sitzung vom 28.10.2009

Ich möchte allerdings auf noch etwas hinweisen, dass es eben nicht geht, nur immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wir, wie wir hier alle stehen und sitzen, haben eine Verantwortung. Wie sollen wir denn Jugendlichen klarmachen, dass Alkohol trinken etwas nicht Erstrebenswertes ist, wenn wir selbst mit einem Beispiel vorangehen, das das möglicherweise nicht vermittelt? Auch wir könnten uns überlegen, ist es denn wirklich so, dass Alkohol ab 18 Jahren dann etwas ungefährlicher ist?

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist, glaube ich, nicht ganz so, daher möchte ich diese Situation hier einmal nutzen, Ihnen vielleicht diesen Punkt ein wenig ins Gedächtnis zu rufen.

Im Übrigen darf ich Ihnen auf die Frage mitteilen, was der Senat sonst zu tun gedenkt, um Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen zu vermeiden: Es gibt in vielen Bereichen Konzepte und Maßnahmen, sowohl im Ressort Bildung als auch bei Jugend und Soziales, und auch beim Senator für Inneres werden weitere Maßnahmen durchgeführt. Wir sind beispiels

weise auch in Gesprächen mit der Getränkeindustrie, mit den großen Supermarktketten, mit denen wir erörtern, wie man es auch den Kassiererinnen und Kassierern noch erleichtern kann, die Aufmerksamkeit beim Verkauf von Alkohol zu stärken. Das kann man durch Kassensysteme machen, die dann praktisch die Beschäftigten an der Kasse verpflichten, einen Moment innezuhalten, den Blick zu heben und demjenigen, dem dort etwas verkauft wird, ins Auge zu sehen und vielleicht auch noch in den Ausweis, und das sind alles Dinge, die ineinandergreifen müssen.

In diesem Sinne ist dieser Teil, den wir hier heute besprechen, die Überwachung des Jugendschutzes durch den Einsatz von Testkäufern, ein kleiner Mosaikstein in einer Aufgabe, die sehr viel größer ist, und wie ich gerade schon gesagt habe, würde ich Sie bitten, sich vielleicht auch selbst mit dem einen oder anderen guten Beispiel daran zu beteiligen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur noch einen Satz sagen, das bin ich jetzt einfach dem Kollegen Öztürk schuldig. Es ist überhaupt nicht die Rede davon gewesen, dass hier jemand die Jugendlichen kriminalisieren will. Es geht doch genau darum, den Ladenbesitzern und den Supermärkten zu signalisieren, dieser Verkauf ist illegal, was ihr da macht, das geht so nicht. Darum geht es, und da muss man sich dann eben auch einmal vernünftige und vielleicht auch einmal pfiffige Maßnahmen überlegen,

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

natürlich nicht nur mit einer Polizeistreife vor der Tür, aber das muss ich jetzt hier nicht weiter erläutern. Insofern sind wir an diesem Punkt doch völlig einer Meinung, und ich finde, diese Polemik an dieser Stelle war ein schöner Abschluss, und dann mache ich den Zwischenruf dazu: Bravo! – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/852, Kenntnis.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt vereinbart worden, dass wir die Tagesord––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nungspunkte aufrufen, die ohne Debatte vorgesehen sind.

Bremisches Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bremisches Untersuchungshaft- vollzugsgesetz – BremUVollzG)

Mitteilung des Senats vom 1. September 2009 (Drucksache 17/914) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft, Drucksache 17/914, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Es ist vorgesehen, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer der Überweisung des Gesetzesantrags zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 29. September 2009 (Drucksache 17/941) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/941, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes und über die Mitwirkung im amtlichen Vermessungswesen

Mitteilung des Senats vom 29. September 2009 (Drucksache 17/942) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Vermessungsund Katastergesetzes und über die Mitwirkung im amtlichen Vermessungswesen, Drucksache 17/942, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?