schungseinrichtungen zur Personalentwicklung ver pflichten, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäf tigen. Es ist klar, dass nicht alle Promovierenden auch eine komplette Karriere im Wissenschaftssys tem machen können, so viele Stellen gibt es nicht. Wenn aber den Wissenschaftseinrichtungen über das Wissenschaftsvertragsgesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, Wissenschaftlerinnen und Wis senschaftler bis zur Rente befristet zu beschäftigen oder ihnen in der mittleren Lebensphase einfach kei nen Vertrag mehr geben müssen, dann müssen sie im Gegenzug Verantwortung dafür tragen, in einer Personalentwicklung transparent zu machen, wie viele Beschäftigte sie in welchen Fachrichtungen perspektivisch benötigen und an welche Personen sie dabei denken. Arbeitgebern, die Menschen un ter diesen Befristungsbedingungen einfach nur im Ungewissen lassen, wollen wir die rote Karte zeigen.
senausgleich zwischen Wissenschaftseinrichtungen und den entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommen. Deshalb bitte ich um Zu stimmung zu unserem Antrag. Ich habe von der Op position signalisiert bekommen, dass sie den Antrag in weiten Zügen mittragen wird. Dafür möchte ich mich schon einmal vorab bedanken!
hat, noch einmal wiederholen: Bundesweit sind laut Hochschulinformationssystem rund 83 Prozent aller Stellen im akademischen Mittelbau befristet, ein Großteil der Betroffenen, nämlich 53 Prozent, hat Ar beitsverträge von unter einem Jahr. Eine Zahl möchte ich noch hinzufügen: Ein Anteil von 36 Prozent der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, und Frauen sind unter diesen kurzfristigen Beschäftigungsbedingungen insgesamt deutlich überrepräsentiert. Dabei bildet der akademische Mittelbau doch den Kernbestand des Personals, der an den Hochschulen oft auch Daueraufgaben in Forschung und Lehre übernimmt und trotzdem während der gesamten Laufbahn, meistens bis ins hohe Alter, diesen unwürdigen Beschäftigungsver hältnissen ausgesetzt ist und mit unsicheren und nicht planbaren Kettenverträgen den Lebensunter halt bestreiten muss.
scheint also folglich ein massiver interner Missstand zu bestehen, der durch das Wissenschaftszeitver tragsgesetz geschürt wird, da dieses Gesetz die Grundlage für derartige Beschäftigungsverhältnisse liefert. Auch wenn wir an der Universität in Bremen interne Regelungen getroffen haben, die die Be schäftigungsdauer an die Drittmittelprojektlaufzei ten bindet, so ist anhand der genannten Zahlen zu erkennen, dass bundesweit immer noch die meisten Beschäftigten im akademischen Mittelbau kürzer beschäftigt werden, als dies die Projektlaufzeiten eigentlich zulassen würden.
angedeutet hat, ist es den verantwortlichen Gewerk schaften durch die im Wissenschaftszeitvertragsge setz enthaltene sogenannte Tarifsperre untersagt, autonom eigene Tarifverträge mit den Hochschulen auszuhandeln. Diese Regelung ist insofern unge wöhnlich, als das Grundgesetz eigentlich eine Ta rifautonomie vorsieht, die wiederum die rechtliche Grundlage für Gewerkschaften bildet, um im Rah men der Aushandlung von Kollektivverträgen die Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Abeitneh mern zu unterbinden.
setz macht einen akademischen Werdegang steinig und schwer, und dabei verliert der Beruf Wissen schaft durch zu hohe Karriererisiken, ökonomische Unsicherheiten und keine verlässlichen Perspekti ven gefährlich an Attraktivität. Dadurch wird die Befürchtung, hochqualifiziertes und gutes, an deut schen Hochschulen ausgebildetes Personal an die
Privatwirtschaft oder an Wissenschaftsinstitute im Ausland abtreten zu müssen, nicht nur immanent, sondern auch zur großen Gefahr für die internati onale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Aufgrund des zu erwarteten demografischen Wandels und der Internationalisierung der Arbeitsmärkte ist zudem zukünftig mit einem noch härteren Kampf um die klügsten Köpfe des Landes zu rechnen, bei dem unsere Hochschulen das Nachsehen haben werden, wenn sich nichts an dieser Entwicklung ändert.
möglichst viel Personal möglichst günstig, mög lichst flexibel und gern gerechtfertigt durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu beschäftigen, hat seine Ursachen sicherlich auch in einer durch das Kooperationsverbot bedingten ungenügenden Grundfinanzierung, während auf der anderen Seite die Tätigkeitsfelder der Hochschulen immer umfang reicher und die tarifgebundenen Stellen immer teu rer werden. Eine alleinige Rechtfertigung für diese Arbeitsbedingungen ist dies jedoch nicht, denn mit der Schwierigkeit schwankender Einnahmen sehen sich nicht nur Hochschulen konfrontiert.
mühungen, für gute Arbeit Sorge tragen zu wollen, also atypische Beschäftigungsverhältnisse reduzie ren zu wollen, konterkariert das Wissenschaftszeit vertragsgesetz massiv die aktuellen Bemühungen. Kehren wir doch jetzt einmal bei uns vor der Haustür! Initiativen zur Änderung des Wissenschaftszeitver tragsgesetzes sind daher in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg sowie Evaluationen und An hörungen hierzu in Sachsen-Anhalt, Hessen und in Thüringen bereits auf dem Weg, und ich freue mich und bin stolz darauf, heute hier vor Ihnen stehen und verkünden zu dürfen, dass Bremen sich ebenso in diese Riege einreihen wird.
unterstützen Sie den vorliegenden Antrag, 163 000 Beschäftigte im akademischen Mittelbau deutsch landweit werden es Ihnen danken, und das tue ich ebenso! – Vielen Dank!
Damen und Herren! Bremen ist das Land der Ge gensätze. Während viele unserer Schülerinnen und Schüler nicht richtig lesen und rechnen können, steht unsere Wissenschaftslandschaft für Qualität und Ex zellenz auf höchstem Niveau. Der wissenschaftliche
Mittelbau spielt hierbei eine bedeutende Rolle, denn schließlich trägt er in der Forschung, aber auch in der Lehre maßgeblich zum Erfolg unserer Hochschulen bei. Nicht minder wichtig ist: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter von heute sind die Spitzenforscher von morgen!
ben, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren können, ohne ständig von Existenzsorgen geplagt zu sein. Das Wissenschafts zeitvertragsgesetz, das von der Großen Koalition im Jahr 2007 verabschiedet wurde, zielt genau darauf ab. Es sollte Dauerbefristungen begrenzen, die Fami lienplanung durch eine explizite Kinderkomponente erleichtern und klare Karriereperspektiven bieten.
Hochschul-Informations-System GmbH, HIS, kam zu dem Schluss, ich zitiere: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die mit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes neu eingeführten Vorschriften geeignete und überwiegend belastba re Instrumente sind, um befristete Beschäftigungs verhältnisse mit Wissenschaftlerinnen und Wissen schaftlern eingehen zu können. Die Untersuchung hat Ansatzpunkte identifiziert, an denen eine Har monisierung von gesetzgeberischer Zielsetzung und Befristungspraxis angestrebt werden könnte, um das Spannungsfeld von Innovation und Nachwuchsförde rung auf der einen und Beschäftigungsbedingungen auf der anderen Seite ausgewogener zu gestalten.“
FDP haben deswegen im April vergangenen Jahres einen Antrag in den Deutschen Bundestag einge bracht, welcher schon folgende Punkte enthielt: Die Vertragsdauer für Nachwuchswissenschaftler soll sich in der Regel an der Laufzeit der Projekte orientieren und weiterhin genügend Zeit für Qualifikation bieten, eine übermäßige Befristungspraxis soll vermieden werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch den Ausbau von Kinderbetreuungsange boten und einer stärkeren Anwendung der Kinder komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verbessert werden, und durch eine verbesserte Per sonalentwicklung sollen Karrierechancen eröffnet werden, die außerhalb der Hochschulen liegen.
gen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz ebenfalls für notwendig und sieht in den genannten Punkten geeignete Maßnahmen. Deswegen werden wir auch den Punkten 2 bis 4 Ihres Antrags zustimmen.
Auffassung. Ich gebe zu, dass sich gesetzlich fest geschriebene Tarifsperren sicherlich schon nicht sonderlich charmant anhören, aber man muss sich auch fragen, was dahintersteckt.
erung ist deswegen auch zwingend notwendig und erforderlich, zumal ein nicht unerheblicher Teil der Stellen im Mittelbau der Qualifikation, sprich der Pro motion, dient. Solche Stellen auf Dauer zu besetzen, würde das Wissenschaftssystem erheblich lähmen und obendrein vielen Studentinnen und Studenten den Einstieg in den Wissenschaftsberuf unnötig er schweren. Ähnlich verhält es sich mit Drittmittelpro jekten. Angenommen, wir würden die Befristung im Extremfall verbieten, wie sollen Drittmittelprojekte dann in der Praxis überhaupt noch funktionieren?
kennen, dass Befristungen ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik im Wissenschaftsbereich sind, einmal ganz davon abgesehen, dass Entfristungen ja nicht verboten sind, im Gegenteil: Paragraf 1 Absatz 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sagt ganz klar, dass das Recht der Hochschulen, Personal auch unbefristet zu beschäftigen, nicht von dem Gesetz berührt wird.
ich mich dem wichtigen Punkt, wer eigentlich für die finanzielle Ausstattung der Hochschulen zuständig ist. Sie werden ja bei der Regierungskonstellation nicht müde, ob in der Bildung oder auch in der Wis senschaft, beim Bund das Übel zu sehen. Die poli tische Verantwortung hier vor Ort aber haben Sie, ich nenne, wie auch heute Morgen schon, das Wort Wissenschaftsplanung. Unsere Hochschulen brau chen endlich eine verlässliche Planungssicherheit.