Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Heseler.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Jetzt aber kei- ne schlechte Stimmung verbreiten!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will keine schlechte Stimmung, sondern gute Stimmung verbreiten. Der Senat stimmt natürlich all dem, was hier vorgetragen worden ist, eindeutig zu –

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das reicht! – Abg. H i n n e r s [CDU]: Mehr braucht nicht!)

zwei Sätze noch! –, dies entspricht unserer Position.

Wir haben auf der einen Seite ein Interesse an einer leistungsfähigen und effizienten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, deswegen sind auch Reformen notwendig. Auf der anderen Seite haben wir ein großes Interesse an einer küstennahen Kompetenz vor Ort, Herr Bürgermeister Böhrnsen hat das in den letzten Tagen auch dem Wirtschaftsverband Weser schriftlich mitgeteilt, der Bürgermeister, die Senatskanzlei und der Wirtschaftssenator.

Wir haben uns über viele Jahre immer gut mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wie es heute heißt, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung, wie es bis vor Kurzem hieß, verständigt. Wir arbeiten vertrauensvoll zusammen, das ist für uns bei der Vertiefung der Mittelweser, der Wasserqualität und bei vielen anderen Themen von zentraler Bedeutung. Deswegen werden wir uns hier einmischen, und deswegen haben wir ein großes Interesse an einer küstennahen Entscheidungs- und Fachkompetenz und sind damit natürlich auch voll auf der Linie dieses interfraktionellen Antrags. – Danke schön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1335, Neufassung der Drucksache 18/1292, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013

(Drucksache 18/806)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mitteilung des Senats vom 27. August 2013 (Drucksache 18/1038)

u n d

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013 (Drs. 18/806) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013 (Drs. 18/1038) vom 4. März 2014

(Drucksache 18/1293)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Strehl.

Meine Damen und Herren, der siebte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013, Drucksache 18/806, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 39. Sitzung am 17. April 2013 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 27. August 2013, Drucksache 18/1038, in ihrer 48. Sitzung am 26. September 2013 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1293 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die Abgeordnete Frau Schön verzichtet als Berichterstatterin auf eine Worterteilung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Patrick Öztürk, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz und dessen Novellierung im Jahr 2011 setzt die rot-grüne Koalition bundesweit einen hohen Maßstab für die Transparenz von behördlichem und politischem Handeln.

Wenn wir uns den siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anschauen, ist zu verzeichnen, dass wir auf Landesebene auf einem guten Weg sind, unseren gesetzten Maßstäben nachzukommen.

Erfreulich ist die Zunahme der von den Behörden in das zentrale Informationsregister eingestellten Dokumente. Auch wenn der Zuwachs beachtlich ist, sind weitere Verbesserungen erforderlich, wenn es darum geht, nicht nur Pressemitteilungen einzustellen, sondern auch Dokumente aus anderen Bereichen, die das Informationsfreiheitsgesetz fordert und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch explizit in ihrem Bericht benannt werden.

Es ist daher positiv zu bewerten, dass der Senat bereits angekündigt hat, weitere Maßnahmen durchzuführen, um die Quantität, aber auch die Qualität des Informationsregisters zu steigern und die bestehenden gesetzlichen Vorschriften konsequenter umzusetzen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Hier bleibt abzuwarten und zu prüfen, ob dem nachgekommen wird oder ob weiterer Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers erforderlich ist.

Besonders erfreulich ist ebenso die Veröffentlichung der besonderen Kontrollorte durch das Innenressort, wenn auch eine regelmäßige Aktualisierung sowie die Bekanntgabe der verübten Taten wichtig wären, um als Grundlage zu dienen für eine öffentliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Notwendigkeit eines solchen Kontrollortes.

Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht aus meiner Sicht zudem bei der Auffindbarkeit, der Durchsuchbarkeit, der Druckbarkeit und der Bearbeitungsfähigkeit der eingestellten Dokumente im Allgemeinen. Mit eingescannten pdf-Dateien ist es unmöglich, dort enthaltene Textstellen zu suchen und zu finden. Wünschenswert wäre ein Umschwenken auf auswertbare Dokumente wie Word-Dateien oder andere einheitliche Datenformate, zum Beispiel xml-Dateien, die die Auffindbarkeit und Wiederverwertbarkeit der Daten plattform- und implementationsunabhängig sicherstellen würden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der BIW)

Ebenso wichtig wie eine hierdurch entstehende Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Informationsregisters ist dessen Vermarktung bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch innerhalb der Verwaltung selbst, denn wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrem Bericht anführt, gab es mehrere Vorfälle, in denen sie Abhilfe leisten musste. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Grundidee des Informationsfreiheitsgesetzes unabhängig vom berechtigten Interesse, grundsätzlich jedem Zugang zu Informationen zu gewähren, noch nicht überall in der Verwaltung durchgedrungen ist und weiterhin noch Fortbildungen durchgeführt werden sollten.

(Beifall bei der SPD)

Zudem kann ich jedem Bürger und jeder Bürgerin nahelegen mitzuhelfen, diesen Umstellungsprozess voranzutreiben und auch aktiv individuelle Anträge oder Anfragen auf Informationsherausgabe zu stellen, das ist im Übrigen auf der Eingangsseite des Informationsregisters unter der Rubrik „individueller Antrag“ möglich.

Mit Blick auf die Bundesebene und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dargestellten aktuellen Entschließungen der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sind deren Positionen generell positiv zu bewerten.

(Beifall bei der SPD)

Das macht auch deutlich, dass einige dieser Positionen bereits mit Anträgen aus der Bremischen Bürgerschaft flankiert worden sind, so liegt ein Antrag der Regierungskoalition vor, um mehr Transparenz in der Wissenschaft durch die Offenlegung von Kooperationsverträgen herzustellen. Wenn dies gleichwohl eine qualifizierte und sehr differenzierte Betrachtung der dort anzufindenden Information verlangt, ist dieser Vorstoß meines Erachtens sehr zu begrüßen. Ebenso wichtig sind die Entwicklungen im Bereich der Informationsfreiheit auf europäischer Ebene, die ich aufgrund der getroffenen Einschränkungen in diesem Bereich mit großer Besorgnis betrachte. Hier ist die Bundesregierung dringend gefordert, mein Blick geht auch in Richtung der CDU-Fraktion, sich im Europäischen Rat für mehr Transparenz einzusetzen – das muss sie aber auch mit Blick auf das eigene E-Government-Gesetz innerhalb der eigenen Reihen tun –, indem sie den geforderten Umstellungsprozess schneller vorantreibt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Im Bereich der Krankenhaushygienedaten sind Erhebungen bundesweit und anonym durchgeführt worden. Die Anonymität dient laut Auskunft des Senats der Bereitschaft der Kliniken, an diesen Erhebungen teilzunehmen. Mit diesem Hintergrund ist eine weitreichende Melde- und Veröffentlichungspflicht der Krankenhäuser bundesweit wünschenswert, aber langwierig umzusetzen. Für das Land Bremen wäre daher, wie vom Senat geschildert, eine kurzfristige Benennung von Qualitätsindikatoren, zum Beispiel vergleichbare Hygienedaten, bestimmten Leistungsbereichen sowie die Angabe der Infektionssituation der Kliniken im Rahmen einer Erweiterung der Qualitätsberichte erstrebenswert, um hier das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Kliniken zu stärken.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind also insgesamt auf einem guten Weg, es wartet aber auch noch viel Arbeit in diesem Bereich auf uns, wobei ich mich besonders auf die senatorische Umsetzung unseres Antrags zum Thema Creative-Commons-Lizenzen freue. In diesem Sinne richtet sich mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht nur den mit unseren Ansprüchen wachsenden Mehraufwand abarbeiten – (Glocke)

ich bin gleich fertig! –, sondern sich auch auf ein ganz neues Verständnis von Verwaltung als Servicedienst

leister für unsere Bürgerinnen und Bürgern mit offenem Zugang zu allen Informationen eingelassen haben! (Beifall bei der SPD)