gängigen Bruttospielerträge der Spielbank, und da kann man sich ja nun allen Ernstes fragen, ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist. Finanzpo litisch ist es ein schlechtes Zeichen, es kostet uns 1,2 Millionen Euro. Es bleiben weitere größere Posten, und zwar die Erhöhung im Rahmen des TVöD von 2,7 Millionen Euro, geringere Einnahmen aus Wer berechten – sehr ärgerlich! – in Höhe von 3 Millionen Euro und die noch nicht aufgelöste Minderausgabe. Allerdings hat der Senat auch Ausnahmen von den Bewirtschaftungsmaßnahmen ausdrücklich in sei nen Beschluss aufgenommen, und die Ausnahmen machen deutlich, dass an der Schwerpunktsetzung
festgehalten wird. Das gilt insbesondere für den Punkt, dass Mittel zur Kinderbetreuung von der Haushaltssperre ausgenommen werden. Genauso wird auch die Ausbildungsplanung fortgesetzt.
men, was vorhin gesagt wurde. Die Haushaltssperre ist eine Haushaltssperre, die sich auf alle Ausgaben bezieht. Sie bezieht sich auch auf Investitionen und auch auf vielleicht schöne Maßnahmen, wie sie vorhin genannt worden sind, auf Parkplätze oder Ähnliches. Sie gilt also für alle Bereiche, es gibt aber Ausnahmen, die die Schwerpunkte der Koalition auch deutlich machen.
ausschusses standen zwei Vorlagen zur Abstimmung, die wir trotz verkündeter Haushaltssperre auch auf Wunsch des Senats noch beschlossen haben, nämlich die Fortsetzung der Sanierung der Lehmhorster Straße und die Umbaumaßnahmen im Rahmen der Einrich tung von Ganztagsschulen. Das macht deutlich, dass wir selbst unter dem Aspekt einer Haushaltssperre unsere Schwerpunkte weiterverfolgen wollen.
nats im September steht uns zugegebenermaßen eine harte Zeit bevor, und angesichts der Risiken und ihrer Gründe ist auch nach der Vorlage einer Lösung davon auszugehen, dass insgesamt mit den Ausgaben restriktiver umgegangen werden muss.
Bund kommen, das ist hier schon vielfach erläutert worden heute. Betrachtet man dies aber genauer, so kann man feststellen, dass diese Hilfen in den seltensten Fällen im Jahre 2014 fließen, sondern frühestens ab dem Jahr 2015, meistens sogar später. Wir werden zum Beispiel für die Bereiche Forschung und Innovation die Mittel in Höhe von 1,1 und 1,2 Millionen Euro erst im Jahr 2016/2017 erhalten, das hilft uns also aktuell nicht. Für den Zeitraum der Jahre 2015 bis 2018 wird Bremen aus dem Sondervermö gen Kinderbetreuung voraussichtlich insgesamt 4,4 Millionen Euro zusätzlich erhalten, aber eben nicht im Jahr 2014.
BAföG durch den Bund zu erwarten, das sind im merhin über 10 Millionen Euro jährlich, die nach dem Willen der Berliner Koalitionäre für Bildung und Wissenschaft ausgegeben werden sollen, also von den ganz Kleinen bis hin zu den Großen. Die Mittel stehen damit nicht für eine Haushaltskonsolidierung zur Verfügung. Viel mehr ist nicht zu erwarten und, wie gesagt, im Jahr 2014 schon gar nicht.
Gesetzgebung eine umfassendere finanzielle Verant wortung übernehmen würde, der Bürgermeister hat dies vorhin in seiner Regierungserklärung deutlich
erklärt, und in einigen Bereichen hat der Bund das ja schon getan. Es wäre ja schön, wenn derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt,
den wir über ein weiteres Risiko, dass zu den gut 60 Millionen Euro hinzukommen kann und in einer bestimmten Höhe mit Sicherheit auch wird, es geht dabei um den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.
auf den Beamtenbereich volle Anwendung finden würde, würde das nachträglich für das Jahr 2013 18 Millionen Euro, für das Jahr 2014 34 Millionen Euro und für die Folgejahre 30 Millionen Euro Mehrkos ten verursachen. Das macht übrigens auch deutlich – das will ich deutlich sagen, das habe ich damals in der Debatte auch gesagt –, was wir den Beamten mit der Regelung, die wir damals umgesetzt haben, zugemutet haben. Das war in der Tat eine Zumutung, das bestreite ich nicht, ein sehr tiefer, sehr harter Einschnitt.
felten Besoldungserhöhung oder eben auch Nicht erhöhung an Nordrhein-Westfalen angelehnt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat diese Regelung als nicht vereinbar mit dem Alimentationsprinzip erklärt, es sei nicht nachvollziehbar, den unteren Besoldungsgruppen auf die zwei Jahre gerechnet 5,6 Prozent, den mittleren nur 2 Prozent und schon ab A 13 nur null Prozent zu gewähren. Der Abstand zwischen 5,6 und 2 Prozent sei zu gering, die Null runde ab A 13 zu früh, so das Gericht! Leider – das ist ja immer dann das Dilemma der Politik – hat der Verfassungsgerichtshof nicht deutlich gemacht, was angemessen sein könnte,
Angestellten nicht inhaltsgleich übernommen wer den muss, hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Selbst eine Staffelung der Besoldungserhöhungen sei, sofern zeitlich befristet, möglich.
jetzt zunächst das Urteil auswerten zu wollen und auch schon in Gespräche mit den Gewerkschaften einzutreten, um vielleicht eine Lösung oder Lösungs möglichkeiten zu diskutieren. Ich halte im Übrigen die Haushaltssperre für überhaupt keine Drohkulisse und gar nicht dafür geeignet, eine Drohkulisse im Hinblick auf die Beamtenbesoldung aufzubauen, weil klar ist, dass Bedarf besteht, es zu ändern und zu regeln, und das ist von der Haushaltssperre völlig unabhängig.
vorhin nicht verstanden – ich weiß nicht, ob ich das richtig aufgeschrieben habe –, Sie haben gesagt, man darf differenzieren, aber nicht ungleich behandeln. Sie müssen mir dann noch einmal den Unterschied zwischen differenzieren und nicht ungleich erklären, das erklärt sich mir nicht so unbedingt!
Sie können es gern nachher noch einmal erklären, es würde mich interessieren, wie das rechnerisch aufgeht!
ist für Bremen rechtlich nicht bindend, aber es wäre schon schön, wenn wir zu einer Einigung kommen könnten, die dann auch dazu führen würde, dass die sieben anhängigen Musterklagen ad acta gelegt werden können, wir also eine Befriedung in diesem Bereich erreichen können. Ich sage aber auch deut lich, klar bleibt, dass der Senat bei seinem neuen Vorschlag die Personalkosten im Blick haben muss. Es sei noch einmal daran erinnert, dass nur Hamburg und Bayern den Tarifabschluss inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen haben, das sind zwei von 16 Ländern, und Hamburg hat erklärt, dass es die Mehrkosten durch Personalabbau, Beförderungs stopp und Streichung von Zulagen auffangen will. Das ist ein Weg, den ich eigentlich gern für Bremen vermeiden möchte.
Abschluss bei den Angestellten auf die Beamten eins zu eins zu übertragen, halte ich nicht für rea listisch. Wir werden den Antrag der LINKEN – weil wir nachher über alle Anträge abstimmen – auch deshalb ablehnen.
Beamtenbesoldung noch einmal deutlich, dass es ein Fehler war, den Ländern die Gesetzgebungs kompetenz für die Beamtenbesoldung zu übertra gen. Die relativ kurze Zeit – seit dem Jahr 2006, seitdem die Länder selbst entscheiden können – hat zu sehr unterschiedlichen Besoldungstabellen geführt, zu sehr unterschiedlichen Besoldungen in den Bundesländern, die zwar noch nicht eklatant auseinanderlaufen, aber die mittlerweile schon die Gefahr bergen, dass sich Bewerber im öffentlichen Dienst, die flexibel sind, eher daran orientieren, wo sie tatsächlich mehr Geld verdienen können, in be stimmten A-Besoldungsgruppen ist das mittlerweile attraktiv geworden. Das ist, finde ich, eine völlig falsche Entwicklung, für alle Länder im Übrigen, daher wäre es gut, wenn wir dort zu einer Änderung kommen könnten.
gibt es aber auch schon eine deutliche, schmerz hafte Realität, die eingetreten ist, die wir in den Haushalten immer zu berücksichtigen haben, und die dafür gängige Zahl heißt 650 Millionen Euro. 650 Millionen Euro sind die Zinsen, die wir jährlich zahlen. Die Zinsen, nicht die Tilgung, die wir jährlich in Angriff nehmen. Das ist schon heute eine enorme Last für unseren Haushalt. Diese Last wird im Jahr 2020, im Jahr eins der Schuldenbremse, für uns unerträglich, wenn wir nicht zu einer Altschulden regelung kommen.
unserer Zinslast vor Augen führen. Wir befinden uns im Augenblick in einer wirklich absoluten Niedrig zinsphase. Wenn man sich vorstellt, dass die Zinsen nur um ein Prozent steigen würden, bedeutet das für den bremischen Haushalt, dass er jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen müsste. Das macht auch deutlich, dass wir die Grenze unserer Leistungsfähigkeit erreicht haben. Deshalb ist es auch gut, dass die Berliner Koalition das Thema der Altschulden nun ausdrücklich zum Bestandteil der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gemacht hat, ein für uns wesentlicher und existen zieller Punkt.
Länder die Schuldenbremse ohne Altenschulden reglung einhalten können, es geht aber auch um die Zukunft des Solidarzuschlags. Bis Mitte der Legislaturperiode der Berliner Koalition soll es eine Lösung geben, eine umfassende Neuordnung.
ermöglichen, dass alle Länder den Anforderungen, vor die sie gestellt sind, auch gerecht werden können, und zwar maßgeblich in den Bereichen der Kinderbetreu ung, Bildung, Schulen und Hochschulen, Sicherung und Schaffung einer zukunftsfähigen Infrastruktur, Sicherung der inneren Sicherheit und Maßnahmen zur Begleitung des demografischen Wandels. Wer jetzt die Anträge zu den Länderfinanzbeziehungen gelesen hat, wird das wiederfinden, was im Koaliti onsantrag steht, weil dies Punkte sind, die insgesamt aufgrund unserer Auffassung auf der Agenda stehen.
nicht nur für Bremen gelten, sie gelten ganz maß geblich für alle Länder, mehr und in viel stärkerem Maße noch für die Kommunen, und es ist gut, dass wir mit Bürgermeister Böhrnsen einen Vertreter haben, der insbesondere auch die Kommunen und die Nöte der Kommunen in diese Verhandlungen einbringt, denn bei ihnen laufen eine Menge der Kosten auf. Es sind eben nicht nur die Länder, sondern auch die Kommunen, für die eine Neuregelung notwendig ist.