Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

ginnen und Kollegen, ich bin von meiner Geschichte her schon immer der Auffassung gewesen, dass man die Arbeitsorganisation in den Betrieben und großen Einheiten möglichst auch mit den Beschäftigten und den Betroffenen, die die Arbeit machen, selbst bespricht. Sie treffen natürlich nicht allein die Ent scheidungen, aber man sollte sie zumindest einmal anhören, bevor man als Politik, als Arbeitgeber sagt, wir wollen, dass das künftig ganz anders organisiert wird. Insofern bin ich froh darüber, dass wir den Antrag gemeinsam in die Deputation überweisen, dass wir gemeinsam noch ein bisschen tiefer die Sachlage erörtern, auch in Detailfragen, und dass wir bei der Gelegenheit möglicherweise auch von den Mitarbeitern oder ihren Vertretern hören, wie sie sich eine optimale Arbeitsorganisation, kundenfreund liche Strukturen und eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erträgliche Arbeitsweise vorstellen. Der Zustand, den wir in der Stadtbürgerschaft kurz andiskutiert haben, nämlich eine hohe Fluktuation in einem kurzen Zeitraum, führt, glaube ich, gegen wärtig zu gravierenderen Problemen als die sofortige telefonische Erreichbarkeit oder der Rückruf innerhalb von 48 Stunden. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat

das Wort Herr Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine

sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur wenige Fakten ergänzen. Hier ist bereits gesagt worden, dass das bundesweite Servicecenter im Jahr 2013 neun Millionen Anrufe hatte. Für Bremen werden monatlich im Durchschnitt 20 000 Anrufe be werkstelligt, in Spitzenmonaten bis zu 35 000 Anrufe. Es ist so, dass dieses Servicecenter 80 Prozent dieser Anrufe erledigt, 20 Prozent werden weitergegeben und dann in 48 Stunden bearbeiten. Die Praxis ist so, dass häufig auch Mobiltelefonnummern angegeben werden. Es ist also nicht so, dass die Menschen dort sitzen und auf die Anrufe warten, sondern in den allermeisten Fällen wird mobil angerufen und dann der Rest geklärt.

Die Rechtsprechung ist nicht ganz richtig wie

dergegeben worden. Es gibt keine Verpflichtung, ein bundesweites Servicecenter aufzulösen. Es gibt vielleicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine

Verpflichtung, Telefonnummern bekannt zu geben, aber es gibt keine Verpflichtung, dass das alles te lefonisch erörtert wird. Das Bundesverwaltungsge richt hat gesagt, die Behörde kann bestimmen, ob und gegebenenfalls auch auf welche Weise sie die tatsächliche Erreichbarkeit ihrer Bedienstete durch Außenstehende sicherstellen will. Das ist also eine Frage, die sozusagen zu entscheiden ist. In Bremen ist es auch so entschieden worden, das hat der Ab geordnete Willmann hier eingehend dargestellt.

Die Frage ist, was vernünftig ist. Wir würden,

glaube ich, das Jobcenter gewaltig überlasten, wenn die ganzen Anrufe, um die es hier geht, alle direkt ankämen. 80 Prozent werden auf einfache Weise erledigt, die durchschnittliche Anrufdauer beträgt sieben Minuten. Das ist das, was wir wissen. Wir können gern diesem Fakt im Einzelnen nachgehen. Ich finde es auch wichtig, dass man dem noch ein mal nachgeht, wie die Zufriedenheit ist. Bundesweit ist die Beschwerdefrequenz äußerst gering, aber es ist richtig, auch in Bremen noch einmal darauf zu schauen. Daher ist es richtig, dass wir es in der Deputation behandeln. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort erhält für eine

Kurzintervention die Abgeordnete Frau Bernhard.

Ich habe zwei

Dinge, die ich anzumerken habe. Das Erste ist, ich habe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nie in irgendeiner Weise eine schlechte Arbeit unterstellt. Meine Kritik bezog sich einzig und allein auf die Institution, und auf dieser Ebene habe ich strukturell auch argumentiert. Das Zweite ist – es ist völlig richtig, was Sie erwähnt haben –, dass 20,5 Stellen gerade nicht besetzt sind. Es gibt eine hohe Fluktuation, das heißt, der Arbeitsplatz im Jobcenter gehört nicht zu dem beliebtesten. Das heißt, die Arbeitssituationen dort sind nicht immer optimal, sondern müssten auch dringend überdacht werden. Ich finde, das wäre auch im Sinne der Beschäftigten dort.

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen

liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung zur Beratung und Berichter

stattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion

DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1651 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist

entsprechend.

(Einstimmig)

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte

ich Ihnen mitteilen, dass der Tagesordnungspunkt 13, Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, für die Februarsitzung interfraktionell ausgesetzt wurde. Ich unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung um 14.54 Uhr)

Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder

um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung

der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Bevor wir in die Tageordnung eintreten, möchte

ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der SPD ihre Kleine Anfrage, Materielle Unterstützung für die Kirchen, zurückgezogen hat.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeige setzes – Übertragung von Infektionskrankheiten

verhindern!

Antrag der Fraktion CDU

vom 10. Dezember 2014

(Drucksache 18/1665)

1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Behandlungseinleitung bei Infektio nen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte

(BremBlüKDG)

Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/

Die Grünen und CDU vom 18. Februar 2015

(Neufassung der Drucksache 18/1734 vom 10. Februar 2015)

(Drucksache 18/1755)

1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer,

ihm beigeordnet Herr Staatsrat Ehmke.