Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

Zwei Dinge, die meines Erachtens noch für die

nächsten Jahre auf uns zukommen: Zum einen müssen wir dringend daran arbeiten, den Informationsfluss aus den Beiräten zu verbessern. Wir haben gerade gestern beim Beirat Huchting gesehen, dass irgend welche Dokumente untergegangen sind. Das muss in so einem Gesetz oder durch andere Verfahren besser werden.

Stellen Sie sich einmal vor, wenn ein Beirat einen

Beschluss fasst, dann wird er am nächsten Morgen irgendwo elektronisch verarbeitet, sodass jede Frau und jeder Mann im Stadtgebiet oder auch im Land das sehen kann, ohne dass man wissen muss, dass es dort einen Beirat gibt. Die Menschen außerhalb unseres Kulturkreises wissen teilweise nicht, dass es Beiräte gibt, man braucht denen auch nicht zuzu muten, sich das auf 15 verschiedenen Beiratsseiten anschauen zu müssen, sondern so etwas muss zentral zusammengefasst werden.

Zum anderen hätte ich gern, dass man sehen kann,

wo jeweils der Bearbeitungsstand eines jeden Antrags ist. Das haben wir gerade auch bei dem Thema An fragen im Baubereich diskutiert. Einem Artikel von heute im „Weser-Kurier“ ist zu entnehmen, dass das möglich ist, dass man sehen kann, die Antragstellung gab es dort, dies und jenes ist gemacht worden. Ich nenne das einmal den Lebenszyklus einer Akte oder eines Antrags, den man so nachvollziehen können müsste.

Andere Kommunen haben so etwas schon, und wir

als Bremer haben ja immer den Anspruch, nicht nur im Fußball, sondern auch bezüglich dieses Gesetzes deutlich vor Hamburg zu liegen,

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ja auch keine Herausforderung mo mentan!)

deswegen sollten wir es uns auf die Fahne schreiben, das ab dem 11. Mai anzugehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das

Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, liebe

Kolleginnen und Kollegen! Heute novellieren wir das Bremische Informationsfreiheitsgesetz in der zwei ten Lesung, und wir als CDU-Fraktion werden dem Gesetz zustimmen. Da dieses Vorhaben insgesamt auf breiten, überparteilichen Konsens gestoßen ist und wir angesichts des nicht mehr allzu fernen Endes der Legislaturperiode ja auch noch einiges heute und morgen zu besprechen haben, werden Sie es mir nachsehen, dass ich jetzt keine Grundsatzdiskussion dazu führe und darauf verzichte.

(Abg. Frau S c h m i d t k e [SPD]: Das ist in Ordnung!)

Im Jahr 2006 wurde das Informationsfreiheitsgesetz

von der Großen Koalition nach durchaus kritischer Debatte verabschiedet, und es galt in der Tat lange als das fortschrittlichste Gesetz dieser Art. Schön, dass wir in solchen Bereichen auch einmal vorn liegen! Aber im Lauf von mittlerweile zehn Jahren lernt man natürlich dazu und macht auch Erfahrun gen. So ändern sich technische Möglichkeiten und natürlich auch das Nutzerverhalten, daher ist ganz wertfrei festzustellen, dass der Gedanke an eine Novellierung grundsätzlich richtig ist. Im Übrigen hatten wir im Gesetz selbst sowieso eine Befristung bis zum Jahr 2016 vorgesehen.

Ich möchte nicht verhehlen, dass es auch hier

durchaus kritische Stimmen und Bedenken gab, und ich möchte ein kleines Beispiel als Anekdote erzäh len, die ich unserem Kollegen Öztürk schon anvisiert habe: Auf „Spiegel Online“ las ich neulich eine nette Anekdote aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo es ein ähnliches Gesetz gibt, dort nennt es sich auch Informationsfreiheitsgesetz. Ein Schüler, kurz vor den Abiturprüfungen, schrieb einen offiziellen Antrag, dass man ihm bitte die Aufgaben des Zent ralabiturs zukommen lassen möge, denn schließlich seien das ja staatliche Dokumente.

Bisher scheint das Ressort zu prüfen, und wie

nun genau die Geschichte auch ausgeht, weiß ich nicht, aber die Behördensprecherin teilte mit, dass sie bezüglich der derzeit laufenden Prüfung leider nicht so optimistisch sei.

(Heiterkeit)

Wie gesagt, eine nette Geschichte, aber sie ist

sicher ein Einzelfall!

Fakt ist, dass die Nutzung – und das haben wir hier

im Ausschuss auch häufig genug diskutiert – oft über schaubar ist. Ich erinnere auch daran, als Hamburg seine Dokumente zur Elbphilharmonie einstellte und man besorgt war, mit Anfragen überschwemmt zu werden, dass die realen Downloadzahlen dann doch eher überschaubar waren. Gleiches gilt übrigens auch für die Dokumente von TTIP. Ich sage ehrlich, daher war die Eile, die Novelle nun noch vor der Wahl zu verabschieden, eigentlich nicht gegeben, aber ich kann den Kollegen Öztürk natürlich verstehen, dass er seine Aufgaben noch gern zu Ende führen will.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist auch ordentlich!)

Wir stimmen den beiden großen Punkten, nämlich

der Entfristung und den Muss-Regelungen, zu, mah nen aber an, dass man sich auf der jetzigen Novelle nicht ausruhen darf und wir das weiterhin bearbeiten müssen, wie auch Herr Hamann es schon gesagt hat.

Wir werden den beiden nachgereichten Anträ

gen allerdings nicht zustimmen. Den Antrag der LINKEN, die den Verfassungsschutz mit in das In formationsfreiheitsgesetz einbeziehen will, lehnen wir aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Den von Rot-Grün eingebrachten Antrag, der wohl auch auf grund technischer Probleme erst so spät kam und der auch wieder eine Betragsabsenkung von 100 000 auf 50 000 Euro vorsieht, werden wir natürlich auch ablehnen, weil wir das gleiche Thema mit den Trans parenzregeln schon beim Hochschulgesetz hatten. Konsequenterweise müssen wir deswegen diesen Antrag dann auch ablehnen. Ansonsten freue ich mich über die große Einigkeit und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der

Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr

Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie man unschwer erkennen kann, bin ich nicht Kristina Vogt, ich rede aber heute in Vertretung für sie, weil sie er krankt ist. Bisher hat sie diesen Ausschuss begleitet.

Ich glaube, wir haben in der Vergangenheit –

typisch deutsch natürlich! – eine Situation gehabt, in der es in Deutschlands Ämtern und Behörden immer eine konsequente Verschwiegenheit gab. Diese Verschwiegenheit hört jetzt auf, das ist Inhalt der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze, und das finden wir als LINKE natürlich ausgesprochen gut. Wir haben uns in dem Ausschuss entsprechend beteiligt. Wir sind auch der Meinung, dass das eine oder andere sicherlich in der nächsten Legislaturpe riode nachgearbeitet werden muss, aber ich glaube, das ist nicht das heutige Problem.

Heute werden wir der Novelle des Informations

freiheitsgesetzes zustimmen, wir werden auch den Änderungen von Rot-Grün zustimmen. Wie man sich vorstellen kann, werden wir natürlich unserem eigenen Änderungsantrag zustimmen. In unserem Änderungsantrag geht es einfach darum, dass das Informationsfreiheitsgesetz leider nicht für alle Ämter gilt. Das ist aus unserer Sicht das Problem, und im Moment – Frau Grobien hat es schon angerissen –, ist zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz ausgeschlossen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da gibt es ein eigenes Gesetz. Darin steht alles, das Verfassungsschutzgesetz!)

Wir sind der Meinung, dass das nicht ausreicht!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Im Hochschulgesetz auch! Lex spe cialis bricht legi generalis!)

Wir sind trotzdem der Meinung, dass das Lan

desamt für Verfassungsschutz dem Informations freiheitsgesetz unterliegen sollte. Es gibt so etwas, das man juristisch eine Bereichsausnahme nennt, die für das Landesamt für Verfassungsschutz in An spruch genommen wird, und wir sind der Meinung, dass das nicht sein muss. Klar ist auf jeden Fall, wenn es in Einzelfällen aus Sicht des Landesamts für Verfassungsschutz besondere, aus aktueller Lage heraus entstehende Geheimhaltungspflichten gibt, dann müssen sie im Einzelfall natürlich eingehalten werden. Trotzdem sind wir aber der Meinung, dass im Großen und Ganzen auch und gerade bei einem Amt wie dem Landesamt für Verfassungsschutz, das sozusagen die Geheimniskrämerei für sich gepachtet hat, ein Informationsfreiheitsgesetz greifen muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Aus diesem Grund werden wir natürlich auch

unserem Änderungsantrag zustimmen. Trotzdem stimmen wir dem Änderungsantrag der Koalition, in dem viele richtige Dinge stehen, zu. Das haben wir auch schon im Ausschuss klargestellt. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der