aber dennoch weiß ich aus der Vergangenheit, dass einige meiner Kollegen – etwa vor den letzten Landtagswahlen in Berlin – dieses Thema erneut besetzt und den Eindruck vermittelt haben, es ginge hier
darum, die Bundesrepublik sicher zu machen. Ich glaube, das müssen wir heute nicht vertiefen, das ist völlig abwegig.
Der Senat hat sich mit diesem Thema in dieser Tiefe noch nicht befasst, aber ich sage meine persönliche Meinung dazu. Gesichtsverschleierung finde ich befremdlich, irritierend, und um es einfach zusammenzufassen: Mittelalter! Ich habe dafür wenig Verständnis, aber die Frage lautet: Wie reagiert man darauf?
Da bin ich bei dem, was die Koalition vorgelegt hat. Es gibt für mich eine ganz klare Grenze, die bedeutet, dass Menschen in staatlichen Funktionen nicht verschleiert sein dürfen,
wobei auch da gilt: Einen praktischen Handlungsbedarf kenne ich gar nicht. In den Bereichen, die ich überblicke – Polizei, Feuerwehr –, gibt es eine klare Dienstkleidungsordnung. Es kann nur das getragen werden, was auf der Beschaffungsliste steht, und Burka und Nikab sind da nicht vorgesehen.
Etwas komplizierter könnte es allenfalls im Bereich des Stadtamtes oder der Lehrer, der Bildung, sein. Ich glaube, das Beamtenrecht macht hierzu eine klare Aussage, danach kann man dies ausschließen. Ich gehe davon aus, dies ist auch die Meinung des Senats in dieser Frage.
Die Bundesregierung hat nun im Dezember letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Reihe von Detailregelungen enthält, zum Beispiel, dass auch Soldatinnen keine Burka tragen sollen. Wenn das die Auffassung des Bundes ist, kann ich dem ja nicht widersprechen. Auch der klassische Fall wird geregelt, dass zukünftige Wahlvorstände nicht verschleiert sein dürfen. Wenn das ein Problem ist – sei es, wie es ist!
Fakt ist, dass wir gegenwärtig überhaupt keine Probleme haben. Es gibt eine klare Rechtslage über den Umgang damit im öffentlichen Dienst, und es ist unsere gemeinsame klare Position, dass verschleierte Gesichter nicht in staatliche Funktionen gehören.
Auf die verfassungsrechtlichen Fragen will ich, wie gesagt, gar nicht eingehen, aber man sieht natürlich, dass dieses Thema an Fahrt aufgenommen hat. Wenn man sich anschaut, ab wann sich die ersten Landtage mit ihm befasst haben, dann stellt man fest, das war mit den Anträgen der AfD der Fall, und man kann bei Wikipedia nachlesen, wo dies begonnen hat: Die
Ich habe einmal bei der „FAZ“ nachgeschaut, welche Position die CDU bisher eingenommen hat. Noch im September 2016 war zu lesen, dass die Kanzlerin davon nicht überzeugt ist, aber schon drei Monate später, auf dem Parteitag in Essen, ist sie dann eingebrochen und hat gesagt, sie könne sich das auch vorstellen. Ich finde, der Populismus ist diesen Maßnahmen auf die Stirn geschrieben,
Wir müssen mit diesem Thema offensiv umgehen. Es geht darum, die Sache in der Tat auch so zu diskutieren, wie sie hier angesprochen worden ist. Es ergibt meines Erachtens keinen Sinn, Frauen einzusperren, das ist die faktische Konsequenz eines totalen Verbots der Verschleierung in der Öffentlichkeit. Es hilft ihnen nicht.
Wenn man sich in den anderen Ländern umschaut, in denen das Verbot gesetzlich geregelt ist,: Wo können wir sagen, dass es wirklich etwas dazu beigetragen hat, diese Entwicklung einzuschränken? Das Gegenteil ist der Fall, und deswegen finde ich diese Doppelstrategie richtig. Wir müssen einerseits sehr deutlich machen, dass so etwas in staatlichen Funktionen ein absolutes Tabu ist, das gibt es bei uns nicht, aber wie sich jemand privat kleidet, müssen wir ertragen, auch wenn es uns missfällt. – Danke sehr!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tassis mit der Drucksachen-Nummer 19/819 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, LKR, Abg. Patrick Öztürk [SPD, frak- tionslos])
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/920 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/921 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 19/945 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!