Wir haben damit, glaube ich, dann auch Zahlen, die uns in die Lage versetzen - und das ist der nächste Punkt - zu entscheiden, wie wir die Hebammenausbildung entwickeln. Natürlich denken wir schon darüber nach, und natürlich fange ich nicht erst im Jahr 2019 an zu überlegen, wenn eine EU-Richtlinie im Jahr 2020 in Kraft tritt, sondern ich arbeite ein bisschen anders. Wir denken bereits heute über die Frage nach, wie wir die Hebammenausbildung aufstellen, damit nicht das dabei herauskommt, dass das, was die Hebammen bis jetzt gemacht haben, was die Hebammenschulen bisher unterrichtet haben - und das war sehr gute Arbeit -, auf der Wegstrecke verloren geht. Die Akademiesicherung darf kein Selbstzweck sein,
sondern sie kann vielleicht bestimmte Elemente vertiefen, und sie kann vielleicht einen Beitrag zur Wissenschaftlichkeit der Ausbildung leisten.
Meine Vorstellung ist an dieser Stelle, dass wir uns über ein duales Konstrukt Gedanken machen. Wir müssen uns dann an der Stelle mit
der Frage beschäftigen, ob die duale Ausbildung mit einem Hochschulstandort in Bremen oder an einem anderen Hochschulstandort stattfinden kann. Natürlich mache ich aus meinem Herzen keine Mördergrube, natürlich befürworte ich einen Hochschulstandort Bremen, das ist doch gar keine Frage. Trotzdem muss man schauen, ob das Ganze sinnvoll ist, ist in Bremen die Expertise vorhanden, und rechnet es sich.
Es müssen in diesem Zusammenhang alle Fragen gestellt werden. Das bereiten wir vor. Wir bereiten es so auf, dass eine Arbeitsgruppe starten kann, in der das gemeinsam weiter erörtert wird. Das ist der augenblickliche Bearbeitungsstand. Wir sind stark in den Gesundheitswissenschaften, wir sind stark in der Ausbildung der pflegenden Berufe, und insofern wäre das eine Facette, die gut passen könnte. Man muss schauen, was am Ende möglich ist.
Meine Frage bezieht sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie, die eine Akademiesicherung der Hebammenausbildung ab 2020 vorsieht. Im Augenblick befinden wir uns im Lande Bremen im Haushaltsaufstellungsverfahren. Sind Ihre - weil Sie auch Wissenschaftssenatorin sind - Haushaltsvorbereitungen dergestalt, dass eine zeitgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie hin zur Akademisierung der Hebammenausbildung gewährleistet ist? Finden sich Ihre Gedanken im Hinblick auf eine duale Ausbildung ein bisschen in den Haushaltsansätzen wieder?
Wenn ich im Jahr 2020 eine EU-Richtlinie umsetzen muss, dann habe ich mich damit auseinanderzusetzen, auf welche Weise ich in die Richtlinie planungsmäßig umsetzen kann. Die Planung kann ich vor dem Hintergrund, wie ich das bis jetzt geplant habe, durchführen.
Aus meiner Sicht wäre damit alles Wichtige zur Weiterentwicklung der Hebammenausbildung und zur Akademisierung gesagt.
Ein letzten Gedanken möchte ich noch einmal kundtun. Natürlich bedaure ich es auch, dass die Beleghebammen ab 1. Juli ihre Tätigkeit in Bremen nicht mehr fortsetzen wollen. Ich finde es bedauerlich. Ich sehe es auch so, dass damit ein Teil der Wahlfreiheit nicht mehr gegeben ist. Das ist ein Problem. Wir müssen uns natürlich Gedanken darüber machen, wie wir vor allen Dingen den Bereich der Vorsorge und den Bereich der Nachsorge so vernünftig absichern können, dass keine Lücke für die Frauen entsteht und dass die Geburten weiterhin sicher durchgeführt werden können, wie das bis jetzt im Land Bremen stattgefunden hat.
Jetzt einen letzten Gedanken, den ich gern noch einmal formulieren möchte: Die Versorgung unserer schwangeren Frauen ist im Land Bremen sehr gut. Wir haben viele gut arbeitende Hebammen. Wir haben eine gute Versorgung in den Krankenhäusern, und wir haben eine gute Versorgung in den Geburtshäusern. Es tritt jetzt kein großes Vakuum oder keine Krise ein, dass wir viele Frauen nicht mehr versorgen können. Ich sage das deswegen, weil wir ja manchmal zur Standardisierung neigen. Ich finde sie an dieser Stelle, ehrlich gesagt, ungeeignet.
Nur noch einen allerletzten Gedanken zu diesem Thema! Die Beleghebammen sind ein Format freiberuflicher Hebammen, das wir in der ländlichen Region finden. Damit will ich gar nicht sagen, dass es gut wäre, wenn wir es in Bremen hätten, aber der Schwerpunkt der Tätigkeit der Beleghebammen befindet sich in der ländlichen Region. In den Stadtstaaten, wie Hamburg, Berlin und Bremen, wird eine relativ geringe Geburtenanzahl durch Beleghebammen begleitet. Das hat etwas mit den Strukturen zu tun, das hat auch etwas mit der Größe der Häuser zu tun und ob in den Häusern Plätze für Beleghebammen vorgehalten werden.
Ich sage das jetzt nicht, um nicht zu sagen, dass wir jetzt diese Entscheidung hier haben. Ich wollte an der Stelle nur noch einmal ein Argument dafür liefern, warum wir jetzt hier in diese Situation hineingeraten sind. In der ländlichen Region, insbesondere gerade in Bayern und in Niedersachsen, haben wir eine große Tradition, und wir haben dort auch eine viel größere Anzahl Beleghebammen immer gehabt. Wir werden dort dieses Format aufgrund der Verteilung auf die Krankenhäuser vermutlich immer im Bestand behalten können.
Das waren meine Anmerkungen zu den Beleghebammen, und jetzt komme ich mit meinen letzten Bemerkungen zur Haftpflichtversicherung. Wir benötigen einen Haftpflichtfonds. Das ist aus meiner Sicht völlig richtig.
Ich bin an dieser Stelle politisch relativ klar und einfach aufgestellt. Wenn man einen Fonds für Impfungen und für Atomkraftwerke hat, dann kann es nicht angehen, dass man ihn nicht auch für Geburten haben kann.
Dass sich die Umsetzung des Sicherstellungszuschlags als ein derart bürokratisches Monster zeigt, ist absolut prekär. Das ist wirklich nicht gut. Die Schiedsstellenentscheidung, die Ende Mai fallen sollte, ist vertagt worden, weil man überhaupt keinen gemeinsamen Nenner gefunden hat. Insofern ist zu der Zwischenlösung, die bessere Vergütung der Hebammen über den Sicherstellungszuschlag abzusichern, noch eine politische Debatte möglich. Man muss sagen, es schön ist, wenn wir uns alle einig sind, aber dazu gibt es mit dem Bundesministerium für Gesundheit, das bekanntermaßen im Augenblick unter der Führung von Herrn Gröhe CDU-geleitet ist, keine richtige einvernehmliche Position. Ich will es einfach einmal nur gesagt haben.
An der Stelle ist die Einigkeit jetzt nicht mehr ganz so weit entfaltet, aber ich hoffe sehr darauf, dass wir dort zu einer gemeinsamen Lösung kommen, denn es kann nicht sein, dass die Hebammen letztlich diejenigen sind, die von dem Geld leben wollen und leben müssen - und wir wollen auch, dass sie davon leben können , darunter leiden und dass für die Frauen keine Versorgung möglich ist. Wir werden uns mit diesem Thema auf der Gesundheitsministerkonferenz auseinandersetzen. Ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass wir hier zu Lösungen kommen. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zum Schluss der Debatte noch ein paar abschließende Bemerkungen.
Ich bin sehr froh über die Redebeiträge, die ja doch eine sehr große Einigkeit in Bezug auf den Handlungsbedarf auf der Bundesebene und auf den Bedarf der Gleichstellung typischen Frauenberufen mit den männlich geprägten Berufen gezeigt hat. Ich finde, die Debatte dokumentiert eine gute Einigkeit in diesem Hause. Ich hoffe, dass die Gesundheitssenatorin das in die Konferenz der Gesundheitsminister - und davon
gehe ich auch aus - trägt und entsprechenden Druck bei den Lösungen, bei denen wir uns einig sind, weitergeben wird.
Mir haben ein bisschen die Antworten darauf gefehlt, was man eigentlich auf kommunaler Ebene machen kann. Ich hatte ein paar Aspekte angerissen, und es gibt ja durchaus Möglichkeiten, die man in Bremen noch unternehmen könnte. Eine Frage, auf die keiner meiner Vorredner eingegangen ist, ist der kommunale Haftungsfonds bei der GeNo. Meine Bitte, dass diese Frage erläutert werden möge, war durchaus ernst gemeint. Ich habe mir eigentlich schon in dieser Debatte Antworten von den gesundheitspolitischen Sprechern und der Senatorin erhofft.
Ich glaube, dass eine Antwort darauf noch aussteht und dass man sich weiterhin mit dem Thema befassen muss. Mir leuchtet es nicht ein, aus welchen Gründen die Tätigkeit von Leihärztinnen und Leihärzte von dem Haftungsfonds abgedeckt werden können, während dies für Beleghebammen nicht möglich sein soll. Frau Senatorin, ich muss Ihnen bei aller Einigkeit und mit allem Respekt widersprechen, selbstverständlich ist das eine Lücke.
Wir haben bereits die Situation, dass eine Versorgungslücke vorhanden ist, weil das Angebot durch die Beleghebammen weggefallen ist. Wir haben außerdem Versorgungslücken - das habe ich zu Beginn meiner Ausführungen gesagt - in einigen Stadtteilen. Dort kann die Vorsorge und die Nachsorge eben nicht abgedeckt werden. Insofern ist es hier, glaube ich, nicht richtig, von keiner Versorgungslücke zu sprechen. Es sind partielle Versorgungslücken im Hinblick auf die Angebotspalette und auf die lokale Angebotsabdeckung vorhanden, und darauf sind lokale Antworten notwendig.
Ein weiterer Aspekt, auf den eingegangen worden ist, aber bei dem es mir viel zu langsam geht, ist die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen. Es gibt das Bündnis für die natürliche Geburt - das begrüßen wir -, das wir selbstverständlich unterstützen. Wir unterstützen auch die Breite, in der es aufgestellt ist. Wenn es darum geht, tatsächlich greifbare Verbesserungen umzusetzen, dann geht es mir zu langsam, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist möglich, hebammengeleitete Kreißsäle einzurichten, und ein Klinikum im Land Bremen ist mir da deutlich zu wenig. Es ist ja gut, dass das DIAKO über einen hebammengeleiteten Kreißsaal verfügt, aber es sind im Land Bremen noch
Wir haben nun einmal Einfluss auf die kommunalen Kliniken. Es gibt weitere Geburtskliniken. Ich hätte gern, dass in diesem Bereich noch weitere Gespräche mit den Klinikleitungen, mit dem Personal und mit den Betriebsräten geführt werden, auf welche Weise eine schnelle und umfassende Umsetzung ermöglicht werden kann.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf eine soziale Dimension hinweisen, die in dieser Debatte noch nicht wirklich benannt worden ist. Ich habe eben gesagt, dass es gerade in den benachteiligten Stadtteilen Versorgungsengpässe und teilweise auch Versorgungslücken gibt. Es gibt eine weitere soziale Dimension in der Geburtsvorsorge, in der Geburtsnachsorge und in der Geburtshilfe, es stellt sich nämlich die Frage nach dem Umgang mit Schwangeren mit Migrationshintergrund.
Ich habe mitbekommen, dass Schwangere, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, keine Übersetzungen oder nur unzureichende Übersetzungen bekommen. Das ist während der Geburt teilweise fatal. Ich glaube, diese soziale Dimension der Geburt muss man mehr ins Auge fassen. Es ist auch erwiesen, dass zum Beispiel die Familienhebammen unter dem Kindeswohlaspekt sehr, sehr förderlich sind. Das Familienhebammenprogramm des Bundes ist eines der renommierten Programme für die Prävention der Kindeswohlgefährdung. Es ist unter einem Kindeswohlaspekt, unter dem sozialen Aspekt von Vorteil.
Einen Moment, bitte! - Bitte keine direkten Fotos von den Unterlagen! Bitte löschen Sie die Bilder, die Sie eben gemacht haben. - Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Um das noch einmal zusammenzufassen: Es braucht wirklich eine grundlegende Veränderung auf Bundesebene, was die Vergütung von Hebammenleistungen angeht, und zwar sowohl der klinischen als
auch der freiberuflichen Hebammen. Es braucht aber auch ein lokales Handlungskonzept zur Absicherung der Geburtshilfe und der Vor- und Nachsorge; denn wir haben bereits Versorgungslücken. Darauf wünsche ich mir ein paar konkretere Antworten als die, die ich heute gehört habe. - Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte unsere Mittagspause nicht noch lange verzögern, möchte aber noch ein paar Worte zu dem Wortbeitrag von Frau Leonidakis sagen.