Ich weiß, dass wir lange darüber diskutieren würden, wie man es durchsetzt. Aber den staatlichen Anspruch, zu sagen, wir regeln es als Monopol, halte ich persönlich richtig gut aus, und das wird die Leistung sein - bei Ihrer Verweigerung - zwischen 2019 und 2021. Gern kann es so weitergehen!
Es gibt eine einzige Möglichkeit, etwas zu ändern. Das ist die Möglichkeit für das Land Hessen - und nur für das Land Hessen! -, den Glücksspielstaatsvertrag zu einem jetzt feststehenden Zeitpunkt zu kündigen, wenn sich zum Beispiel im Online-Bereich nichts bewegt hat. Ich sage es noch einmal: Diese Möglichkeit wird es nur geben, wenn der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ratifiziert wird. Sonst gibt es sie nicht, und es gilt der Glücksspielstaatsvertrag in der bisher geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2021 fort.
Ob Sie nun meiner Argumentation oder Ihren Wünschen folgen, Herr Dr. Hilz: Es kann keinen vernünftigen Grund geben, zu sagen: Diese Änderung machen wir nicht mit. Es tut mir leid, aber das verstehe ich wirklich nicht. - Vielen Dank!
Dank für die Debatte und die zum Ausdruck gebrachte breite Zustimmung zum weiteren Vorgehen. Ich möchte, auch wenn es eine gewisse Schwierigkeit bereitet, nach einer ausgewiesenen beruflichen Glücksspielexpertin zu sprechen, noch etwas zur Historie und zur Einordnung sagen.
2012 hatte der vorliegende Staatsvertrag das Ziel, eine einheitliche Regelung im Bereich des Glücksspielrechts in Deutschland zu schaffen, und bei allem, was mit Makeln verbunden ist, muss man doch sagen, dass gegenüber der Situation 2012 in einigen Bereichen durchaus Fortschritte erzielt wurden. Das Thema Lotto ist im Interesse der Betreiber sowie des Spielerschutzes weitgehend stabilisiert worden, ebenso das gewerbliche Automaten- und Casinospiel. Der schwierigste Teil war schon damals in den Beratungen - neben dem OnlineSpiel, bei dem auch die Frage der Nachvollziehbarkeit und der Kontrolle etwaiger Maßnahmen eine große Rolle gespielt hat - der Sportwettbereich. Deshalb wird jetzt im Rahmen des vorliegenden Staatsvertrages beabsichtigt, die Begrenzung des Angebots aufzuheben und die Zuständigkeiten in den Ländern neu zu sortieren.
Das ist ebenfalls ein wichtiges Element, denn - auch dies war angesprochen worden - Unterstellungen berechtigter oder unberechtigter Art in der Frage, inwieweit durch die Verortungen auch etwas nicht zum Laufen gekommen ist, sollten ausgeräumt werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der vorliegende Staatsvertrag durchaus verfassungsgemäß ist und durch entsprechende Rechtsprechung bestätigt wurde.
Auch der jetzt vorliegende Staatsvertrag wurde der Kommission vorgelegt. Dies ändert jedoch nichts an dem Problem, und auch dieses ist beschrieben worden. Das Verfahren ist schlicht und einfach nicht zum Laufen gekommen. Das hat die Länder bewogen, den Sportwettbereich in einen regulierten Bereich zu überführen.
Mit den vorliegenden Änderungen wird - auch dies wurde eben angesprochen - der Weg für eine flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Angebote geebnet. Die Probleme, die Herr Rupp und Frau Grotheer angesprochen haben, bestehen im Wesentlichen darin, dass den Behörden nachgewiesen wird, ein nicht kongruentes Verfahren an den Tag zu legen,
wenn einerseits gegen örtliche Angebote vorgegangen, andererseits aber nicht konsequent der Gang in die legalen Möglichkeiten eröffnet wird.
Auch die Frage Schleswig-Holstein wurde angesprochen. Wir werden es im September und im Oktober sehen. Alle haben den Koalitionsvertrag von Schleswig-Holstein wahrgenommen. Offizielle Äußerungen auf Landesebene gibt es dazu nicht. Es gibt Zeitungsartikel dazu sowie Interviews in interessanten Zeitungen, wer dort was tun will. Man sollte abwarten. Meine Wahrnehmung ist ein sehr breites Werben der Länder, zu versuchen, dass SchleswigHolstein wieder ins Boot kommt. Was ist die Alternative? Auch darauf ist hingewiesen worden. Es ist der Rückfall in das bestehende Recht. Davon kann eigentlich niemand etwas haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist interfraktionell vereinbart worden, dass wir den Tagesordnungspunkt 6 für heute aussetzen.
Leistungsentgelte sozialer Einrichtungen veröffentlichen Antrag der Fraktion der CDU vom 9. Mai 2017 (Drucksache 19/1053)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich ist es absurd, dass wir heute einen Antrag wie diesen debattieren müssen, denn die Veröffentlichung von Leistungsentgelten sozialer Einrichtungen unterliegt einer gesetzlichen Pflicht, die jeder im Bremer Informationsfreiheitsgesetz, Paragraf
11, nachlesen kann. So sollte diese Veröffentlichung also schon längst laufendes Alltagsgeschäft sein. In Paragraf 11 steht unmissverständlich bereits seit Jahren, dass die Daten unverzüglich zugänglich gemacht werden müssen. Es ist mir daher unverständlich, warum der Senat beschlossene Gesetze nicht einhält und damit auch noch durchkommt.
Im Land Bremen gibt es rund tausend soziale Einrichtungen in der Jugend- und Sozialhilfe, im Pflege- ebenso wie im Flüchtlingsbereich. Mit allen trifft das Sozialressort Vereinbarungen über die zu zahlenden Leistungsentgelte. Die Sozialsenatorin hat eine Veröffentlichung bis vor Kurzem trotz eindeutiger Gesetzeslage sogar noch verweigert. Sie wollte verhindern, dass Einrichtungen ihre Verhandlungsergebnisse mit anderen Einrichtungen vergleichen. So werden Diskussionen über unterschiedliche Verhandlungsergebnisse bis heute durch Intransparenz vermieden. Weil das so ist, kann nicht einmal die Finanzsenatorin nachvollziehen, wofür genau das Geld im Sozialressort eigentlich ausgegeben wird.
Natürlich wollen auch wir Zahlen sehen, um die Ausgabenpolitik des Senats, in diesem Fall die des Sozialressorts, kritisch begleiten zu können. Auch andere Interessenten wollen die Möglichkeit haben, genauer hinzuschauen und sich abweichende Verhandlungsergebnisse erklären zu lassen.
Es wird bei mehr Transparenz aber sicher nicht nur zu Diskussionen kommen, weil einige Anbieter vielleicht merken, dass sie zu wenig bekommen. Es wird sich sicherlich niemand beschweren, dass er zu viel bekommt; aber auf jeden Fall wird es Diskussionen geben. Es wird und muss aber auch dazu kommen, dass künftige Anbieter bei guter Arbeit und Personalpolitik mehr im Fokus stehen.
Wenn die Sozialsenatorin nun zugibt, dass sie einer Entgeltveröffentlichung eigentlich nichts mehr entgegensetzen kann, sondern sogar dazu verpflichtet ist, dann reicht dieses Eingeständnis allein natürlich nicht aus. Nach einer Vorlage in der Sozialdeputation würde sie jetzt auch tatsächlich handeln wollen, wenn es da nicht den Personalmangel in der Entgeltabteilung gäbe, die für die Veröffentlichung zuständig zu sein scheint.
Wenn es dort aber Personalmangel gibt, der dazu führt, dass weder die nötigen Entgeltverhandlungen zeitnah geführt werden können - wie uns ebenfalls gesagt wurde -, noch der gesetzlich gebotenen Veröffentlichung der Ergebnisse nachgekommen werden kann, dann muss
Was ist denn aus dem von der Finanzsenatorin 2015 angestoßenen Projektausschuss geworden, der die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, gerade auch mit Blick auf die Veröffentlichungspflicht, begleiten sollte? Wo kann man Ergebnisse aus der Arbeit dieses Ausschusses einsehen?
Wir fordern mit unserem Antrag erstens, dass der zuständigen Abteilung des Sozialressorts kurzfristig verwaltungsinternes Personal für die Datenerfassung und andere nötige Vorarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Zweitens fordern wir, die Veröffentlichung schnellstmöglich umzusetzen. Der 31. Dezember 2017 wird sich wohl, obwohl wir ihn in unserem Antrag stehen haben, aufgrund der verstrichenen Zeit nicht mehr halten lassen. Aber bis zu diesem Termin könnte man sicher schon nachweisbare Schritte gehen. Natürlich müssen zunächst die nötigen technischen Voraussetzungen zur Datenerfassung geschaffen werden. Es gibt Beispiele aus anderen Bundesländern, wie beispielsweise aus dem Saarland, an denen man sich orientieren könnte.
Die CDU-Fraktion wird sich jedenfalls nicht länger mit ausweichenden, unkonkreten Zusagen für „Später einmal!“ zufriedengeben. Wir wollen vom Senat, heute speziell von der Sozialsenatorin, eine klare Ansage, wie man sich vorstellt, der Veröffentlichungspflicht zeitnah nachzukommen. Die schwammige Aussage in der Sozialdeputation, dieser Pflicht sukzessive, also nach und nach, nachkommen zu wollen, ohne sich auch nur annähernd zu konkretisieren oder auf Zeiträume festzulegen, ist und bleibt für uns völlig unzureichend.
Wir werden an diesem Thema dranbleiben, bis die Senatorin ihrer Pflicht nachkommt. Eigentlich müsste sich ja jetzt schon etwas getan haben, nachdem wir irgendwann vor den Sommerferien darüber gesprochen haben, denn sukzessive heißt ja „nach und nach“. Nun sind einige Monate vergangen. Vielleicht kann man ja schon etwas vorstellen. Das würde mich freuen. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle haben ein Recht auf Information. So sieht es schon Artikel 20 des Grundgesetzes vor. Deshalb hat sich Bremen früh auf den Weg gemacht, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. Das war 2006. In 2015 wurde es auf grün-rote Initiative novelliert. Ziel war es, die Praxis der Veröffentlichung deutlich zu verbessern und auszuweiten.