Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Die Sachlage ist relativ übersichtlich, sie wurde hier auch schon entsprechend dargestellt. Ich fand es auch sehr interessant, auch noch einmal die Vergleiche zu anderen Bundesländern zu ziehen. Insbesondere die Stadtstaaten Berlin und Hamburg leisten sich keine Fristverlängerung um drei Jahre. Das finde ich auch nicht nur eine Frage von, wie soll ich es sagen, angenommener Spekulation, darum geht es nicht. Es kann ja durchaus sein, dass auf andere Baupreise oder auf andere Handwerkerangebote gewartet wird, keine Ahnung, das kann ja alles sein. Trotzdem haben wir hier nicht die Unterstellung der Spekulation zu bewerten, sondern die Tatsache, dass wir nicht von der Stelle kommen und das zu lange dauert.

So, wie ich die Zeilen des Bauressorts interpretiere und so, wie bisher Stellung genommen worden ist, heißt es letztendlich, dass wir eine personelle Situation haben, die das nicht abfedern kann, und das ist das Problem. Ich bin schon der Meinung, dass es durchaus einen Druck auslöst, wenn es um eine Fristverlängerung geht. Natürlich gibt es Ermessensentscheidungen et cetera, aber es muss begründet werden. Darüber muss man sich klar sein, da muss man auch Stellung beziehen, und das kann ich letztendlich auch erwarten.

Wir haben nicht die Situation in Bremen, dass wir sagen, der Druck ist jetzt sowieso nicht so groß, das brauchen wir nicht, wir können irgendwie ein bisschen die Zügel locker lassen, das ist nicht die aktuelle Situation. Deswegen bin ich der Meinung, dies ist ein vollkommen nachvollziehbarer Antrag. Wir würden ihm auch zustimmen, und selbstverständlich wür

Landtag 4087 52. Sitzung/09.11.17

den wir auch einer Überweisung zustimmen, keine Frage, aber dass es hier Regelungsbedarf und Änderungsbedarf gibt, darüber kann überhaupt kein Zweifel bestehen. - Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Deutschendorf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Behörde überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Antragsverfahren und der Baudurchführungen. Ob und wann ein Vorhaben umgesetzt wird, liegt weitgehend in der Hand des Bauherrn, aber es gibt durchaus Möglichkeiten der Stadt, hier zu agieren und auch Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein Beispiel ist, wenn wir beim Verkauf einer städtischen Fläche die Verpflichtung in den Vertrag mit aufnehmen, in einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Projekt umzusetzen und wir uns dort sonst über das Rückkaufsrecht absichern. So kann es beispielsweise gelingen, Spekulationen zu verhindern.

Ein zweites Instrument gäbe es beispielsweise im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, dort besteht die Möglichkeit des Planentzugs. Das muss man sich allerdings sehr genau überlegen, denn danach ist, sage ich, auch das Projekt an sich nicht mehr umsetzbar. Insofern muss man sich solch einen Schritt dann tatsächlich sehr sorgfältig überlegen. Ich glaube, wichtig ist auf jeden Fall der gute Kontakt und Dialog mit dem Bauherrn, der in den meisten Fällen auch besteht.

Beim Thema einer möglichen Verlängerung haben wir ja jetzt einen Ermessensspielraum, der uns ja durchaus auch ein bisschen Flexibilität gibt. Auf der einen Seite haben wir gesagt, bei den Wohnungsbauprojekten, bei denen wir den großen Druck sehen, gehen wir jetzt etwas strenger vor und üben das Ermessen anders aus, da passen wir uns durchaus an, aber ich kann mir auf der anderen Seite auch durchaus Fälle vorstellen, in denen es Sinn macht, einem Bauherrn ruhig zwei oder auch drei Jahre Zeit zu geben. Insofern finde ich diese Flexibilität dort nicht schlecht.

Ich glaube, letzten Endes kann die Landesbauordnung nur sehr begrenzt mehr und schnelleres Bauen ermöglichen. Da gibt es andere wichtige Faktoren, die eine wichtige Rolle spielen. Zum einen thematisieren wir von unserer Seite an dieser Stelle natürlich immer sehr die Qualität der vorgelegten Antragsunterlagen, aber natürlich spielen dabei zum andren

auch die Bearbeitungskapazitäten in der Behörde eine wesentliche Rolle.

Bezüglich der Berichterstattung über die gestellten Bauanträge und die Fertigstellungen sehen wir schon erhebliche Probleme, dies quartalsweise zu machen. Es ist nicht gängige Praxis, dass Bauherren Fertigstellungsanzeigen zeitnah bei uns einreichen. Da muss man dann hinterhergehen, und ich hätte durchaus Bedenken anzumelden, das Ganze aufzuwerten und quartalsweise zu berichten. Wie im vorherigen Fall finde ich es aber gut, auch dieses Thema dann in der Deputation weiter vertieft zu diskutieren. Das macht insbesondere in Anbetracht dessen Sinn, dass wir in der nächsten Zeit ohnehin über die Novellierung zu beraten haben, und insofern passt es sehr gut für eine Diskussion in der Deputation. - Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft beantragt.

Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1102 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. - Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Landtag 4088 52. Sitzung/09.11.17

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt.

Ich bedanke mich herzlich für die Diskussion, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

(Schluss der Sitzung 17.52 Uhr)