Der Hessische Landtag als, wie gesagt, bekannt streitfähiges Parlament, das er auch bleiben soll, braucht an dieser Stelle Diskussionen und neues Bewusstsein. Es ist mein Wunsch, meine Hoffnung, dass dies auch im Hinblick auf die zukünftige Arbeit und das, was wir auch gestern Abend von allen Fraktionen gehört haben, so umgesetzt werden kann.
Das ist immer eine Sache eines jeden Einzelnen. Der Alterspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen. Ich will es hier gerne übernehmen. Es ist natürlich ein Prozess der Diskussionen in den Fraktionen, die über diese Frage diskutieren müssen. Nicht zuletzt deshalb begrüße ich, dass zukünftig alle Fraktionen mit einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollen. Deswegen ist es auch gesichert, dass alle Fraktionen im Präsidium vertreten sein werden. Ich bedanke mich bei den Fraktionen, dass dies offensichtlich so gelingt.
Hessen ist eines von 16 Bundesländern, der Hessische Landtag ist einer von 16 Landtagen. Der Alterspräsident hat auf den Föderalismuskonvent hingewiesen. Wir werden dieses Thema demnächst im Landtag aufzunehmen haben, damit wir unseren Diskussionsbeitrag leisten.
Meine Damen und Herren, der Hessische Landtag, seine Abgeordneten und seine Fraktionen stehen in der Verantwortung für alle in Hessen wohnenden Menschen, gleich welcher Nation, Religion oder politischen Weltanschauung. Ich freue mich, heute auch sehr viele ausländische Gäste bei uns im Landtag zu dieser konstituierenden Sitzung begrüßen zu können. Ich freue mich, dass zu dieser konstituierenden Sitzung Repräsentanten verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen aus unserem Bundesland unsere Gäste sind. Sie alle tragen mit uns Verantwortung für unser Gemeinwesen.
Viele wirken dabei im Ehrenamt. Diesen engagierten Bürgerinnen und Bürgern gelten heute meine besonderen Grüße und meine besondere Anerkennung. Ohne diese Säule des Ehrenamts ist unser Gemeinwesen nicht erfolgreich zu gestalten. Der Hessische Landtag hat sich in seiner Gesamtheit immer wieder zum Ehrenamt bekannt, und wir sind weiterhin in der Pflicht, dieses Ehrenamt auch zukünftig zu fördern und zu stärken.
Den Bürgerinnen und Bürgern Hessens rufe ich zu: Begleiten Sie positiv-kritisch unsere Arbeit, die der Regierenden und die der Opposition. Beide Seiten sind unverzichtbare Bestandteile eines funktionierenden parlamentarischen Systems in der Demokratie. Suchen Sie das Gespräch mit den Abgeordneten, nein, fordern Sie es. Dazu besteht 110-fache Gelegenheit, auf fünf Jahre gerechnet.
Meine Damen und Herren,der Abgeordnete steht auch in der Verantwortung für den Bürger draußen. Die Bürger draußen sollten sich dieses Gespräch mit ihren Abgeord
neten nicht nehmen lassen. Und für uns Abgeordnete gilt, dass wir zwischen denjenigen, die in unserem Lande wohnen, keinerlei Unterschiede machen dürfen. Zugleich haben wir uns in besonderem Maße um die zu kümmern, die unserer Unterstützung mehr bedürfen als andere.Wir haben dazu länger Zeit als bisher, und ich hoffe, dass es für unser Hessenland eine gute Zeit wird. Ich wünsche uns, ich wünsche unserem Land und unserem Volk alles Gute. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Lang anhaltender allgemeiner Beifall – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz von Al- terspräsident Armin Klein. – Beifall für den Alters- präsidenten Armin Klein)
a) Beschlussfassung über die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Hessischen Landtags (§ 3 Abs. 1 GOHLT)
Demnach wird die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten durch Beschluss des Landtags festgelegt. Nach dem Ihnen vorliegenden interfraktionellen Antrag, Drucks. 16/3, soll die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf vier festgelegt werden.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass entsprechend der Vorlage die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten einstimmig auf vier festgelegt worden ist.
Nach § 3 Abs. 2 wählt der Landtag die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Präsidenten. Ihnen liegt mit der Drucks. 16/4 ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP vor, Herrn Abg. Lothar Quanz, SPD, Herrn Abg. Frank Lortz, CDU, Frau Abg. Evelin Schönhut-Keil, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Frau Abg. Ruth Wagner, FDP, zu Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten dieses Hauses zu wählen.
Die Wahl kann geheim oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen erfolgen.Wird der Wahl mit Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall,dann können wir dies in offener Abstimmung machen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wer für diesen Wahlvorschlag ist. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Damit sind alle Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten einstimmig gewählt.
(Anhaltender allgemeiner Beifall – Die Vizepräsi- dentinnen und Vizepräsidenten nehmen Glück- wünsche entgegen.)
Meine Damen und Herren, zu den schönsten Dingen des Landtags gehört das Gratulieren, das lassen wir auf uns wirken. – Ich stelle fest, dass Abg. Lothar Quanz, Abg. Frank Lortz, Abg. Evelin Schönhut-Keil und Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) zu Vizepräsidentinnen bzw.Vizepräsidenten des Landtages der 16.Wahlperiode gewählt sind.
(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich ganz herzlich!)
Ich wünsche uns allen eine gute Arbeit in diesem Präsidium. Und jetzt gibt es die von Herzen kommenden Blumen.
Es liegt Ihnen ein interfraktioneller Antrag Drucks. 16/5 vor.Danach soll die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums auf vier festgelegt werden.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig beschlossen, und wir haben vier weitere Mitglieder des Präsidiums festgelegt.
Es liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/6, vor. Dort erkennen Sie die vorgeschlagenen weiteren Mitglieder des Präsidiums. Es sind die Abg. Kölsch, Scholz, Kahl und Weinmeister.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind alle vier Kolleginnen und Kollegen zu weiteren Mitgliedern des Präsidiums gewählt.
a) Beschlussfassung über die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer (§ 4 Abs. 2 Satz 2 GOHLT)